ANZEIGE
Wie ich kürzlich hier gelernt habe, regelt das Montrealer Abkommen von 1999 die Entschädigungen u.a. bei Gepäckverlust.
Das ist unstrittig, wenn die Staaten von Start- und Zielort dem Abkommen beigetreten sind.
Derzeit sind das aber wohl "nur" 97 Staaten.
Ersatzweise gilt das Warschauer Abkommen von 1929.
Was ist eigentlich, wenn
1. Start- und Zielort dem Abkommen beigetreten sind, man aber keinen Direktflug hat, sondern am Hub der Fluggesellschaft in einem Staat umsteigt, der dem Abkommen nicht beigetreten ist?
Fiktives Beispielrouting: Flug FRA-BKK-SIN
BKK (Thailand) liegt in einem Staat, der das Abkommen nicht unterzeichnet hat.
2. Start- und Zielort liegen zwar in Staaten, die dem Abkommen unterzeichnet haben, aber ein Staat das Abkommen nicht ratifiziert hat?
Fiktives Beispiel: Ein vermögender Vielflieger wählt als letzten Ausweg
FRA-NAS
Am Zielort stellt er fest, dass sein Gepäck unwiederbringlich verloren ist.
NAS (Bahamas) liegt in einem Staat, der das Abkommen zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert hat.
Das ist unstrittig, wenn die Staaten von Start- und Zielort dem Abkommen beigetreten sind.
Derzeit sind das aber wohl "nur" 97 Staaten.
Ersatzweise gilt das Warschauer Abkommen von 1929.
Was ist eigentlich, wenn
1. Start- und Zielort dem Abkommen beigetreten sind, man aber keinen Direktflug hat, sondern am Hub der Fluggesellschaft in einem Staat umsteigt, der dem Abkommen nicht beigetreten ist?
Fiktives Beispielrouting: Flug FRA-BKK-SIN
BKK (Thailand) liegt in einem Staat, der das Abkommen nicht unterzeichnet hat.
2. Start- und Zielort liegen zwar in Staaten, die dem Abkommen unterzeichnet haben, aber ein Staat das Abkommen nicht ratifiziert hat?
Fiktives Beispiel: Ein vermögender Vielflieger wählt als letzten Ausweg
FRA-NAS
Am Zielort stellt er fest, dass sein Gepäck unwiederbringlich verloren ist.
NAS (Bahamas) liegt in einem Staat, der das Abkommen zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert hat.