Mein Tipp zu Zahlungsgebühren bei Airlines

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berlin94

Neues Mitglied
11.06.2016
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0
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Hey,

ich habe einen Tipp bzw. eine Empfehlung für euch. Damit bin ich bisher ganz gut gefahren und durchgekommen. (Airline und Online-Händler)

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nach dem Flug oder Erhalt der Ware auf § 312a, Abs. 4, 2. Alternative BGB verweisen kann. Daraus geht hervor, dass der "Unternehmer" nur die Zahlungsgebühren in Rechnung stellen darf, die tatsächlich anfallen. Die geltende EU-Verordnung 2015/751 sieht vor, dass maximal 0,3% vom "Transaktionswert" an beispielsweise Visa oder MasterCard gehen darf. Nimmt man den Palandt-Kommentar des BGB hinzu, so darf der Unternehmer auch keine allgemein anfallenden Kosten für den Vertrag mit der Bank anrechnen - und der Unternehmer steht laut Kommentar auch in der Beweispflicht, die "tatsächlich entstandenen Kosten" auf Verlangen nachzuweisen.

Ich habe beispielsweise einen Flug bei Lufthansa gebucht (rund 43 EUR) und 16 EUR für die MasterCard-Zahlung bezahlt. Zugestanden hätte laut der EU-Verordnung nur 43 EUR Transaktionswert * 0,003 = 0,13 EUR. Die Lufthansa hat anstandslos erstattet - ebenso wie das Hotelportal Amoma und Cyberport.

Ich freue mich auf eure Kommentare ;-) bzw. eure Berichte...
 

rotanes

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01.06.2010
7.016
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HAM
Hast du schon irgendwelche Erfahrungen wie oft man so etwas machen kann, bevor einem das jeweilige Unternehmen die Geschäftsbeziehung aufkündigt?
 
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Wagimen

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23.02.2014
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Die Idee hat was. rotanes hat absolut recht, wie lange die sich das gefallen lassen, aber bei Anbietern die man eh nur 1x nutzen mag. Not bad. Ist einen Versuch wert!
 
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berlin94

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11.06.2016
11
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Soweit ich richtig informiert bin, plant die EU ab 2017 ohnehin die Abschaffung von Zahlungsgebühren.

Inwieweit das dann für British Airways und easyJet gilt, steht in den Sternen :D
 
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berlin94

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11.06.2016
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habe darauf immer hingewiesen, dass ich mich sonst "zu einer teilweisen Rückbuchung des Kreditkartenumsatzes gezwungen fühle" - das zieht fast immer
 
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johnny_who

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27.09.2014
2.608
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MUC
Ich habe beispielsweise einen Flug bei Lufthansa gebucht (rund 43 EUR) und 16 EUR für die MasterCard-Zahlung bezahlt. Zugestanden hätte laut der EU-Verordnung nur 43 EUR Transaktionswert * 0,003 = 0,13 EUR. Die Lufthansa hat anstandslos erstattet - ebenso wie das Hotelportal Amoma und Cyberport.

Wann/wo hast du den bei LH so viel bezahlt? Bin jetzt echt erstaunt.
Ich habe gerade vorher einen Flug gebucht für ca 110 € und OPC war dann etwas über 2€, was ich in Anbetracht der teilweise absurden "Gebühren" eigentlich recht ok fand. Kostenlos mit Bankeinzug wurde auch angeboten.
 
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kexbox

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04.02.2010
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2.479
Neuss
www.drboese.de
Ich sehe keine Gebühren für den Einsatz eines Zahlungsmittels bei Unister. Ich sehe nur Rabatte für besonders loyale Kunden, die sogar die hauseigene Kreditkarte haben. Bei Hilton bekomme ich mit der HHonors KK auch 10% auf F&B.

(y)

Ob Unister sich überhaupt die Mühe macht, auf so eine Anfrage zu reagieren? :-D
 
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hippo72

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11.03.2009
11.487
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Paralleluniversum
Aha. Du akzeptierst also freiwillig die angezeigte "Gebühr", lässt die Leistung (Flug) erbringen und reklamierst anschließend, dass die akzeptierten "Gebühren" nicht in Ordnung sind?

Und wie kommst Du auf diese 16€ bei einem 43€ Flug?
 
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berlin94

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11.06.2016
11
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Wann/wo hast du den bei LH so viel bezahlt? Bin jetzt echt erstaunt.
Ich habe gerade vorher einen Flug gebucht für ca 110 € und OPC war dann etwas über 2€, was ich in Anbetracht der teilweise absurden "Gebühren" eigentlich recht ok fand. Kostenlos mit Bankeinzug wurde auch angeboten.

Eurowings Flug von Berlin nach London / aber bei Lufthansa gebucht
 
Zuletzt bearbeitet:

berlin94

Neues Mitglied
11.06.2016
11
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Aha. Du akzeptierst also freiwillig die angezeigte "Gebühr", lässt die Leistung (Flug) erbringen und reklamierst anschließend, dass die akzeptierten "Gebühren" nicht in Ordnung sind?

