SK: SAS: hält sich nicht an die eigenen Regeln (261/2004/EU ganz zu schweigen)

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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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5
FHH (Feld hinterm Haus)
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Ich habe gerade folgende Begebenheit mit SAS, an der ich euch teilhaben lassen möchte:

Im August habe ich auf der SAS Homepage Tickets für 4 Passagiere für den Mai 2016 Flug SK4758 FRA - OSL gebucht. An Silvester habe ich die Buchung per Zufall aufgerufen und gesehen, dass wir auf Flug SK676 FRA-CPH und SK1472 CPH-OSL umgebucht wurden.

Statt ursprünglich 18:55 los und 20:55 in Oslo nun 17:30 los und 21:50 an. Da wir mit kleinen Kindern fliegen, habe ich extra den Direktflug gebucht.

SAS Call Center bietet an, entweder den SAS Direktflug um 12:00 Uhr, oder Erstattung. 12:00 Uhr ist zu früh und Erstattung will ich nicht. Hat ja einen Grund, warum wir nach Oslo wollen ;)

Also bitte ich um Umbuchung auf SK3620 (op by LH) Abflug 17:00 Ankunft in OSL 18:55.

Antwort Call Center: geht nicht - wir "können" nur auf Flüge umbuchen, die von SAS durchgeführt werden (SK3620 wäre über flysas.com problemlos buchbar).

Per E-Mail mit dem SAS Customer Care Kontakt aufgenommen, welches sich gleich mal für nicht zuständig erklärt und auf den Customer Contact Center verweist.

Antwort von dort:

Sehr geehrter Herr janfliegt,

wir bedauern, dass Ihr gewählter SAS Flug annulliert wurde.

Unser Call-Center in Deutschland hat Ihnen schon verschiedene Flugmöglichkeiten mit uns angeboten.
Falls keine dieser Verbindungen für Sie in Frage kommt, können wir Ihnen einen Refund der von Ihnen gekauften Tickets anbieten.

Bitte geben Sie unserem Call Center Bescheid, für welche Lösung Sie sich entscheiden.

Mit freundlichen Grüssen

Margit W.
Customer Care Team

SAS
Besøk oss på sas.no

Unter Hinweis auf Verordnung 261/2004/EG Artikel 5 (1) a) und 8 b) bitte ich nochmals um die Umbuchung auf SK3620 ( "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ und so ;) ).

5 Tage später bekomme ich wieder eine Mail, dass Customer Care nicht zuständig sei...

Auf mein Insistieren, dass ich ja über genau die E-Mail-Adresse die Antwort von Frau W. bekommen hatte und man die Mail doch bitte entsprechend weitergeleitet möge, meldet sich Frau W wieder:

Sehr geehrter Herr janfliegt,

in der Verordnung 261 wird die "transportierende Fluggesellschaft" erwähnt, und das ist in diesem Fall SAS. Da der von Ihnen gewünschte Flug SK3620 aber von Lufthansa durchgeführt wird, können wir Sie nicht auf diesen Flug umbuchen.

Bitte wählen Sie die von uns angebotenen Umbuchungsmöglichkeiten oder den angebotenen Refund.

Für zukünftige Fragen zu dieser Buchung wenden Sie sich bitte an unser Call Center in Deutschland.



Mit freundlichen Grüssen

Margit W.
Customer Care Team

SAS
Besøk oss på sas.no

Heute habe ich der guten Frau W. noch einmal einen Hinweis gegeben

...
Im Übrigen möchte ich Sie noch auf Artikel 9.2.1.2 Ihrer eigenen Allgemeinen Beförderungsbedingungen hinweisen http://www.flysas.com/upload/CoC/CoC_Eng_February_2013_DE.pdf
Auf Seite 22 heißt es dort zum Thema 9.2 „Annullierung von Flügen und Schließung von Strecken“, dass Sie mich nach meiner Wahl „innerhalb einer angemessenen Zeit an den in Ihrem Flugschein angegebenen Zielort, entweder durch uns oder durch einen anderen Luftfrachtführer oder mit einem gemeinsam vereinbarten Transportmittel und in der entsprechenden Klasse auf einer anderen Flugstrecke, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, befördern,…“

und eine Frist bis 31.01. gesetzt, wie gewünscht umzubuchen (von wegen, man "könne" nicht auf SK op by LH umbuchen :p ).

