Auslandsreisekrankenversicherung Wohnsitz Schweiz

ANZEIGE
B

Boeing736

Guest
ANZEIGE
Hallo,

ich habe meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und bin auch dort in der obligatorischen Krankenversicherung.
Nun bin ich auf der Suche nach einer Auslandsreisekrankenversicherung für eine bevorstehende Reise in die USA, da meine deutsche nicht mehr greift.

Kann hier jemand einen Anbieter/ein Paket empfehlen? Da ich nicht weiss, wie lange ich noch in der Schweiz meinen Wohnsitz haben werde wäre u.U. ein Versicherungsmodell auf Tagesbasis interessant.

Vielen Dank
 

jock1234567890

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
312
1
Freiburg
Die Schweizer gesetzliche Grundversicherung übernimmt in eingeschränktem Maße Leistungen für Notfallbehandlung im Ausland, jedoch nicht für Rückführung. Außerdem reicht das nicht für stationäre Aufenthalte in einem US-Krankenhaus.
Alle Krankenkassen bieten eine private Zusatzreiseversicherung nach VVG an. Oft gibt es eine auf Tagesbasis (meist ohne Gesundheitsprüfung) und eine Dauerpolice (meist zwischen 1 und 5 Franken pro Monat). Ich würde daher an deiner Stelle erst mal bei der Krankenkasse fragen, bei der du die Grundversicherung hast.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ich kaufe immer eine zeitlich begrenzte der Hanse Merkur, aber du solltest die AGBs nochmal lesen
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Eine Rega Gönnermitgliedschaft in Verbindung mit einer Zusatzversicherung einer beliebigen Krankenkasse (muss nicht da sein wo die Grundversicherung ist) ist genug Abdeckung.
 
  • Like
Reaktionen: paulraum

jock1234567890

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
312
1
Freiburg
In der Auslandskrankenversicherung ist so gut wie immer Repatriierung inklusive, insofern braucht's dann keine Rega-Gönnerschaft mehr. Die Repatriierung wird dann eh über einen Assistance-Service organisiert.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Rega für den Blödsinn welchen man zu Hause anstellt. Als Skifahrer finde ich das System auch noch Unterstützens würdig. Die 60 CHF (für2) tun nicht weh.
 
  • Like
Reaktionen: MaGu1982

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
In der Auslandskrankenversicherung ist so gut wie immer Repatriierung inklusive, insofern braucht's dann keine Rega-Gönnerschaft mehr. Die Repatriierung wird dann eh über einen Assistance-Service organisiert.

Mal unabhängig vom hiesigen Thread (sorry fürs Threadjacking) liegt genau da bei den meisten Auslands-KV das Problem. Bei den meisten gilt leider der Grundsatz "Rückholung bei medizinischer Notwendigkeit".

Was ist aber, wenn ich mir zB in England das Bein breche - medizinische Notwendigkeit ist bei einem Krankenhaus in GB nicht gegeben und somit liegt man dann dort 3-4 Wochen bis man mit einem normalen Transportmittel nach Hause humpeln kann.
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Hatte mal eine ähnliche Frage wie der TE, meine damals noch Freundin lebte in der Schweiz, ich in D. Hatte bei der ERV damals nachgefragt ob ich für sie eine RKV abschließen kann. Antwort: Ja, der Versicherungsnehmer muss in Deutschland leben, die versicherte Person kann auch wo anders leben.

Vielleicht hilfts.. Gruß
mic13