Neue Gepäckregeln bei Reisen mit mehreren Airlines: die IATA Resolution 302

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rcs

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06.03.2009
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München
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Zum 01.04.2011 ist eine neue IATA-Resolution in Kraft getreten, die die Handhabung der Gepäckregeln bei Tickets mit mehreren Airlines vereinheitlicht.

Eigentlich gilt diese neue Regelung gilt für alle Flugscheine, die seit dem 01. April 2011 ausgestellt werden - die Implementierung ist aber technisch komplex und erfolgt in den Reservierungssystemen erst innerhalb der nächsten Wochen und Monate. Amadeus rechnet derzeit mit einer Umstellung auf die neuen Gepäckregeln im Ticketing zum 02. Mai 2011; Galileo plant die Umstellung zum 01. Juni 2011 - vorausgesetzt die Airlines haben die neuen Regeln bis dahin eingepflegt und der Datenlieferant ATPCO kann somit dann die geänderten Regeln an die Reservierungssysteme liefern.

Die Freigepäck-Regelungen (aufzugebendes Gepäck und Handgepäck) und Gebühren (z. B. Übergepäck) bei Reisen mit mehreren Airlines richten sich gemäß der neuen IATA-Regeln nach den Freigepäckgrenzen und Gebühren der "maßgeblichen Fluggesellschaft", auch MSC (= Most Significant Carrier) genannt.

Die für die Gepäckregelung maßgebliche Fluggesellschaft wird nach folgendem Schema festgelegt:
  1. Die erste Fluggesellschaft (operating Carrier), die von einer IATA-Tarifzone in eine andere fliegt. Die Welt ist dabei in 3 Tarifzonen aufgeteilt.
    Ausnahme: Bei Flügen über alle drei Tarifzonen (TC1, TC2, TC3) wird die Gepäckregelung der Transatlantik-Strecke (TC1 nach TC2 und v.v.) angewandt!
  2. Falls vorgenannter Punkt nicht zutrifft, die erste Fluggesellschaft (operating Carrier), die eine IATA Unterregion (Sub Area) überfliegt (bei Flugreisen innerhalb einer Tarifzone/Area)
  3. Falls die beiden vorgenannten Punkte nicht zutreffen, die Fluggesellschaft (operating Carrier), die den ersten internationalen Sektor fliegt
  4. Bzw. die erste Fluggesellschaft (operating Carrier) bei reinen Inlands-Flügen.

Weitere Details (in Englisch) sind in der Präsentation der IATA zu finden.
 

Anhänge

  • IATA presentation new baggage rules.pdf
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flysurfer

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06.03.2009
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Mal sehen, wann das LH IT hinbekommt. :rolleyes:

Ich vermute: niemals. Denn selbst wenn die IT es hinbekommt, so ist da immer noch das Personal. Solange jemand bei LH arbeitet, der nicht erst nach der Einführung der neuen Regeln eingestellt und ausgebildet wurde, wird es dort einige Mitarbeiter geben, die sich einen Dreck um neue Regeln kümmern und einfach weiterhin die alten (oder was immer ihnen gerade durch den Kopf geht) anwenden werden. Aber das macht das Reisen mit dem Flugzeug doch gerade erst attraktiv, so bleibt das Ganze spannend und unberechenbar. Wo bliebe sonst der Nervenkitzel?
 
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Dog

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17.03.2010
252
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FRA/CGN/DUS
Bedeutet das auch, das ich die Übergepäckraten der gebuchten Airline zahlen muss auch wenn ein Flug Code-Share durchgeführt wird?
Bislang war es ja so, dass ich für Übergepäck immer die Raten der ausführenden Airline zahlen musste.

BSP: Ich buche auf KLM.de einen Flug der CS mit Malaysian durchgeführt wird.
Malaysian nimmt kg-Raten und bei KLM zahlt man per Stück. Damit kann ich dann
die Raten von MY ignorieren?
 

rcs

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Ich vermute: niemals. Denn selbst wenn die IT es hinbekommt, so ist da immer noch das Personal. Solange jemand bei LH arbeitet, der nicht erst nach der Einführung der neuen Regeln eingestellt und ausgebildet wurde, wird es dort einige Mitarbeiter geben, die sich einen Dreck um neue Regeln kümmern und einfach weiterhin die alten (oder was immer ihnen gerade durch den Kopf geht) anwenden werden. Aber das macht das Reisen mit dem Flugzeug doch gerade erst attraktiv, so bleibt das Ganze spannend und unberechenbar. Wo bliebe sonst der Nervenkitzel?

