OS: Fluggastrechte bei Verspätung: Vorbildliche Reaktion

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ViennaExpat

Neues Mitglied
05.01.2011
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0
VIE
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Fluggastrechte bei Verspätung: Vernünftige Reaktion

Liebe Vielflieger,

nachdem in den letzten Monaten viel Negatives über den Umgang der Fluggesellschaften mit EU-Verordnung Nr. 261/2004 durch die Presse geisterte, möchte ich kurz über meine positive Erfahrung mit Austrian Airlines berichten.

24.11.10
OS45 (VIE-MLE) hat knapp über 4 Stunden Verspätung bei Abflug und Ankunft aufgrund einer Verzögerung bei der Triebwerkswartung.

03.12.10
Ausgleichsleistung von EUR 600.- auf Basis von EU-Verordnung Nr. 261/2004 i.V.m. EuGH C-402/07 und C-432/07 per Webformular (Kontakt->Feedback) geltend gemacht.

29.12.10
Email des AUA-Kundenservice mit aufrichtiger Entschuldigung und einem Angebot über EUR 125.- Barentschädigung oder höherer Gutschein.

02.01.11
Email meinerseits mit kurzer Zusammenfassung der Rechtsgrundlage (Quellen im Anhang), erneuter Geltendmachung der EUR 600.- Ausgleichsleistung und Fristsetzung bis 17.01.11.

05.01.11
Email von AUA mit Angebot über EUR 600.- in Bar und Frage nach Kontodaten.

Alles in Allem eine professionelle Abwicklung ohne die bei anderen Airlines anscheinend übliche Leugnung der Rechtslage oder den Versuch, das Problem zu ignorieren (ich hatte fest mit der Notwendigkeit einer Klage gerechnet). Ich hätte die Strecke auch mit Emirates über Dubai für EUR 300.- weniger buchen können und bin froh, mich für die AUA entschieden zu haben.

Beste Grüße, und ein gutes neues Jahr!
 
Moderiert:

Stanley

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
988
88
DTM
Ist denn eine 4-stündige Verspätung schon eine Annullierung, so das 261/2004 in dem Moment greift?
Ich bin am 26.12. von FRA über DEN nach LAX geflogen, war schon ca. 30 Min. vor planmäßigem Abflug an Bord. Die Maschine war auch nicht sehr gut gebucht. Boarding war also sehr schnell abgeschlossen, obwohl die Maschine weit draußen auf einer Außenposition stand.
Die Maschine wurde dort direkt enteist, leider dauerte dies ca 1 1/2 Stunden, weil laut Pilot die Maschine schon lange an der Stelle stand und somit total zugefroren war. Letztendlich hatten wir 2 1/2 Stunden Verspätung, dadurch hab ich den Anschluss nach LAX um 17:17 verpasst. Nach Ankunft wurde ich auf die 21:45 Maschine umgebucht, weil die 18:47 wohl nicht mehr erreichbar war. Somit war ich etwas über 4 Stunden später in LAX. In der Lounge in DEN traf ich einen jungen Herren, der auch mit mir in der Maschine nach DEN saß und er erzählte mir, dass er auf jeden Fall Kompenstation fordern würde. Er würde auch erst ca. 4 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit ankommen. Er hat mir Horrorstorys erzählt, von absichtlichem Warten, wegen dem Unwetter an der Ostküste, damit Umsteiger auf unsere Maschine noch mitkommen könnten.
Hab ihm das ein wenig ausgeredet, dann meinte er, eine so lange Enteisung wäre vorhersehbar, weil die Maschine über Nacht dort gestanden hat. Deswegen muß LH zahlen. Hab mir das zwar brav angehört, würde jetzt aber nie auf die Idee kommen, seinem Weg zu folgen. Vier Stunden später in LAX war schon doof, allerdings bin ich doch am selben Tag noch transportiert worden.
 

ViennaExpat

Neues Mitglied
05.01.2011
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VIE
Hallo Stanley,

261/2004 greift nach der Entscheidung des EuGH zu C-402/07 und C-432/07 sogar schon ab 3 Stunden Verspätung, falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (technische Probleme zählen nicht dazu). Unter http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=38757 findet sich eine verständliche Zusammenfassung.

