AB: Business Class & XL-Sitz gleichzeitig => keine Erstattung!?

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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
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Hallo liebe Forengemeinschaft,

ich möchte euch mal um Rat fragen, was einem Freund von mir auf dem gemeinsamen Flug passiert ist:

Er ist AB Silver und hat vorab einen XL-Sitz für den Rückflug (AUH - DUS) reserviert, da ein Meilenupgrade nicht mehr verfügbar war, um eben nicht komplett eingeengt sitzen zu müssen. Das Ganze hat 67,00 Euro gekostet und wurde von der Kreditkarte abgebucht. Gleichzeitig wurden eben auch Gebote für die Business-Class über airberlin Exquisite abgegeben. Das Gebot i.H.v. 415,00 Euro war dann erfolgreich. Durch das Upgrade in die Business-Class ist der XL-Sitz in Economy dann natürlich überflüssig geworden. Ein 1. Anruf bei der Hotline (und längerem Gespräch mit dem Supervisor) führte zur Auskunft, dass eine Erstattung über die 67,00 Euro für den XL-Sitz nicht möglich sei. Ein 2. Anruf bei der Hotline führte zur Auskunft, dass das grundsätzlich möglich ist, man dazu aber eine E-Mail hinsenden muss.

E-Mail an AB Service geschickt, gab es folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Kosten für Sitzplatzreservierungen werden nur dann erstattet, wenn Sie diese getätigt haben, aber den Sitzplatz nicht erhalten haben, weil dieser zum Beispiel doppelt vergeben wurde. Den Sitzplatz hätten Sie nutzen können, einzig nicht, da Sie freiwillig ein Upgrade durchgeführt haben. Eine Erstattung wird daraufhin nicht erfolgen.

Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Service Team airberlin group"

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Auskunft so Unfug ist. Was meint ihr dazu? Ist das rechtlich so in Ordnung? Weitere Vorgehensweise? Von der Kreditkarte zurückbuchen lassen? An einen Anwalt abgeben?

Abgesehen von der rechtlichen Seite m.E. eine Unverschämtheit und hat mit Kundenbindung herzlich wenig zu tun.

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ich kenne jetzt nicht definitiv die Bedingungen bei AB, aber bei EY steht es genauso
Wenn man einen Exit Sitz bucht und ein Upgrade erhält, egal auf welchem Weg, ist die Kohle futsch
Erstattet wird nur bei FLugzeugwechsel, sofern kein Sitz mehr zur Verfügung steht oder bei Flugstorno
Ganz explizit ist dort zB auch aufgeführt, das wenn man den Anforderungen an einen Exit Sitz nicht gerecht wird
und von der Crew umgesetzt werden muss, die Kohle auch futsch ist

Insofern denke ich das alles seine Richtigkeit hat
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Also ich kann den Ärger deines Freundes verstehen. Intuitiv ist das nicht und kundenfreundlich auch nur bedingt.

Allerdings kann man auch die Diskussion anders führen. Wenn dein Freund einen Tarif x gebucht hätte, der 67 EUR übr Tarif Y eines anderen Gastes gelegen hat, und beide bekämen für 415 EUR das Upgrade nachträglich, würde er dann bei AB die 67 EUR Tarifdifferenz zurückfordern können? Den Eco Sitz hätten ja beide nicht genutzt.

Ohne Jurist zu sein, würde ich mal tippen, dass die Frage der Rückerstattung davon abhängt, wann das Upgrade bewilligt und wann die Rückerstattung angefragt wurde. Sollte AB die Chance gehabt haben, den XL-Seat nochmals zu verkaufen bzw wenn das geschehen ist, könnte ich mir vorstellen , dass er die Erstattung ggf. bekommen müsste. Zweimal den Sitz zu verkaufen wäre sonst unredlich.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Auskunft so Unfug ist. Was meint ihr dazu? Ist das rechtlich so in Ordnung? Weitere Vorgehensweise? Von der Kreditkarte zurückbuchen lassen? An einen Anwalt abgeben?

Abgesehen von der rechtlichen Seite m.E. eine Unverschämtheit und hat mit Kundenbindung herzlich wenig zu tun.

Wenn man bei sowas einen Anwalt bemüht - würde mir eher der gesunde Menschenverstand fehlen ...

Zum Fall selbst: Es mag ärgerlich sein, aber in meinen Augen liegt AB hier nicht ganz daneben. Wenn jemand einen XL-Platz bucht und bezahlt - nachher aber doch lieber Upgrade auf C bezahlt ... warum sollte man ihm dann den XL-Platz erstatten? Man hat sich ja bewußt dazu entschieden. Fair wäre es eventuell, wenn AB die 67€ gegenrechnet - also von den 415€ des Upgrade abzieht ... aber auch das wäre in meinen Augen reine Kulanz.

