Sonstige: EU-Fluggastrechte bei Belair-Malaise: Vogel-Strauß-Taktik?

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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
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ZRH & DUS
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Hallo,
ich war am 11. Januar vom allgemeinen und plötzlichen Unwohlsein der Belair-Mitarbeiter betroffen und durfte daher einen Tag länger auf Teneriffa verbringen. Am 24. Januar hatte ich dann meine Unterlagen zusammengesucht, an AB geschickt und dort auch meine Forderung über 2*400€ Entschädigung (da um rund 16h verspätete Ankunft) plus ein paar Euro für Verpflegung (<20€) angekündigt.
Vor zwei Wochen habe ich dann nochmal nachgehakt und eine Frist bis Ende dieser Woche gesetzt, bisher hat sich jedoch nichts gerührt - von den automatischen Empfangsbestätigungen abgesehen. Kommende Woche wird dann wohl die nächste Eskalationsstufe angefahren :-/

War sonst jemand hier im Forum von den am Boden stehenden Belair-Fliegern betroffen und hat Erfahrungen gleich welcher Art gemacht?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ

Wie wir hier im Forum lernen mussten, setzt die Schweiz die EU261 bei Schweizer Airlines nicht vollständig um und die Ergebnisse sind durchaus anders als bei einem Flug mit einer EU-Airline. Hierzu sollte man auf jeden Fall die Threads hier im Forum lesen bevor man auf die EU-Regelung verweist...

Desweiteren stellt sich mir die Frage ob AB in Berlin überhaupt der korrekte Ansprechpartner für einen Belair-Flug ist. Dies lässt sich ohne die Strecke, Flugnummer und Buchungsart (Pauschalreise? Schweizer Anbieter?) imho nicht beantworten.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Wie wir hier im Forum lernen mussten, setzt die Schweiz die EU261 bei Schweizer Airlines nicht vollständig um und die Ergebnisse sind durchaus anders als bei einem Flug mit einer EU-Airline. Hierzu sollte man auf jeden Fall die Threads hier im Forum lesen bevor man auf die EU-Regelung verweist...

Bei Abflug Teneriffa!? Ne ne.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.817
504
ZRH & DUS
Das AB nur sehr ungern freiwillig Zahlungen leistet, ist schon diverse Male diskutiert worden. Wende Dich einfach an einen Anwalt oder an ein Flugrechtportal.
Das ist mir durchaus bekannt. Mir ging es nur um den konkreten Fall - schließlich sind ja vermutlich so einige Passagiere am besagten Tag am Boden geblieben, es hätte ja sein können, dass andere hier im Forum das bereits durchexerziert haben.
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
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Wie wir hier im Forum lernen mussten, setzt die Schweiz die EU261 bei Schweizer Airlines nicht vollständig um und die Ergebnisse sind durchaus anders als bei einem Flug mit einer EU-Airline.
Ist es nicht so, dass der Unterschied darin besteht, dass die Urteile des EuGh keine Anwendung finden. Daher gibt es eine andere Rechtssprechung, in welchem Falle zu zahlen ist und in welchem nicht.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.817
504
ZRH & DUS
Unwissende Frage: Deckt denn die Entschädigung nicht schon mögliche Unkosten ab?
Meines Wissens nach hatdie Fluggesellschaft ab einer Verspätung von 2 (3?) Stunden Verpflegung zu stellen - in der Regel halt durch (meist sparsam dimensionierte) Gutscheine. Das ist in unserem Falle nicht geschehen, gegen 13:00 waren wir am Flughafen, um 15:45 sollten wir fliegen, wir mussten dann erstmal einige Stunden am Flughafen warten, bis unsere Mitreisenden von Gran Canaria eingeflogen wurden (wir sollten quasi zusteigen), dann ging es irgendwann abends per Bus zum Hotel, Abendessen um 21:00. Hotel- und Transferkosten sind ja auch losgelöst von der Entschädigungszahlung zu decken.
 
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Reaktionen: OliverLHFan

TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
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ZRH
Ich hijacke mal eben den Thread. Wie wäre die Lage bei einem Flug mit Swiss LAX-ZRH-VIE. Alle Legs auf einem Ticket. Hätte man auf jeder Strecke Recht auf Entschädigung nach der EU Verordnung oder nur auf ZRH-VIE weil da ja ein Leg in die EU geht? In der Regel dürfte ZRH-VIE aber eh verspätet sein wenn LAX-ZRH verspätet ist oder ausfällt.
 

wmax

Reguläres Mitglied
19.12.2016
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Txl
Meines Wissens nach zählt der Abflugort, das ist egal ob der Flug in die EU geht. Also kein Anspruch nach EU Regelung.