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Frage an die Bilanz- und Steuerexperten:
Im Hinblick auf die Vielzahl von Verspätungen und Flugstreichungen in diesem Jahr, frage ich mich, wie eine Airline mögliche, nicht angemeldete Forderungen aus der EUVO 261/2004 behandelt.
Angenommen eine Airline hat einen Flug, von dem sie zweifelsfrei weiß, dass durch eine Annullierung aus technischem Defekt theoretisch 300 x 600€ Kompensation fällig werden können. Meines Wissens verjähren die Ansprüche der Passagiere erst nach drei Jahren.
Kann bzw. muss eine Airline hier Rückstellungen für nicht angemeldete Forderungen in die Bilanz einstellen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Immerhin könnte man ja argumentieren, dass im Schnitt nur z.B. 5% aller Fluggäste überhaupt ihre Forderungen geltend machen.
Wäre dies eine Möglichkeit, dass sich in der Handelsbilanz / Steuerbilanz, Airlines besser bzw. schlechter rechnen, als sie sind?
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Im Hinblick auf die Vielzahl von Verspätungen und Flugstreichungen in diesem Jahr, frage ich mich, wie eine Airline mögliche, nicht angemeldete Forderungen aus der EUVO 261/2004 behandelt.
Angenommen eine Airline hat einen Flug, von dem sie zweifelsfrei weiß, dass durch eine Annullierung aus technischem Defekt theoretisch 300 x 600€ Kompensation fällig werden können. Meines Wissens verjähren die Ansprüche der Passagiere erst nach drei Jahren.
Kann bzw. muss eine Airline hier Rückstellungen für nicht angemeldete Forderungen in die Bilanz einstellen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Immerhin könnte man ja argumentieren, dass im Schnitt nur z.B. 5% aller Fluggäste überhaupt ihre Forderungen geltend machen.
Wäre dies eine Möglichkeit, dass sich in der Handelsbilanz / Steuerbilanz, Airlines besser bzw. schlechter rechnen, als sie sind?
Bin gespannt auf eure Meinungen.