Flug annuliert - Entschädigung berechnen ?

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spweb

Guest
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Hallo,

trotz langer Recherche bin ich im Internet nicht fündig geworden.

Unser gestriger Flug von YYZ nach WAW wurde gestrichen. Flug LO46, siehe kurzfristig hier: https://www.google.de/#q=flug+lo46
Laut Auskunft von LOT: Flugzeug kaputt
Den Anschlussflug WAW nach MUC (geplante Landung heute Fr um 18 Uhr) haben wir somit verpasst.

LOT hat uns einen alternativen Direktflug angeboten:
YYZ am Samstag 20:10 Uhr nach MUC Samstag 10:05 Uhr


Mich interessiert allgemein wie die Höhe der Entschädigung berechnet wird (ohne auf Internetseiten zurückzugreifen, die die Eingabe der Flugnummer erforderlich machen).

Nach meiner Berechnung stehen uns je 600 EUR Entschädigung zu, weil unser Endziel-Flughafen in der EU ist und wir mit mehr als 4 Stunden Verspätung ankommen werden (zusätzlicher Faktor: Distanz über 3500 km).

Wie sind die Erfahrungen mit LOT? Reicht ein Brief mit der Bitte um Erstattung aus oder wird sich die Fluggesellschaft weigern eine Ausgleichszahlung zu leisten?
 
S

spweb

Guest
Weitere Fragen:

- Muss die Fluggesellschaft uns die Taxifahrt vom Flughafen YYZ für die Übernachtungsmöglichkeit in die Innenstadt (und zurück) erstatten?
- Sofern für die Übernachtung in einem Hotel das noch vorhandene Bargeld nicht mehr ausreicht und eine Kreditkarte nicht vorhanden ist, muss die Fluggesellschaft und die Übernachtungsmöglichkeit sofort aus eigener Tasche bezahlen ??

P.S. Wir wurden weder telefonisch, noch per eMail über den ausgefallenen Flug informiert. Außerdem sind 23 Stunden Wartezeit am Flughafen YYZ, ohne Bett, nicht wirklich zumutbar.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Da LO eine EU Fluglinie ist, ist egal ob der Flug von oder nach USA ging. Nach meinem Verständnis stehen Dir 600 € pro Person zu.

Die zusätzlichen Auslagen für Transport zum Hotel, Essen & Getränke, Telefongespräche etc. müßten auch erstattet werden, hierzu die Belege einreichen (unbedingt Kopie behalten).

Ich würde das am Anfang per Email mit Fristsetzung einfordern und bei verstreichen der Frist mich an einen Anwalt wenden. Gehe mal davon aus, dass Du aufgrund der Email entweder keine oder ablehnende Reaktion bekommst. Forumsuser "umsteiger" sei hier empfohlen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.182
4.706
HAM
- Sofern für die Übernachtung in einem Hotel das noch vorhandene Bargeld nicht mehr ausreicht und eine Kreditkarte nicht vorhanden ist, muss die Fluggesellschaft und die Übernachtungsmöglichkeit sofort aus eigener Tasche bezahlen ??

Üblicherweise bekommst Du einen Voucher für ein Flughafenhotel mit Shuttle.

Ist das ernst gemeint, dass Du ohne Kreditkarte nach Canada geflogen bist?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Wo hattet Ihr denn Kontakt mit LO, am Flughafen? In vergleichbaren Fällen habe ich dort eigentlich immer einen Hotelgutschein erhalten. Und ja, bei 23 Stunden steht Dir natürlich ein Hotel zu…. Gleiches gilt für die Transferkosten. Wobei das aber auch ein Hotelshuttle oder Übernahme der öffentlichen Verkehrsmittel sein kann. Bei längeren Strecken / hohen Taxikosten wäre ich mit Taxi etwas vorsichtig.