Ausweislich dieses Posts hast Du Dir vor dem Klick auf "absenden" offensichtlich nicht die Mühe gemacht, die neuen Regelungen aufmerksam durchzulesen.

Ganz genau das wird nicht passieren, denn die GDS-Systeme werden vollautomatisch eine entsprechende Freigepäck-Menge in die Tickets eintragen - und das Check-In-System holt sich aus dem Ticket wiederum die zulässige Freigepäckmenge. Ganz genau mit dem Kompetenz-Wirrwar, welche Gepäckregeln beim Interlining jetzt Anwendung finden, macht die IATA Resolution 302 jetzt Schluß.
 
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flysurfer

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06.03.2009
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Ganz genau das wird nicht passieren, denn die GDS-Systeme werden vollautomatisch eine entsprechende Freigepäck-Menge in die Tickets eintragen - und das Check-In-System holt sich aus dem Ticket wiederum die zulässige Freigepäckmenge. Ganz genau mit dem Kompetenz-Wirrwar, welche Gepäckregeln beim Interlining jetzt Anwendung finden, macht die IATA Resolution 302 jetzt Schluß.

Du halte ich für realitätsfremd, denn auch jetzt stehen in den Reservierungsbestätigen die erlaubten Gepäckmengen – was Agenten ausweislich diverser Themen hier im Forum nicht davon abgehalten hat, den Fluggästen diese Mengen zu verweigern, obgleich sie aufgrund der jeweils geltenden Regeln vollkommen zulässig gewesen wären. Ich bleibe dabei: Wo Airline-Agenten arbeiten, werden Fluggäste gequält. Natürlich nur von einer kleinen Minderheit, aber genau deren Taten schaffen es ja immer wieder in die Foren.

Und nicht vergessen: Die IATA ist das eine, Statusprivilegien sind das andere. Agenten werden weltweit auch in Zukunft viele Wege finden, Statuskunden ihr zulässiges Mehrgepäck oder ein zusätzliches Gepäckstück zu verweigern, obwohl ihnen dies laut *A-Regeln zusteht.

Ganz so schweigen von Sondergepäck wie Sportausrüstung, Ski, Golftaschen...

Amadeus oder sonst ein GDS soll hier Kundenmisshandlungen künftig verhindern? Dass ich nicht lache. ;)
 
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Wombert

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20.03.2010
3.770
7
MUC
Bedeutet das auch, das ich die Übergepäckraten der gebuchten Airline zahlen muss auch wenn ein Flug Code-Share durchgeführt wird?
Bislang war es ja so, dass ich für Übergepäck immer die Raten der ausführenden Airline zahlen musste.

BSP: Ich buche auf KLM.de einen Flug der CS mit Malaysian durchgeführt wird.
Malaysian nimmt kg-Raten und bei KLM zahlt man per Stück. Damit kann ich dann
die Raten von MY ignorieren?

Sofern ich die Präsentation richtig interpretiere: die Regeln des Operating Carrier zählen (hier also Malaysian). Flögest du hingegen in die USA mit einem Delta-Codeshare, würden die KLM-Regeln gelten, denn für Flüge, die die USA berühren, zählt wegen irgendwelcher DoT-Vorgaben der Marketing Carrier.
 
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rcs

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06.03.2009
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Bedeutet das auch, das ich die Übergepäckraten der gebuchten Airline zahlen muss auch wenn ein Flug Code-Share durchgeführt wird?
Bislang war es ja so, dass ich für Übergepäck immer die Raten der ausführenden Airline zahlen musste.

BSP: Ich buche auf KLM.de einen Flug der CS mit Malaysian durchgeführt wird.
Malaysian nimmt kg-Raten und bei KLM zahlt man per Stück. Damit kann ich dann
die Raten von MY ignorieren?

Richtig interessant wird es, wenn Du unter MY-Code auf KL-Fluggerät bis KUL fliegst, und dann auf MY-Code und MY-Fluggerät einen Weiterflug hast. Dann gelten für die gesamte Reise nach den neuen Bestimmungen die Gepäckregeln des ausführenden MSCs, in dem Fall KL.
 
