AB: Welcher Anteil des AB-Ticketpreises bei Storno rückerstattet wird:

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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
553
MUC/EDMM
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Nachdem ich ein Billigticket von AB im JustFly-Tarif stornieren musste, frage ich mich, welcher Anteil des Ticketpreises korrekterweise rückerstattet werden müsste. Bei mir sah's kürzlich so aus:

Tarif = Just Fly (leider keine BK auf der Rechnung ersichtlich, da direkt auf der AB-Website gebucht)

Ticketpreis = 156,34 €
Unbenannt1.jpg

Rückerstattung = 17,34 €
Unbenannt.png
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.317
2.506
Neuss
www.drboese.de
Wenn der Flug noch in der Zukunft liegt, bietest du einen Ersatzpassagier an und bekommst einfach alles wieder.


Edit: sorry, leider direkt bei ab gebucht. Dann ist das nicht so 100%ig
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Ein Just-Fly Tarif ist nicht stornierbar.
Du hast die Luftverkehrssteuer + Sonstige Gebühren = EUR 44,34 abzüglich EUR 25,-- Servicekosten zurückbekommen, macht genau Deine EUR 17,34.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
553
MUC/EDMM
Ein Just-Fly Tarif ist nicht stornierbar.
Du hast die Luftverkehrssteuer + Sonstige Gebühren = EUR 44,34 abzüglich EUR 25,-- Servicekosten zurückbekommen, macht genau Deine EUR 17,34.

Da es ein JustFly-Tarif war, leuchtet mir ein, dass ich den Flugpreis nicht rückerstattet bekomme. Die 25€ Servicegebühr ist auch noch akzeptabel.
Aber wieso wird der "Treibstoff- und Sicherheitszuschlag" einfach einbehalten? Schließlich habe ich weder eine SiKo am Airport, noch irgendeine Transportleistung in Anspruch genommen... ?!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.317
2.506
Neuss
www.drboese.de
Weil das Flugzeug trotzdem bewegt wurde. Oder verbraucht es, wenn 90% der Passagiere nicht drinsitzen, nur 10% des kerosins? Abweichende Ansichten sind juristische Mythen.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Hier gibt es Infos der Verbraucherschutzzentrale mit Gerichtsurteilen und einem Musterbrief:
Bei Flugstorno auf Rückzahlung bestehen - Verbraucherzentrale Brandenburg

Ob diese Infos wirklich helfen kann ich nicht beurteilen. Ich kann auch nicht beurteilen, ob diese besagten Urteile allgemeine Gültigkeit besitzen und die AGB´s der Fluggesellschaften teilweise aufheben. Ich persönlich kenne niemanden, der bei einem Storno eines nicht sornierbaren Tickets mehr als die Steuern und Gebühren abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück erstattet bekommen hat. Einen Versuch kann man aber starten, oder?

Muss man dann allerdings einen Rechtsanwalt einschalten, ist es dann doch fraglich ob der geringe Ticketpreis den zeitlichen und finanziellen Aufwand lohnt, wenn der Ausgang widerum fraglich ist.
 

ptvie

Erfahrenes Mitglied
23.11.2013
802
22
VIE/NYC/FLR
Hatte das gerade beim Studium aber mit Schweizer Recht. Steuern, Abgaben muss man zurückbekommen. Die Fluglinie darf bis zum Zeitpunkt der Stornierung alle Services verrechnen und man muss die Fluglinie so stellen, als wäre man geflogen, dass heißt man sollte schauen ob die Maschine ausgebucht ist, dann bekommt man den Rest auch.