Bis dahin ist dann einer der Forenanwälte vom Urlaub zurück und kann sich bei Bedarf weiter kümmern.

Alles eine Bande :D

Ich halte euch informiert...
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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4.475
München
Das Problem mit SAS kenne ich nur zu gut. Solche Fälle hatten wir in der letzten Zeit nicht nur einmal bei unseren Reisebüro-Kunden, und SAS war auch uns als Reisebüro gegenüber extrem unkooperativ.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
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FHH (Feld hinterm Haus)
Das Problem mit SAS kenne ich nur zu gut. Solche Fälle hatten wir in der letzten Zeit nicht nur einmal bei unseren Reisebüro-Kunden, und SAS war auch uns als Reisebüro gegenüber extrem unkooperativ.

Und ich hatte schon bereut, das direkt gebucht zu haben. Aber das werde ich durchziehen. Ist ja noch ein bisschen hin und die haben mich wirklich geärgert :(

Apropos Buchung - da fällt mir doch noch was ein :eek: ...
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
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545
MUC/EDMM
(...)
Im August habe ich auf der SAS Homepage Tickets für 4 Passagiere für den Mai 2016 Flug SK4758 FRA - OSL gebucht. An Silvester habe ich die Buchung per Zufall aufgerufen und gesehen, dass wir auf Flug SK676 FRA-CPH und SK1472 CPH-OSL umgebucht wurden.
(...)

Deinen Groll kann ich durchaus nachvollziehen. Schließlich hast Du hier nicht (grundlos) irgendeine EF gebucht, sondern gezielt einen ganz bestimmten Flug (aus definierten Gründen).
Darf ich Dich dennoch auf den folgenden SAS-Passus hinweisen:

9.2.3 Wenn Ihnen eine Annullierung oder die Schließung einer Strecke nicht in angemessener Zeit mitgeteilt wird und diese Annullierung oder Schließung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde und/oder sich nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären; haben Sie, wenn die anwendbaren Rechtsvorschriften dies vorsehen, Anspruch auf Entschädigung. Für Reisen innerhalb der EU und aus einem Nicht-EU-Land in die EU gilt das Recht der Verordnung (EG) 261/2004.

Ich vermute, dass Silvester 2015 --> Mai 2016 als "angemessene Zeit" zu definieren ist...
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Falls du in nächster Zeit mal an einem der Airports bist, wo es noch ein Ticket-Office von SAS gibt (zB CPH, OSL, ARN), dann geh doch mal da vorbei und versuch dein Glück.

Hatte letztes Jahr mal ein ähnliches Problem (auch SK gestrichen und wollte SK op by LH nach MUC, telefonisch gabs nur "geht nicht") und war kurz darauf zufällig mal in CPH.
Am Ticketschalter nett gefragt und mein Problem erklärt. Antwort: "No problem! What flights would you like to have?"
2 Minuten später hatte ich meine ausgewählten Flüge und Ticket war umgeschrieben.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
Falls du in nächster Zeit mal an einem der Airports bist, wo es noch ein Ticket-Office von SAS gibt (zB CPH, OSL, ARN), dann geh doch mal da vorbei und versuch dein Glück.

Hatte letztes Jahr mal ein ähnliches Problem (auch SK gestrichen und wollte SK op by LH nach MUC, telefonisch gabs nur "geht nicht") und war kurz darauf zufällig mal in CPH.
Am Ticketschalter nett gefragt und mein Problem erklärt. Antwort: "No problem! What flights would you like to have?"
2 Minuten später hatte ich meine ausgewählten Flüge und Ticket war umgeschrieben.

