[Masterthread] Hilfestellung für Unister Geschädigte

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
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Amadeus CMT fehlen mittlerweile die Reisebüroangaben von Unisterbuchungen, bei anderen Buchungen (nicht Unister Reisebüros) steht ganz oben das Reisebüro (über den Reisenden) unter "Bemerkung"

Angeblich sollen ja noch diese Woche emails von Urlaubsreisen.de vom Insolvenzverwalter verschickt werden, wie es weiter gehen soll. Hotels und Pauschalreisen wegs Sicherungsschein, nur-Flüge etc.
 
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BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.556
22
Amadeus CMT fehlen mittlerweile die Reisebüroangaben von Unisterbuchungen, bei anderen Buchungen (nicht Unister Reisebüros) steht ganz oben das Reisebüro (über den Reisenden) unter "Bemerkung"

Dies trifft bei mir nur auf eine Flüge.de Buchung zu. Die meisten wurden über AIDU abgewickelt und dort steht auch nachwievor
AB-IN-DEN URLAUB BETRIEBSGELLSCHAFT MBH BARFUSSGAESSCHEN... Bei reinen Flugbuchungen mache ich mir keine Sorgen.
 

DC3

Neues Mitglied
26.07.2016
2
0
Bei mir bei airline direct fehlt es auch. Kann leider keine alte Buchung mehr sehen, um es zu vergleichen.
Bei einer Opodo Buchung steht es.
Kann aber bei Swiss Plätze hinzubuchen :)

Bin mal gespannt, was noch kommt.
 

Lukul

Reguläres Mitglied
03.06.2011
86
19
Es müsste doch so langsam auch erste Erfahrungen geben von Usern, die fluege.de/sonstige über Unister gebuchte Tickets abgeflogen haben, die vor der Insolvenz gebucht worden sind?
 

Chris_AC

Reguläres Mitglied
20.07.2016
51
1
Es müsste doch so langsam auch erste Erfahrungen geben von Usern, die fluege.de/sonstige über Unister gebuchte Tickets abgeflogen haben, die vor der Insolvenz gebucht worden sind?


Ja. Ohne Probleme.

Ich dachte auch das wäre selbstverständlich, da doch das Reisebüro nur als Vermittler und nicht als Leistungserbringer fungiert.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Fluege.de und AIDU sind doch auch noch gar nicht Insolvenz, oder hab ich was verpasst? Zumal es hier im Forum doch die Aussage gab, dass IATA eine Bankgarantie vorliegen haben muss mit der dann eh alle ausgestellten Tickets gesichert wären?
 

JoeHam

Neues Mitglied
22.07.2016
4
0
Wenn ich im Amadeus CMT nachsehe, steht bei meinen Flügen (AirBerlin) für den August überall "Bestätigt". Kann ich dann davon ausgehen, dass alles OK ist und wir nichts zu befürchten haben, egal wie sich der Krimi weiter entwickelt?
 

DC3

Neues Mitglied
26.07.2016
2
0
Nochmal die eigentlichen Facts:
1) Die meisten Portale von Unister Travel sind Vermittler, d.h. rechtlich muss sich die Fluggesellschaft bzw. IATA an den Vermittler wenden, weil sie ja vertrauensvoll diese Aufgabe übergeben hat.
2) Status bestätigt heißt erstmal nur, dass der Flug zu diesem Ticket bestätigt ist.
3) Bei mir ist es so, dass im E-Ticket steht, dass Unister die Agentur ist.

Interesssant ist eigentlich nur, ob jemand überhaupt mal am Schalter deswegen Diskussionen hatte.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Wenn ich im Amadeus CMT nachsehe, steht bei meinen Flügen (AirBerlin) für den August überall "Bestätigt". Kann ich dann davon ausgehen, dass alles OK ist und wir nichts zu befürchten haben, egal wie sich der Krimi weiter entwickelt?

