EuGH-Urteil Airline muss auch bei Anschlussflügen außerhalb der EU entschädigen

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24.10.2016
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Flugreisenden steht auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Zu dieser Einschätzung kommt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil vom Donnerstag.

Wenn der Abflugsort innerhalb der EU liege und die Flüge Teil einer Buchung waren, änderten auch Zwischenlandungen außerhalb Europas nichts an bestehenden Ansprüchen, urteilten die Luxemburger Richter. Das höchste EU-Gericht stärkte damit einmal mehr die Rechte von Fluggästen.

EuGH: Airline muss auch bei Anschlussflügen außerhalb der EU entschädigen - SPIEGEL ONLINE
 
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