Problem mit flug24.de

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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.006
891
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Ich hab gestern einen dummen Fehler gemacht und brauch mal Eure Einschaetzung wie ich jetzt vorgehen sollte.

Ich habe drei Tickets TXL-CDG mit AF ueber flug24.de gebucht und bin dabei auf eine ganz perfide Masche reingefallen. Ich hatte bei kayak die Preise verglichen und wurde dann ueber fluege.de zu flug24.de weitergeleitet. Nachdem ich alle Passagierdaten eingegeben und ein gutes Dutzend Versicherungen abgelehnt hatte, war ich schliesslich auf dieser Seite:

flug24_Page_1.jpg

Aus meiner Sicht schien alles klar. Ich habe weiter unten die Bankdaten fuer eine Lastschrift eingegeben und auf "Jetzt kaufen" gedrueckt. Was ich dabei nicht gemerkt habe, war, dass sich beim Eingeben der Bankdaten weiter oben der Preis noch einmal veraendert hat und insgesamt 90 Euro Gebuehren aufgeschlagen wurden (plus 3 Euro fuer die Lastschrift).

Eine Stunde spaeter oder so hab ich eine Rechnung und das etix bekommen. Erst da fiehl mir mein Fehler auf. Habe daraufhin eine Email mit Bitte um Korrektur hingeschickt. Bisher leider ohne Antwort. Hab gestern auch verucht anzurufen und nach 45 Minuten in der Warteschleife wurde ich rausgeworfen.

Meine Frage ist nun, wuerdet Ihr einfach die Lastschrift bei der Bank widerrufen lassen und es auf einen moeglichen Streit mit flug24.de ankommen lassen oder besser die 90 Euro zahlen und zukuenftig einen grossen Bogen um den Laden machen. Die 90 Euro bringen mich nicht um, ich bin aber sehr allergisch, wenn man mich versucht zu bescheissen. Ich waere fuer sachdienliche Hinweise und Erfahrungen in solch einer Situation sehr dankbar.
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Hier im Forum gibt es bereits einige Erfahrungen zum Thema flug24.de. Da wirst du dich bestimmt wiederfinden mit deinen Erfahrungen.

Die 90 EUR würde ich als Lehrgeld sehen und in Zukunft einen großen Bogen um den Laden machen. Der Stress ist es nicht wert.
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.006
891
Wieso sollen die deinen Fehler korrigieren?

Ich hoffe, die Debatte dreht sich jetzt nicht nur, um diesen Punkt. Ich fuehle mich ehrlich gesagt beschissen, weil die Seite genauso gestrickt ist, dass wenn man die Bankdaten unten eingibt den endgueltigen Preis nicht wirklich im Blick hat. Nachdem ich mich durch so viele Seiten geklickt hatte, war ich davon ausgegangen, dass der Preis sich hier nun nicht mehr aendert. Das war mein Fehler.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.006
891
Habe gerade folgendes bei der Verbraucherzentrale gelesen:

"Da werden so genannte Servicegebühren inklusive Mehrwertsteuer zusätzlich zum Flugpreis fällig, ohne dass der letztlich zu zahlende Endpreis von Anfang an in der Buchungsmaske deutlich erkennbar ist", kritisiert Dittrich. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich unter Berufung auf geltendes EU-Recht klargestellt hat, dass das nicht rechtens ist.

Wenn das stimmt, dann koennte ich einem moeglichen Rechtsstreit ja sehr entspannt entgegensehen. Kann jemand diese Rechtssprechung bestaetigen?
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69
Ich hoffe, die Debatte dreht sich jetzt nicht nur, um diesen Punkt. Ich fuehle mich ehrlich gesagt beschissen, weil die Seite genauso gestrickt ist, dass wenn man die Bankdaten unten eingibt den endgueltigen Preis nicht wirklich im Blick hat. Nachdem ich mich durch so viele Seiten geklickt hatte, war ich davon ausgegangen, dass der Preis sich hier nun nicht mehr aendert. Das war mein Fehler.

Ich habs gerade mal ausprobiert, dass ist echt hinterhältig diese Tour. Aus meiner Sicht ist das schlichtweg nicht zulässig, obwohl vorab auf Zusatzkosten hingewiesen wird.
Ich würds unter Lebenserfahrung abbuchen und den Laden künftig meiden.
 