Wie bereits öfter erklärt:

Amadeus ist die Buchung und das als erstes benötigte "Dokument" für Check-in. Das zweite ist das Ticket (seit Jahren nur noch etickets). Dort müssen alle Coupons auf "open for use" oder "airport check" stehen. Wenn dort "void" steht, ist das Ticket storniert, was in der Buchung steht (dort kann weiterhin bestätigt stehen) interessiert nicht (mehr!)

Bar-Tickets (wo ihr also an das Reisebüro bezahlt und die bezahlen dann später einen Preis den ihr nicht kennt) werden nur ausgestellt, wenn das Reisebüro IATA Mitglied ist und deshalb der Ticketausstellenden Airline einen Garantie auf Bezahlung gibt. Weil Unister IATA Mitglied ist, sehe ich für ausgestellte Tickets kein Problem.
Natürlich könnten die Airlines jetzt hergehen und alle von Unister-Firmen gebuchte Tickets (ausgestellt von zig irgendwelchen Subunternehmen oder Fremdfirmen) rausfischen und die stornieren. Erstens müssten sie das filtern können (unklar ob das geht), zweitens müssten sie überprüfen ob genau dieses Ticket ggf. bereits vor der Insolvenz bezahlt wurde also nicht betroffen ist (2ter Filter) und drittens wäre hier ein von der Insolvenz unbetroffene Person (Endkunde) involviert, der Schadenersatzansprüche gegen die Airline geltend machen könnte (Vertrag zwischen Airline und Endkunde, nicht dem Reisebüro, die sind nur Vermittler).

Den Aufwand dürften die meisten Airlines scheuen, auch weil Unister ja nicht ganz Deutschland mit Tickets versorgt hat und an den evtl. ausstehendenn Zahlungen werden die nicht selber konkurs gehen
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
http://www.vielfliegertreff.de/smar...luege-de-ab-den-urlaub-de-13.html#post2040536
Hier meine Hotelbuchung mit Sicherungschein "gilt auch für Eigenanreise" steht dort! Anhang anzeigen 83234

Wie geht man hier im Detail vor? Hotel wird storniert von hotelbeds (Tourico etc.?) und ich steh dann da und muss vor Ort neu buchen und die Rechnung dann bei der Versicherung einfordern?

Alternatvie: Rückbuchung Kreditkarte mit Hinweis auf Insolvenz und gleich neu buchen?
http://www.vielfliegertreff.de/smar...luege-de-ab-den-urlaub-de-15.html#post2041151
Habe das identische Problem: Urlaub im Januar 2017 "Eigene Anreise" bereits mit Kreditkarte bezahlt, der der Rechnung angehängte Sicherungsschein ist aber "nur gültig für Reisen, die bis zum 31.12.2016 gebucht wurden und begonnen werden sollen." Laut Urlaubstours AGBs, Absatz 2.1 wird die Zahlung aber "nicht fällig, bevor wir Ihnen einen Sicherungsschein gemäß § 651k BGB übersandt haben." Habe einen gültigen Sicherungsschein unter Fristsetzung angemahnt, wenn der nicht kommt wird das Geld zurückgebucht. Laut telefonischer Auskunft von Reisegarant in Hamburg gilt der zur Verfügung gestellte Sicherungsschein nicht.

Es handelt sich übrigens um exakt diesen hier zuvor verlinkten Schein: http://www.vielfliegertreff.de/atta...e-de-ab-den-urlaub-de-20-07-2016-21-02-36.jpg
Rein interessehalber:
Ein und dieselbe "Versicherungsscheinnummer" wurde an zwei (und vermutlich noch viele weitere..) Bucher von - hier - reinen Hotelleistungen vergeben;
wie ist die Sache ausgegangen?

BTW: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsschein
Wikipedia meinte:
..
Die EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7[1]) schreiben vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss, § 651k BGB. Ein Reiseveranstalter/Reisevermittler darf Zahlungen erst dann entgegennehmen, wenn er dem Reisenden zuvor einen Sicherungsschein ausgehändigt hat. Dies gilt auch bei Buchung einer Last-Minute-Reise. Im Ferienhaustourismus sieht der Gesetzgeber außerdem auch bei nur einer Reiseleistung (Ferienhaus) den Status eines Reiseveranstalters als gegeben an.[2] Auch Reisevermittler, die zwischen Reisendem und Eigentümer des Ferienhauses „vermitteln“, müssen sich gegen Insolvenz versichern. Eine gerne so genannte „Inkassovollmacht“ gibt es nicht, es sei denn, es wird ein Sicherungsschein gegen Zahlung ausgegeben. ...
IMHO "zieht" hier § 651k BGB NICHT, denn bei einer reinen Hotelleistung handelt es sich nicht um eine Pauschalreise.

