Frage zu steuerrechtlicher Behandlung von Forderungen aus EUVO 261/2004 aus Sicht der Airl

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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Frage an die Bilanz- und Steuerexperten:
Im Hinblick auf die Vielzahl von Verspätungen und Flugstreichungen in diesem Jahr, frage ich mich, wie eine Airline mögliche, nicht angemeldete Forderungen aus der EUVO 261/2004 behandelt.

Angenommen eine Airline hat einen Flug, von dem sie zweifelsfrei weiß, dass durch eine Annullierung aus technischem Defekt theoretisch 300 x 600€ Kompensation fällig werden können. Meines Wissens verjähren die Ansprüche der Passagiere erst nach drei Jahren.

Kann bzw. muss eine Airline hier Rückstellungen für nicht angemeldete Forderungen in die Bilanz einstellen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Immerhin könnte man ja argumentieren, dass im Schnitt nur z.B. 5% aller Fluggäste überhaupt ihre Forderungen geltend machen.
Wäre dies eine Möglichkeit, dass sich in der Handelsbilanz / Steuerbilanz, Airlines besser bzw. schlechter rechnen, als sie sind?

Bin gespannt auf eure Meinungen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Da die EU261 Forderungen zu den Risiken des normalen Geschäftsbetriebes gehören, MUSS die Airline (zumindest nach deutschen Bilanzierungsregeln) eine gewisse Summe einstellen. Ich gehe wie Du davon aus, dass diese Summe im Rahmen einer Schätzung/Hochrechnung/Erfahrungsauswertung ermittelt wird.

Und damit kann man kann man natürlich durch konservativeren oder progressiven Ansatz dieses Wertes in der Bilanz etwas schieben. Der Gesamteinfluss wird trotzdem gering bleiben und zudem werden die WP die Höhe der Rückstellungen kontrollieren und ggf kommentieren.