waere der Geburtsort (und damit auch die Staatsbürgerschaft des Kindes) auch (neben der der Eltern) zB. luxemburgisch, wenn der RTH warumauchimmer in LUX landet?
Nur mal so neugierig gefragt
Ganz so einfach ist es dann doch nicht, wäre ja noch schöner wenn jeder hier seine Kinder abladen würde
https://guichet.public.lu/de/citoye...rgeoise/possession-automatique/effet-loi.html
[h=3]Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Geburt in Luxemburg[/h] Luxemburger ist
jedes minderjährige Kind, dasin Luxemburg geboren wurde und
einen Elternteil oder Adoptivelternteil hat, der selbst
in Luxemburg geboren wurde.
Minderjährige erhalten auch die luxemburgische Staatsangehörigkeit, wenn sie
in Luxemburg geboren wurden:
- aufgrund dessen, dass ihre Eltern staatenlos sind, aber keine ausländische Staatsangehörigkeit bekommen können oder;
- und nicht luxemburgische Eltern haben, vorausgesetzt:
- es kann kein ausländisches Gesetz angewandt werden, um die Staatsangehörigkeit eines ihrer Elternteile zu erhalten, oder;
- die Verleihung einer der Staatsangehörigkeiten ihrer Elternteile ist nur im Falle eines Wohnsitzes in den betroffenen Ländern möglich oder;
- und gesetzlich unbekannte Eltern haben. Auf luxemburgischem Staatsgebiet gefundene Minderjährige gelten bis zum Nachweis des Gegenteils als dort geboren.
Die oben stehenden Bestimmungen gelten auch für Personen, die
vor dem 1. April 2017 geboren wurden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In Luxemburg geborene Kinder von nicht luxemburgischen Eltern oder Adoptiveltern erhalten bei
Volljährigkeit die luxemburgische Staatsangehörigkeit, vorausgesetzt:
- sie haben unmittelbar vor der Volljährigkeit mindestens 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig und üblicherweise in Luxemburg gelebt;
- einer ihrer Eltern- oder Adoptivelternteile hat unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg gelebt. Diese 2. Bedingung gilt nur für ab dem 1. Juli 2013 geborene Kinder.
Vor dem 19. April 1939 in Luxemburg geborene Personen gelten als luxemburgische Staatsangehörige. Dieses Stichdatum ändert jedes Jahr zum 1. Januar.
Beispiel: Ab dem 1. Januar 2020 muss man vor dem 19. April 1942 geboren sein:
- ab dem 1. Januar 2021 vor dem 19. April 1943;
- ab dem 1. Januar 2022 vor dem 19. April 1944;
- ab dem 1. Januar 2023 vor dem 19. April 1945;
- ab dem 1. Januar 2024 vor dem 19. April 1946;
- ab dem 1. Januar 2025 vor dem 19. April 1947 usw.