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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
Wie wärs mit anfechten wegen arglistiger Täuschung?
Verweis auf das Urteil bzw. Meldung an Verbraucherzentrale sollte da helfen.
 
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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
und noch was interessantes:
fluege.de-Suche für Flug DUS-TXL.
Günstigster Preis bei Air Berlin.
Und dann steht da bei den AGB von fluege.de:
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Hin- und Rückflug jeweils unabhängig voneinander als Einzelflug gebucht werden. Ich habe
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Tarifbestimmungen) mit Air-Berlin für Hin- und Rückflug gelesen und akzeptiert.
  • Ihre AGB und Sicherheitshinweise sowie Ihre Bestimmungen zum Datenschutz als Flugvermittler,
zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden.

Dieses Zitat muss man mit einem Häkchen bestätigen (AGB's akzeptieren).
spannend finde ich dabei die Passage
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Hin- und Rückflug jeweils unabhängig voneinander als Einzelflug gebucht werden
Sollte das nicht eine durchgehende Buchung sein?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Habe gerade folgendes bei der Verbraucherzentrale gelesen:



Wenn das stimmt, dann koennte ich einem moeglichen Rechtsstreit ja sehr entspannt entgegensehen. Kann jemand diese Rechtssprechung bestaetigen?

Stimmt, allerdings wird das in der Regel damit umgangen, daß man 1 Zahlungsart kostenlos macht und zwar möglichst eine Kreditkarte, die angeblich wenige Kunden haben z.B. Amex oder Diners. Spätestens bei deiner dritten Buchung mit der kostenlosen Amex wird die Zahlung dann aus unerklärlichen Gründen abgelehnt...

Andererseits könne diese Websites, die nichts anderes optimieren, als bei Kayak & co, ganz oben zu stehen und danach die Kunden zu ficken, dann alle anderen Zahlungswege doppelt teuer anbieten. Dem Trick, den du hier reingefallen bist, sind schon zig andere reingefallen

Ich denke du hast in diesem Fall sehr wenig Chancen auf Anfechtung des Vertrages, wenn du die Lastschrift (kostenpflichtig!!) widerrufst, werden die ggf. die Tickets stornieren - wieso eigentlich nicht, WIR SCHLAGEN ZURÜCK (y)(y) probieren würde ich das, außer du musst morgen schon los?

wie hoch sind die 30€/Ticket im Prozent zum Flugpreis? bei Flügen für 500€ kann man das verkraften, wenn die nur 99€ kosteten, käme ich mir auch etwas verarscht vor(n)
 
Zuletzt bearbeitet:
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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
So als Tip:
Ich hab vor 2 Jahren bei hotelreservierung oder so (auch eine der Unister-seiten) in meinem jugendlichen Leichtsinn meine Daten eingegeben.
War im Prinzip: 1. seite: Hotelauswahl; 2. Seite: Daten eingeben; 3. Seite Zahlung.

Nachdem auf der 3. Seite kein Endpreis angegeben war, hab ich die Buchung da abgebrochen.
Kurz drauf von Unister ne Buchungsbestätigung und ne Zahlungsaufforderung bekommen.
Hab abgelehnt mit Verweis aus nicht erfolgte Buchung.
War aber alles kein Erfolg. Weitere Emails und auch postalische Mahnungen.

Erst als ich dann die entsprechenden Gesetze und Urteile zitiert habe, die Buchung wegen arglistiger Täuschung angefochten habe und mit der Verbraucherzentrale gedroht hab (bzw. behauptet, dass ich mich dort beraten hab lassen), war Schluss.
 
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pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.488
116
war bei mir auch. Ich habe eine Buchung vor Abschluss abgebrochen. Trotzdem wollten die von mir Geld haben, was natuerlich nie kam. Seitdem werden meine Buchungsversuche von denen abgebrochen mit Verweiss auf einen Seitenfehler. ich kann damit leben.
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.006
891
Wir wollen jetzt nicht ernsthaft über die Geschäftsgebaren von Unister diskutieren?

Nein darueber moechte ich nicht diskutieren. Das dieses Geschaeftsgebaren unterirdisch ist, weiss ich jetzt nicht nur vom Hoerensagen sodern auch aus direkter Erfahrung. Mir ging es eher um konkrete Tipps sofern die existieren.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.006
891
Ich denke du hast in diesem Fall sehr wenig Chancen auf Anfechtung des Vertrages, wenn du die Lastschrift (kostenpflichtig!!) widerrufst, werden die ggf. die Tickets stornieren - wieso eigentlich nicht, WIR SCHALGEN ZURÜCK (y)(y) probieren würde ich das, außer du musst morgen schon los?