Dein Fall erscheint mir aufgrund der Faktoren Wetter und Umsteigeverbindung außerhalb der EU deutlich komplexer als meiner. Nachdem die Verspätung von Leg 1 unter 3 Stunden lag, hätte ich das wohl auch unter Pech gehabt abgebucht.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
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LEJ
Liebe Vielflieger,

nachdem in den letzten Monaten viel Negatives über den Umgang der Fluggesellschaften mit EU-Verordnung Nr. 261/2004 durch die Presse geisterte, möchte ich kurz über meine positive Erfahrung mit Austrian Airlines berichten.

24.11.10
OS45 (VIE-MLE) hat knapp über 4 Stunden Verspätung bei Abflug und Ankunft aufgrund einer Verzögerung bei der Triebwerkswartung.

03.12.10
Ausgleichsleistung von EUR 600.- auf Basis von EU-Verordnung Nr. 261/2004 i.V.m. EuGH C-402/07 und C-432/07 per Webformular (Kontakt->Feedback) geltend gemacht.

29.12.10
Email des AUA-Kundenservice mit aufrichtiger Entschuldigung und einem Angebot über EUR 125.- Barentschädigung oder höherer Gutschein.

02.01.11
Email meinerseits mit kurzer Zusammenfassung der Rechtsgrundlage (Quellen im Anhang), erneuter Geltendmachung der EUR 600.- Ausgleichsleistung und Fristsetzung bis 17.01.11.

05.01.11
Email von AUA mit Angebot über EUR 600.- in Bar und Frage nach Kontodaten.

Alles in Allem eine professionelle Abwicklung ohne die bei anderen Airlines anscheinend übliche Leugnung der Rechtslage oder den Versuch, das Problem zu ignorieren (ich hatte fest mit der Notwendigkeit einer Klage gerechnet). Ich hätte die Strecke auch mit Emirates über Dubai für EUR 300.- weniger buchen können und bin froh, mich für die AUA entschieden zu haben.

Beste Grüße, und ein gutes neues Jahr!

Sobald die Mutter LH das Ruder übernommen hat werden solche ungerechtfertigten Goodies für die Kunden ersatzlos gestrichen. :D
 

ViennaExpat

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05.01.2011
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VIE
Es liegt hier ganz sicher kein "vorbildliche" Reaktion vor, wenn AUA zunaechst versucht, die zustehende Entschaedigung nicht zu zahlen. 125 EUR und 600 EUR liegen ja dann doch ein bisschen auseinander.

Dass hier zunächst einmalig ein niedrigeres Angebot gemacht wurde, halte ich für vertretbar; falls mal der ganze Flieger auf die Ausgleichszahlung besteht, geht es immerhin um >100kEUR. In anderen Branchen setzen sich Kunde und Lieferant im Problemfall ja auch erstmal zusammen und verhandeln, anstatt sofort die maximale vertragliche Regressforderung zu stellen.

Ungeschickt fand ich nur die Summe von EUR 125.-, die natürlich inakzeptabel war. Auf ein Angebot à la 'Sie haben Recht, können wir uns auf EUR 300.- plus 20k Meilen einigen?' wäre ich vermutlich sogar eingegangen.
 
