AF: Air France Nue-CDG wurde storniert - Ankunft in Brasilien 11 Stunden später

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Sperber

Reguläres Mitglied
13.02.2015
76
0
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Liebe Forumsmitglieder,
in der Nacht wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug heute morgen um 7 Uhr Nue - CDG gestrichen ist. Dadurch verpassen wir den Anschlussflug nach Sao Paulo und weiter nach Iguassu.
Am Endziel sind wir statt am heutigen späten Abend erst morgen um 9.25 Uhr, also mehr als 11 Stunden später.
Hätten wir da einen Erstattungsanspruch und wäre es auch denkbar ein Upgrade auf Business Class anstelle einer Erstattung zu bekommen?
Kann man das am Schalter in Nürnberg vorschlagen?
Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe.
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.754
201
ATL/ STR /
Liebe Forumsmitglieder,
in der Nacht wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug heute morgen um 7 Uhr Nue - CDG gestrichen ist. Dadurch verpassen wir den Anschlussflug nach Sao Paulo und weiter nach Iguassu.
Am Endziel sind wir statt am heutigen späten Abend erst morgen um 9.25 Uhr, also mehr als 11 Stunden später.
Hätten wir da einen Erstattungsanspruch und wäre es auch denkbar ein Upgrade auf Business Class anstelle einer Erstattung zu bekommen?
Kann man das am Schalter in Nürnberg vorschlagen?
Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe.


...ob Du Anspruch auf Entschädigung hast hängt einzig und allein vom Grund der Stornierung ab.
Was wurde Dir denn dazu mitgeteilt?

Ridgeway
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
10.933
8.291
IAH & HAM
Ein Upgrade anstelle von Entschädigung wird es kaum geben, aber wenn die Verspätung nicht durch höhere Gewalt entstanden ist, stehen euch pro Person 600 Euro Entschaediguing zu.....
 

Sperber

Reguläres Mitglied
13.02.2015
76
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ja alles ist über die AF auf einem durchgehenden Ticket gebucht worden mit den ursprünglichen Teilstrecken Nue-CDG, CDG-Sao Paulo,Sao Paulo - Iguassu
der letzte Teil wird durch GOL durchgeführt wurde aber alles über AF gebucht.
Schon jetzt danke für die Antworten. Der Grund der angegeben wurde für die Stornierung Nue-CDG technische Probleme
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Einem Bekannten wurde CDG-NUE auch schon zwei mal gestrichen, wurde dann immer nach MUC geflogen und mit dem Bus nach Franggn gefahren. Kommt wohl häufiger vor ?!? ;)

Oliver
 

Sperber

Reguläres Mitglied
13.02.2015
76
0
ich weiß immer noch nicht, wie das bei der Air France jetzt ausgeht. Sie haben angegeben, dass die Bearbeitungszeit derzeit bei 8 Wochen liegt. Ich werde weiter berichten, weil das ja vielleicht auch für andere von Bedeutung ist.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.141
Der Grund der angegeben wurde für die Stornierung Nue-CDG technische Probleme
Die Airlines vereinfachen natürlich... Auch bei den technischen Problemen gibt es welche, die auf "aussergewöhnliche Umstände" zurückzuführen sind. Jederzeit ein Ersatzflugzeug zur Hand zu haben wäre keine "zumutbare Maßnahme".

von daher:
hängt einzig und allein vom Grund der Stornierung ab

aber nicht:
wenn die Verspätung nicht durch höhere Gewalt entstanden ist, stehen euch pro Person 600 Euro Entschaediguing zu...
Jedenfalls nicht die typische deutsche Rechtsauffasung von "höherer Gewalt".

Als Kunde wirst du natürlich nur schwerlich erfahren, was genau defekt war, wie das passiert ist, ob das Problem schon länger chronisch aufgetreten ist, ob auch andere Dinge schon länger defekt waren und unter MEL liefen etc. Es gibt sehr viele technische Defekte, die die Airline entweder durch "zumutbare Maßnahmen" hätte verhindern können (bzw. hätte verhindern können, den Flug streichen zu müssen, eine zweistündige Reparatur müsstest du ja hinnehmen), oder bei denen es zumutbar gewesen wäre, dich umzubuchen, z.B. auch mit dem Zug nach FRA und von da nach CDG. Allein wenn diese Option gepasst hätte, hast du schon perfekte Chancen auf eine Entschädigung, wenn die Airline das nicht genutzt hat.
Insgesamt entscheiden die meisten Gerichte bei technischen Defekten deutlich eher zugunsten des Kunden, als z.B. bei Wetterproblemen. Von daher ist es gut möglich, dass die Airline ohne weitere Diskussion zahlt.
Ich würde das Geld aber noch nicht verplanen... Es ist keine 100% klare Geschichte.

