AB: AirBerlin Ticket-Storno

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muetze

Neues Mitglied
17.03.2015
5
0
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Hallo,

ich bin neu hier und auf dieses Forum gestoßen, als ich versucht habe herauszufinden, wie denn nun die Bedingungen bei AB sind.

Ich habe einen Flug für 9 Leute bei AB für August gebucht (erst vor zwei Tagen) mit folgendem Ticketpreis pp:

Flugtarif €1


Treibstoff- und Sicherheitszuschlag €38


Luftverkehrsteuer €7,50


Sonstige Gebühren €54,91



Leider kann es nun sein, dass einer der Mitreisenden keinen Urlaub bekommt und wir daher sein Ticket stornieren müssen. Laut FAQ auf der AB-Website gilt dafür folgendes:

JustFly-Tarif/ FlyDeal-Tarif / FlyClassic-Tarif : Wird ein gebuchter Flug nicht angetreten oder durch den Fluggast storniert, bleibt der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen, es sei denn, der zum Nichtantritt oder zur Stornierung führende Umstand ist von der Fluggesellschaft zu vertreten oder beruht auf höherer Gewalt.

Nach Anruf bei der Hotline wurde mir auch bestätigt, dass eine Stornierung möglich ist mit 25€ Stornogebühr - ich sollte also 37,50€ zurück erhalten. Nun sind hier die Erstattung der Steuer sowie der sonstigen Gebühren, minus der Stornogebühr, enthalten NICHT aber der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag. Auf meine Nachfrage hin, warum dies so sei, sagte mir die Dame, dass dies in den Bedinungen so steht. Auf meine Frage hin wo ich diese denn finde, bat sie mich um etwas Geduld und hat mich dann 25 Minuten warten lassen und danach mit "Sind Sie noch da" wieder begrüßt. Sie hat anscheinend während dessen die Website durchforstet, aber nichts gefunden.

In den FAQ steht eindeutig "
abzüglich ersparter Aufwendungen" wo in meinen Augen der Treibstoff- und Sicherheitsszuschlag für einen nicht mehr existenten Fahrgast definitiv dazu gehört, viel mehr noch, da diese Zuschläge vom nächsten, der den Flug bucht wieder eingehoben werden. Die leider eher inkompetente Dame am Telefon konnte mir weder zeigen, wie der Fluggast herausfinden soll, dass diese Gebühr nicht erstattet wird, noch mir sonst irgendwie weiterhelfen. Ich würde das nun schriftlich machen.

Wie seht ihr das? Gehört diese Gebühr zu "ersparten Aufwendungen" und ist zu erstatten? Wie kann ich hier vorgehen? Mir geht es hier eher ums Prinzip mir nicht auf den Kopf scheissen zu lassen als tatsächlich um die 38€.

Liebe Grüße,
Mütze
 

LH93K

Aktives Mitglied
23.11.2013
207
101
Düsseldorf
Der Kerosinzuschlag (Treibstoff, etc) wird nur im Flextarif erstattet, sonst nie! Über die 25€ Gebühr kann man sich streiten.
 

muetze

Neues Mitglied
17.03.2015
5
0
@TDO: Danke für den Link, habe die Suche eh auch benutzt, aber nicht so gefunden.

@AB1993: Das mag ja sein, dass das immer so ist - aber das erklärt meiner Meinung nach nicht wieso. Auch in den ABB ist von "ersparten Aufwendungen" die Rede - ist also der Kerosin- und Sicherheitszuschlag kein Aufwand laut AB?

Und eine generelle Frage - verstehe ich den Thread von TDO richtig, dass es eigentlich keinen Unterschied macht ob ich nun storniere, oder ob mein Mitreisender die Reise gar nicht Antritt? Ich bekomme jedenfalls die 37,50€ (+ unter Umständen wenn man streiten will die 25€ Gebühr)?
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Wie seht ihr das? Gehört diese Gebühr zu "ersparten Aufwendungen" und ist zu erstatten? Wie kann ich hier vorgehen? Mir geht es hier eher ums Prinzip mir nicht auf den Kopf scheissen zu lassen als tatsächlich um die 38€.
Der Kerosinzuschlag wird von Air Berlin und nicht von einer Behörde verlangt und ist daher keine Gebühr. Ob er bei einem Storno zurückerstattet werden muss, ist umstritten und Du müsstest ihn ggf. wohl einklagen. Bei Steuern und Gebühren ist es einfacher. Die waren nie für Air Berlin gedacht und sie dürfen sich daran nicht bereichern, wenn sie wegen Ausfall des Flugs gar nicht anfallen. Für die Erstattung eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, ist ebenso unzulässig.

