KL: Entschädigung

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Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
257
43
Hamburch
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Moin,

da hier viele Vielflieger sind, kennt sich bestimmt der ein oder andere mit Entschädigungsleistungen wieder.
Kurze Beschreibung des Falls:
Flug bei KLM HAM-AMS-CUR online gebucht, Buchungsbestätigung bekommen, Geld vom Konto abgebucht.
Am Vortag der Abreise versucht, online einzuchecken. Da das nicht möglich war, Kontakt mit der Hotline aufgenommen und erfahren, dass man gar nicht auf dem Flug gebucht ist. Nachforschungen ergaben, dass es ein Systemfehler bei KLM war.
Umgebucht worden auf LH und 7I über FRA-CCS-CUR. Mir wurde an der Hotline mehrmals versichert, dass die Umsteigezeit in CCS ausreichen würde und man das Gepäck durchchecken kann. Leider sah das am nächsten Morgen am Flughafen anders aus... KLM konnte uns nicht einchecken, da LH-Flug, LH konnte Gepäck nicht durchchecken, da kein Abkommen mit I7.
Wie erwartet, war die Umsteigezeit in CCS für Immigration, Gepäckabholung und Zoll zu kurz und der Schalter von I7 schließt eine Stunde vor Abflug. Also keinen Anschluß. KLM/AF waren zu keiner Hilfe bereit, da LH-Flug, auch wenn auf dem Ticket dick KLM drauf stand.
Von LH Hilfe bekommen und einen neuen Flug gebucht und bezahlt.
Nach Rückkehr Beschwerde bei KLM eingelegt und Flug (CCS-CUR), Taxi (da zu späte Ankunft für bereits gebuchten Mietwagen) und 600€/Person für Verspätung gefordert.
Flug und Taxi sind auch bewilligt, Geld wird zurück überwiesen, sehr gut.
Allerdings will KLM die 2x600€ "nur" als Voucher auszahlen, da sie solche hohen Summe nicht einfach erstatten können und der Flug nicht verspätet war. Stimmt auch fast, nur wäre ich mit dem umgebuchten Flug (LH+I7) sowieso 5 Stunden später am Zielort angekommen als mit dem geplanten KLM-Flug. Zählt Umbuchung nicht als Verspätung?
Mir wird zudem vorgeworfen, dass ich mich nicht genügend informiert hätte und der Voucher ein nettes Entgegenkommen von KLM ist. Meine Argumentation, dass es bei allen anderen mir bekannten Airlines reicht, einen Buchungscode+Abbuchung zu haben, gilt nicht. Bei KLM hätte man sich fragen müssen, wo das E-Ticket bleibt...
Außerdem finde ich es merkwürdig, dass auf der KLM-Seite bei Verspätungen entweder 600€ cash oder 800€-Voucher angeboten werden.

Meine Frage: wie groß stehen meine Chancen, den Voucher zurück zuschicken und cash von KLM zu verlangen und zu bekommen? Ich will keine Voucher, da ich AF ich aus Prinzip nicht fliege, KLM jetzt auch nicht mehr und Delta... hm, nun ja.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und beste Grüße.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Wenn du gaaanz viel Glück hast könnte es sogar zweimal (pro Person) eine Entschädigung bzw. Forderung gg. die Airline geben.

Denn erstens warst du ja auf dem urspr. KLM-Flug trotz deiner erhaltenen Buchungsbest. nicht gebucht, was evtl. als eine Annulierung (wenn auch durch Systemfehler bei KLM) gewertet werden könnte.

Dann wäre zweitens der zweite Vorgang, d.h. dein LH-(usw.)Flug sep. nochmals neu zu betrachten, und wenn dann durch das Versäumnis bzw. Verschulden einer EU-Airline (KLM hat wohl ggf. auf nicht ausreichend Zeit zum Umsteigen geachtet) eine weitere signifikante Verspätung zustande gekommen ist könntest du jenseits des reinen Kostenersatzes (zusätzlich bezahlter Flug etc.) auch noch Schadensersatz fordern können (z.B. wg. eines "gekillten" Urlaubstages oder verpasster Geschäftstermine).

Genaueres dürftest du aber leichter hier
http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/12970-eu-fluggastrechte-annullierung.html
erfahren, wo insbes. der User umsteiger o.a. Juristen als Reiserechtler diesen doch recht komplexen Sachverhalt besser einschätzen kann/können als ein "gemeiner" Vielflieger.
 

Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
257
43
Hamburch
Danke für deine Antwort!
Mit geht es in erster Linie momentan nicht darum, "noch" mehr einzufordern, sondern Geld statt Voucher zu bekommen. Und da hat mir die nette Dame von KLM gesagt, dass es ein unklarer Fall ist, weil ich meiner Informationspflicht nicht nachgekommen bin. Deswegen nur Voucher statt Geld.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Dann sag denen doch das du die 800€ Voucher möchtest. Diese verkaufst du für 600€ und alles ist gut.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der KLM-Fehler ist rechtlich als Nichtbeförderung zu werten. Auslegung als Annullierung wäre aber mit dem EuGH auch möglich. Die 2 x 600 Euro sind dir jedenfalls ohne wenn und aber zu zahlen. Eine Gutschrift brauchst du nicht anzunehmen. Wenn´s auf eine Klage hinausläuft, bietet sich Hamburg an. Schau´ aber noch mal genau nach, ob wirklich KLM für HAM-AMS zuständig war und nicht eine Tochter!

Was den zweiten Flug anbelangt, kommst du fluggastrechtlich nicht weiter. Weder die EU-VO 261/2004 noch Montreal sind einschlägig. Realistisch ist aber ein schuldrechtlicher Anspruch. Letztlich egal, da dir die Erstattung der Zusatzkosten ja zugesichert wurden.

Kurz: Zusatzkosten wg. des Ersatzfluges von KLM verlangen! Ausgleichszahlung wegen dem ursprünglichen Fehler, also nicht wegen dem Ärger auf dem Ersatzflug, bei dem Unternehmen einfordern, das für HAM-KLM zuständig war. Die Gutschriften darfst du dann natürlich nicht zusätzlich verwenden.
 

Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
257
43
Hamburch
Selbstbezahlter Flug von CSS-CUR wird von KLM erstattet. Alles gut.
Zusätzlich hab ich 600€/person gefordert, weil wir verspätet ankamen. Das wird mir als Kulanz von KLM als Voucher zugesprochen. Gibt kein Bares, weil KLM das nur macht, weil sie nett sind. Ich hätte mich schließlich vergewissern müssen, ob ich trotz Buchungsbestätigung und Kontoabbuchung wirklich auf dem Flug gebucht bin... Logisch. Mach ich ja auch bei anderen Airlines IMMER!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Anspruchsvoraussetzung ist eine bestätigte Buchung, die ja vorliegt.

Wenn du auf die Zahlungen bestehen willst, setze ihnen eine Frist von zwei Wochen. Und dann zwingst du sie beben zu deinem Glück. Was du mit dem Voucher machst, spielt keine Rolle, solange du ihn nur nicht einlöst.
 
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