Freiheiten der Lüfte für Cargoflüge - was gilt?

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jpcll

Neues Mitglied
21.06.2017
18
0
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Ich habe bisher noch keine gute Erklärung zu den Freiheiten der Lüften in Bezug auf reine Frachtflüge finden können. Wisst ihr da mehr?

Dürfen Cargoairlines beliebige Ziele abfliegen - sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist?
Benötigen die Airlines Ausnahmegenehmigungen um Fracht in den Zwischenstopps aufzunehmen und zu löschen?
Und falls die ganze Regelung der Freiheiten der Lüfte für Cargoflüge nicht zutrifft: wieso sollte ein Staat das zulassen? Das würde doch nach Preisdumping wie im Passagiersegment rufen, um Konkurrenten auszustechen und schnell Marktanteile aufzubauen.


Ich meine weniger solche wie die LH8396 und -7, die FRA-PEK und zurück ansteuern, sondern so etwas wie die EK9916 von Quito nach Puerto Rico. Der Flug startet unter anderer Nummer in DWC, fliegt über mehrere Zwischenstopps in Europa (EK9933) nach Mittel-, Nord- (EK9390), und Südamerika (EK9915) wieder über Europa zurück nach Dubai. Das werden doch unmöglich so viele Tankstopps sein...
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Ich habe bisher noch keine gute Erklärung zu den Freiheiten der Lüften in Bezug auf reine Frachtflüge finden können. Wisst ihr da mehr?

Dürfen Cargoairlines beliebige Ziele abfliegen - sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist?
Benötigen die Airlines Ausnahmegenehmigungen um Fracht in den Zwischenstopps aufzunehmen und zu löschen?
Und falls die ganze Regelung der Freiheiten der Lüfte für Cargoflüge nicht zutrifft: wieso sollte ein Staat das zulassen? Das würde doch nach Preisdumping wie im Passagiersegment rufen, um Konkurrenten auszustechen und schnell Marktanteile aufzubauen.


Ich meine weniger solche wie die LH8396 und -7, die FRA-PEK und zurück ansteuern, sondern so etwas wie die EK9916 von Quito nach Puerto Rico. Der Flug startet unter anderer Nummer in DWC, fliegt über mehrere Zwischenstopps in Europa (EK9933) nach Mittel-, Nord- (EK9390), und Südamerika (EK9915) wieder über Europa zurück nach Dubai. Das werden doch unmöglich so viele Tankstopps sein...
Da gelten genau die gleichen Freiheiten wie bei PAX-Flügen. Mal dürfen die Airlines Cargo zwischen Ländern transportiere, aus dem sie garnicht kommen. Mal dürfen sie aber nur zum Tanken zwischenlanden.
Die USA verbietet trotz Open-Sky mit der EU die sogenannte 9. Freiheit der Lüfte.

Die Luftverkehrs-Freiheiten, die sich die Vertragspartner gewähren können, sind derzeit in neun verschiedene Situationen differenziert[SUP][1][/SUP]:

  1. Überflug: Die Fluggesellschaft kann vom Heimatstaat das Land A überfliegen um in B zu landen.
  2. Technische Zwischenlandung: Recht auf Zwischenlandung zu nicht kommerziellen Zwecken (z. B. zum Tanken).
  3. Direkter Transport (bringen): Recht auf Beförderung von Passagieren oder Fracht vom Heimatstaat der Fluggesellschaft ins Ausland (z. B. Lufthansa (LH) fliegt Frankfurt – Warschau).
  4. Direkter Transport (holen): Recht auf Beförderung von Passagieren oder Fracht vom Ausland in den Heimatstaat der Fluggesellschaft (z. B. Lufthansa (LH) fliegt Warschau – Frankfurt).
  5. Transport zwischen fremden Staaten (Start- oder Endpunkt im Heimatstaat): Die Fluggesellschaft vom Heimatstaat befördert Passagiere oder Fracht nach Land A, kann dort Passagiere aufnehmen und diese nach Land B bringen. Passagiere von Land B aufnehmen, in Land A entladen und dort Passagiere wieder aufnehmen und zum Heimatstaat bringen (z. B. LH fliegt Frankfurt – Warschau – Kairo und dann Kairo – Warschau – Frankfurt).
  6. Transport zwischen fremden Staaten (Zwischenlandung im Heimatstaat): Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht zwischen Land A und B mit Zwischenlandung in ihrem Heimatstaat (z. B. LH fliegt Warschau – Frankfurt – Kairo).
  7. Transport zwischen fremden Staaten (ohne Berührung des Heimatstaates): Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht zwischen zwei fremden Staaten ohne Stopp im Heimatstaat (z. B. LH fliegt Dubai – Kairo).
  8. Aufeinanderfolgende Kabotage: Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht innerhalb eines anderen Staates auf einem Flug, der im Heimatland begann oder enden wird (z. B. LH fliegt Frankfurt – New York – Los Angeles und transportiert auf dem zweiten Flugabschnitt in New York zugestiegene Passagiere).
  9. Unabhängige Kabotage: Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht innerhalb eines anderen Staates ohne Berührung eines weiteren Staates (z. B. LH fliegt nur New York – Los Angeles).