Grade mit goßen Interesse die News dazu gelesen und schließe mich gleich mit einer Frage an. Ich muss/will einen Prämienflug mit BA stonieren. Hier ruft BA eine Servicegebühr von 42 EUR pro Person auf. Genau soviel wie auch der Preis des Prämientickets. Ich gehe mal recht in der Annahme das mit der Neuerung eben diese 42 EUR als Gebühr nicht mehr erheben werden dürfen ?
Ich antworte mir mal selber:
Hatte erstmal per Webformular mittgeteilt das ich wegen o.g. Urteil nicht bereit bin die 42,50€/p.P. zu zahlen, bzw. das diese einbehalten werden. Darauf hin eine Antwort bekommen mit Verweis auf AGB und so weiter bla bla.
In der Zwischenzeit hatte ich aber bereits online die Buchung storniert, so das mir erstmal die eingesetzten Avios nicht flöten gehen.
Nach der Stornierung wieder über das Webformular BA angeschrieben wieder mit Verweis auf das Urteil. Einen Tag nach oben genannter Email habe ich erneut eine Email bekommen, in der mir plötzlich gesagt wird, das alle gezahlten Gelder (also der ursprüngliche Prämienpreis) bereits erstattet (am nächsten Tag nach meiner Onlinestornierung) wurden.
Also erstmal alles gut. Nun würde mich einfach nur interessieren, ob hier automatisch bereits das Urteil so systemisch umgesetzt wurde das die Erstattung kommt. Denn händisch kann ich mir fast nicht vorstellen das man hier eingegriffen hat, da bereits einen Tag nach dem Storno das Geld zurück auf der KK war.