Frust mit der Apple Watch II

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Marphe

Erfahrenes Mitglied
28.01.2015
362
0
GRZ/JFK
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Da hier im Forum auch jede Menge kompetente Anwälte sind, missbrauche ich diese Rubrik für eine kleine Rechtsauskunft.

War auf den Malediven im Urlaub und wurde von meiner Freundin, unabsichtlich vom Zugangssteg gestossen.
Meine Apple Watch II (lt. Apple Werbung, wasserdicht bis 50 m, zum Schwimmen geeignet) war sofort ohne Funktion, anscheinend Wassereintritt.

Laut Apple Care ist das ein Unfallschaden und wurde mit der Aussage "durch den ungünstigen Eintauchwinkel kann eine Wasserdichtigkeit nicht garantiert werden" abgeschmettert. Reparatur 299 € bitte (n)

Geht das wirklich so einfach ? Großartig Werbung machen, das die Uhr nun auch beim Schwimmen im Pool und Meer benutzt werden darf und wenn das Ding wirklich absäuft reden wir uns mit einen fadenscheinigen Argument raus ?
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, gehe zum nächsten Anwalt Deines Vertrauens.

Ich gebe Dir auf jeden Fall recht. Es klingt nach Deiner Schilderung zumindest sehr fadenscheinig.
 

Marphe

Erfahrenes Mitglied
28.01.2015
362
0
GRZ/JFK
Nur den Firmenrechtsschutz meines Unternehmens, der teilweise auch für private Dinge "missbraucht" werden darf, muss da noch die genaue Deckung abklären.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Jetzt ist es eh zu spät. Aber warum schildert man Apple das Ereignis des Wasserkontaktes?

Da erinnere ich mich noch an die Mitte des letzten Jahrzehnts. Damals schmetterte Nokia reihenweise Ansprüche mit dem Verweis auf Wasserschaden ab. Damals war es ein Indikator, der schon in einem feuchten Badezimmer Feuchtigkeit im Gerät anzeigte.

Ich hätte zwar nicht gelogen, aber einfach ein Schwimmereignis genannt. Hinterher ist man immer schlauer.

Edith: was ist mit der Haftpflichtversicherung deiner Freundin?
 
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Marphe

Erfahrenes Mitglied
28.01.2015
362
0
GRZ/JFK
Jetzt ist es eh zu spät. Aber warum schildert man Apple das Ereignis des Wasserkontaktes?
Edith: was ist mit der Haftpflichtversicherung deiner Freundin?

Weil ich anscheinend zu ehrlich bin :p und in der festen Meinung dass das Ding ja eh wasserdicht sein soll und von einen Fabrikationsfehler ausgegangen bin.
Die Versicherung wollte ich eigentlich aussen vor lassen, da das Ganze für mich ein Garantiefall ist.
Ehrlich gesagt nehme ich die Sache mittlerweile auch ein wenig persönlich und bin dann so stur den härteren Weg zu gehen.

Die Deckung der Rechtsschutzversicherung wurde mittlerweile bestätigt, leider sind die Anwälte für die Erstauskunft erst am Dienstag (Feiertag Ö) wieder im Haus.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Viel Spaß, freut den Anwalt (aber auch nur den). Die Apple Watch 2 ist "water resistant bis 50m" nach ISO22810, das heißt, sie kann einen Druck von 5 bar (eigentlich 6 bar), aushalten, ohne dass große Mengen Wasser eindringen. Der wird beim Sprung ins Wasser schnell überschritten. Sie ist aber keinesfalls komplett wasserdicht. https://support.apple.com/de-de/HT205000

Also bei einem Unfall allenfalls ein Fall für die Privathaftpflicht.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Viel Spaß, freut den Anwalt (aber auch nur den). Die Apple Watch 2 ist "water resistant bis 50m" nach ISO22810, das heißt, sie kann einen Druck von 5 bar (eigentlich 6 bar), aushalten, ohne dass große Mengen Wasser eindringen. Der wird beim Sprung ins Wasser schnell überschritten. Sie ist aber keinesfalls komplett wasserdicht. https://support.apple.com/de-de/HT205000

Also bei einem Unfall allenfalls ein Fall für die Privathaftpflicht.


Wenn er zu einem guten Anwalt geht und es sich so abzeichnet wie Du sagst, wird er das seinem Klienten auch pflichtbewusst mitteilen. Dann wird er ihm vom Klageweg abraten. Dank der Rechtsschutzversicherung kostet es aber dann kein Geld.