Gruß,
Euphiletos
 
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muetze

Neues Mitglied
17.03.2015
5
0
Der Kerosinzuschlag wird von Air Berlin und nicht von einer Behörde verlangt und ist daher keine Gebühr. Ob er bei einem Storno zurückerstattet werden muss, ist umstritten und Du müsstest ihn ggf. wohl einklagen. Bei Steuern und Gebühren ist es einfacher. Die waren nie für Air Berlin gedacht und sie dürfen sich daran nicht bereichern, wenn sie wegen Ausfall des Flugs gar nicht anfallen. Für die Erstattung eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, ist ebenso unzulässig.

Gruß,
Euphiletos

Vielen Dank, gute Erklärung. Finde die Formulierung in den ABB und FAQs trotzdem sehr grenzwertig und das Ergebnis daraus recht frech.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Bitte nicht all zu böse oder persönlich nehmen Muetze aber so ein bisschen "ich kann den Hals nicht voll genug bekommen" Mentalität ist das schon.

Es gibt aus gutem Grund Flex und Non-Flex Tickets. Letztere sind günstiger, bieten Dir aber eben keine flexible Umbuchung oder kostenfreie Stornierung. Das ist auch nicht nur bei Airlines so sondern auch bei der Bahn, Hotels und sonstwo. Du hast halt ein nicht flexibles Ticket gekauft obwohl Dein Kumpel noch nicht einmal den Urlaub genehmigt hatte, wo liegt jetzt Dein Problem das Du nicht mehr alles Geld zurück bekommst?
 
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muetze

Neues Mitglied
17.03.2015
5
0
Bitte nicht all zu böse oder persönlich nehmen Muetze aber so ein bisschen "ich kann den Hals nicht voll genug bekommen" Mentalität ist das schon.

Es gibt aus gutem Grund Flex und Non-Flex Tickets. Letztere sind günstiger, bieten Dir aber eben keine flexible Umbuchung oder kostenfreie Stornierung. Das ist auch nicht nur bei Airlines so sondern auch bei der Bahn, Hotels und sonstwo. Du hast halt ein nicht flexibles Ticket gekauft obwohl Dein Kumpel noch nicht einmal den Urlaub genehmigt hatte, wo liegt jetzt Dein Problem das Du nicht mehr alles Geld zurück bekommst?

Prinzipiell gebe ich dir durchaus recht, bei Bahn und Hotels würde ich das auch nicht erwarten. Ich sehe auch kein Problem in der Stornogebühr, dem Unternehmen entsteht ein (zwar kleiner aber doch) Aufwand durch meine Stornierung. Mich stößt es eher an der Formulierung des Ticketpreises. Dieser ist in meinem Fall €1, ein sehr geringer also. Dazu kommen Steuern und Flughafengebühren, fair enough. Dann ist da dieser Zuschlag - ein Zuschlag der in meinen Augen eindeutig auf "Verbrauch" schließen lässt. Ich zahle zusätzlich zum Ticketpreis anteilig den Treibstoffverbrauch und die "Sicherheit", welche auch immer diese sein mag. Jetzt trete ich den Flug aber nicht an, somit verbraucht das Flugzeug auch nicht mehr Treibstoff aufgrund meiner Person und für meine Sicherheit muss man auch nicht extra sorgen. Ich glaube, dass ganze würde mir dann nicht so auffallen, wenn es nicht genau so auf meiner Buchungsbestätigung stehen würde - nämlich als Zuschlag für Treibstoff und Sicherheit. Wäre der Ticketpreis nicht €1, sondern €39 (also beides zusammen), würde mich das Ganze nicht so stören.

Um eine Analogie anzuwenden. Du buchst ein Hotel, das Zimmer ist sehr günstig und kostet dich €10 pro Nacht, zusätzlich wird automatisch eine Reinigungsgebühr von €5 eingehoben, sowie eine Toilettartikel (Seife, Shampoo...) Gebühr von weiteren €5. Jetzt stornierst du - der Zimmerpreis wird einbehalten aufgrund strenger Stornoregelungen, aber du würdest doch erwarten, dass du weder für die Reinigung eines nicht genutzten Zimmers, sowie den (nicht-)Verbrauch der Toilettartikel zahlen müsstest? Ich weiß, der Fall existiert nicht, da dies alles im Normalfall im Zimmerpreis komplett enthalten ist, aber genau das machen die Airlines mit den Extra-Gebühren für Treibstoff- und Sicherheit.

Last but not least findet der Flug im August statt, allzuviel Mitleid habe ich daher mit AB nicht, denn sie haben noch 5 Monate Zeit den Sitzplatz für den sie schon einmal kassiert haben, nochmal zu verkaufen UND hier auch nochmal ihre Gebühren einzuheben.
 

