OS: Wieder einmal - AUA ersten Leg verfallen lassen

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marsupilami

Neues Mitglied
13.08.2015
10
1
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Morgen beisammen,

nachdem ich es leider nicht geschafft habe mich vor der Buchung hier zu registrieren versuch ich das hier mal im nachhinein zu klären. Hoffentlich gibts keine böse Überraschung :rolleyes:

Also, es geht um einen AUA Flug bei dem das erste Segment verfallen lassen werden soll.
Hab da einen Bericht auf europakonsument gelesen: Flugticket bleibt generell gültig | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich

Laut dem Bericht ist es speziell Austrian Airlines durch ein österr. Gerichtsurteil untersagt es der Airline den Flug zu streichen wenn ein Teil nicht angetreten wird.
Auch kann meiner Meinung nach keine nachträgliche Verrechnung eines One-Way Tickets erfolgen, da ja nur eine Teilstrecke nicht genutzt wird - und nicht eine gesamte Strecke.

Ich hab da bei europakonsument angerufen und nach Rücksprache mit der Expertin für Luftfahrtrecht hat diese auch gemeint dass man das so machen kann. Sollte es dennoch Probleme geben wäre auch Europakonsument der richtige Ansprechpartner um für eine Lösung zu sorgen.
Das einzige dass mir geraten wurde ist auf jegliche Rückerstattungen von Steuern und Gebühren zu verzichten.

Naja, das ist also mein derzeitiger Wissensstand - sollte jemand die gleiche oder eine andere Erfahrung gemacht haben würde ich um eine Antwort bitten, dann müsste ich da noch mal nachhaken...

Ansonsten meld ich mich in ein paar Wochen wieder und sag wie es verlaufen ist ;)
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.447
FRA
Man kann problemlos das erste Leg verfallen lassen.

Endlich müssen wir - die informierten Konsumenten - aufstehen und die monopolistischen Großkonzerne mit ihren eigenen Waffen der Unterdrückung schlagen. Wir dürfen uns das Preisdiktat der Bosse da oben nicht mehr gefallen lassen, die Milliarden, Billiarden, Trilliarden mit diesen Maschen verdienen, während der kleine Mann ganz unten auf skandalöse Weise ausgebeutet wird.

Ich mache das nur noch so: Buche meine Tickets ab CAI, ATH oder sonstwo und lasse die ersten und letzen Legs verfallen bzw. habe vor dem obersten europäischen Gericht für soziale Gerechtigkeit erklagt, dass ich die Strecken zu einem späteren Zeitpunkt noch nutzen kann.

Neulich habe ich es sogar geschafft, die 600 EUR für das erste Leg, das verspätet war, einzuklagen, obwohl ich gar nicht geflogen bin :D

Und erst letzte Woche habe ich mir einen Volkswagen Golf mit 3.000 EUR Preisvorteil bestellt, habe das Fahrzeug wieder abbestellt und klage jetzt auf Barzahlung der 3.000 EUR Preisvorteil. Rechtschutzversicherung ist vorhanden.

Kurzum: Bitte mach es und zieh das alles voll durch. Steinmeier und die Kavallerie sind Dir sicher, falls die Ösis sich wehren sollten.
 

marsupilami

Neues Mitglied
13.08.2015
10
1
Die erste Verbindung ist DUS-VIE

Der Gerichtsstand bleibt sowieso in Österreich, ich kann mir nicht vorstellen dass das einen Unterschied macht.
Was noch anzumerken ist - es ist ein Overnight Aufenthalt in Wien. Also steht sowieso ein Gepäck check in an wenn ich in Wien ankomme.

Zeitlich geht es sich übrigens aus dass ich einen Online check in für Wien mache bevor der BCN Flug abhebt.
Ich wäre also für den Wien Flug eingecheckt bis sie merken dass ich in BCN nicht auftauche.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.350
2.216
Corona-Land
Geht doch nur, wenn BCN-VIE auch online check-in gemacht wurde(?).
Dann wird aber (von System selbst?) der Anschlussflug herausgenommen.
Habe da traurige Erfahrungen
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.447
FRA
Die erste Verbindung ist BCN-VIE

Der Gerichtsstand bleibt sowieso in Österreich, ich kann mir nicht vorstellen dass das einen Unterschied macht.
Was noch anzumerken ist - es ist ein Overnight Aufenthalt in Wien. Also steht sowieso ein Gepäck check in an wenn ich in Wien ankomme.