So ist es einfach "dumm gelaufen" ... nächstes mal vielleicht nur normale Eco buchen und die 67€ "mehr" in das Upgarde-Gebot stecken ... wenn man ungerne normale Eco fliegt. Wer sich mit nem XL-Sitz für mehr Platz "versichern" möchte - der zahlt dann halt auch für diese Versicherung.

just my 2 cents ...
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
196
FRA
Das Upgrade wurde ja im Vorhinein bestätigt, d.h. AB hätte die Möglichkeit gehabt, am Check-In den Sitz zu verkaufen (und vielleicht auch getan hat). Ich vermute dass dein Freund bei Kauf des XL-Sitzplatzes auch einen fixen Sitz reserviert hat? Ich würde die Beweislage daher umdrehen und AB bitten, explizit zu bestätigen dass der fragliche Sitzplatz dann auch tatsächlich auf dem Flug frei blieb und nicht erneut verkauft wurde. Das werden sie vermutlich nicht machen (wollen), woraufhin man mangels Nachweis die Erstattung erneut anfordert. Ideal wäre natürlich wenn dein Freund an Bord beobachtet hätte, ob der Platz frei war oder nicht.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Insbesondere bei den Flügen wo eine C angeboten wird, ist die Auslastung der XL Sitze doch recht dürftig
Konnte ich letzte Woche wieder sehen, als ich von AUH kam und mal einen Blick nach hinten geworfen habe
Da waren vielleicht 4 oder 5 Sitze belegt
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Ich verstehe die Empörung nicht.

Er kauft ein Produkt - "XL-Flug AUH-DUS" und bietet freiwillig einen Aufpreis auf ein besseres Produkt "C AUH-DUS".
Seine Motivation dafür ist völlig irrelevant.
Er bekommt den Zuschlag - fertig Ende.

Wie kommt man da auf die abstruse Idee irgendwelches Geld aus einem freiwilligen Vertragsabschluss zurückzufordern?
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich glaube die Empörung des TO kommt fast ausschließlich durch die Tatsache zustande, dass beim 2. Anruf bei der Hotline einer ihm Hoffnung gemacht hatte, es würde was gehen. Und nun wird diese genehme Aussage natürlich gerne genommen und alle anderen Aussagen als gemein und kunden-unfreundlich empfunden.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Ich verstehe die Empörung nicht.

Er kauft ein Produkt - "XL-Flug AUH-DUS" und bietet freiwillig einen Aufpreis auf ein besseres Produkt "C AUH-DUS".
Seine Motivation dafür ist völlig irrelevant.
Er bekommt den Zuschlag - fertig Ende.

Wie kommt man da auf die abstruse Idee irgendwelches Geld aus einem freiwilligen Vertragsabschluss zurückzufordern?

Also bitte, was ist an der Idee denn nun abstrus? Vielleicht, weil man pro Person auf einem Flug nur genau 1 Sitzplatz nutzen kann und eben nicht 2?

Vielleicht ein anderes, besseres Beispiel:

Nehmen wir an, ich schließe einen Mobilfunkvertrag ab mit dem Tarif "XL". Nach einigen Monaten entschließe ich mich dazu, dass ich den Tarif gerne von "XL" auf "XXL" upgraden möchte. Angenommen das passiert am 10.01. Am Ende jeden Monats zieht der Anbieter bereits die Grundgebühr für den Folgemonat ein. Das Upgrade von "XL" auf "XXL" geht sofort (Grundgebühr für den Rest des Monats wird sofort eingezogen). Selbstverständlich erwarte ich in einem solchen Fall als Kunde dann auch, dass der Anbieter mir die bereits gezahlte Grundgebühr für den "XL"-Tarif von 11.01. bis 31.01. anteilig wieder gutschreibt, wenn ich am 10.01. (ja, freiwillig!) auf "XXL" geupgradet habe. Die Gebühr von 11.01. bis 31.01. wäre in dem Beispiel ja sonst doppelt bezahlt gewesen (nämlich für "XL" UND "XXL"!). Ich kann mit 1 SIM-Karte ja schließlich auch nicht 2 Tarife gleichzeitig nutzen, sondern nur einen, oder nicht? Und ja, tatsächlich ist das Tarifupgrade von "XL" auf "XXL" in dem Beispiel auch freiwillig erfolgt, was tut das denn zur Sache!?

Logik scheint wohl nicht ganz die Stärke mancher Forenteilnehmer hier zu sein...
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Logik scheint wohl nicht ganz die Stärke mancher Forensteilnehmer hier zu sein...

Auf Logik kommt es aber in diesem Fall gar nicht an, oder?

Entscheidend ist was in den Buchungsbedingungen zu XL Seats steht, oder?

