"Flugtauschbörse" mit Namensänderungen/Ticketübertragung

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jardinero

Neues Mitglied
12.05.2015
6
0
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Hallo zusammen,

ich bin im Internet auf die "Flugtauschbörse" JumpFlight gestoßen, wo man Flüge, die man selbst nicht antreten wird, kostenlos inserieren und an Interessenten weitervermitteln kann. Das Ganze wird dann über eine Namensänderung abgewickelt. JumpFlight stellt im Prinzip nur die Vermittlung der beiden Parteien her, so dass diese in Kontakt treten können.

Kennt ihr noch andere Anbieter? Vielleicht auch einen, der so etwas über eine App anbietet? Würdet ihr so etwas in Anspruch nehmen? z.B. wenn euch die Namensänderung von einem der Anbieter abgenommen wird und auch die Zahlung über diesen abgewickelt werden würde. Oder lohnt sich so etwas eurer Meinung nach gar nicht?

Viele Grüße
Micha
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Bei Ebay gibt es bisher solche Angebote!

Manchmal auch extrem günstig, weil eben wenige gerade an einem bestimmten, in 2 Wochen oder so, zu dem Ziel möchten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.875
Namensänderung ist doch bei den meisten günstigen Tarifen gar nicht möglich bzw. entsprechend teuer.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Es stimmt, für die Namensänderungen werden wohl Preise zwischen 30 und 150 Euro verlangt - im Schnitt wohl ehr um 100 Euro. Das dieser Preis mehr als den Aufwand abdeckt , ist wohl ausser Frage.
Aber das muss man wohl zahlen. Es mag sein, dass sich das bei vielen Flügen nicht mehr lohnt, aber doch für einige sicher. Nehmen wir an, jemand hat schon früh gebucht, für vielleicht 10 oder 20 Euro. Nun kann er doch nicht fliegen, und die günstigen Flüge kosten nun 350 Euro oder so.

Dann lohnt mit Sicherheit die Namensänderung, und der Preis für das Ticket ist verhältnismässig nicht so wichtig.

Solange man aber noch tickets buchen kann, nicht mehr kosten als eine Namensänderung macht das natürlich keinen Sinn!
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
günstiger ist es meist bei pauschalreisen
hätte ich bis letztes jahr auch nicht gewusst, doch als jemand absprang konnten wir für 50€ direkt kurz vor flug noch umschreiben lassen (y)
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Nehmen wir an, jemand hat schon früh gebucht, für vielleicht 10 oder 20 Euro. Nun kann er doch nicht fliegen, und die günstigen Flüge kosten nun 350 Euro oder so.

Dann lohnt mit Sicherheit die Namensänderung, und der Preis für das Ticket ist verhältnismässig nicht so wichtig.

Solange man aber noch tickets buchen kann, nicht mehr kosten als eine Namensänderung macht das natürlich keinen Sinn!

Die Airlines sind ja nicht bloed. Und wollen ein Geschaeftsmodell verhindern, in dem ich heute alle guenstigen Buchungsklassen wegbuche und in drei Monaten, wenn die Preise gestiegen sind, die Tickets per Namensaenderung weiterverticke.

Deshalb ist bei einer Namensaenderung meistens eine Aufzahlung zum aktuell verfuegbaren Tarif noetig.

Somit lohnt sich diese nur, wenn das Ticket urspruenglich mehr gekostet hat als die Aenderungsgebuehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Also wenn die Fluggesellschaft ausser der Namensänderung auch noch eine Aufzahlung auf den dann gültigen Preise, nimmt und durchsetzen kann, hat das natürlich keinen Sinn!

Bin nur skeptisch, ob das rechtsgültig ist! Wodurch sollte das denn logisch/rechtlich gerechtfertigt werden?