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Quantaqa

Guest
Da tun sich mir doch gerade wieder einige Fragen auf, damit da richtig durchblicke. Besonders da bald eine Reise mit 3 verschiedenen Fluglinien ansteht.
Handeln tut es sich dabei um LX/DE/AS

Da ich mit DE über den Teich fliege, kann ich dort zwei Gepäckstücke mitnehmen. Jedoch habe ich einen Feeder-Flug von ZRH nach FRA mit LX. Nach Aussage von den DE-Mitarbeitern darf ich in ZRH jedoch nur 1 Gepäckstück einchecken.
Würde diese Regelung denn so nun besagen, dass ich auch schon in ZRH mein zweites Gepäckstück einchecken muss, ohne eine Gebühr an LX abzudrücken?
 

rcs

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Sofern alles auf einem durchgängigen Ticket ausgestellt wird, ja.
Dann gelten die Gepäckregeln von DE als "Most Significant Carrier".
 

playgrounder

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30.03.2009
550
1
SIN
Zum 01.04.2011 ist eine neue IATA-Resolution in Kraft getreten, die die Handhabung der Gepäckregeln bei Tickets mit mehreren Airlines vereinheitlicht.

Eigentlich gilt diese neue Regelung gilt für alle Flugscheine, die seit dem 01. April 2011 ausgestellt werden - die Implementierung ist aber technisch komplex und erfolgt in den Reservierungssystemen erst innerhalb der nächsten Wochen und Monate. Amadeus rechnet derzeit mit einer Umstellung auf die neuen Gepäckregeln im Ticketing zum 02. Mai 2011; Galileo plant die Umstellung zum 01. Juni 2011 - vorausgesetzt die Airlines haben die neuen Regeln bis dahin eingepflegt und der Datenlieferant ATPCO kann somit dann die geänderten Regeln an die Reservierungssysteme liefern.

Die Freigepäck-Regelungen (aufzugebendes Gepäck und Handgepäck) und Gebühren (z. B. Übergepäck) bei Reisen mit mehreren Airlines richten sich gemäß der neuen IATA-Regeln nach den Freigepäckgrenzen und Gebühren der "maßgeblichen Fluggesellschaft", auch MSC (= Most Significant Carrier) genannt.

Die für die Gepäckregelung maßgebliche Fluggesellschaft wird nach folgendem Schema festgelegt:
  1. Die erste Fluggesellschaft (operating Carrier), die von einer IATA-Tarifzone in eine andere fliegt. Die Welt ist dabei in 3 Tarifzonen aufgeteilt.
    Ausnahme: Bei Flügen über alle drei Tarifzonen (TC1, TC2, TC3) wird die Gepäckregelung der Transatlantik-Strecke (TC1 nach TC2 und v.v.) angewandt!
  2. Falls vorgenannter Punkt nicht zutrifft, die erste Fluggesellschaft (operating Carrier), die eine IATA Unterregion (Sub Area) überfliegt (bei Flugreisen innerhalb einer Tarifzone/Area)
  3. Falls die beiden vorgenannten Punkte nicht zutreffen, die Fluggesellschaft (operating Carrier), die den ersten internationalen Sektor fliegt
  4. Bzw. die erste Fluggesellschaft (operating Carrier) bei reinen Inlands-Flügen.

Weitere Details (in Englisch) sind in der Präsentation der IATA zu finden.

klingt gut, wird aber wohl jeder Coconut Airline vorerst wurscht sein... und da eh praktisch jede Airline bis auf wenige Ausnahmen da dazu gehörn, wird diese Regelung angenommen, wenn ich für mein Übergepäck eh schon 'zu alt' bin...

Cheers

Jule
www.julianhosp.com
 
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rcs

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06.03.2009
27.524
4.501
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klingt gut, wird aber wohl jeder Coconut Airline vorerst wurscht sein... und da eh praktisch jede Airline bis auf wenige Ausnahmen da dazu gehörn, wird diese Regelung angenommen, wenn ich für mein Übergepäck eh schon 'zu alt' bin...

Das wird nur noch wenige Wochen so weitergehen, wenn Amadeus im Mai auf die neuen Regeln umstellt, werden alle Tickets automatisch mit der entsprechenden Freigepäckmenge ausgestellt.

