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Hallo zusammen
Meine letzten innereuropäischen Flüge von und nach diversen Destination waren jeweils rappelvoll und LX macht teilweise (zu recht) ernst mit Koffer wiegen und Grösse abmessen. Mein Handgepäck passt.
Nun kam es allerdings vor, dass vor dem Boarding die Leute aufgefordert wurden, ihr Handgepäck am Gate einzuchecken (zu Ihrem Komfort und Ihrer Sicherheit ist in der Economy nur ein kleines Handgepäck erlaubt....). Bin noch mal drum rum gekommen, aber da ich jeweils mit zulässigem Koffer sowie einem kleinen (den erlaubten Massen entsprechenden) Laptop-Rucksack unterwegs bin, könnte es mich jederzeit treffen.
Ich hab mir mal den Kofferinhalt durchgerechnet, und komme auf rund 2500€. Umpacken ist nicht, da wie gesagt der Rucksack nur für den Laptop und kleines Zubehör ausgelegt ist. Wie sieht das denn nun mit den Haftungslimiten aus in diesem Falle, insbesondere wenn ich der Airline auch anzeige, dass der Wert höher ist, als vom Montrealer Übereinkommen limitiert ist?
Ich habe in Erinnerung beim eingecheckten Gepäck mal gelesen zu haben, dass man eine Erhöhung verlangen kann, aber die Airline einen Aufpreis verlangen darf. Gilt das bei unfreiwillig eingechecktem Gepäck auch? Kann man das dann ebenfalls anzeigen und auf eine Haftungserhöhung bestehen? Kostenfrei, da unfreiwillig? Wie wäre vorzugehen?
Google hab ich selbstredend bereits bemüht, wurde mit den entsprechenden Schlüsselwörtern allerdings nicht fündig.
Freue mich auf eine angeregte, sachbezogene Diskussion
Gruss koeby
Meine letzten innereuropäischen Flüge von und nach diversen Destination waren jeweils rappelvoll und LX macht teilweise (zu recht) ernst mit Koffer wiegen und Grösse abmessen. Mein Handgepäck passt.
Nun kam es allerdings vor, dass vor dem Boarding die Leute aufgefordert wurden, ihr Handgepäck am Gate einzuchecken (zu Ihrem Komfort und Ihrer Sicherheit ist in der Economy nur ein kleines Handgepäck erlaubt....). Bin noch mal drum rum gekommen, aber da ich jeweils mit zulässigem Koffer sowie einem kleinen (den erlaubten Massen entsprechenden) Laptop-Rucksack unterwegs bin, könnte es mich jederzeit treffen.
Ich hab mir mal den Kofferinhalt durchgerechnet, und komme auf rund 2500€. Umpacken ist nicht, da wie gesagt der Rucksack nur für den Laptop und kleines Zubehör ausgelegt ist. Wie sieht das denn nun mit den Haftungslimiten aus in diesem Falle, insbesondere wenn ich der Airline auch anzeige, dass der Wert höher ist, als vom Montrealer Übereinkommen limitiert ist?
Ich habe in Erinnerung beim eingecheckten Gepäck mal gelesen zu haben, dass man eine Erhöhung verlangen kann, aber die Airline einen Aufpreis verlangen darf. Gilt das bei unfreiwillig eingechecktem Gepäck auch? Kann man das dann ebenfalls anzeigen und auf eine Haftungserhöhung bestehen? Kostenfrei, da unfreiwillig? Wie wäre vorzugehen?
Google hab ich selbstredend bereits bemüht, wurde mit den entsprechenden Schlüsselwörtern allerdings nicht fündig.
Freue mich auf eine angeregte, sachbezogene Diskussion
Gruss koeby