Wie zuverlässig ist IATA's TIMATIC?

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Ich stehe vor dem Problem das ich einen Reisepass habe der im Oktober ausläuft und heute nach Thailand will. Wahrscheinlich bekomme ich heute einen neuen Ersatzpass (dann hat sich das Problem erledigt)

Wenn nicht stehen sich hier zwei Informationen gegenüber:

einmal sagen alle offiziellen Websites das man bei der Einreise nach Thailand einen Reisepass braucht der noch 6 Monate gültig ist.

auf der anderen Seite suggeriert IATA's TIMATIC das ich fliegen könnte.

Was zählt?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
?

Präzise gesagt hast Du das 3. Problem unterschlagen: Dein mangelndes Einsehen / Einsicht in den Umstand, dass Du einen 6 Monate gültigen Pass brauchst.

Du hast doch mehr als intensiv recherchiert...

Um deine Frage zu beantworten: Timematic kann sagen was es will - die Airline kann sagen was sie will und Dich mangels "Sorgfalt" befödern...das Alles wird nichts daran ändern dass der Immigration Officer in Bangkok Dir keinen Einreisestempel geben wird.

Leider.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
?

Präzise gesagt hast Du das 3. Problem unterschlagen: Dein mangelndes Einsehen / Einsicht in den Umstand, dass Du einen 6 Monate gültigen Pass brauchst.

Du hast doch mehr als intensiv recherchiert...

Nö das habe ich eigentlich schon begriffen, habe auch schon die entsprechenden Daten für die Umbuchung rausgesucht. Bin eben nur irritiert weil es aus den div. Foren unterschiedlichste Angaben gibt. Werde heute noch mit der Thai Imigration telefonieren.

Für mich wäre es halt günstiger heute zu fliegen, als in einer Woche - und ja da klammert man sich an jeden Strohhalm. Den das bringt die komplette Planung für das Jahr durcheinander - und ich könnte mich in den Arsch beissen das ich z.B. der Hotline des Amtes vertraut habe "der vorläufige Reisepass wird sofort erstellt - den können sie sofort mitnehmen" vs. "Wir brauchen da erst ein Führungszeugniss und das das kann schon ein oder zwei Tage dauern".
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Verstehe ich total. Good luck.

In welchem Bundesland / Stadt wohnst Du eigentlich - ein Führungszeugnis VOR Antrag auf vorl RP klingt ungewöhnlich.

Oder bist Du amtsbekannt resp. vorbelastet?

Der vorl RP ist ein Vorgang der nach dem Passgesetz geregelt ist...die Durchführung mag ein wenig variieren zB 2 biom Passbilder je nach Gemeinde, aber ein FZ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Verstehe ich total. Good luck.

In welchem Bundesland / Stadt wohnst Du eigentlich - ein Führungszeugnis VOR Antrag auf vorl RP klingt ungewöhnlich.

Oder bist Du amtsbekannt resp. vorbelastet?

Der vorl RP ist ein Vorgang der nach dem Passgesetz geregelt ist...die Durchführung mag ein wenig variieren zB 2 biom Passbilder je nach Gemeinde, aber ein FZ?

FZ wenn du keinen festen Wohnsitz in D hast. Da ich sei Jahren mehr als die Hälfte des Jahres nicht in D bin habe ich meinen Wohnsitz im Ausland - dann ist die Abfrage wohl vorgeschrieben.

Weiter verwirrend an der Sache ist, das du für ein VOA in Thailand eben nur einen Pass brauchst der für die Zeit der Reise gültig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.789
Ich weiss, dass frueher sechs Monate Restgueltigkeit fuer Thailand in Timatic stand. Da das jetzt nicht mehr der Fall ist, vermute ich, dass es bewusst rausgenommen wurde. Ich kann aber verstehen, dass Du Dich darauf nicht verlassen willst, da es wirklich sehr viele Quellen (inkl. offizieller) fuer die sechs Monate gibt.

Zum Thema Auszug aus dem BZR: Da sollte man mal die inlaendische unzustaendige Passbehoerde aufmerksam machen auf 19.4.1 PassVwV (Ausstellung an Auslandsdeutsche nach Passermaechtigung durch die zustaendige Botschaft, im Einzelfall auch telefonisch) sowie 7.0.3 PassVwV:

"Ein Führungszeugnis ist in der Regel nicht zu fordern. Wird ein Führungszeugnis aus besonderem Grund für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist..." - Welchen besonderen Grund sehen sie denn bei Dir, wenn schon die Regelbeispiele nicht treffen? Da muss die Ermessensentscheidung schon ziemlich sitzen, wenn sie zum einen vom "ist in der Regel" abweichen wollen und sich dafuer zum anderen noch nicht einmal auf die gesetzlichen Regelbeispiele berufen koennen.

Seeeeehr duennes Eis.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
I"Ein Führungszeugnis ist in der Regel nicht zu fordern. Wird ein Führungszeugnis aus besonderem Grund für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist..." - Welchen besonderen Grund sehen sie denn bei Dir.

Habe ich ja weiter oben geschrieben, kein fester Wohnsitz in D. Hat aber alles geklappt, war dann Berliner-Bürokratie vom feinsten. Morgens angerufen worden das alles klar ist, in der Behörde angekommen ohne Wartemarke an der Schlange vorbei - nach 10 Minuten hatte ich den Pass.

Leider haben sie den alten ungültig gemacht sonst wäre ich mit dem gereist um mal zu erfahren was die Realität an der Grenze ist.