Das ist so auch korrekt!
Kann man hier im Thread nachlesen, wie ich im Frühjahr davor warnte, die Verluste von AB werden sich nun binnen weniger Wochen vervielfachen, nachdem der main stream so negativ geworden ist, das selbst C-Prominente öffentlich AB angegangen sind. Dementsprechend kollabierten die Umsätze und dem Scheich blieb gar nichts mehr anderes übrig als den finalen Stecker zu ziehen und das ad hoc.
Ergebnis 9.221 bis 9.240 von 9331

Thema: Air Berlin meldet Insolvenz an
-
14.12.2018, 22:44 #9221ANZEIGE
Spannend auch, daß in dieser sich schnell wandelnden Branche "foreseeable future" nach Meinung von EY jedenfalls über 18 Monate hinausgehen soll.
Interessant wird sein, wie man "in any event" entkräften will."It is a stupid idea to hire smart people and then tell them what to do. We hire smart people so that they can tell us, what to do". Steve Jobs
-
15.12.2018, 06:28 #9222
- Registriert seit
- 28.06.2010
- Beiträge
- 1.745
-
15.12.2018, 12:50 #9223
- Registriert seit
- 15.01.2014
- Ort
- MUC
- Beiträge
- 655
Welches Frühjahr meinst du? 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 oder 2017? Du hast in allen gewarnt. Mein Horoskop hat letztens auch mal gestimmt.
Die letzte veröffentlichte Bilanz war wesentlich von Wertberichtigungen im mittleren 3-stelligen Mio.-Bereich getrieben. Einerseits hatte das erst einmal gar keine Auswirkungen auf den Cash-Zuschussbedarf und andererseits war das mit Sicherheit auch Etihad bereits bekannt als sie Ende April diese Erklärung abgegeben haben. Gerade mit diesem Timing und dieser Formulierung war die Erklärung direkt auf den Going Concern im Jahresabschluss ausgerichtet. Ich bin deshalb sehr gespannt auf das Verfahren.
Mein Tipp: Irgendwann wird ein Vergleich geschlossen mit einer Summe, die irgendwo in der Höhe der noch offenen Zuschüsse im 18-Monatszeitraum liegt, abzüglich Etihads Forderungen aus der Zeit nach Insolvenzanmeldung (bspw. für honorierte AB-Tickets). Das wird dann gerade so reichen für den angestrebten ROI des Prozessfinanzierers, um den restlichen Muddi-Kredit zurückzuzahlen und um Flötners Honorar zu begleichen. Ergebnis: Alle sind glücklich... naja... fast alle.
-
15.12.2018, 13:35 #9224
- Registriert seit
- 11.12.2018
- Beiträge
- 22
Liebe Forenteilnehmer,
wir hatten im August 2017 unsere Hinflüge mit Airberlin von DUS nach ORD noch nutzen können, erhielten dann die Stornierung für die Rückflüge Ende Oktober 17 von JFK nach DUS; die Anträge für die Insolvenzverwaltung für die Kosten der drei Rückflugtickets hatte ich korrekt ausgefüllt und versendet. Wenn ich die Beiträge hier richtig überblicke ist nicht wirklich damit zu rechnen, dass tatsächlich Geld bei uns ankommt, oder?
Beste Grüße,
B.
-
15.12.2018, 16:04 #9225
- Registriert seit
- 28.06.2010
- Beiträge
- 1.745
Nein. Ende April war noch nicht erkennbar das die Umsätze von AB nun ins Bodenlose stürzen. Dieser extrem negative Mainstream hat erst Mitte Mai begonnen.
Die Aussagen von Hogan Ende April dienten der Beruhigung, um die laufenden Maßnahmen zum Übertrag an LH/4U fortsetzen zu können, bekanntlich hat der Scheich ja bereits im Herbst vorher den Stecker gezogen und sich LH/4U für einen Übertrag von AB zur Verfügung gestellt.
Doch dann kam binnen weniger Wochen alles ganz anders und es blieb für Etihad gar nichts mehr anderes übrig als die Thematik sofort zu beenden.