Anonsten würde ich es auch als Erstes über das LOT-Kontaktformular oder per Brief versuchen, unter Angabe Deiner Kontonummer und klarer Frist, eventuell vielleicht "beiläufig" erwähnen, dass die Ursache Deinen Informationen nach ein technisches Problem und somit keine außerordentlichen Umstände waren. Und je nach Reaktion weitersehen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Und wieso haben sie euch auf Samstag Abend gebucht, wenn ihr bereits am Donnerstag Abend zurück fliegen wolltet? Wenn ihr das wollt um euren Urlaub zu verlängern ok, aber sie müssen euch auf den nächsten freien Flug umbuchen, auch wenn das dann kein Star Alliance Flug ist sondern z.B. Skyteam.

Air Canada und Lufthansa fliegen doch beide Heute Abend noch zurück und haben Platz, warum buchen sie euch nicht darauf um?
 
S

spweb

Guest
Und wieso haben sie euch auf Samstag Abend gebucht, wenn ihr bereits am Donnerstag Abend zurück fliegen wolltet?
Tut mir Leid, mein Fehler. Ich komme mit den Zeitzonen ganz durcheinander.[/quote]
LO46 ist annuliert. Der neue Rückflug ist heute Fr um 20:10 Uhr (Landung in MUC am Sa um 10:05 Uhr), also 23 Stunden Wartezeit
Die Information, dass der Flug LO46 annuliert ist, haben wir am Flughafen YYZ direkt am LOT Schalter erhalten (komischerweise weder per eMail, noch per Telefon)




Ich würde das am Anfang per Email mit Fristsetzung einfordern und bei verstreichen der Frist mich an einen Anwalt wenden. Gehe mal davon aus, dass Du aufgrund der Email entweder keine oder ablehnende Reaktion bekommst.


Viele Unternehmen reagieren bei größeren Erstattungsbeträgen, erst nachdem ein Anwalt eingeschaltet wurde. Ich werde per eMail und postalisch 1800 EUR Entschädigung fordern (3 Reisende, alles zusammen gebucht) mit 7 Tagen Fristsetzung. Falls ich keine positive Antwort erhalte, werde ich einen Anwalt einschalten.


Fragen hierzu:
- Reicht es aus, das Schreiben an das LOT Büro in München zu versenden
LOT Büros
Flughafen München Terminal 2
85356 München
- Gibt es eine Empfehlung für einen Anwalt. Leider ist der Erfolg der Erstattung von der Kompetenz des Anwalts abhängig. Außerdem möchte ich nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben weil Anwalt unfähig ist.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City


Daraus:

2. Beim zuständigen Mahngericht (zuständig ist in diesem Fall das Mahngericht, das für den Antragsteller zuständig ist) einen internationalen Mahnbescheid beantragt (nicht europäischer Zahlungsbefehl!). Ein normaler Mahnbescheid kostet 23 Euro. Bei diesem internationalen Mahnbescheid kommen noch Übersetzungegebühren in Höhe von 122 Euro hinzu, was man zwar zuerst vorstrecken muß, aber dann Bestandteil der Gesamtforderung gegenüber der LOT wird und erstmal deutlich günstiger ist, als einen Rechtsanwalt einschalten oder gar einen Gerichtsprozess zu eröffnen.

Das LOT Büro am Flughafen Frankfurt ist nicht im Handelsregister eingetragen und somit muß der Mahnbescheid an LOT in Warschau gerichtet werden.

Zuständiges Gericht ist das, das für den Abflughafen am Startpunkt der Reise zuständig ist.
(siehe Gerichturteil EuGH, 09.07.2009 - C-204/08 )

Als Beklagten folgende Adresse verwenden:
Adresse:
LOT Polish Airlines S.A.
ul.17 Stycznia 39
00-906 Warszawa
Poland

Verantwortlicher:
Vorstandsvorsitzender
Sebastian Mikosz (CEO)

Automatische Einleitung eines Gerichtsverfahren bei Widerspruch anklicken. Wichtig - signalisiert zusätzlich - dass es einem ernst ist.

Im Mahnbescheid bereits den BIC und IBAN angeben

3. Der internationale Mahnbescheid ging 11 Tage später bei LOT in Warschau ein weitere 16 Tage später wurde der gesamte Betrag von LOT - ohne weitere Korrespondenz, inklusive der Zinsen und Mahnbescheidkosten - überwiesen.

