AB: Flugverspätung - Airberlin verweigert Auzzahlung - 600€ Gutschein abgelaufen

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OM8

Neues Mitglied
03.08.2016
2
0
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Hallo liebe Forenmitglieder,
folgendes ist passiert:

Meine Großmutter ist im September 2012 mit Airberlin von TXL nach JFK geflogen.
Der Flug hatte über 8 Stunden Verspätung, daher hatte ich einen Antrag auf Entschädigung gestellt.(09.2012)
Dieser wurde 8 Monate später beantwortet (05.2013) und ich erhielt einen 600€ Gutschein bis gültig bis 31.05.2015.
Daraufhin habe ich eine Auszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 Artikel 7, Absatz 3 gefordert, da meine Großmutter keinen weiteren Flug antreten wollte.
Da weder ich noch meine Großmutter bis 2015 eine Flug angetreten sind, habe ich wiederholt einen Antrag aus Auszahlung gestellt
Diese wurde leider wiederholt abgelehnt und mir wurde mitgeteilt dass ich nur den Gutschein einlösen könne.
Nun habe ich im Juli 2016 einen Flug mit Airberlin gebucht und per Hotline wurde mir mitgeteilt, dass ich den Gutschein noch einlösen könne, nach der Flugbuchung über den Kundenservice
Bei der nachträglichen Einlösung des Gutscheins wurde der jedoch mit folgender Begründung abgelehnt:
Der Gutschein ist laut unseren Unterlagen am 31.05.2015 abgelaufen und wir hätten diesen nur bis zum 31.05.2016 verlängern können.
Wir können daher die gewünschte Verrechnung nicht vornehmen.

Nun meine Fragen:

1) Habe ich noch Anspruch auf die Einlösung des Gutscheins oder einer Auszahlung des Betrages?
Mir ist bewusst dass die 3 jährige Frist zur Geltungmachung der Ansprüche abgelaufen ist. Ich habe es jedoch mehrmals probiert und dies wurde immer abgelehnt.

2)Ist die Gültigkeit des Gutschein überhaupt OK?
Der Flug ging am im Septemper2012 und der Gutschein wurde im Mai 2013 erstellt.

3)Welches Vorgehen würdet ihr mir empfelen?

Vielen Dank

OM
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Hi, ich denke, dass die ursprüngliche Forderung nach 3 Jahren verjährt, jedoch der Gutschein ab Ausstellungsdatum wiederum 3 Jahre gültig sein muss.
"Eine Beschränkung der Gültigkeit auf einen Zeitraum unterhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, ist nach Ansicht der Rechtsprechung nicht mit geltendem Recht vereinbar und nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam."
 
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Kaveo

Erfahrenes Mitglied
14.02.2015
475
14
STR & BER
Wobei: Müssen Gutscheine nicht sogar als Barmittel angesehen werden und unterliegen daher keinem Verfallsdatum? Da gab es doch mal eine Rechtssprechung zu.
 

OM8

Neues Mitglied
03.08.2016
2
0
Danke ersteinmal für eure Antworten.
Meint Ihr die Forderung verjährt auch nach drei Jahren obwohl ich Airberlin mehrmals aufgefordert habe, das Geld auszuzahlen?
Dies geschah ja innerhalb der drei Jahren. Somit habe ich ja meine Forderung geltend gemacht.
AirBerlin hat diese jedoch einfach mehrmals abgelehnt.
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
1.992
145
BER
Danke ersteinmal für eure Antworten.
Meint Ihr die Forderung verjährt auch nach drei Jahren obwohl ich Airberlin mehrmals aufgefordert habe, das Geld auszuzahlen?
Dies geschah ja innerhalb der drei Jahren. Somit habe ich ja meine Forderung geltend gemacht.
AirBerlin hat diese jedoch einfach mehrmals abgelehnt.

Du solltest mittlerweile gemerkt haben, dass du ohne Anwalt nicht weiter kommst. Ich würde daher vorschlagen, dass du dich an einen solchen wendest, falls du deine Ansprüche noch durchsetzen willst.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Rechtzeitiges Einreichen einer Klage oder auch ein Mahnbescheid hätten die Verjährung wirksam gehemmt. Dafür waren ja drei Jahre Zeit.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.487
-19
HAJ
Ein kleiner Tipp von mir, nimm dir einen Anwalt für Fluggastrechte.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.743
1.180
Howard Johnson
Der Gag allein ist ja schon der 600 Euro Gutschein. Da haben die sich wieder elegant aus der Affäre gezogen.