Good to know. Wäre ja fast ein Grund für einen kleinen Ausflug. Ich bin tatsächlich Anfang Februar schon mal in OSL...
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.804
Hamburg
oder geh in Frankfurt vorbei

Scandinavian Airlines System Deutschlanddirektion
Keine Bewertungen · Luftverkehr
Hahnstraße 43E · 069 242410


da ich sie einmal verklagen musste, erinnerte ich, dass es ein Büro in Frankfurt gab
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
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MUC/EDMM
Es geht aber nicht um Entschädigung, es geht um die von SAS geschuldete Umbuchung auf eine Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Doch, diese "angemessene Zeit" entlastet SAS:

9.2.5 Im Fall einer Annullierung oder der Schließung einer Strecke sind die in den Artikeln 9.2.1.1 bis 9.2.4 aufgeführten Optionen die einzigen und ausschließlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir sind Ihnen darüber hinaus nicht haftbar.

9.2.1.1 Sie ohne zusätzliche Kosten bei der nächstmöglichen Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt, der für Sie passend ist, auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein freier Platz verfügbar ist, in der entsprechenden Klasse ohne zusätzliche Kosten befördern, und falls erforderlich, die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins verlängern, bis der erstmögliche Platz verfügbar ist, oder ...



Die Beförderung "durch einen anderen Luftfrachtführer" kann Jan nicht einfordern, da er einen angemessenen Zeitraum zuvor Kenntnis von der Flugänderung erhielt.
Oder salopp gesagt: Kein Recht auf einen EU-Claim, kein Umbuchung auf z. B. LH

Für Jan hoffe ich, dass ein Anwalt die SAS-Regeln PAX-freundlicher auslegen möge...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.027
Doch, diese "angemessene Zeit" entlastet SAS:

9.2.5 Im Fall einer Annullierung oder der Schließung einer Strecke sind die in den Artikeln 9.2.1.1 bis 9.2.4 aufgeführten Optionen die einzigen und ausschließlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir sind Ihnen darüber hinaus nicht haftbar.

9.2.1.1 Sie ohne zusätzliche Kosten bei der nächstmöglichen Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt, der für Sie passend ist, auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein freier Platz verfügbar ist, in der entsprechenden Klasse ohne zusätzliche Kosten befördern, und falls erforderlich, die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins verlängern, bis der erstmögliche Platz verfügbar ist, oder ...



Die Beförderung "durch einen anderen Luftfrachtführer" kann Jan nicht einfordern, da er einen angemessenen Zeitraum zuvor Kenntnis von der Flugänderung erhielt.
Oder salopp gesagt: Kein Recht auf einen EU-Claim, kein Umbuchung auf z. B. LH

Für Jan hoffe ich, dass ein Anwalt die SAS-Regeln PAX-freundlicher auslegen möge...

Warum glauben eigentlich alle, dass AGB immer wirksam sind? Selbst wenn man es so lessen wollte, wird eine kaum wirksam einbezogene AGB nicht die Ansprüche nach EU 261 aushebeln. Eine solche Klausel kann m.E. nicht einmal wirksam einbezogen warden, da sie überraschend ist. SAS würde sich damit von der vertraglich geschuldeten und bereits im voraus bezahlten Hauptleistung einseitig befreien können. Solche Klauseln sind schlichtweg unwirksam.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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München
Nur weil SAS das so in die Beförderungsbedingungen reinschreibt, bedeutet noch lange nicht, dass SAS damit die EU-Verordnung außer Kraft setzen kann. Hier stimme ich Flying Lawyer zu.
 
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Piedra

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28.08.2012
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Und wenn... EU-Verordnung greift ja trotzdem, selbst wenn die Airline schreibt, dass du nur noch im Frachtraum mitfliegen darfst, wenn dein ursprünglicher Flug annulliert wurde.
 
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janfliegt

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28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
Doch, diese "angemessene Zeit" entlastet SAS:

9.2.5 Im Fall einer Annullierung oder der Schließung einer Strecke sind die in den Artikeln 9.2.1.1 bis 9.2.4 aufgeführten Optionen die einzigen und ausschließlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir sind Ihnen darüber hinaus nicht haftbar.

