AB 2697 Diverted to CGN, Umstieg verpassst, Kompensattion?

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malev4ever

Reguläres Mitglied
01.05.2015
25
0
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Hallo zusammen,

am Freitag (19.08.) wollte ich eigentlich mit AB von RJK nach TXL, nachdem mein ursprünglicher Direktflug nach Berlin schon vor 3 Wochen von AB gestrichen wurde und ich umgebucht wurde auf AB2697 über DUS, mit 50 Minuten Umstiegszeit ebendort, hatte ich schon Zweifel, ob ich noch am 19.08. in Berlin ankommen werde :eyeb:.

Leider waren diese Zweifel berechtigt, nachdem die D-ABNK als AB2696 schon eine Stunde zu spät in RJK ankam, dachte ich mir schon, dass das mit Umstieg nichts wird. Der FO begründete die Verspätung bei der Ansage nach dem Start damit, dass die Flugsicherung in DUS aufgrund einer hohen Krankheitsrate unterbesetzt sei und daher der ganze Traffic von und nach DUS verspätet sei, man melde sich vor der Landung nochmals wegen der Umstiegsverbindungen.

Irgendwo über BaWü kam dann die Meldung vom Flightdeck, dass "die Zentrale" aufgrund der hohen Verspätungsraten in DUS entschieden habe, den Flug nach CGN umzuleiten, von dort würden wir mit Bussen nach DUS gebracht werden, wir Umsteiger nach Berlin sollten im Sheraton am Flughafen DUS übernachten und am nächsten Morgen weiterfliegen. Nach der Landung standen die Busse zum Glück schon bereit und brachten uns nach DUS, wo natürlich keine AB-Mitarbeiter mehr waren, um uns Gutscheine für die Verpflegung auszustellen. Also direkt im Sheraton eingecheckt, wo man uns erst für 3 Stunden später angekündigt hatte und daher die Küche schon geschlossen hatte :rolleyes:. So habe ich mir dann selbst Nahrung (anders kann man dieses Zeug bei einer bekannten Fastfood-Kette wohl nicht nennen) organisiert, die Rechnung geht sowieso an AB. Am nächsten Morgen bin ich dann gegen 10:20 in TXL gelandet.

Lange Rede kurzer Sinn: Stehen mir die 250€ Kompensation zu, da die Verspätung am Zielort knapp 12 Stunden betrug? Ich vermute, dass AB sich auf höhere Gewalt berufen wird, da wie schon mitgeteilt die Flugsicherung der Grund für das Chaos sei. Allerdings hat ja laut Aussage vom Flightdeck "die Zentrale" (ergo AB?) entschieden, dass eine Landung in DUS erst gar nicht versucht wird. Also lag es ja doch im ermessen von AB?

Ich danke im Vorraus für eure Hilfe!
 

Wagimen

Erfahrenes Mitglied
23.02.2014
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Rein vom Fall her würde ich sagen, das sollte 250 € geben.
Aber ich bin mir nicht wirklich sicher, wie das mit den angeblich erkrankten Mitarbeitern darstellbar ist.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.130
8.360
BRU
Abgesehen von der Frage, ob nicht AB da was besser hätte planen können (wenn alle Flüge verspätet waren, wären die Chancen ja wahrscheinlich nicht so schlecht gestanden, dass Du Deinen - ebenfalls verspäteten - Anschluss noch bekommen hättest): Überlastung des Luftraums / Unterbesetzung der Flugsicherung zählt meines Wissens nicht zu „außerordentlichen Umständen“. Insofern sollte Dir die Entschädigung zustehen.
 
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gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
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HAJ
Schreiben an AB aufsetzen, schauen was sie antworten, wenn sie nicht zahlen wollen -> Anwalt. Da gibt's sogar einen sehr Guten in Berlin.
 
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malev4ever

Reguläres Mitglied
01.05.2015
25
0
Danke, ich werde Airberlin bezüglich der 250€ kontaktieren, im Zweifelsfall dann einen Anwalt oder eine der bekannten Seiten für soetwas heranziehen. (y)
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
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Paris
Nach meinem Rechtsverständnis hast du keinen Anspruch auf Entschädigung.

Die Personalknappheit bei der Flugsicherung ist ganz klar höhere Gewalt. Du weißt ja nicht aus welchen Gründen AB deinen Flug nach CGN divergiert hat, aber die haben das sicher nicht zum Spaß gemacht. Es ist davon auszugehen, dass AB dazu gezwungen wurde, einen Teil der Flüge umzuleiten. Da das wieder auf den Personalnotstand zurückzuführen ist, gilt auch hier die höhere Gewalt. War Freitagabend selbst in DUS und es wurden ungefähr 10 Flüge nach CGN verschoben.

Versuchen kannst du es natürlich trotzdem mal. ;)
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
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Kann denn jemand beurteilen, ob es am Freitag tatsächlich zu solchen Personalengpässen bei der DFS gab, die eine Diversion rechtfertigen?

Erzählen kann der Herr aus dem Cockpit ja viel - böse Unterstellung ohne Beweis wäre z.B., dass man die Maschine aus operativen Gründen lieber in CGN als in DUS haben wollte...
 
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330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.158
815
BER / COR
Kann denn jemand beurteilen, ob es am Freitag tatsächlich zu solchen Personalengpässen bei der DFS gab, die eine Diversion rechtfertigen?

Erzählen kann der Herr aus dem Cockpit ja viel - böse Unterstellung ohne Beweis wäre z.B., dass man die Maschine aus operativen Gründen lieber in CGN als in DUS haben wollte...
Ja, aufgrund eines sehr traurigen Grundes, gab es am Freitag wirklich viele kranke Fluglotsen.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Nehmen wir mal an, die DFS war tatsaechlich personell unterbesetzt und konnte den Routinebetrieb nicht aufrecht erhalten. Dann waere also die DFS verantwortlich fuer alle Schaeden, die durch diese Minderleistung entstanden sind.
Ausdruecklich nicht in Frage kommt eine Entschaedigung nach EU261\2004, meiner Einschaetzung nach. Aber nachweisbare Schaeden nach Verursacherprinzip moeglicherweise schon.
 
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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
753
238
Duisburg
Nachdem die DFS als beliehenes Unternehmen hoheitliche Aufgaben übertragen bekommen hat, sollte es hier nichts geben. AB hat keine Möglichkeit, sich die Flugsicherung auszusuchen oder gar Einfluss auszuüben.

Wenn dies wirklich rechtlich so gesehen werden sollte, haben sämtliche Airlines ja quasi immer eine Ausrede parat, warum sie nicht zahlen müssen. Ich bin selbst am 19.08. ab DUS geflogen (mit KL1858 nach Amsterdam), es war alles super pünktlich und auch andere Flüge um diese Uhrzeit waren so gut wie gar nicht vespätet (außer eine Hand voll Flüge von 4U / EW und AB). Daher halte ich diese Aussage vom Kapitän als sehr, sehr fragwürdig!
 
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