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farmer83

Erfahrener Landwirt
27.04.2009
1.989
1
DUS-CGN
Also wenn mir eine Entschädigung nach Gesetz zusteht, wüsste ich nicht wieso ich mich mit Kompromissen abfinden sollte!?
Die Tatsache, dass lächerliche 125€ angeboten wurden empfinde ich auch als Frechheit. Das zeigt wieder, dass versucht wird unerfahrene Kunden zu verscheissern.
Ich weiss nicht wie dein Beispiel OS auch nur halbwegs positiv darstellen könnte.
Sicher muss die Airline nicht unbedingt von sich aus auf die Kunden zugehen, aber wenn ein Kunde berechtigte Ansprüche geltend machen will, sollte darauf auch eingegangen werden. DAS wäre dann positiv. Nicht erstmal gucken ob ich den Kunden mit weniger abspeisen kann. (n)
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Also wenn mir eine Entschädigung nach Gesetz zusteht, wüsste ich nicht wieso ich mich mit Kompromissen abfinden sollte!?
Die Tatsache, dass lächerliche 125€ angeboten wurden empfinde ich auch als Frechheit. Das zeigt wieder, dass versucht wird unerfahrene Kunden zu verscheissern.
Ich weiss nicht wie dein Beispiel OS auch nur halbwegs positiv darstellen könnte.
Sicher muss die Airline nicht unbedingt von sich aus auf die Kunden zugehen, aber wenn ein Kunde berechtigte Ansprüche geltend machen will, sollte darauf auch eingegangen werden. DAS wäre dann positiv. Nicht erstmal gucken ob ich den Kunden mit weniger abspeisen kann. (n)

Ich denke das positive an dem Beispiel ist das OS gezahlt hat. BA, LH, KLM/Air France, AB, Ryan Air etc. lassen sich verklagen und verweigern die Zahlung.
 
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ViennaExpat

Neues Mitglied
05.01.2011
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VIE
Sicher muss die Airline nicht unbedingt von sich aus auf die Kunden zugehen, aber wenn ein Kunde berechtigte Ansprüche geltend machen will, sollte darauf auch eingegangen werden. DAS wäre dann positiv. Nicht erstmal gucken ob ich den Kunden mit weniger abspeisen kann. (n)

Vielleicht bin ich hier zu sehr von meinen beruflichen Erfahrungen geprägt, bei denen ich im Regelfall eine Verhandlungslösung anstrebe (man sieht sich immer zwei Mal). Ich werde mal 'vorbildlich' durch 'vernünftig' ersetzen.
 
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E

EDGS01

Guest
Sobald die Mutter LH das Ruder übernommen hat werden solche ungerechtfertigten Goodies für die Kunden ersatzlos gestrichen.

Naja Swiss ist auch net besser als LH da kann man schon mal sehen wie es bald bei AUA sein wird
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Das Verhalten der AUA hier ist sicher nicht die feine Art, aber schlicht brachenstandard. Auch zum Glück von uns informierten Vielfliegern, würden alle Passagiere immer ihre maximalen Entschädigungsrechte einfordern, wären Flugtickets wohl um einiges höher. Letztlich ist es hier fast das gleiche wie mit dem Worldshop...
 

ViennaExpat

Neues Mitglied
05.01.2011
6
0
VIE
Naja Swiss ist auch net besser als LH da kann man schon mal sehen wie es bald bei AUA sein wird

Das könnte für die AUA schwierig werden, da die zuständigen Instanzen schon Präzedenzfälle entschieden haben. Immerhin war es das Handelsgericht Wien, das im Fall C-432/07 beim EuGH um Klärung ersucht hat, woraufhin das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien entsprechend geändert wurde. Und da landen alle zukünftigen Fälle für Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung ...

Solange der EuGH seine Entscheidung nicht anpasst, sind also alle vergleichbar gelagerten Klagen quasi 'a gmahte Wiesn', die jeder Anwalt aus Textbausteinen zusammenbasteln kann. Ich vermute, das Rechtsbüro von AUA ist sich dessen bewusst.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
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LEJ
Das könnte für die AUA schwierig werden, da die zuständigen Instanzen schon Präzedenzfälle entschieden haben. Immerhin war es das Handelsgericht Wien, das im Fall C-432/07 beim EuGH um Klärung ersucht hat, woraufhin das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien entsprechend geändert wurde. Und da landen alle zukünftigen Fälle für Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung ...

Solange der EuGH seine Entscheidung nicht anpasst, sind also alle vergleichbar gelagerten Klagen quasi 'a gmahte Wiesn', die jeder Anwalt aus Textbausteinen zusammenbasteln kann. Ich vermute, das Rechtsbüro von AUA ist sich dessen bewusst.