9.2.1.1 Sie ohne zusätzliche Kosten bei der nächstmöglichen Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt, der für Sie passend ist, auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein freier Platz verfügbar ist, in der entsprechenden Klasse ohne zusätzliche Kosten befördern, und falls erforderlich, die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins verlängern, bis der erstmögliche Platz verfügbar ist, oder ...



Die Beförderung "durch einen anderen Luftfrachtführer" kann Jan nicht einfordern, da er einen angemessenen Zeitraum zuvor Kenntnis von der Flugänderung erhielt.
Oder salopp gesagt: Kein Recht auf einen EU-Claim, kein Umbuchung auf z. B. LH

Für Jan hoffe ich, dass ein Anwalt die SAS-Regeln PAX-freundlicher auslegen möge...

Das mit der angemessenen Zeit bezieht sich auf die Entschädigung. Ansonsten hast du laut SAS die Wahl.

Ich nehme dann mal Tor 9.2.1.2 mit frühestmöglichem Direktflug und Fremdcarrier ;)

9.2 Annullierung von Flügen und Schließung von Strecken 9.2.1 Sofern nichts anderes durch das Abkommen bestimmt ist, werden wir, falls wir einen Flug stornieren oder eine Strecke schließen, für die Sie eine bestätigte Reservierung halten, nach Ihrer Wahl entweder:
9.2.1.1 Sie ohne zusätzliche Kosten bei der nächstmöglichen Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt, der für Sie passend ist, auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein freier Platz verfügbar ist, in der entsprechenden Klasse ohne zusätzliche Kosten befördern, und falls erforderlich, die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins verlängern, bis der erstmögliche Platz verfügbar ist, oder
9.2.1.2 Sie innerhalb einer angemessenen Zeit an den in Ihrem Flugschein angegebenen Zielort, entweder durch uns oder durch einen anderen Luftfrachtführer oder mit einem gemeinsam vereinbarten Transportmittel und in der entsprechenden Klasse auf einer anderen Flugstrecke, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, befördern, oder
9.2.1.3 Ihnen eine Rückerstattung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 10.2 zu zahlen, und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, einen bei der erstmöglichen Gelegenheit einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort zur Verfügung zu stellen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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464
9.2.1.1 Sie ohne zusätzliche Kosten bei der nächstmöglichen Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt, der für Sie passend ist, auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein freier Platz verfügbar ist, in der entsprechenden Klasse ohne zusätzliche Kosten befördern, und falls erforderlich, die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins verlängern, bis der erstmögliche Platz verfügbar ist, oder .....

SK3620 ist doch ein anderer ihrer planmässigen Flüge.

Im Übrigen muß man sich als Dienstleister in solchen Fällen immer wieder fragen: Was kostet jetzt mehr? Ihn umzubuchen, auch wenn man da vielleicht ein bischen kulant sein muß? Oder daß jetzt Jan vermutlich um SAS künftig einen großen Bogen macht? (und mit ihm 100 andere Foristi auch, die die Story hier lesen). :doh:
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.272
728
Macht Euch doch mal von der AGB-Gläubigkeit frei. Hilfreich ist die Gewinnung gedanklicher Klarheit, wie die Rechtslage ohne die AGB aussieht. Dann möge man sich Gedanken darüber machen, ob die Fluggesellschaft diese Rechtslage tatsächlich durch ihre AGB wegzaubern kann. Dass das möglich ist, wird hier irgendwie zu fast 100% angenommen. In der Realität ist das freilich anders, das Problem ist nur, dass sich praktisch kein Vertragspartner gegen den AGB-Blödsinn wehrt - und wenn doch, die Airlines es nicht auf ein streitiges Urteil ankommen lassen, damit sie keinen veröffentlichten Präzedenzfall schaffen.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Hast du mal bei der hotline in Schweden angerufen? SK in D ist immer sehr anstrengend - Schweden dafür sehr zuvorkommend.