Das stornieren der Tickets waere OK, kann ich problemlos woanders wieder buchen. Flug ist erst in 2 Monaten. Kostet das stornieren der Lastschrift neuerdings etwas. Frueher war das doch immer kostenlos moeglich, zumindest bei meiner Bank.

wie hoch sind die 30€/Ticket im Prozent zum Flugpreis? bei Flügen für 500€ kann man das verkraften, wenn die nur 99€ kosteten, käme ich mir auch etwas verarscht vor(n)

Fluege waren 150 Euro plus 90 Euro Gebuehren.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
So als Tip:
Ich hab vor 2 Jahren bei hotelreservierung oder so (auch eine der Unister-seiten) in meinem jugendlichen Leichtsinn meine Daten eingegeben.
War im Prinzip: 1. seite: Hotelauswahl; 2. Seite: Daten eingeben; 3. Seite Zahlung.

Nachdem auf der 3. Seite kein Endpreis angegeben war, hab ich die Buchung da abgebrochen.
Kurz drauf von Unister ne Buchungsbestätigung und ne Zahlungsaufforderung bekommen.
Hab abgelehnt mit Verweis aus nicht erfolgte Buchung.
War aber alles kein Erfolg. Weitere Emails und auch postalische Mahnungen.

Erst als ich dann die entsprechenden Gesetze und Urteile zitiert habe, die Buchung wegen arglistiger Täuschung angefochten habe und mit der Verbraucherzentrale gedroht hab (bzw. behauptet, dass ich mich dort beraten hab lassen), war Schluss.

klingt ja dramatisch - und was denkst du wieviel da bezahlen, wenn was per Post kommt - allerdings ist das deutsche BGB genau wie von den Gaunern verstanden: wenn du dich per click zur Buchung bereiterklärst (also Name, Adresse, Datum, Hotel etc. ausgewählt hast) kannst du auch ohne Bezahlung einen Beherbergungsvertrag gebucht haben. Die Bezahlung ist aber nicht zwingend bei Buchung erforderlich - bei "weiter mit Zahlung" meint der unerfahrene Kunde, daß erst mit der Zahlung ein Vertrag eingageng wird - ist aber nicht so! Storno ist REINE KULANZ der Website oder des Hotels......
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Das stornieren der Tickets waere OK, kann ich problemlos woanders wieder buchen. Flug ist erst in 2 Monaten. Kostet das stornieren der Lastschrift neuerdings etwas. Frueher war das doch immer kostenlos moeglich, zumindest bei meiner Bank.



Fluege waren 150 Euro plus 90 Euro Gebuehren.

Flüge waren also 50€/Ticket?? Reierair???

Jetzt widerrufe die Lastschrift online Rücklastschrift – die Rückbuchung einer Lastschrift und akzeptiere die Gebühr (kann auch null sein, vorher nachfragen, nicht daß die dann 100€ verlangen!!
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
klingt ja dramatisch - und was denkst du wieviel da bezahlen, wenn was per Post kommt - allerdings ist das deutsche BGB genau wie von den Gaunern verstanden: wenn du dich per click zur Buchung bereiterklärst (also Name, Adresse, Datum, Hotel etc. ausgewählt hast) kannst du auch ohne Bezahlung einen Beherbergungsvertrag gebucht haben. Die Bezahlung ist aber nicht zwingend bei Buchung erforderlich - bei "weiter mit Zahlung" meint der unerfahrene Kunde, daß erst mit der Zahlung ein Vertrag eingageng wird - ist aber nicht so! Storno ist REINE KULANZ der Website oder des Hotels......

Damit magst du Recht haben. Aber es muss auch der Endpreis inkl. aller Gebühren angegeben sein. Und das war er nie.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.006
891
Die Fluege waren mit AF.