Ich streite gerade wegen einem 10 Euro Gutschein mit denen :rolleyes:
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Hier mal eine etwas andere Customer Experience als Gegenbeispiel.

Hatte gerade letztens auf einem UA Inlandsflug in Kalifornien eine 2h Verspätung auf einem 1,5h Flug. Habe mich an UA gewandt und man gab mir 100 USD Gutschein auf einen 250 USD Flug.

"Dear Mr. bk512

I'm sorry we couldn't get you to your destination on time.

I can only imagine your disappointment with the delay from earlier air traffic control and bag loading. I wanted to apologize and explain that we do not normally provide compensation for delays less than 4 hours.

However, as a token of our apology, I'm sending you an electronic travel certificate, which should arrive via email in the next few business days. Of course, our goal is to operate on schedule – unfortunately this doesn't always happen. We're working hard to improve our ability to recover in these situations and provide the customer experience you expect. I hope your next flight on United is smooth and we get the chance to deliver the great customer service we would like to be known for.

Thank you for your business and MileagePlus loyalty. We look forward to serving you on your next United flight."
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Wie reagiert eigentlich AB auf Beschwerden von seinen US-Kunden? Jemand Erfahrung? Vlt. das nächste Mal auf AB-US-page buchen? [emoji12]
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
...was wiederum den Airlines evtl mehr Spielraum für Kulanz bei Verspätungen gibt, wenn sie nicht Hunderte Euro Entschädigung auch bei einem Flugpreis von fuffzig Euro zahlen müssen.

Das ist ausdrücklich kein Plädoyer gegen Fluggastrechte, aber durchaus eines für ausgewogenere Entschädigungen.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
...was wiederum den Airlines evtl mehr Spielraum für Kulanz bei Verspätungen gibt, wenn sie nicht Hunderte Euro Entschädigung auch bei einem Flugpreis von fuffzig Euro zahlen müssen.

Das ist ausdrücklich kein Plädoyer gegen Fluggastrechte, aber durchaus eines für ausgewogenere Entschädigungen.

Das stimmt, aber die Frage war ja, ob man einen Vorteil hätte, wenn man als US-Kunde sich bei AB beschwert. Und hier hätte ich meine Zweifel.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Dieser wurde 8 Monate später beantwortet (05.2013) und ich erhielt einen 600€ Gutschein bis gültig bis 31.05.2015.
Tut mir leid für Dich !

Leider habe ich keinen Tip für Dich, wie Du bei dieser unseriösen, kundenfeindlichen, rechtsprechungmissachtenden Airline noch zu Deinem Wunschziel kommen könntest.

Hier meine 3 Haupterkenntnisse aus meinen Flugerlebnissen in diesem Jahrhundert.

1) Bei Airberlin nur dann buchen wenn es wirklich, aber auch wirkich, keine akzeptable Alternative gibt.
2) Gutscheine generell eher nicht akzeptieren. AB-Gutscheine NIE akzeptieren !
3) Bei AB sofort nach 2 Monaten zur Schlichtungsstelle - da kriegen die dann 1 Jahr später ihr Fett weg,
oder aber sofort zum Arzt, äh, Anwalt!

Ansonsten kommt Deine Anfrage leider zu spät. Natürlich hätte der Gutschein bis Mai 2016 laufen müssen.
Auch da wärst Du aber im Juli 2016 zu spät gekommen.

Mündliche Aussagen der Hotline von A.lles B.eschiss ... ? Jetzt weisst Du was die wert sind !
 
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phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.728
40
OWL
Sollte die Verjährung nicht mit Jahresende nach §199 BGB erst mit Ablauf des Jahres beginnen?
Also für das Jahr 2013 erst am 31.12.2016 enden?