Zeitlich geht es sich übrigens aus dass ich einen Online check in für Wien mache bevor der BCN Flug abhebt.
Ich wäre also für den Wien Flug eingecheckt bis sie merken dass ich in BCN nicht auftauche.

Dann sollte es klappen.

Erst einmal eingecheckt, können einen diese hinterhältigen Gauner nicht mehr auschecken. Falls es beim Boarding in VIE piept und man Dich nicht reinlassen will, einfach ins Flugzeug gehen und Dich auf Deinen Platz setzen. Sollte OS da weitere Maßnahmen einleiten, stehen Dir per Anti-Ausbeutungsgesetz mind. 1.000.000 EUR Schadensersatz zu. Zudem könnte es durch das Dazurufen der Polizei zur Klärung des Sachverhalts zu einer Verspätung kommen. Lass Dir also Zeit, Deine Sicht der Dinge darzustellen, das führt dann zu einer ordentlichen Verspätung und es winkt noch einmal Geld!
 
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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Die erste Verbindung ist BCN-VIE

Der Gerichtsstand bleibt sowieso in Österreich, ich kann mir nicht vorstellen dass das einen Unterschied macht.
Was noch anzumerken ist - es ist ein Overnight Aufenthalt in Wien. Also steht sowieso ein Gepäck check in an wenn ich in Wien ankomme.

Zeitlich geht es sich übrigens aus dass ich einen Online check in für Wien mache bevor der BCN Flug abhebt.
Ich wäre also für den Wien Flug eingecheckt bis sie merken dass ich in BCN nicht auftauche.

Ich bin mir relativ sicher, dass der Rest Deines Tickets trotz dieses Urteils verfällt.

Nun kommt es drauf an, was denn eigentlich Dein Ansinnen ist: MUSST Du an Dein Ziel oder geht es hauptsächlich um den Spass, mit Austrian rumzustreiten?
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
374
116
Vergisses. 1. Leg nicht angetreten -> rest wird automatisch storniert.

Du hast zwar "recht", aber das bekommst du erst Jahre danach, nachdem du's eingeklagt hast. Das bringt dir gar nichts wenn sie dich in Wien am Flughafen stehen lassen.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Vergisses. 1. Leg nicht angetreten -> rest wird automatisch storniert.

Du hast zwar "recht", aber das bekommst du erst Jahre danach, nachdem du's eingeklagt hast. Das bringt dir gar nichts wenn sie dich in Wien am Flughafen stehen lassen.

So ein Quatsch: Die Rechtsschutzversicherung hat extra ihre fähigsten Mitarbeiter am VIE platziert, die vor Ort das geltende Recht durchsetzen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Wenn Du die Reise antreten willst startest Du in BCN.

Oder Du machst es wie von Tirreg vorgeschlagen .
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Gut das ich das gerade noch vor Abflug gelesen habe. ich bin jetzt wieder Heim gefahren und lasse alle Legs verfallen. Vielleicht gibt's ja irgendwo Verspätung. Dann reich ich einen Claim ein. Ansonsten such ich mir nächstes WE das einzelne Leg auch, das ich vielleicht doch noch fliegen will - Tix is natürlich NICHT flexibel!

(y)
 

marsupilami

Neues Mitglied
13.08.2015
10
1
Wenn ich mir deine Beiträge #2 (ahja, geändert mit der Begründung 'entschärft') und #9 anschaue hat das relativ wenig mit "Nein, Du wirst ziemlichsicher in VIE nicht einsteigen können" zu tun.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Also so naiv, wie Du Dich hier stellst, kannst Du doch gar nicht sein. Einerseits bist Du mit den einschlägigen Beschwerdestellen und Urteilen offensichtlich recht gut vertraut (hast Dich also gründlich informiert), andererseits willst Du uns erzhählen, ernsthaft zu glauben, OS würde Dich einfach so in VIE mitnehmen, auch wenn Dein Ticket ja eigentlich in BCN startet.

Aber Du kannst ja versuchen, mit einem Ausdruck des Urteils und der Telefonnummer Deiner Beschwerdestelle in VIE zu erscheinen. Dass Du damit Erfolg hast, halte ich allerdings für noch unwahrscheinlicher, als wenn Du es mit einer plausiblen Ausrede und Bitte um Kulanz versuchst...
 
