DE: Flugüberbuchung Condor

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Robin_

Neues Mitglied
12.05.2017
8
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Hallo zusammen,

sollte das Thema hier falsch sein, bitte einmal verschieben.
Ich habe am Samstag leider eine sehr unschöne Erfahrung mit Condor machen müssen.
Ich wollte aus Cancún zurück nach Frankfurt fliegen (DE2117) als mir die Damen von Condor am Check-In sagte, dass der Flug überbucht sei und ich nicht mitfliegen kann.

Nach langen Diskussionen wurden wir dann in ein Hotel gebracht und sollten am Sonntag dann nach Hause fliegen.
Wir wurden umgebucht auf den Flug mit Eurowings (EW171) nach Köln und sollten dann in Köln mit einem privaten Auto nach Frankfurt gebracht werden.

Im Flugzeug von Eurowings haben wir den ersten Schock erleiden müssen als uns gesagt wurde das wir für eine Decke 5€ zahlen müssen. Nach einiger Zeit wurde das Essen ausgeteilt und als wir kein Essen bekommen hatten, habe ich gefragt warum das so ist, da meinte die gute Dame das wir nur den Basic Tarif gebucht haben und somit kein Essen bekommen werden. Als wir dann in Köln angekommen waren, wusste natürlich keiner das wir kommen. Wir haben dann weitere 3h mit Condor telefoniert bis wir dann endlich Zugtickets bekommen haben.
Außerdem hätte ich am Montag arbeiten müssen, wo ich natürlich nicht aufgetaucht bin da ich ja noch im Flugzeug fest steckte.

Gibt es irgendwelche Chancen das wir zu den uns eh zustehenden 600€ p.P. noch weitere Ansprüche haben, da wir auf einen 10h Flug kein Essen erhalten haben?
Wie sieht es mit dem Arbeitsausfall aus, wer kommt für meine versäumten Stunden auf?

Danke und Gruß
Robin
 

kurtfranz1

Reguläres Mitglied
07.06.2016
58
0
Die Dame vom Check-in hätte ich mit bloßen Händen erwürgt. Also das ein Charterflugzeug überbucht ist, das ist das allerletzte.
 

Robin_

Neues Mitglied
12.05.2017
8
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Ja ich war auch kurz davor aber davon komm ich auch nicht nach hause. So schlecht wie der Service bei Condor war, ich kann niemanden empfehlen noch mit dieser Airline zu fliegen.
Geil war auch das am Sonntag eine Stunde vor dem Eurowings Flug nach Köln eine Condor nach Frankfurt geflogen ist die ebenfalls wieder überbucht war.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Gibt es irgendwelche Chancen das wir zu den uns eh zustehenden 600€ p.P. noch weitere Ansprüche haben, da wir auf einen 10h Flug kein Essen erhalten haben?
Wie sieht es mit dem Arbeitsausfall aus, wer kommt für meine versäumten Stunden auf?

Klar, falls in eurem Tarif Speisen inkludiert waren, könnt ihr den Reisepreis angemessen mindern.

Mit dem Arbeitsausfall ist das komplizierter. Zunächst brauchst du einen nachweisbaren Vermögensschaden. Dann musst du noch das Problem umschiffen, dass die Ausgleichszahlung womöglich mit diesem Vermögensschaden zu verrechnen ist. Das kannst du eigentlich nur umgehen, falls vor Ort in Mexiko nicht versucht wurde, Freiwillige zu finden, die auf ihre Beförderung verzichten.

Kurz: Ausgleichszahlung und moderate Minderung sollten kein Problem sein, beim Schadensersatz bin ich skeptisch.

Falls Flüge im Rahmen einer Pauschalreise erfolgten, wären ggf. noch weitere Ansprüche zu prüfen, die aber ebenfalls dann mit der Ausgleichszahlung womöglich zu verrechnen wären.
 

Robin_

Neues Mitglied
12.05.2017
8
0
Mit dem Arbeitsausfall ist das komplizierter. Zunächst brauchst du einen nachweisbaren Vermögensschaden. Dann musst du noch das Problem umschiffen, dass die Ausgleichszahlung womöglich mit diesem Vermögensschaden zu verrechnen ist. Das kannst du eigentlich nur umgehen, falls vor Ort in Mexiko nicht versucht wurde, Freiwillige zu finden, die auf ihre Beförderung verzichten.

Ich lass das Thema gerade bei mir in der Firma auch über die Rechtsabteilung prüfen, da ich aber schon meine Beschwerde vorab schreiben will versuch ich vorher schon so viele Informationen wie möglich zu bekommen.
In Mexiko wurde definitv nicht versucht andere Leute zu finden, das muss ich aber erstmal nachweisen können.