Wie die Vorschreiber bereits anmerkten, einen entsprechenden Fachanwalt beauftragen. Hier im Forum ist ja der ein oder andere aktiv.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Hier wird nur fachkundiger Rat sinnvoll sein, denn es besteht ja auch die Möglichkeit mit dem Argument der ungerechtfertigten Bereicherung zu argumentieren.
Aber das wird nur ein Rechtsanwalt leisten können denn es hat sich ja gezeigt dass das Verständnis für die rechtlichen Wirkungen in der Sache nur sehr begrenzt vorhanden ist, ein "Alleingang" wird daher wohl genauso scheitern.
 

AndreasJ08

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
744
477
STR
..das ist System UND Vorsatz!!




..wer nach dem Artikel mit denen immer noch fliegt, soll sich ja nicht beschweren!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
das pauschale Bashing bringt doch in der Sache gar nichts, jede Airline hat so ihre negativen Seiten das Problem hier ist doch eindeutig dass auch auf Kundenseite massive Fehler gemacht wurden.

Das ganze wurde sehr schleifen gelassen nach mehreren Jahren auf die Idee zu kommen dass da ja mal eine Entschädigung fällig und ein Gutschein abgelaufen ist ist eben auch ein klares eigenes Verschulden

Daher sollte die Großmutter eine Rechtschutzversicherung verfügen bei dieser Anfragen ob eine Deckungszusagen für eine Beratung erteilt wird und dann zum Anwalt ob da noch etwas zu machen ist oder eben selbst zum Anwalt vielleicht lässt sich ein Angebot für eine kostengünstige Erstberatung finden
 
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AndreasJ08

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
744
477
STR
das pauschale Bashing bringt doch in der Sache gar nichts, jede Airline hat so ihre negativen Seiten das Problem hier ist doch eindeutig dass auch auf Kundenseite massive Fehler gemacht wurden.

Dem Gutschein wurde ja offenbar nicht widersprochen (zumindest wird nichts darüber geschrieben dass nachdem der Gutschein zugegangen ist eine Forderung in Geld erhoben wurde)
Dazu kommt dass das ganze sehr schleifen gelassen wurde nach mehreren Jahren auf die Idee zu kommen dass da ja mal eine Entschädigung fällig und ein Gutschein abgelaufen ist ist eben auch ein klares eigenes Verschulden

Daher sollte die Großmutter eine Rechtschutzversicherung verfügen bei dieser Anfragen ob eine Deckungszusagen für eine Beratung erteilt wird und dann zum Anwalt ob da noch etwas zu machen ist oder eben selbst zum Anwalt vielleicht lässt sich ein Angebot für eine kostengünstige Erstberatung finden



...arbeitest Du für die Airline? ..denn fast alle Deine Beiträge hier im Forum sind zu dem Thema Airberlin!?

Mit "pauschalem" Bashing hat das nichts zu tun. Die negative Erfahrungen spiegeln sich nicht nur hier, sondern auch in einem Asienforum wieder in dem ich bin. Über all die gleichen Rückmeldungen.

Meiner persönliche negative Erfahrung war, dass die Hotline nicht in der Lage eine Aussage zu treffen, was bzw. ob eine Business Klasse von STR nach BKK (über AUH) im Einsatz ist. Damals hatte der angegebene Flugzeugtyp laut (Meiner Flotte) gar keine C. Berechnet wurde diese schon. Keine Mühe sich dem Thema anzunehmen. Aussage: "Da kann man nichts machen, da müssen Sie halt einfach mal buchen." Auch bei einem weiteren Anruf das selbe Bild.

UND der obige Videobericht ist ja mehr als eindeutig und bestätigt, das vorsätzlich die Unwissenheit der "Wenig"Reisenden ausgenützt wird. Siehe auch diesen Thread.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
...arbeitest Du für die Airline? ..denn fast alle Deine Beiträge hier im Forum sind zu dem Thema Airberlin!?

Mit "pauschalem" Bashing hat das nichts zu tun. Die negative Erfahrungen spiegeln sich nicht nur hier, sondern auch in einem Asienforum wieder in dem ich bin. Über all die gleichen Rückmeldungen.

Meiner persönliche negative Erfahrung war, dass die Hotline nicht in der Lage eine Aussage zu treffen, was bzw. ob eine Business Klasse von STR nach BKK (über AUH) im Einsatz ist. Damals hatte der angegebene Flugzeugtyp laut (Meiner Flotte) gar keine C. Berechnet wurde diese schon. Keine Mühe sich dem Thema anzunehmen. Aussage: "Da kann man nichts machen, da müssen Sie halt einfach mal buchen." Auch bei einem weiteren Anruf das selbe Bild.

