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Zurich Flyer
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Wenn ein Flug später geht hat man ja bestimmte Rechte (wahlweise Umbuchung oder Rückerstattung des Tickets).
Weiss jemand wie es sich verhält, wenn der Flug nun auf einmal früher geht?
Mein Flug vom 01.04.2011 von 19.05 Uhr auf 15.45 vorverlegt. Die Mitteilung kam am 27.03.2011 per E-Mail und per SMS.
Es ist mir aber aus terminlichen Gründen absolut unmöglich, den Flug bereits um 15.45 Uhr zu nehmen.
Hat man in der Flugvorverlegung die selben Rechte wie in der Flugnachverlegung? Kann ich auch die Rückerstattung des Flugpreises verlangen in so einem Fall?
Weiss jemand wie es sich verhält, wenn der Flug nun auf einmal früher geht?
Mein Flug vom 01.04.2011 von 19.05 Uhr auf 15.45 vorverlegt. Die Mitteilung kam am 27.03.2011 per E-Mail und per SMS.
Es ist mir aber aus terminlichen Gründen absolut unmöglich, den Flug bereits um 15.45 Uhr zu nehmen.
Hat man in der Flugvorverlegung die selben Rechte wie in der Flugnachverlegung? Kann ich auch die Rückerstattung des Flugpreises verlangen in so einem Fall?