Ich hab jetzt per Fax und Email den Vertrag angefochten und auf die einschlaegigen Urteile verwiesen. Dann habe ich bei der Bank die Lastschrift widerrufen. Dabei wurden mir keine Kosten angezeigt und der Betrag wurde dem Konto auch schon wieder komplett gutgeschrieben. Jetzt warte ich einfach mal ab was flug24.de macht. Ich vermute es gibt eine Reihe von Briefen mit Forderungen. Diesen Forderungen werde ich einfach konsequent widersprechen und dann werden wir ja sehen ob sie klagen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Fairerweise muss man sagen, dass es bei Unister definitiv kein Limit gibt wie oft man deren kostenlose Zahlungsart verwenden kann. Da die Karte auch kostenlos ist, ist das schon besser als es viele andere Seiten machen.
Du hast die Lastschrift widerrufen? Damit bist du Vertragsbrüchig geworden. Ob das so schlau war?
 

petter2

Erfahrenes Mitglied
09.06.2011
304
6
London
Bei allen anderen Zahlungsarten ist angegeben, dass zu der Zahlungsgebühr noch die Service-Fee kommt. Der Zusatz fehlt bei Lastschrift, es werden nur 3 Euro Zusatzgebühren angezeigt. Ja, das muss Unister transparenter machen. Aber ansonsten ist Unister eigentlich in Ordnung, könnten aber auch noch deutlich besser sein.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Die Fluege waren mit AF.

Ich hab jetzt per Fax und Email den Vertrag angefochten und auf die einschlaegigen Urteile verwiesen. Dann habe ich bei der Bank die Lastschrift widerrufen. Dabei wurden mir keine Kosten angezeigt und der Betrag wurde dem Konto auch schon wieder komplett gutgeschrieben. Jetzt warte ich einfach mal ab was flug24.de macht. Ich vermute es gibt eine Reihe von Briefen mit Forderungen. Diesen Forderungen werde ich einfach konsequent widersprechen und dann werden wir ja sehen ob sie klagen.

die Flüge würde ich jetzt aber besser nicht antreten!!

Stimmt, du bist jetzt vertragsbrüchig geworden, weil du nicht bezahlt hast.... kann schon sein, daß die klagen, auch wegen 150€+90€=240€.... ob du eine RA gefunden hättest, der wegen 90€ den Vertrag anfechtet (Grund: Irreführung) klagt?
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.747
1.472
MUC
die Flüge würde ich jetzt aber besser nicht antreten!!

Stimmt, du bist jetzt vertragsbrüchig geworden, weil du nicht bezahlt hast.... kann schon sein, daß die klagen, auch wegen 150€+90€=240€.... ob du eine RA gefunden hättest, der wegen 90€ den Vertrag anfechtet (Grund: Irreführung) klagt?

Ich kenne einen Foreninsassen, der, wenn er Anwalt wäre, wegen 1 Zent eine Klage einreichen würde
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Bei allen anderen Zahlungsarten ist angegeben, dass zu der Zahlungsgebühr noch die Service-Fee kommt. Der Zusatz fehlt bei Lastschrift, es werden nur 3 Euro Zusatzgebühren angezeigt. Ja, das muss Unister transparenter machen. Aber ansonsten ist Unister eigentlich in Ordnung, könnten aber auch noch deutlich besser sein.

und wie werden aus 3€ denn dann 30€ beim OP?
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Fairerweise muss man sagen, dass es bei Unister definitiv kein Limit gibt wie oft man deren kostenlose Zahlungsart verwenden kann. Da die Karte auch kostenlos ist, ist das schon besser als es viele andere Seiten machen.
Du hast die Lastschrift widerrufen? Damit bist du Vertragsbrüchig geworden. Ob das so schlau war?

die Flüge würde ich jetzt aber besser nicht antreten!!

Stimmt, du bist jetzt vertragsbrüchig geworden, weil du nicht bezahlt hast.... kann schon sein, daß die klagen, auch wegen 150€+90€=240€.... ob du eine RA gefunden hättest, der wegen 90€ den Vertrag anfechtet (Grund: Irreführung) klagt?

Die sind ja nicht komplett doof bei Unister. Die werden schon um ihr grenzwertiges Geschäftsmodell wissen...

Ich schätze, das komplette Drohpotenzial wird aufgefahren (Mahnung, RA-Brief, evtl. Mahnbescheid, drohung mit Schufa etc.) und das Thema dann zu den Akten gelegt. Für diesen Teil werden die wahscheinlich vollautomatisierte Prozesse haben. Klagen werden die wohl nicht ;)
 
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Reaktionen: keynes