Meinem Anwalt hat die LH mitgeteilt das sie die Rechtsauffassung des EuGH und des Bundesgerichtshofes nicht teilen. Und soviel ich weiß hat LH einige Klagen laufen. Ich glaube sie hoffen einfach darauf mal Recht zu bekommen.
 
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United744

Erfahrenes Mitglied
21.08.2010
290
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Wizzair zahlt übrigens nach kurzer E-Mail mit Schilderung des Sachverhalts, LH weigert sich leider trotz eines deutlich teureren Tickets bei Annulierung auch nur irgendetwas zu leisten, und bei AB siehts genauso aus.

Achja EZY interessiert die Verordnung auch nicht allzusehr.

Bei der beliebtesten Airline Europas habe ich aufgrund der fairen Preise und der stets angenehmen Flüge darauf verzichtet nachzufragen. Es gab aber Verpflegungsleistung bei 3:30 Delay auf BLQ-STN. War dann okay für mich, ich und ich habe kein Fax aufgestezt nach DUB.
 
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SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Ich bin ja dafür, dass EU-Claim so wie Amex einen Stand im Wartebereich der Flughäfen aufmacht. So kann man nach Ankunft mit Verspätung bzw bei gestrichenem Flug gleich zum freundlichen Servicemitarbeiter gehen der sich alsbald um die Belange des genötigten Passagiers kümmert. DAS wäre Service am Kunden!
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Liebe Vielflieger,

nachdem in den letzten Monaten viel Negatives über den Umgang der Fluggesellschaften mit EU-Verordnung Nr. 261/2004 durch die Presse geisterte, möchte ich kurz über meine positive Erfahrung mit Austrian Airlines berichten.

24.11.10
OS45 (VIE-MLE) hat knapp über 4 Stunden Verspätung bei Abflug und Ankunft aufgrund einer Verzögerung bei der Triebwerkswartung.

03.12.10
Ausgleichsleistung von EUR 600.- auf Basis von EU-Verordnung Nr. 261/2004 i.V.m. EuGH C-402/07 und C-432/07 per Webformular (Kontakt->Feedback) geltend gemacht.

29.12.10
Email des AUA-Kundenservice mit aufrichtiger Entschuldigung und einem Angebot über EUR 125.- Barentschädigung oder höherer Gutschein.

02.01.11
Email meinerseits mit kurzer Zusammenfassung der Rechtsgrundlage (Quellen im Anhang), erneuter Geltendmachung der EUR 600.- Ausgleichsleistung und Fristsetzung bis 17.01.11.

05.01.11
Email von AUA mit Angebot über EUR 600.- in Bar und Frage nach Kontodaten.

Alles in Allem eine professionelle Abwicklung ohne die bei anderen Airlines anscheinend übliche Leugnung der Rechtslage oder den Versuch, das Problem zu ignorieren (ich hatte fest mit der Notwendigkeit einer Klage gerechnet). Ich hätte die Strecke auch mit Emirates über Dubai für EUR 300.- weniger buchen können und bin froh, mich für die AUA entschieden zu haben.

Beste Grüße, und ein gutes neues Jahr!



Na ja. So wahnsinnige Kundenfreunde sind das auch nicht. Erst musste dich erkundigen, dann nachfragen und am Schluss noch Druck machen. Was soll denn das "Angebot von 125 €"? Die Gesetzeslage ist doch auch für die AUA klar!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.491
München
Einige User haben es bereits korrekt erfasst:

Im Gegensatz zu so manch anderer Airline hat es die AUA nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Leider ist das bei einem Großteil der Airlines aber so, dass sie darauf spekulieren dass der Kunde eh nicht klagt - und daher teilt man dann die Rechtsauffassung halt einfach nicht...
 

kalle

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
345
0
beim lesen des beitrages dachte ich, leicht überrascht :

vorbildlicher passagier !

die folgenden reaktionen einiger user überraschen da eher wenig.

es scheint ja auch eher usus zu sein das man sich schon beschwert wenn nach einem tag noch keine reaktion auf eine nachfrage bei einer airline, welcher art auch immer, erfolgt.
da werden fehlende meilengutschriften (bei irggendwelchen aktionen - doppelte cc meilen..tripadvisor etc) schon nach wenigen tagen beklagt..obwohl nach den bedingungen klar war das dies mehrere wochen dauern kann.


ich danke dem OP für die darstellung seines falles und vor allem für seinen vernünftigen umgang mit der situation.
das würde ich mir von manch anderem (auch von mir) manchmal auch wünschen..
 
