AB: Gutschein aus Kulanz

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rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
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Zu meinem Fall
Mein Flug AB 2230 ( Köln - Malaga) am 06.09.14 Abflug Köln um 17:20 wurde zunächst auf 21:00 verschoben.
Später dann auf den 07.09.14 um 18:20 - das hat dann geklappt.
Nach meiner Rückkehr habe ich meinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gestellt ( laut info des Personals war en Triebwerk kaputt).
Heute schreibt mir Air Berlin , dass Sie mir aus Kulanz einen Fluggutschein ( Verrechnung erst nach Buchung eines Air Berlin Fluges)
in Höhe von 400 Euro gewähren.
Da ich äußerst selten mit Air Berlin fliege, nutzt mir das nicht viel
Muss, sollte ich das annehmen, oder kann ich auf Zahlung in bar bestehen?
Was meint Ihr?
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Eine Möglichkeit wäre auch zu fragen ob der Gutschein Übertragbar ist und dann ggfs. hier oder bei ebay zu verkaufen oder den Fall abzugeben an ein ikasso Unternehmen, da fallen abe 25%+MWST an Provision an, oder du klagst selber . Zuerst würde ich aber nocheinmal auf die volle Bar Zahlung pochen.
 

rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
Danke für die Antwort.
Laut Beschreibung ist der Gutschein nicht übertragbar, darf nicht verkauft werden usw.
Werde dann eben nochmal an air berlin schreiben und um "Bares" bitten.
 

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
0
Danke für die Antwort.
Laut Beschreibung ist der Gutschein nicht übertragbar, darf nicht verkauft werden usw.
Werde dann eben nochmal an air berlin schreiben und um "Bares" bitten.

Der Gutschein darf für jemand anderes eingelöst werden. Du müßtest für den Flug in Vorkasse gehen und dann den Buchungs- und den Gutscheincode an die Gutscheineinloesung@airberlin.com schicken, dann wird der Betrag zurückgebucht.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Ein Freund hatte auch so ein Teil.
Es hieß einlösbar auf alle Flugbuchungen in Nachverrechnung.
Inkl Pauschalreisen.
Er bekam das Geld unkompliziert zurück.

Hab noch ein 1.200€ AB Tix für Februar abzufliegen, wer es probieren will kanns gerne versuchen.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Nach meiner Rückkehr habe ich meinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gestellt ( laut info des Personals war en Triebwerk kaputt).
Heute schreibt mir Air Berlin , dass Sie mir aus Kulanz einen Fluggutschein ( Verrechnung erst nach Buchung eines Air Berlin Fluges)
in Höhe von 400 Euro gewähren.
Auf gut deutsch: Sie haben Deinen Antrag auf Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zurückgewiesen und berufen sich offensichtlich auf "höhere Gewalt". Wollte Air Berlin das in dem Schreiben an Dich näher begründen?

Gruß,
Euphiletos
 

rescue

Erfahrenes Mitglied
16.03.2011
259
110
So ist es.
Sie schrieben:" der Grund für die Verzögerungs war eine Überprüfung des für Ihren Flug geplanten Fluggerätes, die für uns nicht vorhersehbar und nicht zu vermeiden war."
Allerdings wurde der Flug ja nach der ersten Verspätung ( 21 Uhr) auf den nächsten Tag verlegt. Was für mich heißt, dass, das Fluggerät nicht "flugtauglich" war.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Sie schrieben:" der Grund für die Verzögerungs war eine Überprüfung des für Ihren Flug geplanten Fluggerätes, die für uns nicht vorhersehbar und nicht zu vermeiden war."
Allerdings wurde der Flug ja nach der ersten Verspätung ( 21 Uhr) auf den nächsten Tag verlegt. Was für mich heißt, dass, das Fluggerät nicht "flugtauglich" war.
Wenn es so gelaufen ist wie Du geschrieben hast, und laut FlightAware sieht es so aus, dann war der Flug nicht verspätet, sondern er ist letztendlich ausgefallen und man hat Dir nur den Flug des Folgetages anbieten können. Ein technischer Defekt am Flugzeug ist jedenfalls keine "höhere Gewalt" und
ein Ausgleich in Form eines Gutscheins ist nicht das, was die EU-Verordnung 261/2004 den Fluggesellschaften als Möglichkeit einräumt.

Ich würde Air Berlin nochmals mit Nachdruck auffordern, den Ausgleich zu leisten. Eine höfliche Bitte führt erfahrungsgemäß nicht zum Erfolg.

Gruß,
Euphiletos