Mit dem Ausgang des Prozesses gebe ich dir Recht. Es werden nur einige wenige dran verdienen. Ein üblicher Pro-Forma-Akt.
-
15.12.2018, 18:08 #9226no_way_codesharesGast
-
15.12.2018, 19:03 #9227
- Registriert seit
- 15.01.2014
- Ort
- MUC
- Beiträge
- 655
Das heißt: Du wusstest als Außenstehender seit Jahren Bescheid, aber Etihad wurde vollkommen überrascht - trotz Einblick in die Zahlen.
Das wäre dann vermutlich sogar strafrechtlich relevant. Wir reden hier immerhin von einer Information, die dazu gedacht war, den Jahresabschluss und Geschäftsbericht einer börsennotierten Gesellschaft wesentlich zu beeinflussen.
-
16.12.2018, 06:52 #9228
- Registriert seit
- 28.06.2010
- Beiträge
- 1.745
-
16.12.2018, 14:14 #9229
- Registriert seit
- 19.08.2017
- Beiträge
- 670
Ich empfinde es nicht als folgenlos.
Es ist eine neue Entwicklung, dass in Deutschland ein Insolvenzverwalter einen Prozessfinanzierer in dieser Größenordnung findet. Wären die Chancen nicht gut, gäbe es keine Finanzierung.
Selbst wenn man sich am Ende auf einen "billigen" Vergleich einigen sollte, bei dem überwiegend die beteiligten Juristen und der Prozessfinanzierer verdienen, finde ich den Ausgang des Prozesses spannend.
-
16.12.2018, 14:41 #9230Never argue with a fool - they will drag you down to their level, then beat you with experience.
-
16.12.2018, 15:18 #9231
§§ 130-134 InsO, nicht? Das war hier im Thread vorhergesagt worden, wenn ich mich recht entsinne.
-
16.12.2018, 15:26 #9232
-
16.12.2018, 15:27 #9233
- Registriert seit
- 28.08.2012
- Beiträge
- 5.104
-
06.01.2019, 17:05 #9234
- Registriert seit
- 07.05.2010
- Ort
- good old THF
- Beiträge
- 181
Bei
www.airberlin.com und
www.flyniki.com
hat man wohl zum Jahreswechsel den Stecker gezogen.
Vielleicht ein Grund, Airberlin aus der "Flying Zone" des Forums zu verabschieden?
-
06.01.2019, 17:43 #9235
- Registriert seit
- 08.05.2012
- Ort
- GIB
- Beiträge
- 5.400
Nö, die ändern hier lieber nichts, weil sie sich dann dazu äußern müssen, dass die größte/zweitgrößte Airline Europas keinen Bereich bekommt, weil man sie uncool findet.
-
06.01.2019, 18:57 #9236
- Registriert seit
- 03.03.2013
- Ort
- dauerhaft verreist
- Beiträge
- 10.609
-
06.01.2019, 21:20 #9237
Ahjo. Normales Procedere ist: Passagier geht als ungesicherter Gläubiger der Beförderungsleistung in Vorleistung mit der Zahlung des Beförderungsentgelts; Beförderer fällt aus; Passagier erhält die Insolvenzquote auf den Wert der Beförderung, also auf den Flugpreis plus YQ.
Holt sich der vorleistungspflichtige und ungesicherte Passagier im für die Insolvenzanfechtung relevanten Zeitraum das Geld zurück, dann steht er zu Lasten der Masse besser da, als er bei ordnungsgemäßem Verlauf stünde: der Insolvenzverwalter muss (!) den Betrag zurückholen, und zwar sinnvollerweise (§ 103 InsO; §§ 320, 321 BGB) nicht im Wege eines gewöhnlichen Forderungseinzugs, sondern indem er die Rückzahlung anficht und ggfs. auch ein vom Kunden bereits ausgeübtes Stornorecht hinsichtlich des Tickets. Die Rückerstattung des Tickets bzw. die Rückbuchung qua "charge back" (ein Institut, das dem europäischen Zahlungsdiensterecht unbekannt ist und nur aufgrund vertraglicher Abrede zwischen Kreditkartenunternehmen, Händler und Kunde bestehen kann), führt dann ganz schnell zu einer sog. inkongruenten Deckung (§ 131 InsO), bei der es auf die Kenntnis des Anfechtungsgegners (Fluggast) von der Insolvenz nicht mehr ankommt.