PS: JT Touristik bietet derlei auch an, also gilt es auch da genauer hinzuschauen:
https://www.vielfliegertreff.de/sma...gen-passiert-bei-insolvenz-3.html#post1768908
XT600 am 22.09.2015 meinte:
Interessant: nennt sich "just travel" und ist aus meiner Erfahrung (Hotelbuchung über weg.de) nach leider einer der wenigen verbliebenen Bürokratiemonster: Veranstalter/Katalogverkauf der jetzt auch den Nur-Hotel Markt bedienen will (in Konkurrenz zu den türkischen otel, galahotels, etc.) mit Kreditkartengebühr, Anzahlung, Restzahlung kurz vor Anreise, Stornobedingungen nach Staffel (Südtiroler Art)...

oder kurz gesagt: ALTMODISCH in Abwicklung, daher nicht empfehlenswert, der Sicherungsschein ist nett, macht es aber auch nicht wirklich attraktiver :censored:
http://www.vielfliegertreff.de/reis...en-zu-jt-touristik-gesucht-3.html#post2040292
 
Zuletzt bearbeitet:

JoeHam

Neues Mitglied
22.07.2016
4
0
Falls es allgemein von Interesse ist - ich habe soeben von service@service-fluege.de folgende Info-Mail bekommen:


"Liebe Kundinnen und Kunden eines Onlineportals der UNISTER Gruppe,
die AERTiCKET Gruppe stellt über die IATA Agenturen ATT alle Linienflugtickets aus, die
auf einem der Portale der UNISTER Gruppe wie fluege.de, flug.de gebucht worden sind.
Alle Zahlungen von Kunden, sowohl bei einer alten wie auch einer neue Flugbuchung, leiten
wir unverzüglich an die Linienfluggesellschaften weiter. Somit ist ein gültiger Beförderungsvertrag
zwischen der Fluggesellschaft und Ihnen zustande gekommen.
Über den Stand Ihrer Buchung können Sie sich jederzeit auf der Internetseite der Airline
oder auch über den Kunden Log in des jeweiligen Buchungsportals informieren. Ein Anruf
bei der Airline sowie bei unserer Unternehmensgruppe ist somit nicht notwendig.
Wir arbeiten im Auftrag von Reisebüros und Internetportalen als Dienstleister und wir haben
keine Möglichkeiten, Anfragen von Endkunden entgegen zu nehmen.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem Zahlungsrückzieher gegen Ihre Reisevermittlungsverträge
verstoßen. Die unbezahlten Tickets müssen wir stornieren und Ihnen werden die
entstehenden Stornokosten in Rechnung gestellt.
Soweit wir feststellen konnten, läuft der geregelte Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß und
unverändert weiter und AERTiCKET trägt dafür Sorge, dass Kunden nicht zu Schaden
kommen.
Für Ihre Treue in der Vergangenheit und Zukunft bedankt sich aus Berlin,
Rainer Klee
Vorstand"


Ich gehe mal davon aus, dass diese Ausage dann doch klar besagt, dass sich keiner um seine gebuchten Flüge sorgen muss...
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Falls es allgemein von Interesse ist - ich habe soeben von service@service-fluege.de folgende Info-Mail bekommen:


