Noch gibt es Gründe die YQ (international surcharge), die ja den grössten Teil des Postens "Steuern und Gebühren" ausmacht, aufrecht zu erhalten. Sollten die Airlines irgendwann einmal in die Situation kommen, dass bei non-refundable Tickets die YQ zu oft erstattet werden muss wird diese halt in den Fare eingepreist.
"die Airlines" heist konkret "bestimmte Airlines" (z.B. Lufhansa), andere bieten exakt die gleiche Rote für nur 1/3 Steuern und Gebühren an...
Und ja, natürlich reagiert man darauf, welche "Tricks" in der Praxis funktionieren und welche nicht, und passt das kontinuierlich an.
Der BGH hat am 20.03.2018 bestätigt, dass der internationale Zuschlag nicht erstattet werden muss.
Er hat bestätigt, dass in einem konkreten Fall "der internationale Zuschlag nicht erstattet werden muss.", es gibt auch durchaus andere Urteile.
Auch das ist leider völliger Unsinn und zeigt nur, dass Du die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2018 nicht kennst. Unter dem Aktenzeichen X ZR 25/17 bestätigt der BGH eine Klausel der Deutsche Lufthansa AG. Die Klausel „Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar.“ hält der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle stand.
dito. Es gibt durchaus anderslautende Urteile.
denn in der Dikussion sitzen sie am längeren Hebel...
Solange ich als Kunde zwischen Airlies wählen kann, die YQ haben oder auch nicht, ist der Hebel vielleicht lang, aber nicht sehr massiv...
Und dank so Diskussionen lernen die Kunden, welche Rechte sie haben, welche Airlines diese mit Füßen treten, und welche nicht. Schon haben die Verbraucherschützer etwas wichtiges errecht: Die die bescheißen gewinnen dadurch nicht zwangsläufig.
Die grundsätzliche Möglichkeit der jederzeitigen Stornierung kann die Airline aber durch entsprechende Beförderungsbedingungen leider ausschließen
Du kannst mit den AGB nicht das BGB aushebeln. Jegliche Regelungen in den AGB müssen gesetzeskonform sein. Die Urteile haben bisher alle absolut klargestellt, das keine Airline in ihren AGB die Rückzahlung nie angefallener Steuern und Gebühren ausschließen darf.
Der nationale/internationale Zuschlag ist tricky, einst hiess er mal Kerosinzuschlag, als solcher hätte er zurückerstattet werden müssen (deshalb heisst er ja auch nicht mehr so). Da sehr viele Airlines da inzwischen drauf verzichten, erwarte ich dass es zeitnah auch bei den noch verbleibenden Abzockern verschwinden wird.
Was nicht heisst, dass sie nicht neue "nicht so ganz gesetzeskonforme Gewinnmaximierungsstrategien" erfinden werden. Es ist halt immer die Balance zwischen Prozesskosten und Zusatzgewinn... Verlieren sie zu viele Prozesse, passen sie es an.
Schon eine tolle Strategie, Rechtsbruch als temporäre Einnahmequelle... Die Erfinder verdienen (moralisch) ihre Boni!