Airlines müssen Flugnebenkosten gesondert ausweisen

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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
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[h=2]EuGH stärkt Verbraucherrechte Airlines müssen Flugnebenkosten gesondert ausweisen[/h] Wer seinen Flug nicht antreten kann, hat oft auch finanziellen Schaden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil zu Gebühren und Bedingungen bei Rückerstattungen gefällt.


Europäischer Gerichtshof setzt Transparenz bei Flugnebenkosten durch - SPIEGEL ONLINE
 
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zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
196
FRA
Wichtig dürfte in diesem Zusammenhang auch das Urteil zur zweiten Rechtsfrage sein, die der EuGH zu beurteilen hatte:

Die Luxemburger Richter erklärten es für rechtens, dass in Deutschland Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung ausgeschlossen werden. Anlass des EuGH-Urteils war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin. Die Verbraucherschützer monierten, dass die Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhebt, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder nicht antritt.
 
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dummytest

Erfahrenes Mitglied
02.06.2009
494
22
Ich finde es im Sinne der Preistransparenz gut ....(y)

Mal sehen, wann die erste Airline auf die Idee mit einem negativem Grund-Flug-Preis :eek: kommt, der erst durch die Steuern und Gebühren über die NULL kommt ....
Wenn man den Flug also nicht antritt, dann belastet die Airline diesen "Preis" dem Kunden .... :D und erstattet die Gebühren im Fall der Fälle....
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
CURIA - Documents
https://dejure.org/dienste/vernetzu...t=EuGH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=C-290/16

https://www.anwalt.de/rechtstipps/a...u-stornogebuehren-und-flugpreisen_110321.html

Prima, nach über 6 Monaten "Bearbeitungszeit" darf AB in meinem Fall auch die 25€ "Gebühr" noch zahlen..
Und vielleicht bekomme ich die auch noch, irgendwann, möglicherweise (nicht - wegen Pleite?)
http://www.vielfliegertreff.de/reis...t-mehr-als-4-std-verspaetung.html#post2332095
Erfahrungsgemäß kann sich sowas ad infinitum hinziehen. Habe hier so einen Fall, bei dem AB zwar Zahlung angeboten, aber nicht ausgeführt hat. Verzögern, verschleppen, aussitzen... eine ganz normale Fluggesellschaft eben.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Schade, dass die wesentlichen Fragen ungeklärt bleiben:
- Erstattungsfähigkeit von YQ/YR
- Gültigkeit für OTAs
- Erstattung von Fares bei fehlendem Nachweis über weiteren Verkauf

Da klagt die Verbraucherzentrale wegen 25 Eiern zum BGH durch, ignoriert die wirklich interessanten Rechtsfragen und jammert dann wahrscheinlich wieder wegen mangelnder Ressourcen herum.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Prima! Trägt die Kosten für serielle Stornierer also künftig die Allgemeinheit der Paxe. Haben wir das also auch erfolgreich sozialisiert.
Aber es ist ja ein "Sieg für die Verbraucher"... :rolleyes:
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
973
401
MUC
Prima! Trägt die Kosten für serielle Stornierer also künftig die Allgemeinheit der Paxe. Haben wir das also auch erfolgreich sozialisiert.
Aber es ist ja ein "Sieg für die Verbraucher"... :rolleyes:

Serielle Stornierer? Hier geht es doch nur um die Erstattungsgebühr bei unflexiblen Tickets. Da dürfte auch ohne die 25 Euro ein positiver DB übrig bleiben. Fullflex stornieren ist bei AB ja im Gegensatz zur LH noch kostenlos.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Serielle Stornierer? Hier geht es doch nur um die Erstattungsgebühr bei unflexiblen Tickets. Da dürfte auch ohne die 25 Euro ein positiver DB übrig bleiben. Fullflex stornieren ist bei AB ja im Gegensatz zur LH noch kostenlos.

Bei teilweise 1-2 EUR reiner Ticketpreis bleibt da nicht viel.
 

AndreFo

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
815
4
DRS
Grade mit goßen Interesse die News dazu gelesen und schließe mich gleich mit einer Frage an. Ich muss/will einen Prämienflug mit BA stonieren. Hier ruft BA eine Servicegebühr von 42 EUR pro Person auf. Genau soviel wie auch der Preis des Prämientickets. Ich gehe mal recht in der Annahme das mit der Neuerung eben diese 42 EUR als Gebühr nicht mehr erheben werden dürfen ?
 

AndreFo

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
815
4
DRS
Grade mit goßen Interesse die News dazu gelesen und schließe mich gleich mit einer Frage an. Ich muss/will einen Prämienflug mit BA stonieren. Hier ruft BA eine Servicegebühr von 42 EUR pro Person auf. Genau soviel wie auch der Preis des Prämientickets. Ich gehe mal recht in der Annahme das mit der Neuerung eben diese 42 EUR als Gebühr nicht mehr erheben werden dürfen ?

Ich antworte mir mal selber:

Hatte erstmal per Webformular mittgeteilt das ich wegen o.g. Urteil nicht bereit bin die 42,50€/p.P. zu zahlen, bzw. das diese einbehalten werden. Darauf hin eine Antwort bekommen mit Verweis auf AGB und so weiter bla bla.
In der Zwischenzeit hatte ich aber bereits online die Buchung storniert, so das mir erstmal die eingesetzten Avios nicht flöten gehen.

Nach der Stornierung wieder über das Webformular BA angeschrieben wieder mit Verweis auf das Urteil. Einen Tag nach oben genannter Email habe ich erneut eine Email bekommen, in der mir plötzlich gesagt wird, das alle gezahlten Gelder (also der ursprüngliche Prämienpreis) bereits erstattet (am nächsten Tag nach meiner Onlinestornierung) wurden.

Also erstmal alles gut. Nun würde mich einfach nur interessieren, ob hier automatisch bereits das Urteil so systemisch umgesetzt wurde das die Erstattung kommt. Denn händisch kann ich mir fast nicht vorstellen das man hier eingegriffen hat, da bereits einen Tag nach dem Storno das Geld zurück auf der KK war.