Ich werde ebenfalls eine Beschwerde an den Reiseveranstalter schreiben und gucken was da noch weiteres zu holen ist denn ich würde ja alles ganz anders sehen wenn man uns angemessen behandelt hat aber uns hat keiner geholfen. Gleiches ist auch, das der Reiseleiter von Neckermann vor Ort auf die Anfrage nach einer deutsch / spanischen Unterstützung uns abgewiesen hat und meinte das wir die nix machen können und wir uns mit Condor in Verbindung setzen müssen. Die uns aber auch nicht helfen wollten.
 

Robin_

Neues Mitglied
12.05.2017
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Ich meine nur das Thema Arbeitsausfall, alles andere ist sozusagen noch offen.

Aber Danke, eins weiß ich aber ich werde nie wieder Condor buchen auch wenn andere Airlines nicht unbedingt besser sind.
 

Robin_

Neues Mitglied
12.05.2017
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Das klingt schonmal gut.

Vielen Dank. Wenn ihr noch weitere hinweise oder Tipps habt bitte melden.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
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DUS
Die Dame vom Check-in hätte ich mit bloßen Händen erwürgt. Also das ein Charterflugzeug überbucht ist, das ist das allerletzte.

Nur kurz dazu:
Da kann das arme Mädel am Check-In doch nix für. Oder glaubst du, dass die ihre siebzehn Freunde eingeladen hat gratis mitzufliegen, nur um Robin_ stehen zu lassen?
Wenn du wen erwürgen wolltest bitte wende dich an die Condor Zentrale.

Gleiches gilt übrigens für die Call-Center Schnecken - da die Wut raus lassen bringt: gar nix.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Wäre aber auch generell unfair zu sagen, dass ein Charter per se nicht überbucht sein darf.

Man denke doch nur daran, dass eine Maschine kurzfristig gegen eine kleinere ausgetauscht werden muss. Oder Fluggäste eines annullierten Charters warten schon länger auf ihre Beförderung.

Überbuchung und Überbuchung können durchaus zwei Paar Schuhe sein.
 
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munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
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MUC
Dachte, man kann bei Eurowings Essen kaufen wenn es nicht inkl ist ... oder ist das auf Wunsch von den Gästen eingestellt worden

Aber erst mal gleich auf dem Putz hauen und die Klage vorbereiten, bevor man mit Condor gesprochen hat bzw die Beschwerde geschrieben hat ... P.s. bei dem Schreiben darauf achten, so wie ich in den Welt rufe so ...
 

Robin_

Neues Mitglied
12.05.2017
8
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@ munich1978: bei Eurowings kann man kein Essen kaufen. Man muss vorher den Smart Tarif buchen und das wussten wir nicht...wir wussten ja gerade mal 5h vor Abflug mit welcher Airline wir wohin fliegen.

Ich bereite auch keine Klage vor, ich will meine Rechte abstecken und wenn du wüsstest wie viele Stunden ich schon mit Condor verschwendet habe. Auf soviel Unverständins bin ich in meinem ganzen leben noch nicht gestoßen.

Ja ich werde das natürlich sachlich schreiben aber ich werde alle missstände aufzeigen und ausführlich erläutern.
 
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Robin_

Neues Mitglied
12.05.2017
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Ich weiß ja nich ob Neckermann Tickets/Gutscheine bei Ebay bezieht. Ich habe alles über den Reiseveranstalter gebucht.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.744
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Ich bereite auch keine Klage vor, ich will meine Rechte abstecken und wenn du wüsstest wie viele Stunden ich schon mit Condor verschwendet habe. Auf soviel Unverständins bin ich in meinem ganzen leben noch nicht gestoßen.

Ja ich werde das natürlich sachlich schreiben aber ich werde alle missstände aufzeigen und ausführlich erläutern.
Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir überlegen, den Schriftverkehr durch einen Rechtsanwalt für Reiserecht/Luftverkehrsrecht abwickeln zu lassen. Das spart Nerven und ist bei dem wahrscheinlich vierstelligen Reisepreis durchaus gerechtfertigt.
 
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Robin_

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12.05.2017
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Da gibt es leider ein Problem. Die Reise läuft nicht auf meinem Namen und somit greift meine Rechtschutzversicherung nicht. Meine Begeleitung hat leider nur eine Rechtsberatung über ADAC aber keinen Rechtsanwalt.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Da gibt es leider ein Problem. Die Reise läuft nicht auf meinem Namen und somit greift meine Rechtschutzversicherung nicht. Meine Begeleitung hat leider nur eine Rechtsberatung über ADAC aber keinen Rechtsanwalt.


