US Flugzeugmechaniker sabotiert Flugzeug der AA

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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
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Was hat IS Terror mit Mitarbeiterzufriedenheit zu tun?

Den Artikel überhaupt gelesen?

"... Bei der gerichtlichen Untersuchung kam nun heraus, dass der Mann IS-Terrorpropaganda auf seinem Mobiltelefon hat und vor kurzem heimlich im Irak war." ...

Die Manipulation war bislang in Verbindung mit der Enttäuschung des Täters über langwierige Gehaltsverhandlungen der Mechaniker gebracht worden. ...

Nun stellte sich heraus, dass der 60 Jahre alte Verdächtige Abdul-Majeed Marouf Ahmed A., ein US-Bürger, auf seinem Mobiltelefon IS-Propagandavideos von Gräueltaten gehabt haben soll. Außerdem soll er den US-Behörden verschwiegen haben, dass er im März einen Bruder im Irak besuchte, dem Kontakte zur Terrororganisation IS nachgesagt werden." ..."


Quelle: https://www.aero.de/news-32549/US-Flugzeugmechaniker-unter-Terrorverdacht.html
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
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122
Habe mich vor ewigen Zeiten mal bei Air Berlin als Mechaniker beworben. Gab eine Info Veranstaltung um sich zu beschnuppern. Dabei waren auch 2 Bewerber aus "kritischen" Herkunftsländern, die waren nach der Pause gleich wieder auf dem Heimweg...
Da wundert es mich doch ein wenig das solch eine Person überhaupt im Heimatland der Paranoia an einem Flieger Hand anlegen darf.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.377
8.808
CPT / DTM
Habe mich vor ewigen Zeiten mal bei Air Berlin als Mechaniker beworben. Gab eine Info Veranstaltung um sich zu beschnuppern. Dabei waren auch 2 Bewerber aus "kritischen" Herkunftsländern, die waren nach der Pause gleich wieder auf dem Heimweg...
Da wundert es mich doch ein wenig das solch eine Person überhaupt im Heimatland der Paranoia an einem Flieger Hand anlegen darf.

In "Gods own Country" gibt es Niemanden, der Böses tut!
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.219
703
Habe mich vor ewigen Zeiten mal bei Air Berlin als Mechaniker beworben. Gab eine Info Veranstaltung um sich zu beschnuppern. Dabei waren auch 2 Bewerber aus "kritischen" Herkunftsländern, die waren nach der Pause gleich wieder auf dem Heimweg...
Da wundert es mich doch ein wenig das solch eine Person überhaupt im Heimatland der Paranoia an einem Flieger Hand anlegen darf.

Ist es nicht sogar so, dass man selbst als Deutscher keine Luftsicherheitsgesetz Zertifizierung zum Arbeiten mehr an Flughäfen, bei Airlines etc. bekommt, wenn man in bestimmten Ländern (glaube da waren auch die VAE dabei?) gearbeitet hat? Ich meine mich dunkel an was zu erinnern, von vor ein paar Jahren, dass es da mal eine Änderung der Deutschen Flugsicherung gab, die das bewirkte, bin mir aber nicht mehr sicher.
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
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MUC, near OBAXA
Aber auch da wären wir wieder bei der Frage wie das überprüft werden kann?
Wenn ich nach UAE reise und VOA mache kriegt das keine Sau hier mit.
Und selbst wenn der AG verlangt ab und zu den Pass vorgelegt zu bekommen (von der gewissenhaften Selbstauskunft bzw. der Pflicht dazu mal abgesehen) kann man sich immer 2 Pässe organisieren und fröhlich weiterreisen und schrauben....
Keine Ahnung wie auskunftsfreudig die Botschaft von Iran ist wenn z.B. Lufthansa Technik anfragt ob Otto Normal sich neulich ein Visum besorgt hat...? :rolleyes:
 
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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.219
703
Das Problem ist ja nicht die Airline, oder der Flughafen, sondern die Luftsicherheitsgesetz zertifizierende Behörde.

Und wer sich das LuftSiG mal durchliest, wird schnell erkennen, dass hier schon NSA like mäßige Rechte zur Prüfung vorhanden und geringste Zweifel ausreichend sind, um die Zertifizierung zu verweigern. Und ohne ZUP kein Arbeitsplatz bei einer Airline oder am Airport.

krasse Beispiele: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-03-03/ZUP_in_Deutschland

Und der Gesetzestext zu Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html

Text einer Kanzlei zur Verschärfung des LuftSiG von 2017: https://www.maslaton.de/news/Versch...sigkeitsueberpruefungen-nach--7-LuftSiG--n528

Obwohl sich Deutschland aktuell einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenübersieht, sind am 03.03.2017 neue, teilweise verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgaben für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten, die insbesondere auch für Piloten gelten.“

Mehr als kritisch, um nicht zu sagen verfassungsrechtlich höchst bedenklich, ist vor allem die Regelung zu sehen, wonach auch „sonstige Erkenntnisse“ – nach einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls – Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können, wobei solche „Erkenntnisse“ nun explizit u.a. auch sein können: „laufende oder eingestellte Ermittlungsverfahren“ oder auch Sachverhalte, aus denen sich „Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ergeben“. Mit anderen Worten: Unschuldsvermutung adé!“

Und darunter fällt dann auch der Fall, dass man ggf. Mal vorübergehend im „falschen“ Land gearbeitet hat.

ich persönlich als Laie nenne sowas schon fast Willkür. Und die Gerichte folgen den Behörden bisher und spielen mit.

Man muss also nicht mal bis in die USA gehen, um seltsame Gesetze und Zusammenhänge zu sehen. Manchmal reicht es auch einfach bei uns in Deutschland zu schauen...
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.034
2.850
Z´Sdugärd
Aber auch da wären wir wieder bei der Frage wie das überprüft werden kann?
Die Frage ist wie "sensibel" der Arbeitsplatz ist. Ich habe in diversen sensiblen Bereiche im Westen wie im Osten und im nahem Osten teilweise zu tun. Da fragt dich der Verbindungsoffizier bei der Sicherheitsüberprüfung schonmal was du den im Westen/Osten/nachen Osten zu tun hattest. So isses nun auch net. Zuminderst DIE bekommen das durchaus mit.