AB: Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach Streichung der Verpflegung an Board?

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TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.187
109
ZRH
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Hallo,

ich hatte letzte Woche für Weihnachten Flüge mit Air Berlin von Berlin nach Wien gebucht. Zur Auswahl standen Easyjet (-25 Euro) und LH / AUA (+10 Euro). Die Buchung erfolgt im gutem Glauben, dass es Verpflegung an Board von AB Flügen gibt. Nun habe ich hier hier im Forum von der Berichterstattung (ebenfalls letzte Woche) erfahren, dass AB noch in diesem Jahr die Verpflegung an Board streichen will. Dann spricht aber nicht mehr dafür den Aufpreis für AB gegenüber Easyjet oder die minimalen Mehrkosten gegenüber LH / AUA zu zahlen. Kann man auf Basis der Streichung von Leistungen, die bei Abschluss der Vertrags nicht bekannt waren, vom Kauf zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen? Ich meine, bisher war bei AB immer die Verpflegung mit drin und das war ein entscheidendes Kriterium für die Wahl auf AB statt LH / AUA oder Easyjet. Air Berlin weist bei der Buchung ja auch nicht darauf hin, dass die Verpflegung gestrichen wird.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
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8

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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5.957
LEJ
Was steht bezüglich der "Verpflegung" auf deinem Ticket?
Steht irgendwas von "Snack" oder so drauf, dann wirst du auch was bekommen.
Die werden nicht so blöd sein, und bei bestehenden Tickets die Leistung streichen....
Einen Rücktritt deswegen wird auch eine AB nicht provozieren.
Oder liege ich daneben?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Eher die Mehrkosten erstatten oder vorab Gutscheine verteilen.
Man muss ja bei einem Mangel dem Vertragspartner die Möglichkeit der Korrektur gewähren.

zB bei Pauschalreisen muss man beim Hotelmangel zuerst das Hotel um Behebung bitten und darf erst dann die gesetzlich festgesetzten Prozentsätze geltend machen.
 
A

Anonym38428

Guest
Die werden nicht so blöd sein, und bei bestehenden Tickets die Leistung streichen....
Doch, genau das werden sie tun. Habe einige "alte" Tickets bei denen bereits vor geraumer Zeit die Beschreibung der MEALS von REFRESHMENT in FOOD AND BEVERAGES FOR PURCHASE geändert wurde. Lustigerweise habe ich auch noch eine Buchung im Oktober, die noch ein REFRESHMENT beinhaltet.
 

TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.187
109
ZRH
Stand denn da vorher, dass Verpflegung gratis war?

Es war in den vergangenen Jahren inbegriffen, so dass der Kunde, der nicht einzelne News über Air Berlin auf Seite 9 des Wirtschaftsteils liest, im guten Glauben ist, dass weiterhin Getränke und ein Snack im Preis inbegriffen sind.

Was steht bezüglich der "Verpflegung" auf deinem Ticket?
Steht irgendwas von "Snack" oder so drauf, dann wirst du auch was bekommen.
Die werden nicht so blöd sein, und bei bestehenden Tickets die Leistung streichen....
Einen Rücktritt deswegen wird auch eine AB nicht provozieren.
Oder liege ich daneben?

Ich habe bisher nur die Rechnung bzw. kann online die Buchung verwalten. Nirgendwo steht was davon, dass Getränke + Snacks drin oder on purchase sind.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.535
5.957
LEJ
1.) Es war in den vergangenen Jahren inbegriffen, so dass der Kunde, der nicht einzelne News über Air Berlin auf Seite 9 des Wirtschaftsteils liest, im guten Glauben ist, dass weiterhin Getränke und ein Snack im Preis inbegriffen sind.

2.)Ich habe bisher nur die Rechnung bzw. kann online die Buchung verwalten. Nirgendwo steht was davon, dass Getränke + Snacks drin oder on purchase sind.

zu 1.) Niemand interessiert, was vor zwei Jahren war.
In vergangenen Jahren (relativ) war auch ein komplettes Frühstück auf Porzellangeschirr und frischen Croissants dabei, den Orangensaft gab es im Glas und der Kaffee schmeckte einigermaßen gut. Vor Landung gab es noch Pralinen oder Schokolade. Das war war in vergangenen Jahren so, ....... so um 1986 =;

zu 2.) Dann hast du auch nichts dergleichen gekauft.

Mehr ist dazu nicht zu schreiben oder zu sagen.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.014
5.874
Alle EW-Basic, FR und U2 sowie LH-Kurzstrecke sind somit kostenlos stornierbar? Jeden Tag lernt man hier was neues zum Vertragsrecht.

