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Morgen beisammen,
nachdem ich es leider nicht geschafft habe mich vor der Buchung hier zu registrieren versuch ich das hier mal im nachhinein zu klären. Hoffentlich gibts keine böse Überraschung
Also, es geht um einen AUA Flug bei dem das erste Segment verfallen lassen werden soll.
Hab da einen Bericht auf europakonsument gelesen: Flugticket bleibt generell gültig | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
Laut dem Bericht ist es speziell Austrian Airlines durch ein österr. Gerichtsurteil untersagt es der Airline den Flug zu streichen wenn ein Teil nicht angetreten wird.
Auch kann meiner Meinung nach keine nachträgliche Verrechnung eines One-Way Tickets erfolgen, da ja nur eine Teilstrecke nicht genutzt wird - und nicht eine gesamte Strecke.
Ich hab da bei europakonsument angerufen und nach Rücksprache mit der Expertin für Luftfahrtrecht hat diese auch gemeint dass man das so machen kann. Sollte es dennoch Probleme geben wäre auch Europakonsument der richtige Ansprechpartner um für eine Lösung zu sorgen.
Das einzige dass mir geraten wurde ist auf jegliche Rückerstattungen von Steuern und Gebühren zu verzichten.
Naja, das ist also mein derzeitiger Wissensstand - sollte jemand die gleiche oder eine andere Erfahrung gemacht haben würde ich um eine Antwort bitten, dann müsste ich da noch mal nachhaken...
Ansonsten meld ich mich in ein paar Wochen wieder und sag wie es verlaufen ist
nachdem ich es leider nicht geschafft habe mich vor der Buchung hier zu registrieren versuch ich das hier mal im nachhinein zu klären. Hoffentlich gibts keine böse Überraschung
Also, es geht um einen AUA Flug bei dem das erste Segment verfallen lassen werden soll.
Hab da einen Bericht auf europakonsument gelesen: Flugticket bleibt generell gültig | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
Laut dem Bericht ist es speziell Austrian Airlines durch ein österr. Gerichtsurteil untersagt es der Airline den Flug zu streichen wenn ein Teil nicht angetreten wird.
Auch kann meiner Meinung nach keine nachträgliche Verrechnung eines One-Way Tickets erfolgen, da ja nur eine Teilstrecke nicht genutzt wird - und nicht eine gesamte Strecke.
Ich hab da bei europakonsument angerufen und nach Rücksprache mit der Expertin für Luftfahrtrecht hat diese auch gemeint dass man das so machen kann. Sollte es dennoch Probleme geben wäre auch Europakonsument der richtige Ansprechpartner um für eine Lösung zu sorgen.
Das einzige dass mir geraten wurde ist auf jegliche Rückerstattungen von Steuern und Gebühren zu verzichten.
Naja, das ist also mein derzeitiger Wissensstand - sollte jemand die gleiche oder eine andere Erfahrung gemacht haben würde ich um eine Antwort bitten, dann müsste ich da noch mal nachhaken...
Ansonsten meld ich mich in ein paar Wochen wieder und sag wie es verlaufen ist