easyjet weigert sich gegen EU Fluggastrechte ?!?

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Anonym50569

Guest
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Hallo zusammen!

Ich hatte vor Monaten einen Flug für mich und meine Familie von Wien nach Rom gebucht, Flugdatum 13. Juli. Wenige Tage zuvor konnte ich noch kostenpflichtig (!) die Sitzplätze reservieren was ich auch tat.

Am Flughafen angekommen schien der Flug nicht auf, er war ohne Angabe von Flügen gestrichen. Die Hotline meinte erst, sie könne nicht helfen, da die Systeme abgestürtzt seien. Ein paar Stunden später bot man mir einen Ersatzflug 5 Tage später an. Es erfolgte keinerlei Betreuung am Flughafen!

Ich habe dann Last Minute einen Ersatzflug bei einem anderen Carrier gebucht. Nun weigert sich easyjet die Ticket- und Platzreservierungskosten sowie die von der EU Verordnung für Fluggastrechte festgelegten Pauschalentschädigungen zu begleichen.

Man schrieb mir nur lapidar, dass der Brand am Flughafen Rom schuld sei - dieser war allerdings im Mai und damit vor der Buchung! Am Flughafen Wien sagte man mir, das easyjet allerdings erst seit einer Woche die Flüge gestrichen hat, was laut Flughafenpersonal aber jedes Jahr vorkommt.

Ich werde jetzt den Rechtsweg gehen. Ich kann nur jedem hier meine ausdrückliche Warnung vor diesem Billig-Carrier aussprechen!

lg
Andreas
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.745
410
Also, ich habe mit easyJet noch nie Probleme gehabt. Im Gegenteil, ich fliege gerne mit ihnen.

Wenn es um die Rückerstattung/Entschädigung von verspäteten und annullierten Flügen geht, braucht man bei vielen Airlines Durchhaltevermögen. Alles schriftlich machen, per Einschreiben. Es finden sich dazu genug Anleitungen und Vorlagen im Netz. Das Schreiben eines Rechtsanwaltes wird die Angelegenheit sehr wahrscheinlich beschleunigen, falls das Dir wichtig ist. Wäre für mich aber erst der nächste Schritt, falls easyJet auf meine Schreiben nicht eingehen würde.
Der Brand am Flughafen Fiumicino ist nur ein Versuch, Dich abzuwimmeln. easyJet hätte seine Flüge nach Ciampino umleiten können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Wenn es um die Rückerstattung/Entschädigung von verspäteten und annullierten Flügen geht, braucht man bei vielen Airlines Durchhaltevermögen. .

Andere Airlines (zumindest die traditionellen) buchen aber meist ohne große Diskussion um, und zwar zeitnah. Die Weigerung der Umbuchung und Verweis auf den nächsten eigenen Flug (und sei es eine Woche später) ist eher ein typisches Merkmal der Billigflieger ...

Was die EU-Entschädigung betrifft, gebe ich Dir aber recht. Da erfinden zunächst so gut wie alle diverse Ausreden, warum die Verspätung/Annullierung "höhere Gewalt" gewesen sein soll...
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.262
425
Ich habe dann Last Minute einen Ersatzflug bei einem anderen Carrier gebucht. Nun weigert sich easyjet die Ticket- und Platzreservierungskosten sowie die von der EU Verordnung für Fluggastrechte festgelegten Pauschalentschädigungen zu begleichen.
In der Tat, das geht gar nicht. Hier bitte hartnäckig sein und die Ansprüche auch durchsetzen. Links zu entsprechenden Agenturen wurden ja schon gepostet.

Ich kann nur jedem hier meine ausdrückliche Warnung vor diesem Billig-Carrier aussprechen!

Ab und an war ich schon mit EZ unterwegs und kann dieser Warnung so eigentlich nicht folgen. Man bekommt, was man bezahlt, aber eben auch genau das. Mir ist EZ da deutlich lieber als FR.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.628
969
MUC, BSL
Hatte ich auch schon mal mit EZ, da hat MUC sie gegrounded weil die ihre Flughafengebühren nicht bezahlt hatten.

War auch ein rechtes Theater, aber irgendwann haben sie dann gezahlt.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Also, ich habe mit easyJet noch nie Probleme gehabt. Im Gegenteil, ich fliege gerne mit ihnen.

Wenn es um die Rückerstattung/Entschädigung von verspäteten und annullierten Flügen geht, braucht man bei vielen Airlines Durchhaltevermögen. Alles schriftlich machen, per Einschreiben. Es finden sich dazu genug Anleitungen und Vorlagen im Netz. Das Schreiben eines Rechtsanwaltes wird die Angelegenheit sehr wahrscheinlich beschleunigen, falls das Dir wichtig ist. Wäre für mich aber erst der nächste Schritt, falls easyJet auf meine Schreiben nicht eingehen würde.
Der Brand am Flughafen Fiumicino ist nur ein Versuch, Dich abzuwimmeln. easyJet hätte seine Flüge nach Ciampino umleiten können.



Airline für Masos? Langsam verstehe ich die Alleinstellungsmerkmale ;)

In der Tat, das geht gar nicht. Hier bitte hartnäckig sein und die Ansprüche auch durchsetzen. Links zu entsprechenden Agenturen wurden ja schon gepostet.



Ab und an war ich schon mit EZ unterwegs und kann dieser Warnung so eigentlich nicht folgen. Man bekommt, was man bezahlt, aber eben auch genau das. Mir ist EZ da deutlich lieber als FR.

ach, bei denen bezahlt man, dass man stehen bleibt?
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ach komm. Man bezahlt wie bei anderen Billigfliegern für die Abwesenheit jeglichen Servicegedankens. Ist eben wie Busfahren. Fällt der Bus aus, muss man den nächsten nehmen.
Nach meiner Erfahrung ist auch bei den Airlines der LH-Gruppe jeglicher Servicegedanke abwesend. Sind das auch alles Billigflieger?

Ich hätte da aktuelle Beispiel, die derart hanebüchen sind, dass ich sie nur unter Alkohol zu Vortrage bringen kann, ohne einen Herzkasper zu erleiden.
 

AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Was die EU-Entschädigung betrifft, gebe ich Dir aber recht. Da erfinden zunächst so gut wie alle diverse Ausreden, warum die Verspätung/Annullierung "höhere Gewalt" gewesen sein soll...
Da möchte ich an dieser Stelle mal die Thai sehr positiv herausheben. Die Erstattung verlief total problemlos und völlig ohne Druck aufbauen zu müssen.
 

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
0
versuchs über fairplane.de

Erspart einen Menge Stress und Zeit.

Kann ich nur empfehlen, eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig.
 

kirschi1

Neues Mitglied
07.01.2016
4
0
Andreas G: Was ist denn aus deiner Sache geworden? Hast du jetzt Geld zurück bekommen? Hast du einen Anwalt eingeschaltet oder eine dieser Service Gesellschaften? So wie ich das sehe muss die Gesellschaft nach der eu fluggastrechteverordnung eine Erstattung leisten.