wäre es auch denkbar ein Upgrade auf Business Class anstelle einer Erstattung zu bekommen?
Das ist nicht vorgesehen. Denkbar ist es natürlich, und vielleicht ist dir die Blinde im Bett lieber als die Taube auf dem Dach... Vom Wert her, sollte das Upgrade eher über den €600 liegen, wenn die Airline das von sich aus anbietet, und du Lust auf Business hast, würde ich das annehmen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Ein Upgrade anstelle von Entschädigung wird es kaum geben, aber wenn die Verspätung nicht durch höhere Gewalt entstanden ist, stehen euch pro Person 600 Euro Entschaediguing zu.....

Die EU-VO geht nicht von "höherer Gewalt" aus. Auch der Fall von höherer Gewalt im deutschrechtlichen Sinne dürfte zu Kompensationsansprüchen führen, wenn es kein Fall eines "außergewöhnlichen Umstandes" ist. Beispiel: Ein total verschneiter Flughafen kann "höhere Gewalt" sein, ist aber - je nach geographischer Lage - kein "außergewöhnlicher Umstand". Bei der Auslegung von EU Gesetzen muss man sich von deutschrechtlichen Begriffen verabschieden, die passen hier nicht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Es gibt sehr viele technische Defekte, die die Airline entweder durch "zumutbare Maßnahmen" hätte verhindern können (bzw. hätte verhindern können, den Flug streichen zu müssen, eine zweistündige Reparatur müsstest du ja hinnehmen).

Die erste Frage, bevor ich zu "zumutbaren Maßnahmen" komme ist die Frage des "außergewöhnlichen Umstandes". Wenn der Umstand nicht außergwöhnlich ist, dann kommt es auf die "zumutbare Maßnahme" nicht an. Und Technicals, die "außergewöhnlich" im Sinne der Rechtssprechung sind, sind schwer vorstellbar.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Und Technicals, die "außergewöhnlich" im Sinne der Rechtssprechung sind, sind schwer vorstellbar.

Was wäre denn zB mit einem Flieger, der aufgrund einer defekten Betankung am Nachbarflugzeug (also nicht der eigene Erfüllungsgehilfe) auf einer Außenstation (also nicht am Hub/Basis) mit Kerosin geduscht wird und erst aufwändig gereinigt werden muß (inck. AirCon Lufteinlass etc). Kaputt ist ja nichts, trotzdem aus technischen Gründen AOG.
 

vinzbg

Reguläres Mitglied
25.08.2014
74
6
Meine Erfahrung mit AF und KL: sie sind eher kulant bei der Erstattung und diskutieren nur bei Fluglotsenstreiks oder Unwetter aber nicht bei Stornierung durch Defekt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Was wäre denn zB mit einem Flieger, der aufgrund einer defekten Betankung am Nachbarflugzeug (also nicht der eigene Erfüllungsgehilfe) auf einer Außenstation (also nicht am Hub/Basis) mit Kerosin geduscht wird und erst aufwändig gereinigt werden muß (inck. AirCon Lufteinlass etc). Kaputt ist ja nichts, trotzdem aus technischen Gründen AOG.

Finde ich ziemlich außergewöhnlich und ich hätte so was noch nicht gehört. Auf der anderen Seite hätten die hier eine Möglichkeit, Regress zu nehmen und würden sich wahrscheinlich im Interesse der Kundenbindung gerade nicht darauf berufen wollen.
 