M

MRHN

Guest
Hatte im März einen 1. Leg verfallen. War aber ein separater Flug innerhalb Brasiliens.
Mein Flug DUS-PHI wurde wie gewünscht ausgeführt. War auch überrascht ;)
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
556
ZUG / CH
flightdiary.net
Morgen beisammen,

nachdem ich es leider nicht geschafft habe mich vor der Buchung hier zu registrieren versuch ich das hier mal im nachhinein zu klären. Hoffentlich gibts keine böse Überraschung :rolleyes:

Also, es geht um einen AUA Flug bei dem das erste Segment verfallen lassen werden soll.
Hab da einen Bericht auf europakonsument gelesen: Flugticket bleibt generell gültig | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich

Laut dem Bericht ist es speziell Austrian Airlines durch ein österr. Gerichtsurteil untersagt es der Airline den Flug zu streichen wenn ein Teil nicht angetreten wird.
Auch kann meiner Meinung nach keine nachträgliche Verrechnung eines One-Way Tickets erfolgen, da ja nur eine Teilstrecke nicht genutzt wird - und nicht eine gesamte Strecke.

Ich hab da bei europakonsument angerufen und nach Rücksprache mit der Expertin für Luftfahrtrecht hat diese auch gemeint dass man das so machen kann. Sollte es dennoch Probleme geben wäre auch Europakonsument der richtige Ansprechpartner um für eine Lösung zu sorgen.
Das einzige dass mir geraten wurde ist auf jegliche Rückerstattungen von Steuern und Gebühren zu verzichten.

Naja, das ist also mein derzeitiger Wissensstand - sollte jemand die gleiche oder eine andere Erfahrung gemacht haben würde ich um eine Antwort bitten, dann müsste ich da noch mal nachhaken...

Ansonsten meld ich mich in ein paar Wochen wieder und sag wie es verlaufen ist ;)

Wenn deine Geschichte wirklich so stimmen sollte, dann finde ich vor allem die Aussage der angeblichen "Expertin" eine absolute Frechheit. Auch wenn Sie juristisch (möglicherweise) noch recht haben mag, muss sie doch trotzdem wissen, dass der TO mit 100% Sicherheit in Wien stehen bleiben wird und deshalb seine Ferien oder was auch immer futsch sein werden.

Wir hier sind Spezialisten und wissen natürlich, dass dies so passieren wird, aber ihr glaubt nicht, wie vielen Kollegen (durchwegs auch intelligente und reiseerfahrene Zeitgenossen :) ) ich diese Regelung schon erklären musste, weil sie automatisch davon ausgegangen sind, das erste Leg problemlos verfallen lassen zu können. Und wenn man dann von solchen "Luftfahrtsexperten" auch noch so kompetent beraten wird (jaja, machen sie das nur so, das Recht ist auf ihrer Seite), ist das in meinen Augen schlichtweg unter aller Sau.

Und nochmals an Marsupilami in aller Freundlich- und Deutlichkeit:

Glaub mir, du wirst in Wien deinen Weiterflug nicht antreten können, wenn du dein erstes Leg nicht abfliegst. Da kannst du vorher eingecheckt haben oder was auch immer, die Maschine wird ohne dich abheben. Garantiert. Was anschliessend in irgendwelchen Gerichtsprozessen passieren mag, ist eine andere Frage.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Wenn deine Geschichte wirklich so stimmen sollte, dann finde ich vor allem die Aussage der angeblichen "Expertin" eine absolute Frechheit. Auch wenn Sie juristisch (möglicherweise) noch recht haben mag, muss sie doch trotzdem wissen, dass der TO mit 100% Sicherheit in Wien stehen bleiben wird und deshalb seine Ferien oder was auch immer futsch sein werden.

Wir hier sind Spezialisten und wissen natürlich, dass dies so passieren wird, aber ihr glaubt nicht, wie vielen Kollegen (durchwegs auch intelligente und reiseerfahrene Zeitgenossen :) ) ich diese Regelung schon erklären musste, weil sie automatisch davon ausgegangen sind, das erste Leg problemlos verfallen lassen zu können. Und wenn man dann von solchen "Luftfahrtsexperten" auch noch so kompetent beraten wird (jaja, machen sie das nur so, das Recht ist auf ihrer Seite), ist das in meinen Augen schlichtweg unter aller Sau.