UND der obige Videobericht ist ja mehr als eindeutig und bestätigt, das vorsätzlich die Unwissenheit der "Wenig"Reisenden ausgenützt wird. Siehe auch diesen Thread.

Tja auch hier zeigt sich wieder die Inkompetenz sich mit einem Sachverhalt sachorientiert zu befassen.
Denn wäre eine Analyse der Beiträge vorgenommen worden, hätte denen die Informationen entnommen werden können dass diese eine ausschließliche negative Tendenz aufweisen.
Ein Teil beschreibt den Vorgang wie ich gegen Airberlin in zwei Monaten den Hauptteil einer Fluggastentschädigung per Mahnbescheid erfolgreich geltend gemacht habe wobei ich mir die offenen 3,05Euro auch noch holen werde und wohl auch wegen 10,80Euro Ausgaben aufgrund eines verspäteten Koffers sowie zwei Forderungen wegen Flugstornos von einmal rund 62Euro und 64Euro wohl werde Klagen müssen. (womit ich im übrigen gar kein Problem habe)

Aber um es einfach und etwas überspitzt auf den Punkt zu bringen "wer so doof ist einen Anspruch verjähren zu lassen der ist einfach selber schuld"

Da hilft doch pauschales Verbreiten von: Ach deren Leistung ist doch sooo schlecht einfach nicht weiter.

Im übrigen ist es doch so hat überhaupt jemand mal eine Hotline von irgendeinem Unternehmen gefunden die wirklich Kompetenz an den Tag legen kann? (ich meine jetzt nicht nur Airlines sondern allgemein)

Im übrigen kenne ich diesen Bericht und manche Dinge sind nicht mehr aktuell ich habe am morgen des 08.07.2016 in DUS auch die Informationen zur EU-VO bekommen das ist kein Kleingedruckter Zettel mehr. Den Teil zum Hin und Her bei den Flugstornierungen kenne ich auch aus eigener Erfahrung aber wie gesagt da wird sich einfach mal das Amtsgericht mit beschäftigen das ist dann aber sachlich und fallorientiert.

Und im übrigen ist doch das Argument der Unwissenheit doch gar nicht statthaft, jeder kann sich leicht die Informationen selbst beschaffen nur erfordert das natürlich einen gewissen Willen sich mit einer bestimmten Thematik zu befassen wer das nicht möchte hat eben Pech gehabt.
 
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AndreasJ08

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
744
477
STR
Tja auch hier zeigt sich wieder die Inkompetenz sich mit einem Sachverhalt sachorientiert zu befassen.
Denn wäre eine Analyse der Beiträge vorgenommen worden, hätte denen die Informationen entnommen werden können dass diese eine ausschließliche negative Tendenz aufweisen.
Ein Teil beschreibt den Vorgang wie ich gegen Airberlin in zwei Monaten den Hauptteil einer Fluggastentschädigung per Mahnbescheid erfolgreich geltend gemacht habe wobei ich mir die offenen 3,05Euro auch noch holen werde und wohl auch wegen 10,80Euro Ausgaben aufgrund eines verspäteten Koffers sowie zwei Forderungen wegen Flugstornos von einmal rund 62Euro und 64Euro wohl werde Klagen müssen. (womit ich im übrigen gar kein Problem habe)

Aber um es einfach und etwas überspitzt auf den Punkt zu bringen "wer so doof ist einen Anspruch verjähren zu lassen der ist einfach selber schuld"

Da hilft doch pauschales Verbreiten von: Ach deren Leistung ist doch sooo schlecht einfach nicht weiter.

Im übrigen ist es doch so hat überhaupt jemand mal eine Hotline von irgendeinem Unternehmen gefunden die wirklich Kompetenz an den Tag legen kann? (ich meine jetzt nicht nur Airlines sondern allgemein)

Im übrigen kenne ich diesen Bericht und manche Dinge sind nicht mehr aktuell ich habe am morgen des 08.07.2016 in DUS auch die Informationen zur EU-VO bekommen das ist kein Kleingedruckter Zettel mehr. Den Teil zum Hin und Her bei den Flugstornierungen kenne ich auch aus eigener Erfahrung aber wie gesagt da wird sich einfach mal das Amtsgericht mit beschäftigen das ist dann aber sachlich und fallorientiert.