Als informierter Forenuser weisst Du ja, dass die IATA Resolution 302 entsprechend gilt, und ein Hinweis auf die im Ticket eingetragene Freigepäckmenge sollte dann ausreichen.
 
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Quantaqa

Guest
So - Erstmal den DE Kundendienst angeschrieben, ob dieser neuen Resolution. Auch direkt ihnen den Link zur Resolution gegeben.
Was kam als Antwort?
"Condor liegen die Informationen zu einer neuen IATA-Richtlinie nicht vor. Es müssen also die zusätzlichen Gepäckstücke bei LX und AS bezahlt werden."

Die Hoffnung stirbt zuletzt, dass sich das noch ändert. Ansonsten, gibt es sonst noch eine Möglichkeit weiter zu bohren?
 

rcs

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06.03.2009
27.524
4.501
München
Ich würde mal warten bis die neue IATA-Richtlinie in den Reservierungssystemen umgesetzt ist, der Rest kommt dann von ganz alleine.

LX weiß auf jeden Fall Bescheid, und wird Dir (sofern das Ticket nach den neuen Regelungen ausgestellt wird, sobald die Umsetzung im GDS erfolgt ist) sicherlich keine zusätzlichen Gebühren beim Einchecken in ZRH abnehmen.
 

KaiserPinguin

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20.08.2010
1.442
0
DUS
Gepäck und Interlining ist und bleibt ein lästiges Thema. Es hängt wohl definitiv an den Mitarbeitern - so viele verschiedene Auskünfte wie zum Gepäck auf einer US-Reise im September 2010 habe ich selten erhalten.

Ausgangssituation: Wir sind als zwei LH FTL mit einem M&M-Award in die USA geflogen, Hinflug:
FRA-JFK auf LH in F (in NYC Stopover)
EWR-ORD auf CO in Y (weil keine Awardplätze in F verfügbar gewesen waren)
ORD-LAS auf UA in F
Alle Segmente in einer Buchung, auf einen Rutsch bei M&M gebucht. Vor dem Segment EWR-ORD hat man uns beim Checkin partout verweigert, dass auf allen Segmenten eines Fluges die gleiche Gepäckregelung gelten muss. Beim Continental Check in EWR sollten wir für unser checked baggage, dass das gleiche war wie auf dem ersten Segment FRA-JFK, reichlich bezahlen.

Der Hinweis darauf, dass es sich um einen Flug mit mehreren Segmenten handele, wurde von CO für "nonsense" und irrelevant erklärt. Dies wurde von der Lufthansa Hotline in den USA telefonisch bestätigt (!). Die Lufthansa Hotline in Deutschland erklärte wiederum die bisherigen Auskünfte für Nonsens, vertrat die Auffassung "one Ticket - one baggage rule", trug bei jedem Segment schnell manuell baggage rules ein - und schwupp, ging das ganze auf einmal doch.

Da ich auf meine Beschwerde bei LH ein halbes Jahr nix gehört hatte, habe ich kürzlich noch einmal nachgefragt. Die Antwort:
Als zuständige Fachabteilung wurden wir gebeten, Ihnen zu antworten. Eine Prüfung ergab, dass aufgrund Ihres Stopps in New York die entsprechende Freigepäckmenge ab Frankfurt nicht mehr berücksichtigt werden konnte. In diesem Fall galt nun die Freigepäckmenge ab New York von unserem Partner Continental Airlines in der Economy Class. Somit waren die geforderten zusätzlichen Kosten am Flughafen durchaus berechtigt. Wie wir feststellen konnten, haben wir dennoch unseren Partner gebeten, die höhere Freigepäckmenge zu akzeptieren. Letztendlich ist unser Partner diesem Wunsch ausnahmsweise nachgekommen. Es tut uns leid, wenn es hier im Vorfeld zu anderweitigen Aussagen gekommen ist.

Jetzt stelle ich mir drei Fragen:
1. Galt tatsächlich im Herbst 2010, dass auf verschiedenen Segmenten einer Buchung unterschiedliche Gepäckregelungen gelten können (alles *A)?
2. Wenn nein, kann mir jemand eine Fundstelle nennen, die ich der "zuständigen Fachabteilung" mitteilen kann? Idealerweisee aus einem öffentlich verfügbaren oder auch internen Dokument / Handbuch der Lufthansa?

