TG 921 am 06.02.17

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ray66

Aktives Mitglied
29.12.2009
159
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Aufgrund eines technischen Problems ging der Flieger am Montag nicht in Frankfurt raus. Ich wurde zwar umgebucht war aber 9h später am Zielort (1 Ticket bei Thai). Ich meine mir stehen 600 Euro zu. Oder irre ich mich?
 

Retterdeluxe

Aktives Mitglied
10.05.2014
233
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FRA / BKK
Amtsblatt der Europäischen Union
Artikel 6Verspätung(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nachvernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abfluga) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oderweniger um zwei Stunden oder mehr oderb) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernungvon mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügenüber eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 kmum drei Stunden oder mehr oderc) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügenum vier Stunden oder mehrgegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werdenden Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmeni) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartendeAbflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigtenAbflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäßArtikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, dieUnterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabea) angeboten.(2) Auf jeden Fall müssen die Unterstützungsleistungeninnerhalb der vorstehend für die jeweilige Entfernungskategorievorgesehenen Fristen angeboten werden.L 46/4 Amtsblatt der Europäischen Union DE 17.2.2004
Artikel 7Ausgleichsanspruch(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhaltendie Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von1 500 km oder weniger,b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen übereine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allenanderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 kmund 3 500 km,c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b)fallenden Flügen.

Kurz gesagt "ja steht dir zu"
 
A

Anonym58539

Guest
Dann drücke ich Dir die Daumen das der Rückflug auch "etwas hängt" :D
 
A

Anonym58539

Guest
Jo, verstehe......dann doch guten und pünktlichen Rückflug!
 

ray66

Aktives Mitglied
29.12.2009
159
14
Mit dem Standardschreiben vom link oben. Ob es notwendig war kann ich nicht sagen. Ich fand gut, dass sie es anstandslos akzeptiert haben. Das habe ich bei einer anderen Airline schon anders erlebt, die hat zwar auch ohne Anwalt bezahlt wollte sich aber am Telefon davor drücken.