AF: Mein Drama mit Air France

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Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
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Auf vielfachen Wunsch hier mein Drama mit Air France. Sachliche Ratschläge sind willkommen.

Im Januar 2020 haben wir Flüge von Berlin nach Buenos Aires via Paris bei Air France gebucht. Hin am 24.2., zurück via Paris am 19.3. Kosten für 2 Personen: günstige 1400 Euro hin und zurück.

Mit dem Hinflug klappt alles. Am Abend des 13.3. teilt Air France per Email mit, dass der Rückflug annulliert ist. Eine Begründung wird nicht genannt.

Einschub zur Frage, ob AF den Flug annullieren musste, oder dies nur aus wirtschaftlichen Gründen tat: Damals vor Ort war die Situation verwirrend. In einem Telefonat mit der Deutschen Botschaft wusste man nicht einmal dort genaues zu anstehenden Flugverboten. Die Fluggesellschaften wüssten darüber am besten Bescheid. Die Botschaft riet aber dazu, möglichst schnell nach Deutschland zu fliegen. Später, nach dem wir Forderungen gegenüber AF geltend gemacht hatten, schrieb AF auch davon, bei der Annullierung ökologische Aspekte berücksichtigt werden müssten. Zitat aus dem Schreiben:

"Während es wichtig ist globale Mobilität aufrechtzuerhalten, müssen Fluggesellschaften Ihr Netzwerk, sowie Flugpläne so schnell wie möglich den in Kraft tretenden globalen Reiserestriktionen, den eingeschränkten Reiseempfehlungen verschiedener Länder und dadurch verminderten Nachfrage, anpassen. Natürlich dürfen wir auch den ökologischen Aspekt nicht außer Acht lassen."

Das klang für mich zunächst sehr danach, dass AF nur aus wirtschaftlichen Gründen annullierte. Inzwischen ist das fraglich: Air France ist am 15.3., 16.3., 17.3., 23.3. und 25.3. von Buenos Aires nach Paris geflogen. Die beiden letzten Flüge waren wohl Rückholaktionen. Wahrscheinlich durfte Air France ab 18.3. aus Buenos Aires tatsächlich nicht mehr starten, weil Argentinien alle Flüge stoppte. Ganz klar ist mir das aber nicht.


In dem Stornierungsschreiben vom 13.3. heißt es u.a.: "wir werden Ihnen die neuen Flugdaten so schnell wie möglich zukommen lassen." Entgegen dieser Beteuerung hat sich Air France aber gar nicht rückgemeldet. Wir haben umgehend und auch den ganzen Tag am 14.3. versucht (beweisbar per Zeuge), AF telefonisch zu erreichen - vergeblich.

In dem Stornierungsschreiben heißt es weiter: "Natürlich können Sie diese auch in der AF App oder auf airfrance.com einsehen. Wenn Sie einen anderen Flug bevorzugen, kontaktieren Sie uns bitte und wir werden gerne Alternativen suchen." Und weiter unten: "Kann ich mich selbst umbuchen? Ja, Sie können sich selbst umbuchen. Zeigen Sie Ihre Optionen an, wählen Sie eine aus und bestätigen Sie sie: Alternativflüge anzeigen."

Natürlich haben wir auch dies versucht. Die AF-Webseite spinnte aber total. Es wurde uns dort nur ein Alternativflug angezeigt, für den wir eine Umbuchungsgebühr von 1765 Euro hätten bezahlen sollen! Bei der manuellen Suche auf der AF-Seite wurde zeitweise sogar angezeigt, der Flughafen "Buenos Aires" sei im System nicht zu finden.

(Am Rande noch: In der Stornierungsmail wird am Schluss vermerkt: "Was sind meine Rechte? Laden Sie hier die Broschüre Unterstützung und Entschädigung herunter." Ob damit der Informationspflicht nach Art 14 EU-Verordnung 261/04 genüge getan ist??)

Für uns wurde im Laufe des 14.3. jedenfalls klar, dass AF uns nicht helfen würde und wir zu Gestrandeten werden, wenn wir uns nicht selbst helfen. Wir fanden dann glücklicherweise einen Iberia-Flug für nachts 14.3. via Madrid nach Berlin. Der Versuch, mit AF Rücksprache zu nehmen, ob AF die Kosten übernehme, scheiterte natürlich. Also buchten wir. Kosten für 2 Personen leider 2000 Euro.

In Berlin angekommen, machten wir diese Kosten i.H.v. 2000 Euro bei AF geltend. AF lehnte am 18.3. per Email ab. Neben dem Geschwurbel über ökologische Aspekte etc. (siehe oben) wird ausgeführt:

"Da Sie sich für eine alternative Transportmöglichkeit entschieden haben, kann ich leider nicht Ihre neuen Tickets erstatten. Ich habe jedoch eine Rückerstattung der offenen Ticketsegmente unter der Referenznr. XXXXXXXX beantragt. Unsere Finanzabteilung wurde informiert und wird den erstattungsfähigen Betrag nach weiterer Prüfung dem von Ihnen angegebenen Konto gutschreiben."

