Rail and Fly von AB storniert Zug Ticket zurückholen ?

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HGFan

Guest
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Hi
Ich habe am letzen Sa in TXL (!) das Ticket VIE -> FRA mit Meilen gebucht und von FRA nach Salzburg "Rail and Fly" gebucht gehabt und heute in VIE habe ich erfahren das sie es mir storniert haben weil man es nicht buchen darf. (Ok aber Verkauft haben sie es trotzdem!).
Kann ich mir ausser den Ticket kosten für ein ersatzticket auch noch ein paar € mehr fordern ?
 
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HGFan

Guest
Genauso sehe ich das auch so wenn ich am Counter buche sollen die dort die verantwortung übernehmen.
 
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HGFan

Guest
Sorry ABER du wusstest, dass bei der Strecke VIE-FRA R&F nicht erlaubt ist
NEIN !!!
Ich habe es am Counter gebucht und da erwarte das sie es für mich alles korrekt buchen !
Das war eine spontane buchung die ich direkt am Counter gebucht habe.
 
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HGFan

Guest
Natürlich wusstest du das, hast doch exakt in diesem Posting AB Rail&Fly die Bedingungen geschrieben!
Nein nicht wirklich weil ich am Schalter war uns im Stress und ich habe die planung komplett den MA übergeben !
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
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EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Tja, schade, dass man dir hier groß und breit erklärt, wie das mit dem Ticket funktioniert und am Ende Null,Null bei dir hängen bleibt und du groß erklärst, dass du keine Ahnung hattest.
 
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HONig

Guest
Ich sehe das wie HGFan: Wenn mir der Verkäufer das verkauft, dann sollte er wissen, daß das geht oder nicht. Es ist nicht mein Job als Kunde, die Bedingungen besser zu kennen, als das angebliche Fachpersonal des Verkäufers.

Einen Inhaltsirrtum möchte in an der Stelle bezweifeln. Aber selbst wenn der durchgänge: eine Anfechtung wegen Irrtums hat auch eine Schadenersatzpflicht zur Folge. Mithin wäre selbst dann ein Anspruch von HGFan möglich.

HGFan: Ist das nicht letztlich eine Annullierung, die dank EU noch zu einer weitergehenden Entschädigung führen sollte? Du hast ja den Beleg vom Counter, nehme ich an?
 
Moderiert:

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Natürlich wusstest du das, hast doch exakt in diesem Posting http://www.vielfliegertreff.de/air-berlin-ltu-flyniki/11885-ab-rail-fly.html#post214884 die Bedingungen geschrieben!

Und die Stornierung ist mMn rechtens -> Anfechtung wegen Inhaltsirrtums.

Wenn Du aber der Meinung bist, daß HGFan das hätte wissen müssen - gilt das dann nicht erst Recht für den Mitarbeiter der Airline, der das Ticket einbucht? Von 1000 Kunden ist HGFan würde ich mal schätzen der Einzige, der potentiell darüber Bescheid wissen könnte. Was würdest Du den anderen 999 Passagieren erzählen, die sich halt auf die Aussage des Airlinemitarbeiters verlassen, der ja schließlich darauf trainiert wurde und dafür bezahlt wird, dem Kunden ein Ticket zu verkaufen, daß er auch fliegen kann??
 
H

HGFan

Guest
Du hast ja den Beleg vom Counter, nehme ich an?
Ich habe das E-Ticket noch.
Wenn mir der Verkäufer das verkauft, dann sollte er wissen, daß das geht oder nicht.
Genau ich habe es mir auch so gekauft weil der Zug günstiger war als der Flug und wenn es nicht gegange währe zu buchen hätte ich es gleich sein lassen und währ erst nicht hergefahren.
 
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HONig

Guest
Dann bleibt nur der pädagogische Weg:
1) Freundliches Schreiben.
2) Freundliches zweites Schreiben.
3) Freundliches erstes Schreiben des Anwalts
4) Freundliche Beschwerde beim LBA (durch den Anwalt)
5) Wenn das nicht reicht, unfreundliche Klageschrift.