Und im übrigen ist doch das Argument der Unwissenheit doch gar nicht statthaft, jeder kann sich leicht die Informationen selbst beschaffen nur erfordert das natürlich einen gewissen Willen sich mit einer bestimmten Thematik zu befassen wer das nicht möchte hat eben Pech gehabt.



mmmm.... meine Frage wurde nicht beantwortet. Dafür aber sehe ich hier wieder nur Absatzweise Rechtfertigung für die Airline. Dass ist, zumindest für mich Antwort genug. (Von der indirekten Beleidigung will ich mal absehen)

Ich empfinde es mehr als erbärmlich, den schwarzen Peter den Kunden zu zuschieben.
Kundenorientierte Firmen sind für den Kunden da.

Genau so die Aussage, "die anderen sind genau so" zeugt von völliger Betriebsblindheit!

Solltest Du tatsächlich für die Airline arbeiten, überlege mal wer Dir Dein Gehalt zahlt!
Solche Fälle sprechen sich rum. In dem anderen Asien Forum, fliegt z.B keiner mehr mit der Airline nach BKK.

Ursache > Wirkung.

Mein NPS für Airberlin: 0
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Das war keine indirekte Beleidigung sondern eine Feststellung von Tatsachen.

Fakt ist dass man auf guten Serivce eben keinen Rechtsanspruch hat, sollte sich also die Gegenseite quer stellen dann bedarf es eben des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens.

Und wirklich jeder kann in weniger 5Minuten Zeitaufwand heraus finden, dass es AirBerlin mit den Entschädigungszahlungen nach EU-VO nicht so genau nimmt und man mit der Service-freundlichen Tour nicht weit kommt also bleibt eben der gesetzliche Weg.

In meinem Fall wurde am 08.07.2016 der Flug morgentliche DUS-STR der Gesamtstrecke CUR-STR annulliert und auf den Flug am Mittag umgebucht also klarer Anspruch auf Entschädigung nach EU-VO die logische Konsequenz war am 09.07.2016 kurz nach Mitternacht per Fax die Auszahlung zu fordern, die Standartantwort war ein Hinhalteschreiben (wo ist aber das Problem?) wenn die Frist im Fax abgelaufen ist wird einfach beweisfest per Postzustellungsauftrag gemahnt mit neuer Frist zum 15.7. da auch die Frist nicht eingehalten wurde ist es eben nötig am 16.7. den Mahnbescheid zu beantragen dieser führt dazu das über 90% der Forderung bereits am 05.08.2016 auf dem Konto einging. Der einzige Weg um die Zahlungsmoral von AirBerlin zu verbessern wäre wenn jeder Anspruchsberechtigte ebenso verfahren würden dann würde dem Unternehmen schnell klar werden dass die Mehrkosten höher sind als die Einsparungen.

Wer aber seinen berechtigen Anspruch nicht durchsetzt unabhängig gegen wen der Anspruch gerichtet ist bleibt eben selbst Schuld.
Denn auch Argument das viele Kunden dieses einfache Vorgehen nicht wegen mangelnder Fähigkeiten durchführen können ist irrelevant denn es gibt genügend Fachleute die so eine Abwicklung übernehmen denn Rechtsanwaltskosten müssen ja bei berechtigten Ansprüchen genauso vom Gegner getragen werden.

Im Ausgangsfall bleibt eben noch zu prüfen ob entweder die Frist zur Einlösung rechtswidrig zu kurz war oder der Gutschein wie ein Gutschein zu behandeln welcher gegen Barmittel erworben wurde und es in dem Fall in Frage kommt ob das Prinzip der ungerechtfertigen Bereicherung gilt was zur Folge hat dass der Gutschein ausbezahlt werden muss allerdings mit einem Abzug für den entgangenen Gewinn zwischen 10 und 30% aber auch das wird durch zahnloses Schreiben von Mitteilungen/Faxen/Briefen nicht zum Erfolg führen sondern nur in einem ordentlichen Zivilverfahren. Ob man das Risiko bei dieser schlechten Ausgangslage welche selbst verschuldet wurde eingehen möchte muss derjenige eben selbst entscheiden.