AF: Kann Hinflug nicht antreten-verfällt Rückflug automatisch? BGH-Urteil?

ANZEIGE

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
ANZEIGE
Liebe Forenmitglieder,

mal wieder etwas zu einem viel diskutierten Thema. Um es vorwegzunehmen, hier geht es gerade nicht um absichtliches Crossticketing.
Meine Frau hat bei AF ein Return-Ticket CDG-RBA-CDG gebucht. Hinflug ist im günstigsten Tarif Economy Mini (keine Umbuchung/Erstattung), Rückflug zum etwas teurerem Classic-Tarif (Umbuchung gegen Gebühr). Nun musste sie heute wegen eines Trauerfalls in ihrer Familie vorzeitig nach RBA fliegen, wegen der Dringlichkeit mit einem One-Way-Business-Ticket der gleichen Airline, welches ein Vielfaches mehr kostete als das Economy-Return-Ticket insgesamt. Dass der ursprünglich gebuchte Hinflug verloren ist, ist klar. Meine Frau würde aber gerne den Rückflug nutzen. In den AGBs des Tickets steht folgender Passus:

The fare is valid for a ticket used on the dates indicated, respecting the order of flights as booked (sequential use of flight coupons). In accordance with our transport conditions, any improper use on the travel day may result in additional airport or ticket reissuing fees. These additional ticket reissuing fees are: EUR75 for a ticket on a short- or medium-haul flight (regardless of travel class), EUR150 for a ticket on a long-haul flight in the Economy or Premium Economy cabins, EUR300 for a ticket on a long-haul flight in the Business cabin.

Ich habe das so verstanden, dass man gegen eine Gebühr von 75€ - die meine Frau gerne zahlen würde - von der Reihenfolge der Segment abweichen kann. Bei der AF-Hotline beisse ich jedoch auf Granit: Wird der Hinflug nicht angetreten, gilt das als No-Show und der Rückflug verfällt ersatzlos, Flexibilität hin oder her. Rückerstattung der Steuern ist zwar möglich, nach Abzug von diversen Bearbeitungsgebühren bleibt aber kaum etwas übrig.
Allerdings gibt es das BGH-Urteil aus dem Jahr 2010, dass die Beschränkung auf eine bestimmte Segmentreihenfolge für nichtig erklärt:
Cross Ticketing

Kann die blau-weiss-rote Airline das so einfach ignorieren? Hätte eine schriftliche Anfrage Aussicht auf Erfolg? Schliesslich hat meine Frau durch die geänderte Reiseplanung nichts gespart.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ohne jetzt auf deinen konkreten Fall einzugehen, aber in dem zitierten Urteil wurde die "Beschränkung auf eine bestimmte Segmentreihenfolge" NICHT generell für nichtig erklärt, sondern es wurde verlangt, dass dem Kunden (über verschiedene Tarife) eine entsprechende Wahlmöglichkeit gegeben werden muss, ob er die feste Segmentreihenfolge buchen möchte oder eben nicht. Wenn du dann nicht die entsprechende Option wählst, hast du Pech gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: kexbox

330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.149
807
BER / COR
Liebe Forenmitglieder,



Rückerstattung der Steuern ist zwar möglich, nach Abzug von diversen Bearbeitungsgebühren bleibt aber kaum etwas übrig.
Man darf aber keine Bearbeitungsgebühren verlangen. AF muss dir zumindest Steuern und Gebühren erstatten - und das im vollen Umfang und ohne Gebühren. Selbst Such-Dir-Den-Namen-Aus-Wings kann das.

Abgesehen davon: du kannst versuchen zu klagen. Mach das doch ruhig! Das Forum freut sich bestimmt.
Ob du Erfolg haben wirst? Vielleicht.
Ob solche Urteile viel ändern werden? Nein.
 

Layh

Erfahrenes Mitglied
12.07.2014
525
40
NUE
Ich würde einfach mal mit AF sprechen. Bei einem Todesfall könnte ich mir vorstellen das sie sich da doch mal kulant zeigen werden.
 
  • Like
Reaktionen: johnny_who und kexbox

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Ich habe zwei entmutigende AF-Beispiele:

AF streicht Hinflug wetterbedingt, ich fahre per Mietwagen. Rueckflug wird automatisch gestrichen und nur nach groesserem Hin und Her wieder hergestellt, das so lange dauerte, dass ich einen Flug spaeter nehmen musste.

Ich haette aufgrund eines Todesfalls einen Tag spaeter hin- und wie gebucht zurueckfliegen, ein neues AF-Onewayticket fuer den Hinflug haette ich gekauft - keine Chance, null Kulanz trotz damaligen Platinstatus.


Ich konnte den Hinflug wegen eines Todesfalls nicht antreten, haette mir einen Ersatzhinflug bei AF gekauft und
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich würde einfach mal mit AF sprechen. Bei einem Todesfall könnte ich mir vorstellen das sie sich da doch mal kulant zeigen werden.