Ab dem Anwaltschreiben ist das ganze schön teuer für die Airline. Das hebt den pädagogischen Wert. Lernen durch Zahlen. Wenn Lernen durch Denken nicht ausreicht.
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
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EDCJ
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Wenn Du aber der Meinung bist, daß HGFan das hätte wissen müssen - gilt das dann nicht erst Recht für den Mitarbeiter der Airline, der das Ticket einbucht? Von 1000 Kunden ist HGFan würde ich mal schätzen der Einzige, der potentiell darüber Bescheid wissen könnte. Was würdest Du den anderen 999 Passagieren erzählen, die sich halt auf die Aussage des Airlinemitarbeiters verlassen, der ja schließlich darauf trainiert wurde und dafür bezahlt wird, dem Kunden ein Ticket zu verkaufen, daß er auch fliegen kann??
Natürlich hätte das der MA wissen müssen, aber ich denke nicht, dass täglich so viele Kunden zum Airportschalter kommen und eine Flug von/zu einem der für R&F verbotenen Ziele samt R&F Ticket buchen wollen. Und das was sie Airlines oder Handlingagenten Schulung nennen, dass ist doch ein Witz... das ist Lernen am Kunden...

Ändert aber nichts daran, dass HGFan nicht unwissend war und noch Kapital daraus schlagen soll.
 
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HONig

Guest
Wäre AB intelligent gewesen, wäre der Verkäufer nachgeschult worden, HGFan hätte seine Strecke abfahren dürfen und der Fall wäre gegessen.

Aber weil die Airline jetzt auf einer blöden, selbstgemachten Regel bestehen will, hat sie jetzt den Ärger an der Backe und schlechte Aussicht auf Erfolg.

Daß HGFan hier irrtümlich gehandelt hatte und im Streß nicht alles im Kopf parat hatte an Sonderregelungen erscheint mir durchaus glaubwürdig. Ist ja auch wirklich nicht sein Job. Womöglich hat er sogar noch gefragt, ob der Verkäufer sich sicher ist, daß das geht?

Wieso sollen wir Kunden für die Fehler haften, die wir machen (verbucht - uups, Umbuchen ist jetzt aber teuer), die Airline aber nicht? Jeder haftet für seinen Mist.
 
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HONig

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Die Regeln dürfte eher die DB aufgestellt haben und nicht AB... die möchten, dass der Kunde auf diesen Strecken lieber ganz Bahn fährt und nicht fliegt.

Ist das für den Kunden nicht wurscht? AB setzt die Regeln ggü. dem Kunden durch und ist sein Vertragspartner?
 
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HONig

Guest
Das ist aber dann ein Problem wiederum von AB.

Wenn eine Airline einen Flug überbucht, dann können sie mich auch nicht befördern. Ist aber nicht mein Problem, sondern deren.
Wenn eine Autovermietung am angemieteten Termin keinen Wagen hat, dann ist das auch deren Problem.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Ich wollte damit eher anmerken, dass es AB vielleicht gar nicht möglich wäre, selbst wenn sie wollten das Ticket auszustellen... (wobei ich keine Ahnung vom Ausstellungsprozess habe...)

Also wenns so einfach wäre, dann steige ich sofort ins Vermittlungsgeschäft von Dienstleistungen ein. "Oh, die Leistung gibt es so ja gar nicht - tut mir leid, aber das hätten Sie als Kunde ja wissen müssen, ich kann da jetzt gar nichts machen".
 

United744

Erfahrenes Mitglied
21.08.2010
290
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Also wenns so einfach wäre, dann steige ich sofort ins Vermittlungsgeschäft von Dienstleistungen ein. "Oh, die Leistung gibt es so ja gar nicht - tut mir leid, aber das hätten Sie als Kunde ja wissen müssen, ich kann da jetzt gar nichts machen".

Als ich einmal mit Air Berlin aus Wien nach Düsseldorf geflogen bin (Dank Gutschein nur ein einstelliger Betrag) , konnte ich problemlos ein Rail&Fly am Schalter hinzukaufen in VIE, wobei der MA erst einmal telefonsich anchgefragt hat, wie das denn überhaupt geht. Laut AB-Webseite wäre das gar nicht gegangen, hat aber alles prima funktioniert.