Hoffe, dem einen oder anderen hiermit helfen zu können
 
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spweb

Guest
Vielleicht ein bißchen Lektüre für das was Dich eventuell erwartet:

Mahnbescheid gegen LOT?

Das ist ja grausam, dass sich diese Fluggesellschaft nicht an europäische Gesetze hält.

Ich hoffe ihr unterstützt mich bei meinem Vorhaben gegen diese Airline vorzugehen.

Mahnbescheid ohne anwaltliche Hilfe ist ein Glücksspiel. Ein Richter wird einer Partei mit Anwalt mehr Gehör schenken.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.182
4.706
HAM
Das ist ja grausam, dass sich diese Fluggesellschaft nicht an europäische Gesetze hält.

Ich hoffe ihr unterstützt mich bei meinem Vorhaben gegen diese Airline vorzugehen.

Mahnbescheid ohne anwaltliche Hilfe ist ein Glücksspiel. Ein Richter wird einer Partei mit Anwalt mehr Gehör schenken.

Warum genießt Du nicht erst mal den zusätzlichen Urlaubstag? Wobei sollen wir Dich unterstützen? Das ist doch dein persönliches Thema mit LO, also musst Du Dich schon selbst kümmern. Und wenn Du kein Risiko eingehen willst, dann darfst Du nicht klagen.
Du sollst auch daran denken, dass evtl. der Grund für die Annulierung ein anderer ist, als der den du durch den Handling Agent erhalten hast - das kann im Zweifelsfall auch nach hinten losgehen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Das ist ja grausam, dass sich diese Fluggesellschaft nicht an europäische Gesetze hält.

Ich hoffe ihr unterstützt mich bei meinem Vorhaben gegen diese Airline vorzugehen.

Mahnbescheid ohne anwaltliche Hilfe ist ein Glücksspiel. Ein Richter wird einer Partei mit Anwalt mehr Gehör schenken.

1. Ist noch gar nix passiert - warum also schon so aufgeregt?

2. Prüft kein Richter einen Mahnbescheid, es macht also überhaupt keinen Unterschied wer den beantragt - wenn es ein Anwalt macht musst du nur dafür bezahlen.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Jetzt geht doch erst mal schön frühstücken und genießt das wunderschöne Wetter in Toronto. Und verschwende nicht den wertvollen Tag damit, lauter Post zu schreiben...

Wenn ihr dann wieder da seid, ist immer noch mehr als genügend Zeit, um die relevanten Schritte einzuleiten!
 
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spweb

Guest
Jetzt geht doch erst mal schön frühstücken und genießt das wunderschöne Wetter in Toronto.
Dankeschön, ich will schon mal alle Schreiben (bis auf den Mahnbescheid) im Voraus aufgesetzt und einkuvertiert haben.

Ich werde wie folgt vorgehen:
- eMail an LOT mit Erstattungswunsch und Fristsetzung.
- Am Montag Brief an LOT in Düsseldorf und LOT in Polen
- bei nicht positiver Antwort/Erstattung: In zwei Wochen Mahnbescheid
- bei nicht positiver Antwort/Erstattung: Anfang August Anwalt

Zuständiges Gericht ist das, das für den Abflughafen am Startpunkt der Reise zuständig ist.
Rückflug wäre YYZ > WAW > MUC
Durch die Annullierung des ursp F ist der neue Rückflug ein Direktflug YYZ > WAW (Ankunft in MUC trotzdem mit mehr als 4 Std Verspätung)
Das zuständige Gericht ist dann wohl Toronto ???
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Also ich würde mich jetzt nicht schon im Voraus verrückt machen. Entgegen der im Internet kursierenden Berichte (vorwiegend natürlich negative – über positive berichtet meist niemand) ist es keineswegs unmöglich, auch ohne Anwalt zu seinem Recht zu kommen.

Vielleicht sollten wir hier mal einen Thread mit positiven Erlebnissen aufmachen…
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.016
7.082
Dankeschön, ich will schon mal alle Schreiben (bis auf den Mahnbescheid) im Voraus aufgesetzt und einkuvertiert haben.

