Junge kommt in Helikopter zur Welt

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Mal was Leichtes zum Schmunzeln - ich hoffe es passt im allerweitesten Sinne in dieses Forum ("techn. Stoerungen, Notlandungen und Unfaelle" bzw. "Notfall, Defekt, Sicherheitslandung usw.") - denn so richtig wie geplant verlief der Flug wohl nicht ;)


Junge kommt in Helikopter zur Welt:

https://www.nwzonline.de/panorama/g...motheus-sonja-lammers_a_50,11,4239148704.html

Die statistische Erfassung dieses Fluges im persoenlichen Flugbuch duerfte die Hoelle werden. Ich habe ja schon beim zweimaligen Silvester wegen der Datumsgrenze geflucht, aber das? Ein Alptraum ;)
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Wäre interessant, was als Geburtsort angegeben ist. Bei Geburten im RTW wird manchmal der Autobahnkilometer genommen, selbst das ist hier nicht möglich.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Ich habe mal gelesen, dass sich bei einer Geburt im Flugzeug mal mit den Koordinaten des Flugzeuges bei Geburt beholfen wurde. Finde ich schrecklich dem Kind gegenüber, da wäre eher der nächste Ort der Landung humaner, statt da so eine Zahlenkette in den Pass zu hauen.

Edit: Hier habe ich aber folgendes bei Travelbook gefunden: "Beim Geburtsort des Kindes ist man dann wieder ganz pragmatisch. Hier wird einfach der Ort angegeben, an dem Mutter und Kind zum ersten Mal das Flugzeug verlassen.". Läuft dann hier vielleicht ähnlich.

Da es nur 150 Meter Höhe waren, vielleicht die Gemeinde, über die gerade geflogen wurde? Würde aber nicht zur RTW-Geschichte passen, wobei ich das schon wieder ein bisschen albern finde, da war man ja nicht mal auf Wasser, in der Luft o.ä.

Die statistische Erfassung dieses Fluges im persoenlichen Flugbuch duerfte die Hoelle werden. Ich habe ja schon beim zweimaligen Silvester wegen der Datumsgrenze geflucht, aber das? Ein Alptraum
wink.gif

Infant passenger war ja schon ab Start dabei, nur halt "verpackt" ;)
 
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10.02.2012
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waere der Geburtsort (und damit auch die Staatsbürgerschaft des Kindes) auch (neben der der Eltern) zB. luxemburgisch, wenn der RTH warumauchimmer in LUX landet?

Nur mal so neugierig gefragt :)
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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waere der Geburtsort (und damit auch die Staatsbürgerschaft des Kindes) auch (neben der der Eltern) zB. luxemburgisch, wenn der RTH warumauchimmer in LUX landet?

Nur mal so neugierig gefragt :)

Ganz so einfach ist es dann doch nicht, wäre ja noch schöner wenn jeder hier seine Kinder abladen würde :p

https://guichet.public.lu/de/citoye...rgeoise/possession-automatique/effet-loi.html

[h=3]Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Geburt in Luxemburg[/h] Luxemburger ist jedes minderjährige Kind, dasin Luxemburg geboren wurde und einen Elternteil oder Adoptivelternteil hat, der selbst in Luxemburg geboren wurde.
Minderjährige erhalten auch die luxemburgische Staatsangehörigkeit, wenn sie in Luxemburg geboren wurden:

  • aufgrund dessen, dass ihre Eltern staatenlos sind, aber keine ausländische Staatsangehörigkeit bekommen können oder;
  • und nicht luxemburgische Eltern haben, vorausgesetzt:
    • es kann kein ausländisches Gesetz angewandt werden, um die Staatsangehörigkeit eines ihrer Elternteile zu erhalten, oder;
    • die Verleihung einer der Staatsangehörigkeiten ihrer Elternteile ist nur im Falle eines Wohnsitzes in den betroffenen Ländern möglich oder;
  • und gesetzlich unbekannte Eltern haben. Auf luxemburgischem Staatsgebiet gefundene Minderjährige gelten bis zum Nachweis des Gegenteils als dort geboren.
Die oben stehenden Bestimmungen gelten auch für Personen, die vor dem 1. April 2017 geboren wurden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In Luxemburg geborene Kinder von nicht luxemburgischen Eltern oder Adoptiveltern erhalten bei Volljährigkeit die luxemburgische Staatsangehörigkeit, vorausgesetzt:

  • sie haben unmittelbar vor der Volljährigkeit mindestens 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig und üblicherweise in Luxemburg gelebt;
  • einer ihrer Eltern- oder Adoptivelternteile hat unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg gelebt. Diese 2. Bedingung gilt nur für ab dem 1. Juli 2013 geborene Kinder.
Vor dem 19. April 1939 in Luxemburg geborene Personen gelten als luxemburgische Staatsangehörige. Dieses Stichdatum ändert jedes Jahr zum 1. Januar.
Beispiel: Ab dem 1. Januar 2020 muss man vor dem 19. April 1942 geboren sein:

  • ab dem 1. Januar 2021 vor dem 19. April 1943;
  • ab dem 1. Januar 2022 vor dem 19. April 1944;
  • ab dem 1. Januar 2023 vor dem 19. April 1945;
  • ab dem 1. Januar 2024 vor dem 19. April 1946;
  • ab dem 1. Januar 2025 vor dem 19. April 1947 usw.