Vorteil: Wenn er dann zur Privathaftpflicht der Freundin geht, hat er die Unterlagen bereit und kann damit den Vorgang und die bisherigen Maßnahmen zur Schadensabwehr einigermaßen plausibel nachweisen.
 

Marphe

Erfahrenes Mitglied
28.01.2015
362
0
GRZ/JFK
Viel Spaß, freut den Anwalt (aber auch nur den). Die Apple Watch 2 ist "water resistant bis 50m" nach ISO22810, das heißt, sie kann einen Druck von 5 bar (eigentlich 6 bar), aushalten, ohne dass große Mengen Wasser eindringen. Der wird beim Sprung ins Wasser schnell überschritten. Sie ist aber keinesfalls komplett wasserdicht. https://support.apple.com/de-de/HT205000

Also bei einem Unfall allenfalls ein Fall für die Privathaftpflicht.

Alles schön und gut. Sieh dir mal die Apple Werbung https://youtu.be/p2_O6M1m6xg an, bei Sekunde 17 ein perfekter Köpfler mit der Uhr. Kann mir nicht vorstellen das bei einen Sturz vom Steg aus einer Höhe von 30 cm über Wasseroberfläche viel größere Kräfte auftreten.
 
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demarsay

Aktives Mitglied
01.08.2011
103
5
Im Bereich von anderen (auch hochwertigen mechanischen Uhren) gibt es dazu dich schon zig Musterprozesse. 30 Meter "wasserdicht" sind da nicht zwingend zum schwimmen geeignet. Hatte auch mal so einen Fall. Wempe hat damals gemeint, dass nur explizite Taucheruhren (Rolex Submariner) zum Schwimmen geeignet sind. Paradox, ist aber so. Ich glaube das wird ein enger Prozess.
 
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Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Da die Apple Watch aber keine Auftrittsfläche von 1 m(y)2 hat sieht es hier mehr nach 1bar=10N/cm(y)2 aus. Und das ist auf jeden Fall erreichbar.

Was lernen wir daraus: Man erzaehlt den Apple Care Menschen so wenig wie moeglich.
Wie will Apple das eigentlich beweisen (ungünstiger Eintauchwinkel?)?

Nein, hat sie nicht. Aber sie hat auch nur ein Gewicht von 50g.
Aber wahrscheinlich muss man das anders betrachten: Sobald man die Wasseroberflaeche durchdringt, beginnt der Bremsweg und die negative Beschleunigung. Dann bleibt die Frage, welche Kraft auf die Uhr ausgeübt wurde.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Da wir uns hier aber nicht mit der Strömungsmechanik beschäftigen können oder wollen ist eine Betrachtung in dieser Richtung hinfällig.

Ich würde definitiv dem OP zustimmen, wenn Apple so wirbt erwartet man als Kunde eine Wasserfestigkeit.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
Also wenn man mal nicht die Werbung zu Grunde legt, sondern die technischen Fakten, ist die Uhr nicht zum Schwimmen/Tauchen geeignet:

DIN8310 definiert dies ziemlich genau:

Die Uhr ist auf eine Wasserdichtigkeit bis 5 bar geprüft, was dem Druck einer angenommenen Wassersäule von 50 Metern entspricht. Damit ist sie geeignet für den täglichen Gebrauch wie z. B. Baden, Duschen oder Händewaschen.

Erst ab 100 m wäre Schwimmen möglich:

Die Uhr ist auf eine Wasserdichtigkeit bis 10 bar geprüft, was dem Druck einer angenommenen Wassersäule von 100 Metern entspricht. Damit ist sie geeignet für z. B. häufiges Schwimmen oder Schnorcheln.
 

BjoernSOAD

Erfahrenes Mitglied
31.12.2014
884
0
MUC
Apple wirbt ja direkt damit, dass man die Uhr beim Schwimmsport benutzen kann/soll.
Beim Schwimmen startet man ja in der Regel vom Startblock, dieser ist genormt und muss zwischen 0,5m und 0,75m hoch sein.
Also war der Steg deutlich niedriger als ein Startblock und müsste dem entsprechend auch keine Probleme bereiten für die Apple-Watch.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
Apple wirbt ja direkt damit, dass man die Uhr beim Schwimmsport benutzen kann/soll.
Beim Schwimmen startet man ja in der Regel vom Startblock, dieser ist genormt und muss zwischen 0,5m und 0,75m hoch sein.
Also war der Steg deutlich niedriger als ein Startblock und müsste dem entsprechend auch keine Probleme bereiten für die Apple-Watch.

