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Hallo zusammen,
am Freitag (19.08.) wollte ich eigentlich mit AB von RJK nach TXL, nachdem mein ursprünglicher Direktflug nach Berlin schon vor 3 Wochen von AB gestrichen wurde und ich umgebucht wurde auf AB2697 über DUS, mit 50 Minuten Umstiegszeit ebendort, hatte ich schon Zweifel, ob ich noch am 19.08. in Berlin ankommen werde .
Leider waren diese Zweifel berechtigt, nachdem die D-ABNK als AB2696 schon eine Stunde zu spät in RJK ankam, dachte ich mir schon, dass das mit Umstieg nichts wird. Der FO begründete die Verspätung bei der Ansage nach dem Start damit, dass die Flugsicherung in DUS aufgrund einer hohen Krankheitsrate unterbesetzt sei und daher der ganze Traffic von und nach DUS verspätet sei, man melde sich vor der Landung nochmals wegen der Umstiegsverbindungen.
Irgendwo über BaWü kam dann die Meldung vom Flightdeck, dass "die Zentrale" aufgrund der hohen Verspätungsraten in DUS entschieden habe, den Flug nach CGN umzuleiten, von dort würden wir mit Bussen nach DUS gebracht werden, wir Umsteiger nach Berlin sollten im Sheraton am Flughafen DUS übernachten und am nächsten Morgen weiterfliegen. Nach der Landung standen die Busse zum Glück schon bereit und brachten uns nach DUS, wo natürlich keine AB-Mitarbeiter mehr waren, um uns Gutscheine für die Verpflegung auszustellen. Also direkt im Sheraton eingecheckt, wo man uns erst für 3 Stunden später angekündigt hatte und daher die Küche schon geschlossen hatte . So habe ich mir dann selbst Nahrung (anders kann man dieses Zeug bei einer bekannten Fastfood-Kette wohl nicht nennen) organisiert, die Rechnung geht sowieso an AB. Am nächsten Morgen bin ich dann gegen 10:20 in TXL gelandet.
Lange Rede kurzer Sinn: Stehen mir die 250€ Kompensation zu, da die Verspätung am Zielort knapp 12 Stunden betrug? Ich vermute, dass AB sich auf höhere Gewalt berufen wird, da wie schon mitgeteilt die Flugsicherung der Grund für das Chaos sei. Allerdings hat ja laut Aussage vom Flightdeck "die Zentrale" (ergo AB?) entschieden, dass eine Landung in DUS erst gar nicht versucht wird. Also lag es ja doch im ermessen von AB?
Ich danke im Vorraus für eure Hilfe!
am Freitag (19.08.) wollte ich eigentlich mit AB von RJK nach TXL, nachdem mein ursprünglicher Direktflug nach Berlin schon vor 3 Wochen von AB gestrichen wurde und ich umgebucht wurde auf AB2697 über DUS, mit 50 Minuten Umstiegszeit ebendort, hatte ich schon Zweifel, ob ich noch am 19.08. in Berlin ankommen werde .
Leider waren diese Zweifel berechtigt, nachdem die D-ABNK als AB2696 schon eine Stunde zu spät in RJK ankam, dachte ich mir schon, dass das mit Umstieg nichts wird. Der FO begründete die Verspätung bei der Ansage nach dem Start damit, dass die Flugsicherung in DUS aufgrund einer hohen Krankheitsrate unterbesetzt sei und daher der ganze Traffic von und nach DUS verspätet sei, man melde sich vor der Landung nochmals wegen der Umstiegsverbindungen.
Irgendwo über BaWü kam dann die Meldung vom Flightdeck, dass "die Zentrale" aufgrund der hohen Verspätungsraten in DUS entschieden habe, den Flug nach CGN umzuleiten, von dort würden wir mit Bussen nach DUS gebracht werden, wir Umsteiger nach Berlin sollten im Sheraton am Flughafen DUS übernachten und am nächsten Morgen weiterfliegen. Nach der Landung standen die Busse zum Glück schon bereit und brachten uns nach DUS, wo natürlich keine AB-Mitarbeiter mehr waren, um uns Gutscheine für die Verpflegung auszustellen. Also direkt im Sheraton eingecheckt, wo man uns erst für 3 Stunden später angekündigt hatte und daher die Küche schon geschlossen hatte . So habe ich mir dann selbst Nahrung (anders kann man dieses Zeug bei einer bekannten Fastfood-Kette wohl nicht nennen) organisiert, die Rechnung geht sowieso an AB. Am nächsten Morgen bin ich dann gegen 10:20 in TXL gelandet.
Lange Rede kurzer Sinn: Stehen mir die 250€ Kompensation zu, da die Verspätung am Zielort knapp 12 Stunden betrug? Ich vermute, dass AB sich auf höhere Gewalt berufen wird, da wie schon mitgeteilt die Flugsicherung der Grund für das Chaos sei. Allerdings hat ja laut Aussage vom Flightdeck "die Zentrale" (ergo AB?) entschieden, dass eine Landung in DUS erst gar nicht versucht wird. Also lag es ja doch im ermessen von AB?
Ich danke im Vorraus für eure Hilfe!