Rückerstattung von 4 Tickets über Cheaptickets

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Scaf

Neues Mitglied
14.06.2016
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0
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Hallo Community, hab mich extra wegen der Frage hier im Forum angemeldet weil ich nicht mehr weiter weiß. Vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir weiterhelfen.
Zu meinem Anliegen: Vor über 1Jahr habe ich 4 Tickets über Cheaptickets (1800€). Leider mussten wir sie wegen einem Todesfall im Familienkreis ca 1Monat vorher stonieren. Über 1Jahr hab ich mehrfach bei Cheaptickets angerufen und nur gesagt bekommen das es in Bearbeitung ist. Letzte Woche dann haben wir für die 4 Tickets eine Rückerstattung von insgesamt 25€ bekommen. Mit der Aussage, es wäre der Betrag den sie an Steuern, abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück zahlen müssen.
Was denkt ihr muss ich mich damit zufrieden geben oder kann man sonst noch was machen?

Danke schonmal
 

chrini1

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26.03.2013
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4.703
HAM
Hallo und willkommen im Forum!

Fragen: Welche Airline, welche Strecke, welcher Tarif?
 

Scaf

Neues Mitglied
14.06.2016
6
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Die Airline ist Aeroflot von München nach Mineralnye Vody mit Zwischenstop in Moskau. Der Tarif kann ich gerade gar nicht sagen.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
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FRA
Cheaptickets sollte dir ja aufschlüsseln können wie sich der Betrag zusammensetzt. Im Zweifel nochmal in der ursprünglichen Buchungsbestätigung schauen wie sich der Gesamtpreis von EUR 450 p.P. verteilt. Vermutlich war das Ticket non-refundable so dass wohl auch YQ nicht erstattet wird. Um vom restlichen Betrag zieht Cheaptickets dann noch EUR 55 p.P. Bearbeitungsgebühr ab, da bleibt dann in der Tat nicht viel übrig.

Eine Reiserücktrittsversicherung gab es vermutlich nicht bzw. der Todesfall betraf auch nicht einen der Reisenden?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Es ist unzulässig, für die reine Rückleitung von Steuern und Gebühren eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, wenn der Kunde aus freien Stücken seinen Flug storniert oder diesen nicht antritt.

Es dürfte aber für ein Reisebüro (nicht Airline) zulässig sein, eine Servicegebühr für den Geschäftsvorfall "Flugstornierung" zu verlangen; genauso wie es eine solche Gebühr für eine "Flugbuchung" verlangt".
 
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Schlesinger

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10.06.2012
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klausschlesinger.de.tl
Es dürfte aber für ein Reisebüro (...) zulässig sein, eine Servicegebühr für den Geschäftsvorfall "Flugstornierung" zu verlangen; ...

So, so! - Dann lies dir doch mal das Urteil des LG Leipzig v. 08.04.2014, Az.: 08 O 1784/13 durch. Dies besagt etwas anderes:
'Ein Reisevermittler darf von seinen Kunden keine Bearbeitungsgebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.' Quelle: Urteil > 08 O 1784/13 | LG Leipzig - Reisevermittler darf keine Stornogebühr verlangen < kostenlose-urteile.de
 
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Siwusa

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24.11.2010
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Da hilft nur ein Rechtsanwalt. :)

Bei Aeroflot mal direkt angefragt gehabt ursprünglich wie das beim Todesfall ausschaut? BA z.B. hat da Kulanzregelungen gehabt. Aber dafür ist es vermutlich eh zu spät
 

chrini1

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26.03.2013
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So, so! - Dann lies dir doch mal das Urteil des LG Leipzig v. 08.04.2014, Az.: 08 O 1784/13 durch. Dies besagt etwas anderes:
'Ein Reisevermittler darf von seinen Kunden keine Bearbeitungs*gebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäfts*bedingungen sind unwirksam.' Quelle: Urteil > 08 O 1784/13 | LG Leipzig - Reisevermittler darf keine Stornogebühr verlangen < kostenlose-urteile.de

Das Urteil betraf ein deutsches Unternehmen, mit AGBs basierend auf Deutschem Recht. Bei Cheaptickets handelt es sich aber um eine niederländische Gesellschaft. Es ist also nicht vergleichbar.
 

Scaf

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14.06.2016
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Nein Reiserücktrittsversicherung hatten wir nicht. War der Vater einer Mitreisenden der gestorben ist.
Hab nochmal geschaut die Tickets waren ein "Basis Service Packet"[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
[/FONT]
 

Scaf

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14.06.2016
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Hatten wir damals gemacht. Wurde nur gesagt das sie nichts machen können weil wir nicht direkt bei der Airline gebucht haben.
 

