Die Bestimmungen stehen in den allgemeinen Vertragsbedingungen, deren Akzeptanz Du bei der Buchung bestätigt hast. KLM wird Dir nichts berechnen.
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Thema: No Show Klausel
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26.02.2020, 20:47 #1
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No Show Klausel
ANZEIGEHallo Zusammen,
Ich werde im April ein Auslandssemester in Tokio. Da die Option Hin- und Rückflug günstiger als ein One-way Ticket war, habe ich eine solche Kombination gebucht. Ich plane jedoch nicht, den Rückflug anzutreten, da ich im Anschluss an meine Zeit in Tokio noch plane, in ein anderes Land zu reisen und von dort aus erst wieder zurück nach Deutschland zu fliegen. In der Bestätigungsemail habe ich nun ganz am Ende den Hinweis gesehen, dass für nicht angetretene Flugabschnitte am Flughafen 500€ für interkontinentale Flüge berechnet wird. Mit einer solchen Klausel habe ich nicht gerechnet.
Hier im Forum habe ich einige Beiträge gelesen, die meinten, dass sie keine Probleme hatten, Rückflüge verfallen zu lassen, so lange sie keine Rückerstattung forderten. Jedoch sind diese Beiträge auch schon einige Jahre alt. Hat jemand Erfahrungen, insbesondere mir Air France, mit solchen Kosten gemacht?
Danke im vorraus
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26.02.2020, 21:05 #2
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26.02.2020, 21:18 #3Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. John Ruskin (1819-1900)
2020: CGN MUC MXP ARN LIN FRA VCE FCO ATH DUS TXL BER
2021: HAM CGN BER ZRH STR SKG FRA AMS LHR DUS GWT ATH MUC WAW GIB BRU VIE
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26.02.2020, 21:34 #4
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dass für nicht angetretene Flugabschnitte am Flughafen 500€ für interkontinentale Flüge berechnet wird. Mit einer solchen Klausel habe ich nicht gerechnet...
Jedoch sind diese Beiträge auch schon einige Jahre alt.
Kurzzusammenfassung: Lufthansa ist krachend dran gescheitert. Da darfst Du selber Deine Schlußfolgerungen draus ziehen. Garantieren wird Dir niemand was. In dem von Dir beschriebenen Fall würde kaum einer hier sich groß Gedanken machen.
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26.02.2020, 21:47 #5
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Auf genau den Fall bin ich auch gestoßen und etwas beruhigt
Allerdings habe ich zum ersten mal eine solche Klausel explizit gelesen, was mich doch etwas verunsichert hat. Allerdings könnte ich den Flug ja auch einfach verpasst haben, da wäre es von der Airline ja dreist nochmal drauf zu hauen und mehr Geld zu verlangen.
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26.02.2020, 22:45 #6
Wie sollen sie die denn am Flughafen 500€ berechnen, wenn du zum Rückflug gar nicht auftauchst? Bezieht sich die Klausel nicht eher darauf, dass man halt 500€ zahlen muss, wenn dann einen Zubringer nicht genutzt hat aber den Weiterflug trotzdem nutzen will?
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27.02.2020, 07:26 #7
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