Falsche oder unklare Angaben zu Inklusivleistungen bei Hotelbuchungen -wie verhalten??

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Wie verhält man sich bei (nicht stornierbaren) Hotelbuchungen über OTA (oder GDS oder Hoteldirekt) die bei Buchung eine falsche Inklusivleistung enthielten.

Mit dem OTA, GDS Anbieter (bucht ja fast niemand mehr) oder dem Hotel VOR Anreise verhandeln oder den Ball flach halten und vor Ort diskutieren.

Wer hat hierzu Erfahrungen gemacht (meine im geschlossenen Thread)
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
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kreuzundpeer.de
Hatte - wie im anderen Thread kurz beschrieben - bisher zwei Fälle, bei denen das versprochene Gratis-Shuttle nicht geleistet wurde. Nicht ganz mit deinem vergleichbar, weil nicht über OTA gebucht, sondern direkt bei der Hotelgruppe. Hier trotzdem meine Erfahrungen:

Fall 1: Mercure Amsterdam, gebucht direkt bei Accorhotels. Website versprach Gratis-Shuttle, im Hotel stellte er sich aber als nur in eine Richtung kostenlos heraus. Diskussion vor Ort blieb (selbst mit Hinweis auf Kreditkarten-Chargeback) erfolglos, daher an Accor gewandt. Resultat: Die 5€ fürs Shuttle wurden erstattet - immerhin, aber keine Entschädigung.

Fall 2: Super 8 LAX. Shuttle war laut OTAs kostenpflichtig, auf der Wyndham-Seite wurde aber mit "Free Shuttle" beworben. Personal stellte sich stur und Shuttle wäre sowieso teurer als ein Uber gewesen. Mail an Wyndham und das Hotel selbst mit Bitte, die Kosten für Uber zu erstatten. Resultat: Auch nach 3 Monaten keine Antwort - weder seitens Wyndham, noch vom Super 8 Management. Hatte schon über eine Kreditkarten-Rückbuchung nachgedacht, aber bisher den Aufwand gescheut. Daher bleibt es halt bislang bei negativen Bewertungen.

An deiner Stelle würde ich mich wohl eher blöd stellen und ggf. Ausdrucke der Buchung dabei haben. Aber immer von Erfolg gekrönt ist das sicher auch nicht.
 

delpiero223

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30.11.2011
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kreuzundpeer.de
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XT600

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16.03.2009
21.584
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ich hatte jetzt einmal Erfolg vor Ort (Hongkong vor Jahren) und einmal auch über OTA Beschwerde Wochen vor Anreise eine Lösung angeboten - OTA war allerdings ein US-Unternehmen mit entsprechendem Kodex was Kundenzufriedenheit angeht (die bezahlen bei meine Buchung jetzt drauf bzw. belasten die Kosten an den Subunternehmer (Tourico Holidays) weiter.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Meine es ist ganz klar, was in der Beschreibung des Hotels vom Hotel oder von dem Buchungsanbieter dargestelllt wird, muss auch geleistet werden. Eben in diesem Kontext ergibt sich ja ein Preis. Man kann im Hotel dieses einfordern, wenn dieses es nicht leistet, dann muss der Verkäufer oder hier OTA genannt haften. Das es bei einem ausländischen Anbieter schwierig wird, eine Forderung durch zu setzen, ist wohl so.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Meine es ist ganz klar, was in der Beschreibung des Hotels vom Hotel oder von dem Buchungsanbieter dargestelllt wird, muss auch geleistet werden. Eben in diesem Kontext ergibt sich ja ein Preis. Man kann im Hotel dieses einfordern, wenn dieses es nicht leistet, dann muss der Verkäufer oder hier OTA genannt haften. Das es bei einem ausländischen Anbieter schwierig wird, eine Forderung durch zu setzen, ist wohl so.
Halbwahr: der OTA verkauft das Zimmer nicht sondern vermittelt mir das Zimmer bzw. den Beherbergunsgvertrag. D.h. er ist verantwortlich, dass die Bedingungen korrekt sind, zu dem der Vertrag geschlossen wird.

Bin mir aber nicht sicher, ob ein Rücktrittsrecht besteht, wenn bestimmte Leistungen nicht erbracht wurden, die bei Vertragsabschluss als Bestandteil des Vertrags genannt wurden. Wäre dem so, könnte man zurücktrefen, wenn z.B. die Sauna nicht vereinbarungemäss nutzbar war (soll im Süden ab und zu vorkommen)