"Liebe Kundinnen und Kunden eines Onlineportals der UNISTER Gruppe,
die AERTiCKET Gruppe stellt über die IATA Agenturen ATT alle Linienflugtickets aus, die
auf einem der Portale der UNISTER Gruppe wie fluege.de, flug.de gebucht worden sind.
Alle Zahlungen von Kunden, sowohl bei einer alten wie auch einer neue Flugbuchung, leiten
wir unverzüglich an die Linienfluggesellschaften weiter. Somit ist ein gültiger Beförderungsvertrag
zwischen der Fluggesellschaft und Ihnen zustande gekommen.
Über den Stand Ihrer Buchung können Sie sich jederzeit auf der Internetseite der Airline
oder auch über den Kunden Log in des jeweiligen Buchungsportals informieren. Ein Anruf
bei der Airline sowie bei unserer Unternehmensgruppe ist somit nicht notwendig.
Wir arbeiten im Auftrag von Reisebüros und Internetportalen als Dienstleister und wir haben
keine Möglichkeiten, Anfragen von Endkunden entgegen zu nehmen.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem Zahlungsrückzieher gegen Ihre Reisevermittlungsverträge
verstoßen. Die unbezahlten Tickets müssen wir stornieren und Ihnen werden die
entstehenden Stornokosten in Rechnung gestellt.
Soweit wir feststellen konnten, läuft der geregelte Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß und
unverändert weiter und AERTiCKET trägt dafür Sorge, dass Kunden nicht zu Schaden
kommen.
Für Ihre Treue in der Vergangenheit und Zukunft bedankt sich aus Berlin,
Rainer Klee
Vorstand"


Ich gehe mal davon aus, dass diese Aussage dann doch klar besagt, dass sich keiner um seine gebuchten Flüge sorgen muss...

Da hast du was falsch verstanden. Die Aussage ist: Wenn der Kunde seine Zahlung zurück zieht (d.h. Lastschrift zurückbuchen/Kreditkartenbelastung widersprechen), dann will Aerticket das nicht akzeptieren und Stornokosten belasten. Wenn jedoch dein bereits bezahltes Geld doch weg sein sollte und kein Ticket ausgestellt wird/ein ausgestelltes Ticket gecancelt wird, dann guckst du eventuell in die Röhre. "Soweit wir feststellen konnten, läuft der geregelte Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß und unverändert weiter"
 
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BigA2k

Neues Mitglied
14.11.2010
7
0
Wien
Da hast du was falsch verstanden. Die Aussage ist: Wenn der Kunde seine Zahlung zurück zieht (d.h. Lastschrift zurückbuchen/Kreditkartenbelastung widersprechen), dann will Aerticket das nicht akzeptieren und Stornokosten belasten. Wenn jedoch dein bereits bezahltes Geld doch weg sein sollte und kein Ticket ausgestellt wird/ein ausgestelltes Ticket gecancelt wird, dann guckst du eventuell in die Röhre. "Soweit wir feststellen konnten, läuft der geregelte Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß und unverändert weiter"

Habe die Insolvenz leider verschlafen und vorgestern zwei Ticktes (VIE-SFO) auf fluege.de gebucht. Diese wurden ein paar Minuten später ausgestellt. Habe auch bei der Fluggesellschaft angerufen und mir das besättigen lassen.

Kann mir wer vielleicht kurz erklären wie das mit der Vermittlung und Flugticketgroßhändlern funktioniert? Die Abbuchung von der Kreditkarte ging an AERUni GmbH. Nehme mal an diese Firma gehört zur AERTicket wegen "AER". Somit müsste das Geld direkt der Großhändler erhalten haben und wie in dem Info Schreiben erwähnt "unverzüglich an die Linienfluggesellschaft" weitergeleitet haben. Sehe ich das richtig, dass es hier keinen Grund gibt ein ausgestelltes Ticket zu stornieren?
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Falls es allgemein von Interesse ist - ich habe soeben von service@service-fluege.de folgende Info-Mail bekommen:


"Liebe Kundinnen und Kunden eines Onlineportals der UNISTER Gruppe,
die AERTiCKET Gruppe stellt über die IATA Agenturen ATT alle Linienflugtickets aus, die
...
Rainer Klee
Vorstand"


Ich gehe mal davon aus, dass diese Ausage dann doch klar besagt, dass sich keiner um seine gebuchten Flüge sorgen muss...
Du bist nicht der Erste: http://www.vielfliegertreff.de/smar...luege-de-ab-den-urlaub-de-21.html#post2045928
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Habe die Insolvenz leider verschlafen und vorgestern zwei Ticktes (VIE-SFO) auf fluege.de gebucht. Diese wurden ein paar Minuten später ausgestellt. Habe auch bei der Fluggesellschaft angerufen und mir das besättigen lassen.