Logisch gesehen könnte man z.B. bei einem nicht angetretenen Flug argumentieren, dass die Fluggesellschaft das Ticket ja anderweitig verkaufen hätte können, und somit der Flugpreis zu erstatten wäre.

Das gleich würde auch für ein Zugticket, Kinoticket, Konzertticket gelten, oder?

Aber die Überlegungen was logisch wäre, was kundenfreundlich wäre, spielen doch überhaupt keine Rolle. Bei Buchung der XL Seats habe ich die Buchungsbedingungen von AB akzeptiert. Was steht denn nun in diesen Bedingungen? Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich einen XL Seat buche und dann diesen nicht nutze, weil ich auf einen anderen Platz sitze?

Ich meine das AB hier konform mit den eigenen Buchungsbedingungen geht.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Auskunft so Unfug ist. Was meint ihr dazu? Ist das rechtlich so in Ordnung? Weitere Vorgehensweise? Von der Kreditkarte zurückbuchen lassen? An einen Anwalt abgeben?

Ich würde wegen 67 Euro nicht zum Rechtsanwalt gehen, sondern das Ganze unter dem Punkt "Erfahrungen" abhaken.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Naja Andreas91, dein Beispiel past aber nicht ganz auf den Sachverhalt.

Du hast einen XL-Seat geblockt, der so (womöglich) nicht mehr verkauft werden konnte, bzw. zumindest mehrere Tage/Wochen nict zum Verkauf stand. Bei deinem Telefon-Beispiel hast du dem Anbieter keine Ware weggenommen.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Auf Logik kommt es aber in diesem Fall gar nicht an, oder?

Entscheidend ist was in den Buchungsbedingungen zu XL Seats steht, oder?

Logisch gesehen könnte man z.B. bei einem nicht angetretenen Flug argumentieren, dass die Fluggesellschaft das Ticket ja anderweitig verkaufen hätte können, und somit der Flugpreis zu erstatten wäre.

Das gleich würde auch für ein Zugticket, Kinoticket, Konzertticket gelten, oder?

Aber die Überlegungen was logisch wäre, was kundenfreundlich wäre, spielen doch überhaupt keine Rolle. Bei Buchung der XL Seats habe ich die Buchungsbedingungen von AB akzeptiert. Was steht denn nun in diesen Bedingungen? Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich einen XL Seat buche und dann diesen nicht nutze, weil ich auf einen anderen Platz sitze?

Ich meine das AB hier konform mit den eigenen Buchungsbedingungen geht.



Ich würde wegen 67 Euro nicht zum Rechtsanwalt gehen, sondern das Ganze unter dem Punkt "Erfahrungen" abhaken.

Ich widerspreche dir auch überhaupt nicht, nur kann ich in den Buchungsbedingungen keinen konkreten Punkt bzgl. diesem Fall finden.

Ansonsten bezieht sich mein letzter Beitrag auch auf den von mir zitierten, dass die Idee Geld zurückzufordern "abstrus" wäre, was es aus rein logischer Sicht nun definitiv nicht ist. Dass es rechtlich anders aussehen mag, kann ich durchaus nachvollziehen. Aber eine mit etwas Menschenverstand nachvollziehbare Überlegung als abstrus bezeichnen zu lassen, das war mir dann doch zu blöd. :)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Andreas91, was regst du dich denn so auf? Ist doch nicht dein Geld, sondern das deines Freundes? :D

Spaß beiseite. Hast du denn schonmal in den Bedingungen für das BC Upgrade geschaut? Vielleicht steckt da der AUsschluß der Rückerstattungen jeglicher Art drin und nicht etwa bei den Bedingungen für XL-Seats.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Andreas91, was regst du dich denn so auf? Ist doch nicht dein Geld, sondern das deines Freundes? :D

Spaß beiseite. Hast du denn schonmal in den Bedingungen für das BC Upgrade geschaut? Vielleicht steckt da der AUsschluß der Rückerstattungen jeglicher Art drin und nicht etwa bei den Bedingungen für XL-Seats.

Haha, na ich glaub um den Geldbetrag ansich gehts uns eher weniger, die 67,00 Euro könnten wir beide wohl problemlos verkraften. Dass der Kundenservice von AB nicht der beste ist, war mir sowieso schon bekannt, aber das hier find ich einfach unsinnig. Ich bin AB Gold und hab den XL-Sitz eh umsonst bekommen, ja. :)

Ich habe irgendwie keine Bedingungen für das BC-Upgrade finden können...

Die Bestätigungsmails (von airberlin exquisite) für das BC-Upgrade enthalten auch garkeinen Anhang oder Link.
 