Das ist kein Problem. Frist v. zwei Wo setzten. Ausgleichszahlung zusammen mit moderater Minderung verlangen.

Falls sich das dann nicht schon von alleine geklärt hat, holt sich der Kollege seine Kosten von der Fluggesellschaft.

Ist doch ´ne sichere Sache. Dafür braucht´s vermutlich noch nicht einmal nen Fluggastrechtler...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Man denke doch nur daran, dass eine Maschine kurzfristig gegen eine kleinere ausgetauscht werden muss.

Genau hierauf tippe ich auch - Condor hat (etwaige Thomas Cook Maschinen mal aussen vor gelassen) alleine schon 3 Konfigurationen bei der 767.

259, 256 und 245 Passagiere.

Da muß nur mal intern ein Flieger gewechselt werden und schon sind 11-14 Plätze zu wenig an Bord.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir überlegen, den Schriftverkehr durch einen Rechtsanwalt für Reiserecht/Luftverkehrsrecht abwickeln zu lassen. Das spart Nerven und ist bei dem wahrscheinlich vierstelligen Reisepreis durchaus gerechtfertigt.

Warum nicht ohne Rechtsschutz? Gilt des Rechtssystem nur für Versicherte?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
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LEJ
Sorry an den TE für etwas OT, aber jedesmal wenn ich so einen Thread sehe/lese, geht mir durch den Kopf, dass ich selbst nicht genau weiß, was ich in einem solchen Fall vor Ort abhandeln muss, um alles rechtlich sauber einzutüten. Dabei geht es mir nicht um die etwaige Ausgleichzahlung, sondern die Ersatzbeförderung...

Um es etwas auf den Fall des TE zu beziehen: Condor verweigert die Beförderung auf den gebuchten Flug und bietet EW am nächsten Tag an. Ohne das genau Datum zu kennen, scheint es aber weitere Verbindungen nach FRA von Cancun zu geben, welche noch am gleichen Tag rausgehen (z.B. 24.05. Condor geht um 16:25 Uhr, gegen 17:30 ginge was mit BA, gegen 18:30 was mit AF). Condor bietet das von sich aus nicht an und würde auf Nachfrage eine Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung verweigern:

Brauche ich die Verweigerung schriftlich?
Darf ich dann wirklich die nächste Verbindung buchen oder besteht Schadenminderungspflicht (Bsp: Flug 1 kosta 2.500 € kommt 16 Uhr an; Flug 2 kosta 1.500 €, kommt aber erst 17 Uhr an).

Danke!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Brauche ich die Verweigerung schriftlich?
Darf ich dann wirklich die nächste Verbindung buchen oder besteht Schadenminderungspflicht (Bsp: Flug 1 kosta 2.500 € kommt 16 Uhr an; Flug 2 kosta 1.500 €, kommt aber erst 17 Uhr an).

Danke!


Schriftlich ist natürlich immer gut. Aber letztlich muss Condor nachweisen, was es angeboten haben will.

Schadensminderungspflicht besteht. Dass Condor dir die frühestmögliche Ersatbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen anzubieten hat, heißt nicht, dass du eben diese buchen musst. Sehe aber nicht, warum du in dieser Konstellation die 2500 Euro nicht erstattet erhalten solltest. Die Schadensminderungspflicht geht übrigens auch nicht soweit, dass du die günstigste Verbindung suchen und finden müsstest. Wenn das Luftfahrtunternehmen seine Chance nicht nutzt, durch ein eigenes Angebot die Kosten im Rahmen zu halten, hat es eben Pech gehabt.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
Ich meine nur das Thema Arbeitsausfall, alles andere ist sozusagen noch offen.

Aber Danke, eins weiß ich aber ich werde nie wieder Condor buchen auch wenn andere Airlines nicht unbedingt besser sind.

ad 1) Erfolgsaussichten <10%
ad 2) Naja, irgendwoher muss doch der "günstige" Tix-Preis von DE herkommen...?
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wie sieht es hier eigentlich aus mit der doppelten Verspätung? Also am ersten Tag 600€ wegen Denied Boarding, allerdings am zweiten Tag dann ja auch nicht pünktlich am Ziel (jedoch nicht wegen einem Fehler der ausführenden Airline (EW), sondern der umbuchenden Airline (Condor), die ja anscheinend den zugesagten Transport bis zum Endziel vergeigt hat) - kann man hier eventuell nochmals Geld verlagen, schließlich hatte der Carrier (Condor) ja eine Beförderungspflicht bis zum Endziel.
 
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