Z

Zurich Flyer

Guest
...In anderen Branchen setzen sich Kunde und Lieferant im Problemfall ja auch erstmal zusammen und verhandeln, anstatt sofort die maximale vertragliche Regressforderung zu stellen....

Was heisst denn Maximalforderung? Die Beträge sind fixe Zahlen, die so vom Gesetzgeber vorgesehen sind.

Zu deinem obigen Einwand: Ja, in anderen Branchen mag das üblich sein. So wie die Airlines jedoch mit der Kundschaft umgehen sehe ich keinen Grund der Airline entgegenzukommen. Ein Stichwort, dass den LH-Konzern betrifft ist "Benzinzuschläge".... Noch Fragen?
 

ViennaExpat

Neues Mitglied
05.01.2011
6
0
VIE
So wie die Airlines jedoch mit der Kundschaft umgehen sehe ich keinen Grund der Airline entgegenzukommen. Ein Stichwort, dass den LH-Konzern betrifft ist "Benzinzuschläge".... Noch Fragen?

Im Falle der LH bin ich voll Deiner Meinung: sich nicht an die Rechtssprechung der höchsten deutschen bzw. europäischen Gerichte gebunden zu fühlen, liegt für mich irgendwo zwischen Arroganz und Realitätsverlust. Dementsprechend wäre mein Entgegenkommen hier gleich Null.

Mit der AUA dagegen habe ich bisher fast nur gute Erfahrungen gemacht, und möchte das im Problemfall auch honorieren.
 
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Reaktionen: United744

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Es wird spannend:Aktuell wird neu über die Pflicht der Airlines verhandelt, Ausgleichszahlungen auch bei Verspätungen zu leisten. Das ist deswegen heftig kritisiert worden, weil der Wortlaut der maßgeblichen EU-Verordnung keine Ausgleichszahlungen bei Verspätungen vorsieht. Jedoch hat der EuGH eine solche Pflicht ab einem Zeitverlust am Endziel von drei Stunden in einer Entscheidung aus 2009 angenommen.

Es gibt durchaus Hinweise, dass der EuGH seine eigene Rechtsprechung kippen könnte. So haben diverse Länder, aber auch das EU-Parlament und die EU-Kommission sich offenbar der Rechtsauffassung der Airlines angeschlossen. In diesen Minuten hält die Generalanwältig des EuGH ihr Schlussplädoyer. In ein paar Stunden sind wir schlauer.
 
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Reaktionen: maxbluebrosche

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Es wird spannend:Aktuell wird neu über die Pflicht der Airlines verhandelt, Ausgleichszahlungen auch bei Verspätungen zu leisten. Das ist deswegen heftig kritisiert worden, weil der Wortlaut der maßgeblichen EU-Verordnung keine Ausgleichszahlungen bei Verspätungen vorsieht. Jedoch hat der EuGH eine solche Pflicht ab einem Zeitverlust am Endziel von drei Stunden in einer Entscheidung aus 2009 angenommen.

Es gibt durchaus Hinweise, dass der EuGH seine eigene Rechtsprechung kippen könnte. So haben diverse Länder, aber auch das EU-Parlament und die EU-Kommission sich offenbar der Rechtsauffassung der Airlines angeschlossen. In diesen Minuten hält die Generalanwältig des EuGH ihr Schlussplädoyer. In ein paar Stunden sind wir schlauer.

Heisst das für eine verspätete Ankunft wenn man z.B. auf eine andere Strecke gebucht wird keine Entschädigung fällig wird?

Das wäre doch wiedersinnig, denn in der Regel spielt der Zeitpunkt der Ankunft doch eine wesentlich grössere Rolle (wenn es um Schäden geht) als der Zeitpunkt des Abfluges.