Wenn eine Airline oder ein anderes Unternehmen eine Chance sieht "Geld zu machen", wird sie die Chance nutzen. Und umgekehrt soll das nicht erlaubt sein? / Ich habe die Gebühr nicht akzeptiert, sondern für den Moment hingeommen :D

Der Flugpreis waren etwa 43 EUR und 16 EUR die Gebühr... Frag mich nicht, wie das zustande kommt. Es wurde so angezeigt.

Ein Tipp: Die Bahn hat reagiert ;) Sie berechnet seit der Deckelung der Transaktionsgebühren auf 0,3% ja auch keine Zahlungsgebühr mehr

-------------

In diesem Sinne: es soll ein Tipp sein - jeder kann selbst entschieden, wie es gehandhabt wird



PS: Ich lasse Leistung erbringen - ja ! / Dafür wird ja auch anstandslos der Flugpreis gezahlt, es geht nur um die meiner Meinung nach falsch berechneten Zahlungsgebühr - ein Blick in den § 312a, Abs. 4 des BGB hilft :)
 
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johnny_who

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27.09.2014
2.608
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MUC
Aha. Du akzeptierst also freiwillig die angezeigte "Gebühr", lässt die Leistung (Flug) erbringen und reklamierst anschließend, dass die akzeptierten "Gebühren" nicht in Ordnung sind?

Und wie kommst Du auf diese 16€ bei einem 43€ Flug?

Wäre ja schön, wenn die Gebühren immer angezeigt würden, es gibt viele OTAs, da sieht man die Gebühren erst, nachdem man alles ausgefüllt hat.
Da ist Unister sogar besser, da sieht man meist die Gebühren gleich zu Anfang - ich will aber den Laden hier keinesfalls loben.
 

aurum

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13.01.2016
1.429
151
die neuerdings gedeckelte Interbankengebühr hat ja nur sehr wenig mit den höheren Prozenten zu tun, die der beim Bezahlvorgang Kreditkarten akzeptierende Geschäftsmann vertragsgemäß an die Kreditkarteninstitute bzw. Zahlungsdienstleister zahlen muß bzw abgezogen bekommt

insofern dürfte der Nachweis von z.B. 3% oder so Kosten recht einfach sein
16,- Kosten bei 42,- Zahlungsbetrag ist natürlich absurd hoch und auch mit zusätzlichem Buchungsaufwand "schwer" erklärbar
 
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Boernie

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19.04.2014
228
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Cgn/mst
Heb bei Amoma vergangene Woche ebenfalls die Gebühr für Zahlung mit Visacard zurückerstattet bekommen. Kurze Mail, das die Gebühr nicht angemessen ist und fertig.
 
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DerSimon

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01.03.2015
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Gut! Dann möge einer der flüche.de - Freunde doch damit mal bei denen beginnen.
Unister gibt keine Zahlungsaufschläge, nur Rabatte.
Deshalb wird es dort auch - glücklicherweise - problemlos weitergehen.
Eurowings genauso.

Ansonsten noch der Hinweis, dass 0.2%/0.3% nur die Interchange-Kosten sind, die einen Teil ausmachen, aber nicht die ganzen Kosten.
Außerdem sind Commercial-Karten aussgenommen, da sind 1-2% durchaus noch im Rahmen.
 
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B

Brain

Guest
Aha. Du akzeptierst also freiwillig die angezeigte "Gebühr", lässt die Leistung (Flug) erbringen und reklamierst anschließend, dass die akzeptierten "Gebühren" nicht in Ordnung sind?

Und wie kommst Du auf diese 16€ bei einem 43€ Flug?

Wenn das illegal ist, dann ist es im Sinne der Rechtsstaatlichkeit sogar zu begrüßen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Die geltende EU-Verordnung 2015/751 sieht vor, dass maximal 0,3% vom "Transaktionswert" an beispielsweise Visa oder MasterCard gehen darf.
Das stimmt so nicht!

Die Deckelung betrifft nur das Interbankenentgelt, das ist nur ein Teil der Gebühren.

Die realen Gesamtkosten sind höher, so 0,5% - 1%.
 
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tian

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26.12.2009
10.709
140
Dazu hatte der TO ja was geschrieben:

Nimmt man den Palandt-Kommentar des BGB hinzu, so darf der Unternehmer auch keine allgemein anfallenden Kosten für den Vertrag mit der Bank anrechnen - und der Unternehmer steht laut Kommentar auch in der Beweispflicht, die "tatsächlich entstandenen Kosten" auf Verlangen nachzuweisen.

Kann also schon mehr sein als die 0,3%, das muss der Anbieter dann aber Nachweisen. Ob eine LH dazu Lust hat?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Als Übungsaufgabe für das erste Semester Jura-Studium finde ich das ein spannendes Thema.

Für meinen Umgang mit meinen Geschäftspartner im realen Leben wäre mir das - freundlich formuliert - zu blöd.
 
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