Sperber

Reguläres Mitglied
13.02.2015
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Die AF hat den Anspruch jetzt anstandslos anerkannt und zahlt die 600 Euro pro Person zwei Wochen nach der Meldung
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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7.141
Und Technicals, die "außergewöhnlich" im Sinne der Rechtssprechung sind, sind schwer vorstellbar.
Es geht ja nicht darum, ob die technische Störung außergewöhnlich ist, sondern ob es wegen aussergewöhnlichen Störungen zu einer Annulierung/Verspätung gekommen ist.
Es ist überhaupt nicht außergewöhnlich, dass etwas defekt ist. Deshalb gibt es ja systematische Regelungen, mit welchen Defekten noch geflogen werden darf. Dass am selben Tag zwei der mehrfach redundanten Systeme ausfallen ist schon außergewöhnlich, und es ist für die Airline durchaus nicht "zumutbar" jeden Defekt sofort zu reparieren, wenn ihm Hersteller und Behörden erlauben, 30 Tage mit Defekt weiter zu fliegen. Da ist es völlig üblich, auf die nächste günstige Gelegenheit zur Reparatur zu warten.

Es liegt in dere Natur der Sache, dass Richter meist keine Experten in Luftfahrttechnik sind, und daher solche Feinheiten des täglichen Luftfahrtgeschäfts nicht kennen. Als Verbraucher kann es einem Recht sein, wenn Richter es so sehen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Es geht ja nicht darum, ob die technische Störung außergewöhnlich ist, sondern ob es wegen aussergewöhnlichen Störungen zu einer Annulierung/Verspätung gekommen ist.
Es ist überhaupt nicht außergewöhnlich, dass etwas defekt ist. Deshalb gibt es ja systematische Regelungen, mit welchen Defekten noch geflogen werden darf. Dass am selben Tag zwei der mehrfach redundanten Systeme ausfallen ist schon außergewöhnlich, und es ist für die Airline durchaus nicht "zumutbar" jeden Defekt sofort zu reparieren, wenn ihm Hersteller und Behörden erlauben, 30 Tage mit Defekt weiter zu fliegen. Da ist es völlig üblich, auf die nächste günstige Gelegenheit zur Reparatur zu warten.

Es liegt in dere Natur der Sache, dass Richter meist keine Experten in Luftfahrttechnik sind, und daher solche Feinheiten des täglichen Luftfahrtgeschäfts nicht kennen. Als Verbraucher kann es einem Recht sein, wenn Richter es so sehen.

Richter brauchen keine Experten für Luftfahrttechnik zu sein und sie brauchen auch keine "Feinheiten des täglichen Luftfahrtgeschäfts". Es ist Aufgabe der beklagten Luftverkehrsgesellschaft, dem Richter das zu erklären. Ausgangspunkt ist ganz einfach: Die Airline hat für eine Flugstreichung Kompensation zu bezahlen, es sei denn diese

- Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück und
- diese außergewöhnlichen Umstände lassen sich auch durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden.


Die Airlines wollen es gerne so verstehen, dass alle Umstände, die sich auch durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden lassen, als außergewöhnlich anzusehen sind. Das wäre sehr nahe am deutschen Begriff der höheren Gewalt. Nur steht es so nicht in der VO (EG) Nr. 261/2004. Und diese ist nicht deutschrechtlich auszulegen, sondern europarechtlich. Daher spielt der deutsche Begriff der höheren Gewalt, den die deutschen Luftverkehrsgesellschaften gerne verwenden, keine Rolle. Wenn aber ein Umstand nicht "außergewöhnlich" ist, kommt es auf die Vermeidbarkeit gar nicht erst an.

Und Dein anderes Beispiel ist sicher nicht bei Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen "unvermeidbar": Wenn ein System redundant ist und bei Ausfall eines redundanten Sytems trotzdem begrenzt weitergeflogen warden darf, so ist der doppelte Ausfall sicher nicht unvermeidbar: Man hätte ja austauschen können. Der Großteil der A320/A319 Flotte steht z.B. über Nacht und natürlich kann da mit nur geringem Aufwand, der weit unter "Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen" liegt, ausgetauscht werden. Wenn sich die DLH aus kaufmännischen Gründen dazu entscheidet, "die nächste günstige Gelegenheit zur Reparatur" zu nutzen, so ist das ihre Entscheidung. Es ist aber sicher nicht die "Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen".
 
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Sperber

Reguläres Mitglied
13.02.2015
76
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die 600 Euro von der Air France sind heute auf meinem Konto gut geschrieben worden. Danke für die Hinweise hier im Forum.
 

vinzbg

Reguläres Mitglied
25.08.2014
74
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Meine Erfahrung mit Air France oder KLM ist dass sie nicht lange diskutieren, wenn der Passagier in seinem guten Recht ist [emoji106]