Ich werde wie folgt vorgehen:
- eMail an LOT mit Erstattungswunsch und Fristsetzung.
- Am Montag Brief an LOT in Düsseldorf und LOT in Polen
- bei nicht positiver Antwort/Erstattung: In zwei Wochen Mahnbescheid
- bei nicht positiver Antwort/Erstattung: Anfang August Anwalt


Rückflug wäre YYZ > WAW > MUC
Durch die Annullierung des ursp F ist der neue Rückflug ein Direktflug YYZ > WAW (Ankunft in MUC trotzdem mit mehr als 4 Std Verspätung)
Das zuständige Gericht ist dann wohl Toronto ???

Hmmm was meinst du wohl wie lange es dauert bis ein Mahnbescheid zugestellt wird? Und du weisst das LOT dann auch zwei Wochen zum reagieren hat? Du weisst ach das - wenn sie nicht reagieren noch ein Vollstreckungsbescheid hinterher geschickt werden muss?

Ganz ehrlich - so wie du drauf bist - geh direkt zum Anwalt - der hört dir zu und wird dafür bezahlt.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Dankeschön, ich will schon mal alle Schreiben (bis auf den Mahnbescheid) im Voraus aufgesetzt und einkuvertiert haben.

Rückflug wäre YYZ > WAW > MUC
Durch die Annullierung des ursp F ist der neue Rückflug ein Direktflug YYZ > WAW

Hahaha, Du scheinst ja echt ein Clown zu sein (y)

Wenn Du durch die Annullierung jetzt einen Direktflug nach WAW hast, was war es denn dann gestern???
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
374
116
Nur langsam! Ohne Anwalt geht nach meiner Erfahrung (da gings nur um 250 Euro nach einem gecancellten Flug) gar nichts. Du wirst einen netten Brief bekommen bei dem sie sich vielmals entschuldigen aber gleichzeitig sagen das wegen den unerwarteten technischen Problemen leider keine Entschädigung möglich sei.

Nach beauftragung EUClaim ging's dann Flott . . . kotzt mich jedesmal an das man als Privatperson sein Recht nicht bekommt sondern immer sofort einen Anwalt braucht. Sehen Airlines einen Brief von einer Privatperson gibts sowieso nichts. Steht Anwalt drauf zahlen sie sofort. 3x selber versucht, ich habs aufgegeben. Selber einen netten brief (strikt nach Vorlage im Internet) schreiben ist (leider) nur verschwendete Zeit.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Danke, jetzt habe ich es verstanden.

- Geplant war ursprünglich: YYZ-WAW-MUC
- Alternative heute: YYZ-MUC


Das zuständige Gericht ist dann wohl Toronto ???

Ich meine das jetzt weder böse noch herablassend, sondern wirklich nur als ehrlich gemeinten Hinweis! Wenn Dir ein gewisses juristisches Know-how oder Fingerspitzengefühl fehlt, solltest Du lieber umgehend zum Anwalt gehen. Das schont auf jeden Fall Deine Nerven!
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.860
522
Und wieso haben sie euch auf Samstag Abend gebucht, wenn ihr bereits am Donnerstag Abend zurück fliegen wolltet? Wenn ihr das wollt um euren Urlaub zu verlängern ok, aber sie müssen euch auf den nächsten freien Flug umbuchen, auch wenn das dann kein Star Alliance Flug ist sondern z.B. Skyteam.

Air Canada und Lufthansa fliegen doch beide Heute Abend noch zurück und haben Platz, warum buchen sie euch nicht darauf um?