You had one job...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)#Rechtsgesch.C3.A4fte

§ 157 BGB – Auslegung von Verträgen
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Verkehrssitte ist dabei die im Verkehr der beteiligten Kreise tatsächlich herrschende Übung, die eine gewisse Festigkeit erlangt haben muss, wobei nicht erforderlich ist, dass sie den am Vertrag beteiligten Parteien bekannt ist oder von diesen als verbindlich angesehen wird. Sie ist keine Rechtsnorm, sondern ein die Auslegung mitbestimmender tatsächlicher Faktor.

Bei AB war das seither immer inkludiert. Deshalb läuft es dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwider wenn das jetzt plötzlich geändert wird. Auch wenn es seither nicht ausdrücklich Teil des Vertrags war. Wenn sie ändern wollen müssen sie das eindeutig in den Vertrag schreiben. Haben sie das nicht getan dann besteht Anspruch auf Nachbesserung wenn sie die Leistung jetzt plötzlich verweigern wollen.
Das gilt natürlich nicht wenn man den Vertrag abschließt nachdem die Änderung bekanntgegeben wurde.

Ein Jurist möge mich bitte korrigieren, sollte das nicht zutreffen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
...Bei AB war das seither immer inkludiert. Deshalb läuft es dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwider wenn das jetzt plötzlich geändert wird. Auch wenn es seither nicht ausdrücklich Teil des Vertrags war. Wenn sie ändern wollen müssen sie das eindeutig in den Vertrag schreiben...

Also ganz einfach, nach dem Start in Hamburg meckern, dann macht der Captain eine Snackpause bei Burger-King Dortmund, wenn dann alle abgefuttert sind geht's weiter nach Frankfurt.
 

monsterschradde

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
400
78
HAM
Ohne Worte. Grosse Aufregung wegen etwas schlechtem Flugzeugessen und einem Glass Wasser....... Oder passt dem OP einfach nur die Buchung nicht mehr und er sucht eine billige Lösung um den Flug zu stornieren.......

Wäre auch mal meine Vermutung. Weshalb kommt man sonst auf die Idee, wegen ca. 10€ Verpflegung einen Flug zu stornieren. Man könnte ja auch das Ganze auf sich zukommen lassen, dann ggf. an Bord die Verpflegung bezahlen wenn darauf bestanden wird und im Nachhinein Schadenersatz geltend machen. Ob einem das aber den Aufwand wert ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Den Weg den Flug nur deswegen zu stornieren würde ich als äußerst langwierig und schwierig einschätzen.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.991
102
MUC
Bei AB war das seither immer inkludiert. Deshalb läuft es dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwider wenn das jetzt plötzlich geändert wird.

Genau, und wenn es irgendwann mal kein Schokoherz mehr beim Aussteigen gibt, ist das natürlich auch ein Grund zum Stornieren, weil es das zuvor ja immer gegeben hat... Oh Mann. :doh:
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.014
5.874
Genau, und wenn es irgendwann mal kein Schokoherz mehr beim Aussteigen gibt, ist das natürlich auch ein Grund zum Stornieren, weil es das zuvor ja immer gegeben hat... Oh Mann. :doh:

Hat jemand gesagt, dass er stornieren kann? Es war von Nachbessern die Rede. :doh:
Wie jemand anders schon sehr treffend bemerkt hat: ob man den Aufwand treiben will ist die Frage.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Genau, und wenn es irgendwann mal kein Schokoherz mehr beim Aussteigen gibt, ist das natürlich auch ein Grund zum Stornieren, weil es das zuvor ja immer gegeben hat... Oh Mann. :doh:

Das Schokoherz wird aber nicht in den neuen Tarifen gegen Geld angeboten.

Was wäre denn, denn das Gepäck in seinem Tarif auch jetzt Aufpreis kosten würde während es zum Zeitpunkt der Buchung incl. war ... Auch "oh Mann", wenn er deswegen fragt, wie deine Rechte sind?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Wer für eine 40 Cent Laugenstange und einen Instantkaffee 25 Euro mehr ausgibt hat doch eigentlich ein Problem, das die Airline nicht lösen kann, oder?
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
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Wenn man das ganze mal nuechtern, sachlich und emotionslos auf die zugrundeliegenden juristischen Sachverhalte reduziert, kommt man zu folgendem Ergebnis:

Der Luftbefoerderungsvertrag ist ein Werkvertrag.

