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Hallo,
ich fliege am 1. November von Frankfurt aus nach Bangkok. Rückflug ist schon gebucht am 1. Februar 2019 ebenfalls von Bangkok nach Frankfurt.
Jetzt frage ich mich: Kann es zu Problemen in Frankfurt beim Check-In führen wenn das Rückreisedatum, welches ja die 30 Tage Aufenthaltserlaubnis überschreitet auch wenn ich ein Weiterreiseticket in ein Nachbarland per Luftweg innerhalb der 30 Tage vorweisen kann...?
Habe auf vielen Foren unterschiedliche Meinungen dazu gelesen.
Danke für eure Antworten!
ich fliege am 1. November von Frankfurt aus nach Bangkok. Rückflug ist schon gebucht am 1. Februar 2019 ebenfalls von Bangkok nach Frankfurt.
Jetzt frage ich mich: Kann es zu Problemen in Frankfurt beim Check-In führen wenn das Rückreisedatum, welches ja die 30 Tage Aufenthaltserlaubnis überschreitet auch wenn ich ein Weiterreiseticket in ein Nachbarland per Luftweg innerhalb der 30 Tage vorweisen kann...?
Habe auf vielen Foren unterschiedliche Meinungen dazu gelesen.
Danke für eure Antworten!
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