Falls der Insolvenzverwalter auch die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückfordert, würde ich mich übrigens damit verteidigen, dass diese Posten nur treuhänderisch an AB gezahlt wurden und deshalb nicht Teil der Insolvenzmasse sind: eine Gläubigerbenachteiligung kann es insoweit nicht geben. Es sei denn, AB hat diese Positionen nicht ordnungsgemäß als Fremdgeld verbucht... usw. usf.Geändert von pimpcoltd (06.01.2019 um 21:28 Uhr)
-
10.01.2019, 15:43 #9238
- Registriert seit
- 19.08.2017
- Beiträge
- 670
Die EU kennt chargeback. Es gibt einen Bericht der Europäischen Verbraucherkommission aus dem Jahr 2014
https://www.eccgreece.gr/wp-content/...ack-Report.pdf.
Viele europäische Staaten haben gesetzlichen Regelungen, Deutschland nicht.
Eine inkongruente Deckung kann ich nicht erkennen, da ich den Anspruch bei meiner Kreditkartenbank geltend gemacht habe und von dort das Geld kam. Ob ich dort eine Versicherung gegen Zahlungsausfälle oder über Kulanz eine Geltung der AGB Visa Regeln oder gar über amerikanische Gesetze einen Erstattungsanspruch habe, kann ich nicht nachvollziehen, da mir der Grund für die Erstattung nicht offen gelegt wurde.
Für mich handelt es sich daher erst mal um eine Leistung meiner Bank, unabhängig ob das Geld an AB ging oder nicht.
Ich vermute, dass Visa sich das Geld von AB zurückgeholt hat oder gar nicht erst ausgezahlt hat. Auch das war aber keine inkongruente Sicherung, da dieses Sicherungsmittel vertraglich bereits lange Zeit vor der Insolvenz von AB vereinbart war. Inkongruent wäre es nur, wenn es kein vertragliches Recht für die Sicherung geben würde.
Sollte der Insolvenzverwalter von mir etwas zurückfordern, werde ich keinesfalls bezahlen und es auf eine Klage ankommen lassen. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass der Insolvenzverwalter bei Flugpreisen von überwiegend 100-500 € selten über 2000 € (wie bei mir, weil C Flug) Lust hat, Rechtsgeschichte zu schreiben. Das ist für ihn persönlich finanziell wenig lukrativ bei den geringen Streitwerten.
-
10.01.2019, 20:18 #9239
Ist leider fast alles juristischer Humbug, was du schreibst. Nicht mal den Begriff "europäisches Zahlungsdiensterecht" und den ECC-Bericht zum charge back hast du verstanden. Macht aber nix, ist ja auch schwierig: selbst der von dir zitierte Bericht ist genau in dem Punkt, um den es hier geht (nämlich die Rückbuchung wegen Nichtleistung des Händlers) in Bezug auf die (mittlerweile Zweite) Zahlungsdienste-RL mindestens missverständlich, genau genommen sogar falsch.
Zu deiner Allgemeinbildung noch kurz: Der Insolvenzverwalter betreibt das Verfahren nicht zu seinem Privatvergnügen, sondern als gerichtlich bestelltes Organ. Wenn sich zigtausendfach Beträge in drei- bis vierstelliger Höhe zur Masse holen lassen und dies in nahezu identischer Weise, dann ist klar, dass der Verwalter das tun muss und wird.Geändert von pimpcoltd (10.01.2019 um 20:39 Uhr)
-
11.01.2019, 16:46 #9240
- Registriert seit
- 19.08.2017
- Beiträge
- 670
Lesezeichen