Zuletzt bearbeitet:

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Wenn man ordentlich sucht findet man auch was :D

Bereits bezahlte Gebühren für Sitzplatzreservierungen in der ursprünglich gebuchten Economy Class werden dem
Kunden ebenfalls nicht erstatte

Kann der Kunde das ihm gewährte Produkt aus Gründen nicht wahrnehmen, die er selbst zu vertreten hat, z. B. im Falle einer von dem Kunden veranlassten Stornierung des Fluges, einem nicht rechtzeitigen Erscheinen des Kunden am Check In Schalter, unzureichenden Reise-/Einreiseunterlagen etc., ist eine Rückerstattung des Betrages, ..., selbst bei Vorliegen eines Erstattungsgrundes nach Ziff.5 ausgeschlossen.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Wenn man ordentlich sucht findet man auch was :D

Danke, endlich mal was Handfestes! :) Wo genau steht das? Ich habs wirklich nicht gefunden gehabt...

Nachtrag (falls andere die gleiche Fragestellung haben sollten in Zukunft): Hab mit Google jetzt exakt nach deinem Zitat gesucht und habs damit in den Plusgrade AGB gefunden: https://www.airberlin.com/site/affiliate/landingpages/business_class/new_bc/PlusgradeAGBs_DE.pdf

Schön wäre vielleicht noch gewesen, wenn die AGB auch in einer E-Mail mit der Gebotsabgabe oder -annahme wenigstens angehängt oder verlinkt gewesen wären... Dann hätte ichs wahrscheinlich auch selbst gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Es gibt immernoch den Punkt der Bereicherung.
Als Konsument ohne eine Gegenleistung zu erhalten zu bezahlen ist nicht gerechtfertigt.
Insbesondere wenn der XL Fensterplatz von jemand anderes Belegt wurde.

Anders sieht die Sache aus wenn die bezahlte 67€ bei der Bewertung der Annahme des Upgrades eine Rolle gespielt hat. Sodass Prozessintern nicht nur die 400€ sondern 467€ zur Entscheidung betrugen.

Würde hier den Konsumentenschutzverein konsultieren.
 
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Reaktionen: aurum und Andreas91

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Es gibt immernoch den Punkt der Bereicherung.
Als Konsument ohne eine Gegenleistung zu erhalten zu bezahlen ist nicht gerechtfertigt.
.

Doch, das wird sogar staatlich gefördert in D und heisst GEZ oder jetzt Rundfunkabgabe :D

Aber im Ernst ... er hätte sich ja auf den XL Sitz setzen können, ist doch nicht die Schuld von AB das er es nicht macht
 
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Würde hier den Konsumentenschutzverein konsultieren.

Sei mir nicht böse, lieber Farscape ... aber den Verbraucherschutz mit solchen "Nichtigkeiten" zu belästigen ... ist in meinen Augen so ähnlich, wie nen Anwalt dafür beauftragen zu wollen ...

... leider möchte der TO nur seinen "Menschenverstand" hier anwenden ... ob das ein Grund für den Verbraucherschutz ist, wage ich zu bezweifeln.

Fakt ist doch, das der Kollege des TO einen Sitz "gekauft" hat, den er nachher nicht mehr wollte - da er lieber C fliegt. Das ein gebuchter Sitzplatz nicht erstattet wird (wenn es kein "involuntary change" ist) sollte bekannt sein. Ob und wie das nun beim Upgrade eingeflossen ist, spielt IMHO auch keine Rolle. Er wollte lieber für (mehr) Geld den C-Platz ... warum also der Wunsch nach der Erstattung des XL-Platzes?

Vielleicht sollte AB grundsätzlich sagen: Wer auf einen C-Platz bietet verliert automatisch seine Reservierung in der Eco - und muss dann nachher nehmen was übrig bleibt, wenn es kein Upgrade gibt. Ich denke das erhöht deutlich den Revenue von AB und erspart solche "Anfragen" hier im Forum ...
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
2
DUS/MNL
Was mir hier in der Diskussion fehlt: Ist es SICHER, dass das UG nur der Höchstbietende bekommen hat, oder gibts da auch Formeln, nach denen der Flugpreis ins Gesamtgebot mit eingerechnet wird? DAS wäre logisch, weil dann letztendlich der Gesamtpreis für das Ticket zählt. Und wenn es denn so wäre, was ist mit den Kosten für den XL seat? Ebenfalls eingerechnet?

Für D gibts ja bei Hänsli zwar nicht andere Meilenwerte zum upgrade in die F, aber zumindest andere Verfügbarkeiten, als wenn jemand direkt C bucht. Da spielt der Kaufpreis des Tickets ja schon eine Rolle.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Würde hier den Konsumentenschutzverein konsultieren.

Unbedingt.

Ich allerdings würde mich freuen, dass das mit dem Upgrade geklappt hat, und dass ich die Versicherung, die der XL-Seat letztlich war, nicht gebraucht habe, weshalb ich die Ausgaben eben als Versicherungsprämie analog zur z.B. Reiserücktrittskostenversicherung abschreiben würde.
 
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