Scaf

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14.06.2016
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Hatten wir damals gemacht. Wurde nur gesagt das sie nichts machen können weil wir nicht direkt bei der Airline gebucht haben
Da hilft nur ein Rechtsanwalt. :)

Bei Aeroflot mal direkt angefragt gehabt ursprünglich wie das beim Todesfall ausschaut? BA z.B. hat da Kulanzregelungen gehabt. Aber dafür ist es vermutlich eh zu spät
 

tian

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26.12.2009
10.709
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Bei Aeroflot mal direkt angefragt gehabt ursprünglich wie das beim Todesfall ausschaut? BA z.B. hat da Kulanzregelungen gehabt. Aber dafür ist es vermutlich eh zu spät

Wenn einer der Mitreisenden stirbt vielleicht, aber das alle kostenfrei stornieren können weil ein Verwandter von einem Passagier gestorben ist? Hmm
 
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Schlesinger

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10.06.2012
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Bei Cheaptickets handelt es sich aber um eine niederländische Gesellschaft. Es ist also nicht vergleichbar.
Bei dem Urteil des LG Leipzig v. 08.04.2014, Az.: 08 O 1784/13, handelt es sich um ein verbraucherrechtliches bzw. wettbewerbsrechtliches Urteil. Gem. dem Urteil durfte ein deutsches Flugportal Klauseln nicht verwenden, die besagen, daß im Falle einer Flugsstornierung aus freien Stücken für den Passagier Bearbeitungsentgelte anfallen sollen.
Wenn ein niederländisches Unternehmen auf dem deutschen Markt tätig wird, muß es sich genauso an verbraucherschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen halten, wie ein deutsches Unternehmen. Dann darf auch dieses nicht derartige (verbotene) Klauseln verwenden.
 
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Schlesinger

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10.06.2012
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..., so dass er komplett stoniert werden kann, werde ich das bei ebookers mal geltend machen. Die wollen mir auch eine Gebühr von ca 50€ aufs Auge drücken.
Gegen ebookers kann man nur am Firmensitz im Ausland gerichtlich vorgehen.

Besser ist es in den meisten Fällen, eine Rückzahlung von Steuern und Gebühren (bzw. des gesamten Ticketpreises, falls das stornierte Ticket weiterverkauft werden konnte) dirket bei der Airline geltend zu machen. Denn dann kann man notfalls auch am Erfüllungsort (das ist bei einer Flugbeförderung u. a. der Ankunftsort, der oft in Deutschland liegt) gerichtlich klagen. - Und die entsprechende Rechtsprechung ist in Bezug auf Airlines gefestigter: LG Köln vom 28.10.2010, Az.: 31 O 76/19, Urteil vom 05.06.2013, Az.: 26 O 481/12, Auch das Kammergericht Berlin urteilte am 12.08.2014 (Az.: 5 U 2/12 / noch nicht rechtskräftig!): 'Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.'
Mit einem Urteil stärkt das Landgericht Frankfurt die Rechte von Fluggästen: Storniert der Passagier seinen Flug vor Antritt der Reise, bekommt er nicht nur Steuern und Gebühren erstattet. Er hat auch Anspruch auf zumindest einen Teil des Flugpreises, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vorsehen, dass dieser nicht erstattet wird, etwa bei nicht flexiblen Tarifen.
Wie die Frankfurter Richter entschieden, muss die Airline in solchen Fällen mit dem Fluggast abrechnen. Unter anderem muss sie darlegen, „ob und wenn ja zu welchem Preis sie die stornierten Flug-Tickets an Dritte weiterverkaufen konnte“.
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin Tickets bei Alitalia gebucht, aber mehr als ein halbes Jahr vor dem Flug wieder storniert. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Flüge mindestens zu dem ursprünglichen Preis weiterverkauft werden konnten, so das Gericht.

Da die Airline auf Aufforderung des Gerichts nicht das Gegenteil belegte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt (LG Frankfurt, Az.: 2-24 S 152/13). Reiserechtler Ernst Führich nennt den Richterspruch vom 6. Juni 2014 „ein wegweisendes neues Urteil“. Quelle: touristik aktuell | Urteil: Airlines müssen Teil vom Flugpreis erstatten | Wochenzeitung und Magazin für Touristiker | Reisen, Urlaub, Pep, Peps, Reise, Expedient, Expedienten, Reiseprofis, Urlaubsziele, Jobs, Stellenmarkt, Touristik, Tourismus, Even

Einen Musterbrief von der VBZ Brandenburg zur Rückforderung zumindest der gezahlten Steuern und Gebühren, evtl. zur Rückforderung des gesamten Ticketpreises findet man hier.




 
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grüntee

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16.11.2010
120
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München
Gegen ebookers kann man nur am Firmensitz im Ausland gerichtlich vorgehen.

Verklagen ist mir zu stressig. Darlegung der Fakten allerdings nicht (wird nur nicht viel helfen).


Besser ist es in den meisten Fällen, eine Rückzahlung von Steuern und Gebühren [...] 'Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.' [...] Einen Musterbrief von der VBZ Brandenburg zur Rückforderung zumindest der gezahlten Steuern und Gebühren, evtl. zur Rückforderung des gesamten Ticketpreises findet man hier.

Das in der Tat hört sich sehr gut an. Ich werde heute mal den Brief raus schicken.... erhoffe mir aber ehrlich gesagt nicht das große Wunder. Alitalia war in der Vergangenheit nicht immer sehr "entgegenkommend"
Dank Dir für die vielen Infos und den Musterbrief :)