Kann mir wer vielleicht kurz erklären wie das mit der Vermittlung und Flugticketgroßhändlern funktioniert? Die Abbuchung von der Kreditkarte ging an AERUni GmbH. Nehme mal an diese Firma gehört zur AERTicket wegen "AER". Somit müsste das Geld direkt der Großhändler erhalten haben und wie in dem Info Schreiben erwähnt "unverzüglich an die Linienfluggesellschaft" weitergeleitet haben. Sehe ich das richtig, dass es hier keinen Grund gibt ein ausgestelltes Ticket zu stornieren?
Es gibt hier im Forum sicherlich noch echte Kenner (bin ich nicht, nur Kunde), aber die Tickets von Flueche.de etc. werden in aller Regel als "Bar-Tickets" ausgestellt, d.h. du bezahlst Flueche.de und die bezahlen - irgendwann später - die Airline. Tickets werden von AERTicket als Dienstleister ausgestellt, sobald die von der Website das ok bekommen haben, dass Unister deine KK belastet hat. AERTicket stellt nur aus. Mit dem Ticket bekommt die Airline gesagt, dass ein neuer Gast gefunden wurde, der bezahlt hat und dass die Airline ihre Kohle bekommt. Diese Spielchen läuft aber nur dann so rund, wenn das Reisebüro IATA Mitglied ist. Dann ist das durch die Mitgliedschaft nämlich irgendwie garantiert, dass die Airlines ihre Kohle bekommen auch bei "Bar-Ticket" die nicht gleich bezahlt werden.

Früher ging die Kreditkartenbelastung schon an Unister, aber ich denke, dort sollt man am bestren kein Geld mehr liegen lassen. Deshalb hat wohl die AERTicket selber das Geld eingezogen.

Bei der anderen Möglichkeit (z.B. Expedia) hat das Reisebüro gar keine Aktien sondern verdient nur durch eine sogm TSC (Ticket-Service-Charge) die dem GDS- Preis aufgeschlagen werden: 1 Belastung Airline Ticket + 1 Belastung Reisebüro TSC (und weiter Serviceleistungen wie Versicherungen etc.)
 
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Pushback

Reguläres Mitglied
28.09.2013
78
23
Hallo, ich habe ein Problem bezuglich einer Flugbuchung über die Seite Flug.de und hoffe, vielleicht einen Rat zu erhalten. Ich habe einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Ljubljana mit AdriaAir gebucht. Den Hinflug habe ich am 03.06. diesen Jahres abgeflogen. Der Rückflug sollte eigentlich am 17.01.2017 erfolgen jedoch wurde der Flug seitens der Fluggesellschaft geschrichen. Ich hatte diese Konstellation gebucht in der Hoffnung das der Fluggestrichen würde und ich den Flug kostenlos stornieren kann. Nun ist der Fall eingetreten und ich habe Kontakt zu der Airline aufgenommen. Mir wurden prombt alternativen Angeboten unter anderem eine Rückerstattung des Flugpreises in hohe von 46 Euro. Daraufhin habe ich denen entgegennet, dass die Summe nicht stimmen kann aufgrund des bezahlten Betrages. Im folgenden wurde der Betrag angepasst aber plötzlich heißt es man könne mir mein Geld nicht auszahlen und das müsse über das Buchungsportal erfolgen. Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen sollte, weil ich davon ausgehe über eine Rückerstattung seitens Flug.de mein Geld unter umständen nie wiederzusehen. Vielen Dank für potenzielle Tipps.
 

maxn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
1.363
71
muc
Etwas suspekt: ist es ein angeflogenes r/t Ticket? Das wäre dann wirklich ungewöhnlich mMn. Bei zwei seperat gebuchten Geschichten ... viel Spaß beim Rückfordern.
 