Und die dritte Frage zu den aktuellen IATA-Neuregelungen:
3. Gilt das nur für ab jetzt / demnächst neu ausgestellte Tickets oder auch für die Tickets, die schon seit Monaten ausgestellt sind, aber demnächst (Juni) erst abgeflogen werden?

Danke!



(Suchfunktion zu Frage 1 hatte bei mir nur Antworten / Threads gebracht, wo das Thema Interlining zwischen verschiedenen Allianzen diskutiert wurde, aber nichts, was auf meine Thematik passte - falls es das doch gab, bitte kurzen Hinweis!)
 

rcs

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06.03.2009
27.524
4.501
München
1. Galt tatsächlich im Herbst 2010, dass auf verschiedenen Segmenten einer Buchung unterschiedliche Gepäckregelungen gelten können (alles *A)?
Ja.

3. Gilt das nur für ab jetzt / demnächst neu ausgestellte Tickets oder auch für die Tickets, die schon seit Monaten ausgestellt sind, aber demnächst (Juni) erst abgeflogen werden?
In jedem Fall wenn nur für ab dem 01.04.2011 ausgestellte Tickets; in der Realität/Praxisanwendung wohl nur für neue Tickets ausgestellt nachdem die geänderte Automation im GDS-System geladen ist, über das die Ticketausstellung erfolgt.
 
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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Danke!

Du hast nicht zufällig noch das Interlining-Abkommen innerhalb der *A (falls es ein Global-Abkommen gab) oder das zwischen CO und LH, das in 09.2010 Gültigkeit hatte? Ich diskutiere da gerade was mit LH... :eek:

rcs meinte:
In jedem Fall wenn nur für ab dem 01.04.2011 ausgestellte Tickets; in der Realität/Praxisanwendung wohl nur für neue Tickets ausgestellt nachdem die geänderte Automation im GDS-System geladen ist, über das die Ticketausstellung erfolgt.
Was gilt denn für Tickets, die vor dem 01.04.2011 gebucht wurden, aber nach dem 01.04.2011 geflogen werden? IATA-Reso 300/301 sind doch der Präsentation zufolge am 31.03.2011 ausgelaufen. Gilt in den Fällen dann das eventuelle Interlining-Abkommen, das zum Zeitpunkt der Ticket-Ausstellung Gültigkeit besass?
 

rcs

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06.03.2009
27.524
4.501
München
Du hast nicht zufällig noch das Interlining-Abkommen innerhalb der *A (falls es ein Global-Abkommen gab) oder das zwischen CO und LH, das in 09.2010 Gültigkeit hatte? Ich diskutiere da gerade was mit LH... :eek:
Entscheidend ist, was auf Deinem Ticket als Freigepäckmenge ausgewiesen war.

Was gilt denn für Tickets, die vor dem 01.04.2011 gebucht wurden, aber nach dem 01.04.2011 geflogen werden? IATA-Reso 300/301 sind doch der Präsentation zufolge am 31.03.2011 ausgelaufen. Gilt in den Fällen dann das eventuelle Interlining-Abkommen, das zum Zeitpunkt der Ticket-Ausstellung Gültigkeit besass?
Es gelten die Regeln zum Zeitpunkt der Ticketausstellung.
 
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rcs

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06.03.2009
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München
Nachtrag - aktuelle Information seitens Amadeus:

Amadeus hat die Einführung vom 1. April 2011 zunächst auf den 2. Mai und nun auf Ende Juni 2011 (vorbehaltlich Änderung) verschoben. Grund: Die derzeitig in ATPCO verfügbaren Daten umfassen nicht alle Airlines und sind nicht in ausreichender Qualität geladen. Eine fristgerechte Einführung hätte zu Störungen beim Ausweis der Gepäckmengen in den Amadeus Pricing- und Ticketing-Produkten geführt. Amadeus wird die automatische Berechnung des Freigepäcks in Übereinstimmung mit den Regeln der Resolution 302 vornehmen. Das genaue Einführungsdatum richtet sich nach dem Status des Airline Filings. Bis zur Einführung der Resolution 302 erfolgt die Berechnung in Amadeus weiterhin gemäß Resolution 300/301 mit Daten, die Airlines direkt in Amadeus geladen haben oder die laut IATA Standard anwendbar sind.
 
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