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
0
somit verbraucht das Flugzeug auch nicht mehr Treibstoff aufgrund meiner Person
Aufgrund deiner Person vielleicht nicht. Es verbraucht aber auch nicht weniger, um ans Ziel zu kommen.

Ursprünglich einmal hier http://www.vielfliegertreff.de/airb...deckt-die-geheimen-tricks-von-air-berlin.html verlinkt gibt's in dem WDR-Bericht https://www.youtube.com/watch?v=Dr5gOr97k28 ein Interview mit einem Rechtsanwalt, der die Meinung vertritt, dass bis auf den 1 Euro Flugpreis alles zurück zu erstatten sei.
Auch die Bearbeitungsgebühr ist, wenn man dem WDR glaubt, nur erfunden um Kunden von Rückforderungen abzuschrecken. Ab 31:25 Minuten geht es um Storno von Flügen.
Wenn man dem Bericht glaubt, glaubt man eine ganze Menge Halbwahrheiten. Bei dem Beitrag geht es ausschließlich darum, Skandal zu schreien und nicht darum, irgendwelche Vorgehensweisen zu analysieren.
Zur Bearbeitungsgebühr: Offiziell wird diese erhoben, um den Aufwand zu zahlen, die Rückerstattung vorzunehmen. Beim Vollstorno ist der Aufwand minimal und daher nicht gerechtfertigt. Bei einem Teilstreckenstorno ist der Aufwand deutlich größer. Da ist eine Bearbeitungsgebühr eher gerechtfertigt.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Naja, Flugzeuge verbrauchen schon weniger wenn sie weniger wiegen. Insofern ist die Aussage, dass es ohne MUETZE weniger verbraucht nicht ganz korrekt.

Um MUETZE direkt zu antworten. Mir wäre es vollkommen egal ob das Hotel die einzelnen Bestandteile (Reinigung, Hygieneartikel, Rezeption, etc.) separat auflistet oder nicht. Für mich ist der Preis immer was unten unterm Strich steht, diese eine Zeile langt mir eigentlich schon.
Ausgehend von dieser Aussage buche ich einen kleinen Preis mit viel Risiko oder einen großen Preis mit wenig Risiko.

Um Dir noch einen kleinen weiteren Hinweis zu geben. Der "Sicherheitszuschlag" kann beispielsweise auch das Training für die Crews sein. Dieses Training fällt an ob da ein einziger Passagier oder 300 im Flugzeug sitzen. Sieh den Zuschlag einfach als Teil des Preises an und sei zufrieden, ich bin mir sicher Ihr werdet auch so einen schönen Urlaub haben (unabhängig davon ob Ihr die rund 30 Euro zurück bekommt oder nicht).

Schönes Wochenende allseits!
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Der "Sicherheitszuschlag" kann beispielsweise auch das Training für die Crews sein. Dieses Training fällt an ob da ein einziger Passagier oder 300 im Flugzeug sitzen.
Bravo! Wahrscheinlich ist nicht mal Air Berlin selbst in den Sinn gekommen, so gegenüber jemandem, der seinen Kerosinzuschlag erstattet bekommen will, zu argumentieren. Respekt!

Ich finde es im Übrigen interessant, wie das Kerosin im "YQ-Zuschlag" umso mehr in den Hintergrund gedrängt wird, je günstiger es wird und je mehr sich die Rechtsauffassung durchsetzt, dass personenbezogene Zuschläge bzw. "ersparte Aufwendungen" bei einer Stornierung zu erstatten sind.

Gruß,
Euphiletos
 

muetze

Neues Mitglied
17.03.2015
5
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Bravo! Wahrscheinlich ist nicht mal Air Berlin selbst in den Sinn gekommen, so gegenüber jemandem, der seinen Kerosinzuschlag erstattet bekommen will, zu argumentieren. Respekt!

Ich finde es im Übrigen interessant, wie das Kerosin im "YQ-Zuschlag" umso mehr in den Hintergrund gedrängt wird, je günstiger es wird und je mehr sich die Rechtsauffassung durchsetzt, dass personenbezogene Zuschläge bzw. "ersparte Aufwendungen" bei einer Stornierung zu erstatten sind.

Gruß,
Euphiletos

Sicher richtig. Die Frage die sich mir trotzdem weiterhin stellt, ist warum es die Linien dann notwendig haben diese Kosten extra auszuweisen, wenn sie sowieso Teil des Preises sind.

Und zu der "Rechtsauffassung", es ist eine Sache ob sich diese "durchsetzt" oder ob sie schwarz auf weiß in den FAQs und den ABB steht.