Mag schon sein. Ist aber irrelevant. LH preist den A30 wie den warmen Brei an und wirbt überall mit Tickets zu (billigen) Preisen für A380. (Wie gesagt sogar deutlicher Hinweis auf der Buchungsseite). Auch Flysurfers Erwägung (die ich inhaltlich gerne glaube), dass die 747 in C nicht schlechter sei ist eigentlich irrelevant, LH verkauft hier doch deutlich ein A380 Flug...
Das ist genau der Punkt. LH wird natürlich keine nennenswerte Kompensation leisten, außer man verklagt den Laden. Hierbei kommt es dann auf zwei Faktoren an, und entsprechend ändern sich die Chancen auf Erfolg so einer Klage:
1. Wie hat LH Flüge mit dem A380 bisher vermarktet? (Werbung, PR-Beiträge, Sonderpublikationen, Events wie A380-Alpenrundflüge, A380-Mallorca-Tagestrips)
2. Welche Beweggründe kann der Kläger für die Buchung seines A380-Trips vor Gericht glaubhaft machen?
Die pauschale Aussage, LH würde grundsätzlich nur nur einen Trip von A nach B verkaufen, ist grober Unfug und ausgesprochen dumm. Auch der Vergleich mit dem Taxi ist recht flach – und außerdem auch noch falsch –, denn wenn man bei einem Taxiunternehmen beispielsweise ein Großraumtaxi bestellt, und es taucht ein VW Passat auf, dann wird auch hier nicht das gehalten, was vereinbart wurde.
Aber nähern wir uns dem Thema einfach mal von anderer Seite:
Wer eine zweiwöchige Karibikkreuzfahrt mit der MS Deutschland bucht, hat darauf auch Anspruch. Stellt die Reederei am Abreisetag ein anderes, älteres Schiff mit schlechterer Ausstattung zur Verfügung, haben die Reisenden selbstverständlich Anspruch auf Rücktritt, Minderung und evtl. sogar Schadenersatz. Es reicht sicher nicht, aus Sicht der Reederei zu argumentieren, dass auch mit dem alten Kutter alle angekündigten Häfen pünktlich angefahren werden und man auch auf dem alten Schiff täglich fünf warme Mahlzeiten serviert.
Anderes Beispiel: Atlantiküberquerung mit der neuen QM2. Steht dieses Schiff aufgrund eines technischen Defekts kurzfristig nicht zur Verfügung, dürfte es für Cunard schwierig sein, die Kunden ohne Kompensation auf ein anderes Schiff umzubuchen (oder ihnen einfach ein Flugticket nach New York in die Hand zu drücken, nach dem Motto "Damit kommst du sogar noch viel schneller von A nach B, sind wir nicht toll?").
Was dämmert uns langsam? Es kommt darauf an, wie sehr das gebuchte Transportmittel (dazu gehört auch Typ und Ausstattung) Bestandteil einer Reiseleistung ist.
Betrachten wir hierzu die von LH verkauften A380-Alpenrundflüge oder die von LH durchgeführten A380-Tagestrips nach Mallorca. Hätte LH hier auch kurzfristig einen Jumbo schicken können, ohne dass es zu Beschwerden und berechtigten Forderungen nach Kompensation kommt? In den Augen einiger "Experten" hier vermutlich schon, schließlich kann man sich die Alpen auch von einem Jumbo aus angucken, und auch mit einer Boeing kommt man wunderbar nach Mallorca (und 3 Stunden später wieder zurück).
Was wäre etwa gewesen, wenn LH beim Ju-52-Usertreffen anstelle einer (leider aufgrund höherer Gewalt defekten) Ju ein modernes Trubopropflugzeug bereitgestellt hätte? Mit dem Argument, der moderne Flieger wäre doch in jeder Hinsicht schneller, besser und bequemer als die Ju, ergo keine Kompensation und kein Rücktritt möglich? Lauter glückliche Gesichter?
Wer zwischen seinen Ohren nicht nur Durchzug hat, dürfte spätestens jetzt erkannt haben, dass die Frage "Anrecht auf eine gebuchten Flugzeugtyp" keinesfalls pauschal und einheitlich beantwortet werden kann. Es kommt nämlich ganz darauf an, wie sehr der gebuchte/beworbene Flugzeugtyp (und seine beworbene Ausstattung) Teil der gebuchten Reiseleistung bzw. eines gebuchten Reiseerlebnisses ist.
Nachdem die nicht unbedingt billigen Alpenrundflüge und Mallorcatrips mit dem LH A380 sehr schnell ausgebucht waren, darf man getrost davon ausgehen, dass es viele Menschen gibt, die eine A380-Reise nicht buchen, um effizient von A nach B zu kommen, sondern um mit einem LH A380 unterwegs zu sein. Die Argumentation des OPs muss also lauten, dass die Reise nicht gebucht wurde, um nach Tokio zu kommen, sondern um Lady Bee zu erleben – so wie es die LH-Werbung seit Monaten indoktriniert. Anders gesagt: Wäre Lady Bee anstatt nach NRT nach LAX geflogen, dann hätte auch der OP nach LAX gebucht. Der Weg ist das Ziel.
LH hat hier mit dem penetranten A380-Makerting, der speziellen Kennzeichnung von A380-Flügen auf der Buchungsseite sowie den Alpen- und Mallorcaflügen zweifellos ein Eigentor geschossen. Einem kompetenten Anwalt dürfte es deshalb wenig Mühe machen, eine von LH verweigerte Kompensation vor Gericht zu erstreiten.