Habe jetzt nicht bei AF geschaut, aber bei LH steht in den AGB:

"3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug einer Verwaltungsgebühr berechtigt, die jeweils veröffentlicht wird."

Wobei ein Todesfall vermutlich nicht als höhere Gewalt gilt und das diesen Fall auch nicht ganz abgedeckt hätte.
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.275
585
FRA
Ich blicke da bei AF auch nicht so ganz durch. Hatte vor einem Jahr den Fall, dass der Hinflug von einem Kollegen nicht angetreten werden konnte und wir beide in einer Buchung waren.
Aufm Rückflug konnte ich über die doofe AF App nur uns beide einchecken, also war sein Rückflug nicht verfallen. Am Gate und im Flieger gab es dann Unklarheiten, wo mein Kollege sei.
Also manchmal scheint es dann doch zu gehen, dass das Ticket gültig bleibt.

(Im Nachhinein problemlos von AF die Gebühren für beide Flüge erstattet bekommen.)
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
Ich habe verstanden dass der OP bereits (mehrfach?) mit AF diesbezüglich gesprochen hat.

Heute war meine Frau beim AF-Büro in Rabat, leider fühlen die sich nicht zuständig, da das Ticket über die deutsche AF-Website gekauft wurde. Also ist vermutlich nichts zu machen, obwohl meiner Meinung nach die Tarifbestimmungen auf dem Ticket eine Neuaustellung gegen Gebühr erlauben.
Das BGH-Urteil hat in diesem Fall wohl nicht relevant, da es nur für von D abgehende Flüge gilt. Für CDG-RBA-CDG gilt anscheinend französisches Recht, auch wenn der Fluggast in Deutschland wohnt und von dort über die deutsche Website bucht. Das europäische Recht hat so eine Tücken.
Abgesehen davon: du kannst versuchen zu klagen.
Müsste dann wohl bei einem französischen Gericht erfolgen. Bei dem Streitwert kaum realistisch.

Meine Frau wird sich also wohl oder übel noch ein One-Way-Ticket RBA-CDG besorgen müssen. Leider ist diese Relation nicht von Europa aus buchbar; man wird auf den marokkanischen Internetauftritt der AF verwiesen. Die rechnen dann in Dirham ab, was die Zahlung stark erschwert. Beim letzten Versuch wurde mir prompt die Kreditkarte - wegen vermutetem Betrugsversuch- gesperrt.

Ich versuche sie gerade zu überzeugen, am Morgen des geplanten Hinflugs nach CDG zu fliegen, dort die "Wende" zu machen, um mit der bereits gebuchten Abendmaschine postwendend wieder zurückzufliegen. Damit wäre dieses Segment genutzt und der Rückflug noch gültig. Von den Kosten her bringt es keinen grossen Unterschied, abe sie könnte wenigstens noch ein paar Meilen abgreifen.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
Da eine Umbuchung wohl kategorisch ausgeschlossen ist, habe ich das Ticket online storniert, die Steuern werden komplette erstattet. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nur bei telefonischem Canceln an.
Interessanterweise lässt sich RBA-CDG über die französische Webpräsenz der AF buchen, über die deutsche dagegen nicht (die Gegenrichtung dagegen schon). Immerhin sind die Preise hier in Euro und deutlich günstiger, insbesondere wenn man ein Return-Ticket mit weit in der Zukunft liegendem Rückflug (Juni) bucht. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass sie diesen auch nutzen wird.
Wie vergrätzt reagiert AF, wenn man den Rückflug verfallen lässt? Leider ist meine Frau auf diese Fluggesellschaft angewiesen, weil es die einzige einigermassen seriöse Airline ist, die RBA anfliegt.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Wie vergrätzt reagiert AF, wenn man den Rückflug verfallen lässt? Leider ist meine Frau auf diese Fluggesellschaft angewiesen, weil es die einzige einigermassen seriöse Airline ist, die RBA anfliegt.

Sofern Sie es nicht systematisch macht, gar nicht. AF könnte es ihr schlecht nehmen, wenn Sie nicht erscheint. Dafür kann es ja viele Gründe geben: Krankheit, Todesfall, Arbeit, Stau, etc...).
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.275
585
FRA
Da eine Umbuchung wohl kategorisch ausgeschlossen ist, habe ich das Ticket online storniert, die Steuern werden komplette erstattet. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nur bei telefonischem Canceln an.

Na super, und ich musste die 20 EUR blechen, weil es online nicht möglich war. Aber mir in meinem Fall egal gewesen, da die Versicherung das dann bezahlt hat.

AF oder andere Airlines werden das sicherlich öfters haben, dass jemand einen (Rück-)Flug nicht antritt. Solange man nicht eingecheckt ist und der Flieger warten muss/will ( :eek: ), sollte das als Fluggast kein Problem sein.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
ANZEIGE
In vielen, wenn nicht sogar den meisten Fällen enthalten die Tarifbedingungen eine Ausnahme von den Restriktionen für den Fall eines "death of family member".
 
  • Like
Reaktionen: rotanes