Pushback

Reguläres Mitglied
28.09.2013
78
23
Genau, ich habe beide Routen auf ein Ticket. Ich war auch anflänglich der Meinung, dass die mir das Geld ohne weiteres Gutschreiben. Denn zuvor wurde das Problem nie angeführt. Erst ab dem Zeitpunkt als ich den Betrag angezeifelt habe. Im Grund genommen gehe ich davon aus, dass die Fluggesellschaft den Ticketpreis in voller Höher erhalten hat und sie ja Notgedrungen den Betrag an irgendjemand überhaupt ausschütten müssten. Ich weiß, das ist eine Grundsatzdisskussion aber irgendwie habe ich die gängige Praxis noch nie verstanden, dass Fluggesellschaften in solchen Fällen meinen man wäre für solche Kunden nicht zuständig, bloß weil man über eine andere Seite gebucht hat. Wenn man mit der Situation son großes Problem hat und das nicht mit seinem Unternehmen vereinbaren kann, dann sollte man doch nciht zulassen, dass überhaupt wer anderes "seine" Tickets verkauf. Ich kann mich nur entsinnen, dass die Situation bei Lufthansa nie ein Problem dargestellt hat. Bei Etihad express wollte man in der Hinsicht anfänglich auch nix tun aber im späteren Verlauf mit viel Gedult ging es dann doch.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.599
179
kurzer singulärer Praxisbericht: Übernachtung aus dem Frühjahr über hotelreservierung(punkt)de letzte Woche erfolgreich angetreten. Auf dem Voucher stand "GTA Travel". Immerhin etwas :)
 

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Genau, ich habe beide Routen auf ein Ticket. Ich war auch anflänglich der Meinung, dass die mir das Geld ohne weiteres Gutschreiben. Denn zuvor wurde das Problem nie angeführt. Erst ab dem Zeitpunkt als ich den Betrag angezeifelt habe. Im Grund genommen gehe ich davon aus, dass die Fluggesellschaft den Ticketpreis in voller Höher erhalten hat und sie ja Notgedrungen den Betrag an irgendjemand überhaupt ausschütten müssten. Ich weiß, das ist eine Grundsatzdisskussion aber irgendwie habe ich die gängige Praxis noch nie verstanden, dass Fluggesellschaften in solchen Fällen meinen man wäre für solche Kunden nicht zuständig, bloß weil man über eine andere Seite gebucht hat. Wenn man mit der Situation son großes Problem hat und das nicht mit seinem Unternehmen vereinbaren kann, dann sollte man doch nciht zulassen, dass überhaupt wer anderes "seine" Tickets verkauf. Ich kann mich nur entsinnen, dass die Situation bei Lufthansa nie ein Problem dargestellt hat. Bei Etihad express wollte man in der Hinsicht anfänglich auch nix tun aber im späteren Verlauf mit viel Gedult ging es dann doch.

Die Fluggesellschaft weiß doch auch gar nicht, was Du für den Flug bezahlt hast und deshalb ist das Reisebüro für dich Zuständig.

Manchmal sieht man das in der Buchung.
Ich zahle z.B. für einen Flug nach CPH 25,99 €
AERTICKET hat das Ticket bei Airberlin lt. Fare Details für 34,96 € eingebucht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
kurzer singulärer Praxisbericht: Übernachtung aus dem Frühjahr über hotelreservierung(punkt)de letzte Woche erfolgreich angetreten. Auf dem Voucher stand "GTA Travel". Immerhin etwas :)

immerhin hattest du einen Voucher - der kommt ja erst ca. 4 Wochen vor Anreise oft erst 5 Tage vorher, nämlich dann, wenn das Reisebüro (hier hotelreservieriung.de) den Veranstalter GTA (Gulliver's Travel UK) bezahlt hat. Das Hotel bekommt sein Geld erst Wochen nach dem Checkout des Gastes (für die Hoteliers sind diese Reservierungen die schlechteste Wahl...)