Hauptpflicht ist der Transport der Person, Nebenpflichten sind die vertraglich vereinbarten, nunja, Nebenleistungen: z.B. Gepaecktransport, Meilenvergabe oder, ja, Verpflegung. Aber halt nicht aus irgendwelchem gewohnheitsrechtlichem "Das war schon immer so", sondern weil es ausdruecklich vereinbart ist und irgendwo in der Leistungsbeschreibung fixiert ist, vgl. Anmerkungen in Checkmytrip o.ae.

Entfall der vereinbarten Verpflegung stellt einen Sachmangel dar (§ 633 II 1 BGB), die Rechte des Passagiers ergeben sich aus § 634 BGB, beispielsweise, ja, der Ruecktritt.

Wenn AB vor dem Flug den Vermerk im Checkmytrip von REFRESHMENT auf FOOD AND DRINKS FOR PURCHASE abaendert, stellt dies eine ernsthafte und endgueltige Verweigerung der Leistung gemaess § 323 II Nr. 1 BGB dar, die den Passagier von der Pflicht zur Fristsetzung bzw. Abmahnung befreit. Ausserdem eroeffnet es dem Passagier die Moeglichkeit des sofortigen Ruecktritts gemaess 323 IV BGB, da so "offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Ruecktritts eintreten werden."

TINLA.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
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Schick mir einfach per PN eine Adresse, an die ich eine Probetüte Chips oder einen Müsliriegel schicken kann. Dann muss Mutti nicht darben und Söhn- oder Töchterlein nicht kostbare Lebensenergie wegen ein paar Cent mit "mad werden" verschwenden.

Süß oder salzig...?
 
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qnibert

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13.06.2010
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Wenn AB vor dem Flug den Vermerk im Checkmytrip von REFRESHMENT auf FOOD AND DRINKS FOR PURCHASE abaendert, stellt dies eine ernsthafte und endgueltige Verweigerung der Leistung gemaess § 323 II Nr. 1 BGB dar, die den Passagier von der Pflicht zur Fristsetzung bzw. Abmahnung befreit. Ausserdem eroeffnet es dem Passagier die Moeglichkeit des sofortigen Ruecktritts gemaess 323 IV BGB, da so "offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Ruecktritts eintreten werden."

Ist die Info aus Checkmytrip einer gerichtsfesten Verweigerung gleichzusetzen?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
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Man kann sich ja absichern, indem man einen Brief an AB schickt, auf den dann, wenn ueberhaupt, irgendwelche "Wir-bitten-um-Ihr-Verstaendnis"-Textbausteine zurueckkommen.

Aber ich meine schon, ja. Der Vertragspartner teilt von sich aus mit, dass er einseitig eine Teilleistung nicht mehr zu erbringen gedenkt. Da halte ich ein "Meint Ihr das wirklich ernst?" fuer entbehrlich.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
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Jegliche Änderung in checkmytrip ist zwingend als Willenserklärung mit dem Fluggast als Adressat auszulegen? Ich habe da meine Zweifel, aber ich bin auch kein Fachmann.
 
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Anonym38428

Guest
Jegliche Änderung in checkmytrip ist zwingend als Willenserklärung mit dem Fluggast als Adressat auszulegen? Ich habe da meine Zweifel, aber ich bin auch kein Fachmann.

Wie du meinst - dir wäre es also egal, wenn die Airline einen Flug einen Tag früher in einer niedrigeren Klasse ausführt?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
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Die Airline gibt eine Aenderung der Leistungsbeschreibung (Flugzeiten oder Verpflegung, in dem Zusammenhang systematisch das selbe) ins System ein, und der Passagier liest es. Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Anruf oder einer Mail - es ist ein Kommunikationsmedium.

Oder was meinst Du? Woran machst Du Deine Zweifel fest?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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HAM
Air Berlin weist bei der Buchung ja auch nicht darauf hin, dass die Verpflegung gestrichen wird.

Weisen sie denn in deiner Buchung irgendwo darauf hin, dass überhaupt Verpflegung enthalten ist? In der Buchungsbestätigung? Screenshot vom Bildschirm während der Buchung?

Dann würde ich mit diesem Beweismittel in der Hand während des Fluges die Verpflegung anfordern.

Ohne dir jetzt böses unterstellen zu wollen, aber das "riecht" mir etwas danach, dass du eine kostenlose Stornomöglichkeit suchst und jetzt vermeintlich einen guten Grund dafür gefunden zu haben glaubst.