Unterhaltungselektronikgeräte
mit Lithium
Beschreibung: Unterhaltungselektronikgeräte, die Lithiummetall- oder
Lithiumionen-Zellen oder -Akkus enthalten, wie z. B. Armbanduhren,
Rechenmaschinen, Kameras, Handys, Laptop-Computer,
Camcorder, etc. zum persönlichen Gebrauch.
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Handgepäck: Ja
Genehmigung des Carriers
erforderlich:Nein
Regeln für Ersatzakkus:
· Ersatz-Lithiummetall- oder Lithiumionenakkus mit einer
Wattstundenleistung von bis zu 100 Wh für
Unterhaltungselektronikgeräte:
-Nur im Kabinengepäck und in für den persönlichen Gebrauch
bestimmten Mengen erlaubt
-Diese Akkus müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein.
· Ersatz-Lithiummetall- oder Lithiumionenakkus mit einer
Wattstundenleistung von über 100 Wh bis 160 Wh für
Unterhaltungselektronikgeräte:
-Nicht mehr als zwei Ersatzakkus pro Person
-Nur im Kabinengepäck erlaubt
-Diese Akkus müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein
-Genehmigung des Carriers erforderlich