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Ich beschäftige mich aus Interesse mit den sogenannten Fifth Freedom Flügen, finde aber wenig konkrete Informationen und hoffe, dass wir einiges Zusammentragen können. Dies mag auch andere interessieen, hoffe ich!
Ich stelle mal die Fragen und würde mich freuen, wenn jeder etwas beiträgt, der etwas weiß. Generell scheinen die Fifth Freedom Rechte in den Bilateralen Abkommen zwischen den Staaten festgelegt zu sein. Soweit ist es klar. So haben Deutsche Airlines Fitfth Freedom Rechte aus den VAE heraus, diese wurden wohl u.a. von Condor in Sharjah und LH auch schon genutzt. EK zum Beispiel ist mal DXB-HAM-NYC geflogen und fliegt derzeit scheinabr DXB-ATH-EWR und DXB-MXP-JFK. Dies basiert auf dem Open Skies USA-EU und den Verträgen VAE-Deutschland/Italien/Griechenland respektive.
1. Benötigt eine Airline der Fifth Freedom Rechte gewährt werden die Zustimmung des dritten Landes. Angenommen Qantas (volle 5te Freiheit ab SIN und KUL gewährt) möchte SYD-KUL-SGN oder SYD-KUL-DHC fliegen. Bräuchte man dann auch die Erlaubnis von Vietnam bzw. Bangladesch. Oder gelten die Rechte einer lokalen Malayischen Airline in diesem Fall?
2. Bleiben Rechte der 5ten Freiheit ewig gültig, oder erlöschen diese nach einer gewissen Zeitspanne. LH flog z.B. eine Weile KUL-CGK, so wie es heute noch KL macht. Bleiben diese Rechte also ewig aktiv, könnte LH also morgen diese Strecke wieder fliegen?
3. Die 5te Freiheit gilt geenrell als Verlängerung, dennoch hat NW früher in NRT einen Hub auch mit 757-200 und A 320 zu Anschlusszielen betrieben. Ebenso flog UA eine Weile HKG-SGN udn ich glaube soagr HKG-DEL mit Boeing 737-800. Diese kam natürlich nicht aus den USA. In wie weit ist so etwas durch 5th Freedom gedeckt? Oder werden hier für eine spezielle Route ggf. Ausnahmegenehmigungen beantragt.
4. Können 5th Freedom Rechte auf einzelne Carrier begrenzt werden. Könnte als Beispiel Deutschland sagen, dass EK 5th Freedom fliegen darf, Etihad oder Wizzair Abu Dhbai diese verweigern?
5. In Luftverkehrsbakommen - Malaysia hat z.B. alle Online, sind teilweie 5th Freedom Rechet für Australische Airlines festgelegt. Scheinbar ohne Einschränkung. Bei anderen steht z.B. unter Route Schedule Any Airport in XX by any intermedaite point in Middle east, Sri lanka, India, to All Airports in malysia und anstatt "and beyond" steht dann beyond to Indonesia, Thailand, Australia, New zealand. Und ggf noch ein Vermerk not to Tokyo. Es ist also enger gefasst. Könnte aber im vorliegenden Fall die Airline tatsächlich XXX-CMB-KUL-CGK fliegen mit vollen Rechten und auf einem anderen kurs z.B. XXX-DXB-KUL-SYD?
6. Ich fände es auch interessant eine Liste der 5th Freedom Strecken zu finden, die Deutsche Airlines seit ca. 1990 geflogen haben. Ich erinnere mich an AUH-HKT von AB, Condor hatte wohl mal SHJ-CMB und SHJ-MLE. LH KUL-CGK und HKG-KIX?
Das dies früher wegen mangelnder Reichweite häufiger der Fall war ist mir bewust, aber ab ca. 1990 spielten Reichweiteneinschränkungen eine geringere Rolle.
Ich stelle mal die Fragen und würde mich freuen, wenn jeder etwas beiträgt, der etwas weiß. Generell scheinen die Fifth Freedom Rechte in den Bilateralen Abkommen zwischen den Staaten festgelegt zu sein. Soweit ist es klar. So haben Deutsche Airlines Fitfth Freedom Rechte aus den VAE heraus, diese wurden wohl u.a. von Condor in Sharjah und LH auch schon genutzt. EK zum Beispiel ist mal DXB-HAM-NYC geflogen und fliegt derzeit scheinabr DXB-ATH-EWR und DXB-MXP-JFK. Dies basiert auf dem Open Skies USA-EU und den Verträgen VAE-Deutschland/Italien/Griechenland respektive.
1. Benötigt eine Airline der Fifth Freedom Rechte gewährt werden die Zustimmung des dritten Landes. Angenommen Qantas (volle 5te Freiheit ab SIN und KUL gewährt) möchte SYD-KUL-SGN oder SYD-KUL-DHC fliegen. Bräuchte man dann auch die Erlaubnis von Vietnam bzw. Bangladesch. Oder gelten die Rechte einer lokalen Malayischen Airline in diesem Fall?
2. Bleiben Rechte der 5ten Freiheit ewig gültig, oder erlöschen diese nach einer gewissen Zeitspanne. LH flog z.B. eine Weile KUL-CGK, so wie es heute noch KL macht. Bleiben diese Rechte also ewig aktiv, könnte LH also morgen diese Strecke wieder fliegen?
3. Die 5te Freiheit gilt geenrell als Verlängerung, dennoch hat NW früher in NRT einen Hub auch mit 757-200 und A 320 zu Anschlusszielen betrieben. Ebenso flog UA eine Weile HKG-SGN udn ich glaube soagr HKG-DEL mit Boeing 737-800. Diese kam natürlich nicht aus den USA. In wie weit ist so etwas durch 5th Freedom gedeckt? Oder werden hier für eine spezielle Route ggf. Ausnahmegenehmigungen beantragt.
4. Können 5th Freedom Rechte auf einzelne Carrier begrenzt werden. Könnte als Beispiel Deutschland sagen, dass EK 5th Freedom fliegen darf, Etihad oder Wizzair Abu Dhbai diese verweigern?
5. In Luftverkehrsbakommen - Malaysia hat z.B. alle Online, sind teilweie 5th Freedom Rechet für Australische Airlines festgelegt. Scheinbar ohne Einschränkung. Bei anderen steht z.B. unter Route Schedule Any Airport in XX by any intermedaite point in Middle east, Sri lanka, India, to All Airports in malysia und anstatt "and beyond" steht dann beyond to Indonesia, Thailand, Australia, New zealand. Und ggf noch ein Vermerk not to Tokyo. Es ist also enger gefasst. Könnte aber im vorliegenden Fall die Airline tatsächlich XXX-CMB-KUL-CGK fliegen mit vollen Rechten und auf einem anderen kurs z.B. XXX-DXB-KUL-SYD?
6. Ich fände es auch interessant eine Liste der 5th Freedom Strecken zu finden, die Deutsche Airlines seit ca. 1990 geflogen haben. Ich erinnere mich an AUH-HKT von AB, Condor hatte wohl mal SHJ-CMB und SHJ-MLE. LH KUL-CGK und HKG-KIX?
Das dies früher wegen mangelnder Reichweite häufiger der Fall war ist mir bewust, aber ab ca. 1990 spielten Reichweiteneinschränkungen eine geringere Rolle.