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Hallo,
meine Frage bezieht sich nicht nur auf die LH Group, sondern ist eher allgemein motiviert. Im konkreten Fall geht es allerdings um einen OU Flug, der auf OS Ticket gebucht wurde.
Airlines streichen ja gerüchteweise gerne Doppelbuchungen. Mich würde interessieren, was die rechtliche Grundlage dafür ist. In den AGB kann ich nichts explizites dazu finden, nur einen Verweis, dass Beförderung versagt werden kann, wenn dies für die Erfüllung von Gesetzen und Verordnungen notwendig ist. Jedoch kenne ich aber auch kein Gesetz oder Verordnung, die Doppelbuchungen untersagen würde.
Falls es tatsächlich eine rechtliche Grundlage dafür gibt, wie sieht dann die Erstattung aus? Steuern und Gebühren wird es sicherlich zurück geben, aber auch einen anteiligen Ticketpreis?
Im konkreten Fall habe ich folgende Buchung:
Tix 1: TXL-VIE-ZAG
Tix 2: VIE-ZAG-FRA-TXL
Es ist also nur die Strecke VIE-ZAG betroffen.
meine Frage bezieht sich nicht nur auf die LH Group, sondern ist eher allgemein motiviert. Im konkreten Fall geht es allerdings um einen OU Flug, der auf OS Ticket gebucht wurde.
Airlines streichen ja gerüchteweise gerne Doppelbuchungen. Mich würde interessieren, was die rechtliche Grundlage dafür ist. In den AGB kann ich nichts explizites dazu finden, nur einen Verweis, dass Beförderung versagt werden kann, wenn dies für die Erfüllung von Gesetzen und Verordnungen notwendig ist. Jedoch kenne ich aber auch kein Gesetz oder Verordnung, die Doppelbuchungen untersagen würde.
Falls es tatsächlich eine rechtliche Grundlage dafür gibt, wie sieht dann die Erstattung aus? Steuern und Gebühren wird es sicherlich zurück geben, aber auch einen anteiligen Ticketpreis?
Im konkreten Fall habe ich folgende Buchung:
Tix 1: TXL-VIE-ZAG
Tix 2: VIE-ZAG-FRA-TXL
Es ist also nur die Strecke VIE-ZAG betroffen.