Weil das offenbar zum guten Ton gehört, eine Umbuchung auf eine andere Allianz/airline abzulehnen. Habe ich selbst gerade mit LH erlebt; man wollte partout nicht auf AirBerlin (bei einem Inlandsflug) umbuchen, sondern wollte mich mit Gewalt auf einen viel späteren LH-Flieger setzen. Da musste ich schon recht deutlich und energisch werden. Mit viel Lamentieren und Hinweis, daß ich zwar im Unrecht sei, man aber eine "Ausnahmegenehmigung vom supervisor eingeholt" habe, ging's dann doch.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Weil das offenbar zum guten Ton gehört, eine Umbuchung auf eine andere Allianz/airline abzulehnen. Habe ich selbst gerade mit LH erlebt; man wollte partout nicht auf AirBerlin (bei einem Inlandsflug) umbuchen, sondern wollte mich mit Gewalt auf einen viel späteren LH-Flieger setzen. Da musste ich schon recht deutlich und energisch werden. Mit viel Lamentieren und Hinweis, daß ich zwar im Unrecht sei, man aber eine "Ausnahmegenehmigung vom supervisor eingeholt" habe, ging's dann doch.
Hab das selbst auch schon ganz anders erlebt, da wurde ohne Nachfrage auf eine andere Allianz umgebucht. Hat aber nichts mit LOT zu tun.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Ich werde per eMail und postalisch 1800 EUR Entschädigung fordern (3 Reisende, alles zusammen gebucht) mit 7 Tagen Fristsetzung. Falls ich keine positive Antwort erhalte, werde ich einen Anwalt einschalten.

Das ist doch alles blinder Aktionismus!!!

Erstmal würde ich ruhiger bleiben und entweder eine Lesebsätigung für die EMail anfordern oder zum anderen meine Forderung per Einschreibebrief geltend machen. Sollte es später einmal zu einem Gerichtsverfahren kommen, muß der Passagier beweisen, daß er das Luftfahrtunternehmen wirksam in Verzug gesetzt hat. Und das geht nicht, wenn man eine einach eine EMail losschickt, die von der Airline nicht beantwortet wird und deren Eingang beim Unternehmen man nicht nachweisen kann. Man bleibt sonst auf seinen Rechtsverfolgungskosten (Anwaltsgebühren usw.) sitzen.

Zum anderen ist die Frist von sieben Tagen sehr kurz bemessen. Hier sollte man bei einem ausländischen Unternehmen schon mindestens zwei bis vier Wochen (Postlaufzeiten für Antworten beachten) Zeit lassen, zumal das Unternehmen die Korrespondenz sicherlich übersetzen muß.

Immer gleich einen Anwalt einschalten? - Man kann sich auch an die Schlcihtungsstelle wenden:
'Hat der streitgegenständliche Flug
-nach dem 01. November 2013 stattgefunden,
-ist die betreffende Airline Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle und
-sind beide Parteien mit einem Schlichtungsverfahren einverstanden,
so kann man dort das Schlichtungsverfahren beantragen.
Vorteile des Schlichtungsverfahrens:
-das Schlichtungsverfahren ist verjährungshemmend,
-es entstehen nur die eigenen Kosten (Porto, Telefon usw.) und
-keine der Parteien ist später verpflichtet, sich an einen Schlichtungsspruch zu halten.
(Die Fluggesellschaften sind nur im Falle von privat veranlassten Reisen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet (§ 57 b Abs. 1 LuftVG). Eine (freiwillige) Teilnahme bei geschäftlich veranlassten Flugreisen wird von den Fluggesellschaften abgelehnt. Daher kann in Fällen geschäftlich veranlasster Flugreisen kein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.)
Wenn die betreffende Fluggesellschaft nicht Mitglied im Trägerverein der 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.' (siehe oben) ist -und nur dann (!)-, kann man sich auch an die 'Schlichtungsstelle Luftverkehr' beim Bundesamt für Justiz wenden (nicht verwechseln mit dem Luftfahrtbundesamt in Braunschweig!) Letzteres ist bei 'LOT' der Fall. Es werden keine faulen Kompromisse vor der Schlichtungsstelle getroffen! - Heinz Klewe, Geschäftsführer der SÖP, verwehrt sich gegen das Vorurteil, dass man sich mit den Airlines auf halbem Weg treffe. "Wo der Rechtsanspruch klar ist, wird immer die volle Summe gezahlt." Außerdem nehme die SÖP anders als die Inkassobüros auch Fälle mit unklarer Rechtslage an.' Quelle: EU Fluggastrechte: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
 
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