Was klar ist und wohl auch alle Fluggesellschaft so machen, dass man bei einer Umbuchung, den dann gültigen , erhöhten Preise zahlen muss, aber warum ein gekauftes Ticket dann nachher nicht, nach Zahlung einer Namensänderung zu dem Preis geflolgen werden kann, ist wohl nicht zu begründen.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Die Airlines sind ja nicht bloed. Und wollen ein Geschaeftsmodell verhindern, in dem ich heute alle guenstigen Buchungsklassen wegbuche und in drei Monaten, wenn die Preise gestiegen sind, die Tickets per Namensaenderung weiterverticke. ..
Für Hotels etc. gibt es jedenfalls so ein Geschäftsmodell: http://www.vielfliegertreff.de/smar...l-com-bietet-zweitmarkt-fuer-hotelzimmer.html
"..heute alle guenstigen Buchungsklassen wegbuche[n].." wäre - auch hier - ein gehöriger finanzieller Aufwand, abgesehen vom Risiko, darauf sitzen zu bleiben.
Was es aber bekanntlich gibt, sind Reiseveranstalter, die sich weit im Voraus gewisse Kontingente an Hotelzimmern sichern und meist auf Anzahlung bei Buchung bestehen - aber auch mit Option auf Namensänderung.

Eine reine Flugleistung (also keine Pauschalreise = z.B. Flug+Hotel-Kombination) mit nur einer Anzahlung zum Zeitpunkt der Buchung wäre mir prinzipiell neu.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Also wenn die Fluggesellschaft ausser der Namensänderung auch noch eine Aufzahlung auf den dann gültigen Preise, nimmt und durchsetzen kann, hat das natürlich keinen Sinn!

Bin nur skeptisch, ob das rechtsgültig ist! Wodurch sollte das denn logisch/rechtlich gerechtfertigt werden?

Du kennst ja den alten Thread von kexbox' Klage:

1. Das Gericht tendiert zu der Ansicht, es handele sich um Leistungsbeschreibungen bei der Frage Stornierbar/ nicht stornierbar, da der Kunde die Wahl habe, sich für einen der Tarife zu entscheiden. Daher keine AGB-Kontrolle, daher sei die Klausel wohl wirksam

Hier findet Ihr das Urteil:

www.brueckner-lange.de/dateien/agkoeln-lufthansa.pdf


Kern des Urteils:
1. Grundsätzlich gilt Werkvertragsrecht und daher auch § 649 S. 2 BGB
2. Die Formulierung "Flugschein nicht übertragbar" ändert nichts an der Regelung des § 649 S. 2 BGB (Abtretung ist eben nicht gleichzusetzen mit dem Angebot, dass ein anderer das Ticket nehmen WÜRDE)

[...]

Wie erwartet, hat das AG Köln die AGB leider nicht inhaltlich geprüft

Heisst:

1. Ticketbrokering (= billige Tarife wegbuchen und gegen Aufpreis per Namensaenderung ohne Tarifanpassung weiterverkaufen) geht nicht. Das waere eine Abtretung, die, weil Leistungsbeschreibung, AGB-rechtlich wirksam ausgeschlossen ist.

2. Stellung eines Ersatzpassagiers ueber § 649 S. 2 BGB ohne Tarifanpassung muesste wohl gehen, ist aber per AGB ausgeschlossen und muesste somit gerichtlich erzwungen werden. Sobald Du das aber auch nur ansatzweise gewerblich machst, ist es vorbei. Du musst zum Zeitpunkt der Flugbuchung davon ueberzeugt sein, das auch so abzufliegen. Vgl. auch den Fall, in dem ein Herr ein Ticket fuer eine Begleitung mit dem schoenen Namen NOCH/UNBEKANNTMRS buchte - was ihm das Gericht (AG Koeln, iirc) auch nicht durchgehen liess.


Für Hotels etc. gibt es jedenfalls so ein Geschäftsmodell: http://www.vielfliegertreff.de/smar...l-com-bietet-zweitmarkt-fuer-hotelzimmer.html
"..heute alle guenstigen Buchungsklassen wegbuche[n].." wäre - auch hier - ein gehöriger finanzieller Aufwand, abgesehen vom Risiko, darauf sitzen zu bleiben.

Es gab zu Zeiten der Graumarkt-Tarife englische Reisebueros, die auf den VFR-Markt der Sikhs spezialisiert waren. Die buchten, lange im voraus und billig, riesige Kontingente fuer Mr. Singh und Mrs. Kaur.

Ich weiss nicht, ob es diese Praxis noch gibt. Und ich weiss auch nicht, ob das von Air India mindestens stillschweigend geduldet, wenn nicht sogar aktiv unterstuetzt wurde.
 
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