Naja - das ist halt eben Werbung! Wie weit dies vor Gericht zählt, kann ich nicht beurteilen - die Faktenlage der technischen Beschreibung ist jedoch anders!
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Mal abgesehen von der rechtlichen Lage usw. Ist schon scheisse gelaufen.

Zum Thema Wasserdichtigkeit:
Die Angaben auf den Uhren sind rein durch statische Drucktests gegeben, d.h. wenn du die Uhr ganz langsam auf 50m (= 6 bar Umgebungsdruck, bzw. 5 bar Überdruck) absenken würdest, würde sie das abkönnen.
Der dynamische Druck durch den Aufprall aufs Wasser (Wasserstrahl beim Duschen, Schwimmbewegungen, ...) kann um ein vielfaches höher sein.

Daher nimmt man üblicherweise an, leider weiß ich hier nichts über die "Rechtsgültigkeit", dass
- "Wasserdicht bis 50m": Zum Händewaschen/Duschen geeignet
- "Wasserdicht bis 100m": Zum Schwimmen geeignet
Erst ab "Wasserdicht bis 200m" kann man die Uhr für Schnorcheln/Tauchen in geringen Tiefen verwenden.
"Richtige" Taucheruhren sind daher bis 1000m Wasserdicht...

Das habe ich in einem Uhrentest der Taucherzeitschrift "Unterwasser" gelesen. Irgendwo müsste ich das noch haben, leider hilft es dir nicht weiter.
Insofern finde ich diese Angaben für den Otto Normalverbraucher auch extrem "unglücklich" gewählt.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Mal abgesehen von der rechtlichen Lage usw. Ist schon scheisse gelaufen.

Zum Thema Wasserdichtigkeit:
.......

Daher nimmt man üblicherweise an, leider weiß ich hier nichts über die "Rechtsgültigkeit", dass
- "Wasserdicht bis 50m": Zum Händewaschen/Duschen geeignet
- "Wasserdicht bis 100m": Zum Schwimmen geeignet
Erst ab "Wasserdicht bis 200m" kann man die Uhr für Schnorcheln/Tauchen in geringen Tiefen verwenden.
"Richtige" Taucheruhren sind daher bis 1000m Wasserdicht...

Das habe ich in einem Uhrentest der Taucherzeitschrift "Unterwasser" gelesen. Irgendwo müsste ich das noch haben, leider hilft es dir nicht weiter.
Insofern finde ich diese Angaben für den Otto Normalverbraucher auch extrem "unglücklich" gewählt.

Das ist etwa so wie bei den vielzitierten Diesel Abgastests. Da ist die Industrie sich europaweit von den Testzyklus ausgegangen wohl wissend für sie selbst und Behörden dass es außerhalb des testzyklus anders aussieht.

Also wir lernen:
50m = Spritzwassergeschützt
100m = schwimmgeeignet
200m = Schnorcheln
1000m = tauchen.

Weltenbummlerin, dieTauchreferenz des Forums wird hier um Stellungnahme gebeten.

Flyglobal
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Egal was rechtlich zulässig sein mag. So eine Werbeaussage bei dieser praktischen Nichteignung finde ich ärgerlich. Das hätte ich von Apple so nicht erwartet.
Da gibt es noch ganz andere Dinge, die sich Apple geleistet hat, z.B. die Fehlkonstruktion der Graphikarte bei MBP 2011.
Ich kaufe mittlerweile nur noch Apple ab mind. der dritten Generation. iPhone z.B. ab 6ter Generation.
Das Video mit dem Schwimmen ist sehr irreführend von Apple.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Ich würde definitiv dem OP zustimmen, wenn Apple so wirbt erwartet man als Kunde eine Wasserfestigkeit.

Also wenn man mal nicht die Werbung zu Grunde legt, sondern die technischen Fakten, ist die Uhr nicht zum Schwimmen/Tauchen geeignet:

Wenn man sich die technischen Angaben anschaut, würde ich effektiv keine Kopfsprünge riskieren. Versetzt man sich nun aber in die Rolle eines 0815-Kunden der sich weder mit technischen noch juristischen Angaben seitens Apple auskennt, würde ich meinen dass die Werbung rund um die Apple Uhr stark anregen, dass man damit uneingeschränkt schwimmen kann. Im Werbematerial welches man so finden kann sieht man quasi jedes Mal jemanden der einen Kopfsprung macht.