AB: rückerstattung der taxes bei nichtflug

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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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ich habe ein AB ticket bei flug.de gebucht und werde den flug nicht antreten. die rückerstattung der taxes habe ich vor reiseantrittsdatum bei AB geltend gemacht . daraufhin hat mir AB mitgeteilt , ich müsse die rückzahlung der taxes bei flug.de reklamieren.
meines wissens ist flug.de lediglich der vermittler und der vertragspartner ist air berlin ( keine pauschalreise gebucht).
wo müssen denn nun die taxes reklamiert werden ?
danke für alle hilfreichen antworten.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
meines wissens ist flug.de lediglich der vermittler und der vertragspartner ist air berlin ( keine pauschalreise gebucht).
wo müssen denn nun die taxes reklamiert werden ?

Da sind wir uns wohl alle ziemlich einig, dass Airberlin als Vertragspartner die Erstattung vornehmen muss. Aber sie tun es trotzdem nicht und würden es auch sicher auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Ein OTA mit ganz ähnlichem Namen hat vor 6 Wochen ohne mein Zutun ein von mir nicht abgeflogenes Ticket bei Airberlin zur Erstattung der S+G eingereicht und abzüglich von "Bearbeitungsgebühren" gleich alles einbehalten. Darf AB dem OTA einfach so meine S+G überweisen? Wahrscheinlich nicht, aber sie tun's.

Das Problem bei einer Buchung über ein OTA ist, dass bei denen Steuern und Gebühren meist nicht korrekt abgerechnet werden – insbesondere bei den stark rabattierten Tickets über Kayak, Skycheck, etc. Da wird dann unter "Steuern" eigentlich alles zusammengefasst, was nicht zum Basistarif gehört; neben den tatsächlichen Steuern und Gebühren auch die nicht erstattungsfähigen Zuschläge. Dem gegenüber stehen dann wieder Abschläge für bevorzugte Zahlungsarten. Das was da als Ergebnis herauskommt, kannst Du unmöglich bei der Airline zur Erstattung einreichen.

Am besten schaust Du Dir ein E-Tix auf saudiairlines.com an ("Buchungen verwalten" -> "e-Ticket"). Die Posten "YQ" und ggf. "YR" wirst Du nicht mehr bekommen, den Rest kannst Du bei AB direkt zur Erstattung einreichen. Das wird natürlich besonders interessant, wenn Du dadurch mehr Steuern und Gebühren von AB zurückverlangst, als Du eigentlich bei Flug.de an "Steuern" bezahlt hast.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
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Neuss
www.drboese.de
Ist der Flug noch in der Zukunft? Biete ab ersatzpassagiere an und erhalte dann den gesamten Flugpreis erstattet. So verfallen die Tickets wenigstens nicht.

Näheres gerne per pn oder über die Suchfunktion (Klage gegen air Berlin)
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
194
@kexbox
seit mitte diesen jahres nimmt AB keine namensänderung mehr vor .
 
Zuletzt bearbeitet:

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
0
Da sind wir uns wohl alle ziemlich einig, dass Airberlin als Vertragspartner die Erstattung vornehmen muss. Aber sie tun es trotzdem nicht und würden es auch sicher auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Ein OTA mit ganz ähnlichem Namen hat vor 6 Wochen ohne mein Zutun ein von mir nicht abgeflogenes Ticket bei Airberlin zur Erstattung der S+G eingereicht und abzüglich von "Bearbeitungsgebühren" gleich alles einbehalten. Darf AB dem OTA einfach so meine S+G überweisen? Wahrscheinlich nicht, aber sie tun's.
Das ist das Problem mit den sogenannten Vermittlern. AB überweist nicht einfach deine Steuern an den Vermittler. AB überweist Erstattungen grundsätzlich und ausschließlich auf die hinterlegte Zahlart (Ausnahme: Es wird von der Bank nachgewiesen, das entsprechende Konto bzw Kreditkarte existiert nicht mehr). Das Problem hierbei ist: Der Vermittler gibt nicht selten eine eigene Zahlart an, sei es Reisebüro-Inkasso oder eine Firmenkreditkarte. Das hat dann in der Vergangenheit schon dazu geführt, dass der Kunde beim Vermittler eine gültige KK angegeben hat und das Geld abgebucht wurde. Der Vermittler gibt bei AB in der Buchung die Firmen-KK an und die Zahlung wird abgelehnt. In der Buchung stehen nur die Kontaktdaten des Kunden und die Office-ID des Vermittlers und der Kunde bekommt daraufhin eine Zahlungsaufforderung von AB. AB nimmt die "neue" KK auf und bucht zum zweiten Mal ab. Der Kunde merkt das ein paar Tage bis Wochen später, beschwert sich zurecht, bekommt aber sein Geld nicht wieder, da AB ja nur einmal kassiert hat und der Vermittler bewiesen haben will, das die Abbuchung nicht funktioniert hat.

Und genau wegen solcher Geschichten verweist AB wegen der Erstattung an den Vermittler.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Wie bereits geschrieben, MUSS man die Erstattung von Steuern und Gebühren beim OTA einreichen, wenn man dort gebucht hat. In der Praxis sind die Bearbeitungsgebühren der OTA und der Airline so hoch, dass sie den bei Europaflügen üblichen Erstattungsbeitrag sogar übersteigen können.
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Ich habe so einen Fall bei Airberlin aktuell an eine der Hilfsseiten abgegeben, mal sehen ob die (gegen Provision) AB dazu bewegen koennen zu zahlen.
Anfang des Jahres wurden mir in so einem Fall noch Steuern erstattet...
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
649
23
Habe ein ähnliches Problem mit opodo wo die Erstattung den bezahlten Preis übersteigt. Auch in diesem Fall hat opodo bei der Airline ein eigenes Zahlungsmittel angegeben und nicht meine CC. Die Gebühren wurden von der Airline schon an opodo erstattet, aber die wollen nichts ausschütten mit Verweis auf Bearbeitungsgebühr und die Höhe des eigtl. bezahlten Preises. Ich habe nun Strafanzeige wegen Unterschlagung gestellt. Mal sehen was dabei rauskommt (wahrscheinlich nichts).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Habe ein ähnliches Problem mit opodo wo die Erstattung den bezahlten Preis übersteigt. Auch in diesem Fall hat opodo bei der Airline ein eigenes Zahlungsmittel angegeben und nicht meine CC. Die Gebühren wurden von der Airline schon an opodo erstattet, aber die wollen nichts ausschütten mit Verweis auf Bearbeitungsgebühr und die Höhe des eigtl. bezahlten Preises. Ich habe nun Strafanzeige wegen Unterschlagung gestellt. Mal sehen was dabei rauskommt (wahrscheinlich nichts).
Unterschlagung wird nix, Untreue vielleicht, aber...