Und nochmals an Marsupilami in aller Freundlich- und Deutlichkeit:

Glaub mir, du wirst in Wien deinen Weiterflug nicht antreten können, wenn du dein erstes Leg nicht abfliegst. Da kannst du vorher eingecheckt haben oder was auch immer, die Maschine wird ohne dich abheben. Garantiert. Was anschliessend in irgendwelchen Gerichtsprozessen passieren mag, ist eine andere Frage.

alle die den TO für blöde halten, sollten hier mal im Forum suchen. OS hatte sich wohl vor einiger Zeit dazu ein Urteil eingehandelt. Also sollte man mit dem Klugscheixxxx-Modus vorsichtig umgehen. Das es ein Risiko gibt, ist wohl klar,und ob man das ausreizen will? Aber so sicher wie hier posaunt, dass alles sofort storniert wird, ist das nicht.

Und falls ich den Flug nicht fliegen könnte, kann ggf. ein Anruf bei OS helfen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Na ja, wie oft mussten Airlines schon die 250-600 Euro Ausgleichszahlung zahlen, weil der Technical oder die Rotationsverspätung halt doch nicht als höhere Gewalt durchging, wie sie es gerne darlegen. Was nur leider noch lange nicht heißt, dass sie die jetzt sofort von sich aus oder spätestens nach der ersten netten Bitte am Flughafen zahlen, sondern erst nach Drohung mit Anwalt, Klage usw. Trotz entsprechender Gerichtsurteile…

Soll heißen: Selbst wenn der TO hier im Recht wäre, habe ich doch ernsthafte Zweifel daran, dass OS ihn einfach so mitnehmen wird. Und halte es für fragwürdig zu raten „ja mach das, Du kannst problemlos in VIE einsteigen, ist schließlich Dein gutes Recht“.

Sofern der Start in BCN nicht rein dazu diente, die Ticketkosten zu reduzieren, sondern wirklich was dazwischengekommen ist und sich die Reiseplanung geändert hat, ist es sicher nicht verkehrt, bei OS anzurufen und nach Möglichkeiten zu fragen. Anderenfalls würde ich aber doch lieber ex-BCN fliegen…
 

tnmlyger

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
521
7
Landshut
Man kann dem TO aufgrund der kollektiven Erfahrung der letzten Jahre nur davon abraten, es zu probieren. Selbst wenn er am Ende Recht bekommt, bringt ihm das im ersten Moment wenig, wenn ihm in Wien das Einsteigen verweigert wird. Ganz pragmatisch gesagt.

Ich würde es nicht riskieren. Ein Anruf bei OS kann für Klärung sorgen - so oder so.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.480
240
Singapore
alle die den TO für blöde halten, sollten hier mal im Forum suchen. OS hatte sich wohl vor einiger Zeit dazu ein Urteil eingehandelt. Also sollte man mit dem Klugscheixxxx-Modus vorsichtig umgehen. Das es ein Risiko gibt, ist wohl klar,und ob man das ausreizen will? Aber so sicher wie hier posaunt, dass alles sofort storniert wird, ist das nicht.

Und falls ich den Flug nicht fliegen könnte, kann ggf. ein Anruf bei OS helfen.


Ich denke auch, dass er wohl in letzter Instanz recht bekommen wird, aber was wird ihm das dann bringen?

Er wird mit einem stornierten Ticket am Flughafen stehen und muss sich ein neues Ticket kaufen. Dies wird natürlich (da Abflugtag) ein Full Fare Ticket sein... Also in Y, C, oder auch F wahrscheinlich ein Vielfaches gegenüber seinem ursprünglichen Ticket. Das Geld muss er zunächst bezahlen und es versuchen über den Klageweg zurück zu bekommen...

Wenn er das machen will, denke ich, dass er vll. sogar Chancen hat - ich geh davon aus, dass man sich jedoch vor einem Urteilsspruch außergerichtlich einigen wird ;-)

Aber nun die Frage aller Fragen: Lohnt sich das? Mir persönlich ist die Zeit zu schade, obgleich ich es begrüßen würde, wenn jemand diesen Weg gehen würde.