Die hier zugesagte Rückerstattung der Rückflüge (also insg. 700 Euro) ist bis heute allerdings auch noch nicht erfolgt.

Ich habe daraufhin per Einschreiben die Forderungen nochmals geltend gemacht und begründet. In einer Antwort vom 2. April hat AF wiederum abgelehnt. Begründung u.a.:

"Wir informierten Sie frühzeitig über die Annullierung."


Hallo? Fünfeinhalb Tage vor dem geplanten Rückflug ist nicht frühzeitig.

"Die Umbuchungsgebühr i.H.v. 1765 Euro wäre fällig geworden, weil dieser Ersatzflug Business Class war."


Hallo? Es bleibt dabei, dass auf der Seite von AF nur ein Flug mit einer immensen Umbuchungsgebühr angeboten als Ersatzflug wurde. Ob der Business Class war, ist mir echt egal.

"Selbstverständlich hätten wir uns kostenlos um die Umbuchung von Ihnen und der mitreisenden Person unter vergleichbaren Bedingungen (Flüge in der Economy Class und nahe am ursprünglich gebuchten Abflugsdatum vom 19. März 2020, basierend auf Verfügbarkeit) gekümmert."

Hätten? AF hat nicht. Bis zu unserem Schreiben vom 17.3. wusste AF noch nicht einmal, dass wir einen Ersatzflug mit Iberia ergattern konnten. Die Behauptung, AF hätte sich später schon noch um Ersatzflüge gekümmert, erscheint wie eine Schutzbehauptung.

"
Indem Sie neue Tickets mit Flugdatum 14. März 2020 gekauft haben und diese Flüge angetreten haben (5 Tage früher als geplant und daher nicht vergleichbar mit den ursprünglich gebuchten Flügen), sind Sie von dem Beförderungsvertrag mit uns zurückgetreten."


Na ja, viereinhalb Tage vorher. Wir sind nicht zurückgetreten, sondern haben am 17.3. Schadensersatz i.H. der Iberia-Kosten geltend gemacht.

"Unabhängig davon hätte (Person 2), als Schlussfolgerung Ihrer Schilderung, die Flugreise am 19. März 2020 auch nicht antreten können, sogar wenn die ursprünglich gebuchten Flüge ausgeführt hätten werden können, da sie nicht länger die Erlaubnis hatte, in Deutschland einzureisen. (Es liegt einzig in der Verantwortung des Passagiers, alle notwendigen Dokumente zur Einreise in das Zielland bei sich zu haben)."


Dazu muss man wissen: Person 2 hat die türkische Staatsbürgerschaft. Etwa um den 19.3. herum gab es einen EU-Beschluss, wonach Nicht-EU-Bürger nicht mehr in die EU einreisen dürfen, von Ausnahmen abgesehen. Nun, abgesehen davon, ob AF sich tatsächlich hierauf berufen darf, abgesehen davon auch, dass es unklar ist, ob dieser EU-Beschluss am 19./20.3 bereits implementiert war, abgesehen davon also hätte Person 2 mit hoher Wahrscheinlichkeit auch am 19./20.3 noch in die EU einreisen dürfen. Person 2 ist nämlich mit einem EU-Bürger verheiratet (nicht mit mir). Übrigens, selbst wenn Person 2 am 19./20.3. nicht mehr in die EU hätte einreisen dürfen, so hätte sie den Flug dennoch nutzen können, um via Paris und/oder Berlin per Transit weiter in die Türkei zu fliegen, im Zweifel unter Absprache mit den deutschen und türkischen Behörden. Die EU nur für den Transit zu betreten, ist nach meiner Kenntnis mit diesem EU-Beschluss ja nicht untersagt. Alles in allem erscheint dieser Punkt also mehr als fraglich.

Ich habe nun nochmals schriftlich die o.g. Punkte richtiggestellt, habe sogar die Bereitschaft angedeutet, dass man sich auf einen Kompromiss einigen könnte, falls AF am 19.3. wirklich nicht mehr starten durfte. Ich habe aber wenig Hoffnung, dass AF uns entgegenkommt.

***

Soweit ich sehe, können Ausgleichszahlungen nach Art. 7 EU VO nicht verlangt werden, wenn höhere Gewalt ursächlich ist, was bei einem Startverbot wohl bejaht werden müsste.

Soweit ich sehe, hat AF aber dennoch die Pflicht, uns angemessene Ersatzflüge zu besorgen und bei Versäumnis dieser Pflicht uns die Kosten selbstgebuchter Ersatzflüge zu erstatten. Ich erwäge, bei weiterer Ablehnung einen Mahnbescheid rauszuschicken (ohne Anwalt zunächst).

Ich wäre sehr an Ratschlägen, Einschätzungen, Kommentaren, Hinweisen, Kritik uns so weiter interessiert. Danke schön!
 
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